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Verbrennerverbot 2035 weicht auf: EU-Kommission schlägt 90 statt 100 Prozent CO2-Reduktion vor — was das für Käufer 2026 wirklich bedeutet
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 einen Vorschlag zur Aufweichung des Verbrennerverbots 2035 veröffentlicht. Statt einer 100-prozentigen CO2-Reduktion der Neuwagen-Flotte gegenüber 2021 sollen ab 2035 nur noch 90 Prozent gefordert werden. Die übrigen 10 Prozent Restemissionen dürfen durch klimafreundliche Stahlproduktion, E-Fuels oder andere Kompensations-Maßnahmen ausgeglichen werden. Damit bleiben Plug-in-Hybride und Range Extender auch nach 2035 verkäuflich — eine deutliche Erleichterung für Hersteller und Käufer.
Was viele Käufer in Wiesloch fragen, sobald die Nachricht in der Beratung auftaucht: „Hat sich der Wert meines Skoda Octavia TDI dadurch wieder stabilisiert? Und lohnt sich 2026 noch ein neuer Diesel-Karoq?” Die Antwort ist ehrlich: Der Vorschlag der EU-Kommission ist noch nicht beschlossen. Er muss durch EU-Parlament und Ministerrat — der Trilog-Prozess läuft 2026 und ein verbindlicher Beschluss wird im Herbst erwartet. Bis dahin gilt formal weiter die ursprüngliche 100-Prozent-Regel. Dieser Beitrag ordnet was die Aufweichung technisch vorsieht, welche Modelle profitieren und welche Auswirkungen auf Restwerte und Kaufentscheidungen 2026 zu erwarten sind in einfacher Sprache ein.
Kurzantwort
Was die EU-Kommission im Dezember 2025 konkret vorgeschlagen hat
Der Vorschlag der EU-Kommission folgt einer politischen Linie, die seit Anfang 2025 in Brüssel diskutiert wurde. Mehrere Faktoren kamen zusammen.
Erster Faktor — die Industrie unter Druck. Volkswagen, Stellantis, Renault und andere große Autobauer haben in den letzten Jahren mehrfach öffentlich auf die wirtschaftliche Schwierigkeit der 100-Prozent-Regel hingewiesen. Die hohen Investitionen in reine E-Mobilität laufen parallel zu sinkenden Volumen-Verkäufen — die Margen-Rechnung ist eng. Die Forderung der Industrie war eine Übergangs-Regelung, die längere Zeit für die Umstellung lässt.
Zweiter Faktor — die Energiepreise. Die hohen Strompreise in Europa, vor allem in Deutschland, machen das E-Auto-Fahren wirtschaftlich weniger attraktiv als vor wenigen Jahren. Bei Netzstrom-Preisen von 34 Cent pro Kilowattstunde verliert das E-Auto seinen klaren Kosten-Vorteil gegenüber dem Diesel mit moderner Effizienz.
Dritter Faktor — die Wettbewerbs-Lage gegenüber China. Chinesische Hersteller haben mit BYD, Leapmotor und MG eine sehr starke Marktposition in Europa aufgebaut. Die EU sieht sich gezwungen, die heimische Industrie zu schützen — und eine pragmatischere Klimaregelung ist Teil dieser Schutz-Strategie.
Was konkret im Vorschlag steht:
Die CO2-Flottenemissionen sollen ab 2035 um 90 Prozent gegenüber dem Stand 2021 sinken. Die ursprüngliche Regelung sah eine 100-Prozent-Reduktion vor — also faktisch das Aus für jeden Neuwagen mit Verbrennungsmotor. Mit der Aufweichung bleibt ein Spielraum von 10 Prozent, der über drei Wege gefüllt werden kann.
Weg eins — klimafreundlicher Stahl in der Produktion. Wer Autos mit grünem Stahl aus erneuerbar-betriebenen Stahlwerken fertigt, kann diese CO2-Einsparung anrechnen lassen. Das ist für Hersteller mit eigener Stahl-Lieferkette ein Vorteil — etwa Volkswagen mit der Partnerschaft zu Salzgitter.
Weg zwei — E-Fuels für einzelne Fahrzeuge. Hersteller können Verbrenner-Modelle anbieten, die ausschließlich mit synthetischen E-Fuels betankt werden können. Die EU-Kommission sieht diese Lösung aber als Nische, vor allem für Premium-Sportwagen. Volumen-Hersteller wie Skoda werden diesen Weg kaum verfolgen.
Weg drei — Plug-in-Hybride mit hohem E-Anteil. Wer Plug-in-Hybride mit großer elektrischer Reichweite anbietet, deren reale CO2-Emissionen niedrig sind, kann diese in die Flotten-Bilanz einrechnen. Bei einem Skoda Octavia PHEV 2027 mit 140 Kilometern E-WLTP wird ein Großteil der Fahrleistung elektrisch zurückgelegt — das senkt die Real-Emissionen erheblich.
Eine ehrliche Einordnung: Die Aufweichung ist kein Freibrief für klassische Verbrenner. Sie verschafft den Herstellern aber wirtschaftliche Atemluft für die Umstellung auf E-Mobilität und macht Plug-in-Hybride und Range Extender zur dauerhaften Brückentechnologie.
Status des Verfahrens: Trilog läuft, Beschluss frühestens Herbst 2026
Der Vorschlag der EU-Kommission ist noch nicht beschlossenes Recht. Er steckt im klassischen EU-Trilog-Prozess zwischen Kommission, EU-Parlament und Ministerrat.
Was das konkret bedeutet:
Die EU-Kommission hat den Vorschlag in den formalen Prozess eingebracht. EU-Parlament und Ministerrat müssen ihn nun beraten, ändern und schließlich beschließen — oder ablehnen. Üblich sind drei bis sechs Monate Verhandlungen, manchmal länger. Mit einem verbindlichen Beschluss ist im Spätsommer oder Herbst 2026 zu rechnen.
Drei mögliche Ausgänge:
Ausgang eins — Vorschlag wird wie vorgelegt beschlossen. Wahrscheinlich, weil die politische Mehrheit in EU-Parlament und Rat für die Aufweichung gestimmt ist. Die EVP-Fraktion als größte Gruppe im Parlament hat sich klar pro-Aufweichung positioniert.
Ausgang zwei — Vorschlag wird weiter aufgeweicht. Möglich, etwa wenn einzelne Mitgliedstaaten zusätzliche Ausnahmen fordern. Italien hat bereits Forderungen nach längeren E-Fuel-Übergangsfristen gestellt. Frankreich pocht auf Schutz der heimischen Hersteller.
Ausgang drei — Vorschlag scheitert. Unwahrscheinlich, weil die Industrie-Lobby und die mehrheitlich konservative Parlamentszusammensetzung den Vorschlag stützen. Die Grünen und einige Sozialdemokraten haben Widerstand angekündigt, sind aber in der Minderheit.
Bis zum Beschluss gilt formal weiter die ursprüngliche 100-Prozent-Regel. Das ist juristisch wichtig — wer 2026 plant, sollte sich auf die wahrscheinliche Aufweichung einstellen, aber nicht darauf wetten.
Was die Aufweichung für Bestandsfahrzeuge bedeutet
Hier zur Beruhigung gleich vorweg: Bestandsfahrzeuge sind nicht betroffen. Die EU-Verbrennerverbots-Regelung gilt ausschließlich für den Neuwagen-Verkauf ab 2035. Wer heute einen Skoda Octavia TDI von 2024, einen Karoq 2.0 TDI von 2026 oder einen Yeti aus 2018 fährt, kann das auch nach 2035 unverändert tun.
Was sich allerdings ändern wird, ist der Restwert.
Ohne die Aufweichung wäre der Diesel-Restwert ab 2030 stark gefallen, weil Käufer keine Zukunft mehr im Verbrenner sahen. Mit der 90-Prozent-Regel und der Erhaltung von Plug-in-Hybriden und Range Extendern als Neuwagen-Option bis 2035 und darüber hinaus, stabilisiert sich auch der Markt für Bestandsverbrenner. Diesel- und Benzin-Fahrzeuge bleiben länger als sinnvolle Alternative — was die Restwerte mittelfristig stützt.
Konkrete Auswirkung auf Skoda-Modelle:
Ein Skoda Octavia 2.0 TDI mit Erstzulassung 2024, der heute einen Wert von rund 22.000 Euro hat, verlor ohne Aufweichung bis 2030 voraussichtlich auf 8.000 bis 10.000 Euro. Mit der 90-Prozent-Regel ist eher mit 12.000 bis 14.000 Euro Restwert 2030 zu rechnen — ein deutlicher Unterschied.
Ein Skoda Karoq 2.0 TDI 150 PS 4×4 Modelljahr 2026 hält ähnliche Muster. Wer das Fahrzeug 8 Jahre fährt und 2034 verkauft, profitiert von der stabileren Diesel-Nachfrage durch die EU-Aufweichung.
Welche neuen Diesel-Optionen Skoda 2026 mit dem Karoq 2027 bietet, ordnet der Beitrag Skoda Karoq 2027 Motoren-Vergleich Diesel und Benziner. Wie der Octavia mit Mild-Hybrid die Brücke zur PHEV-Variante 2027 schlägt, vertieft der Beitrag Skoda Octavia PHEV-Comeback 2027.
Was die Aufweichung für 2026er-Käufer bedeutet
Wer 2026 ein neues Auto kauft, profitiert in mehreren Konstellationen.
Konstellation eins — der Diesel-Käufer. Wer einen Skoda Karoq 2.0 TDI, einen Kodiaq Diesel oder einen Octavia TDI plant, kann 2026 mit gutem Gewissen kaufen. Die EU-Aufweichung sichert die mittelfristige Diesel-Tauglichkeit ab. Tankstellen-Versorgung bleibt bis weit in die 2030er-Jahre erhalten. Restwert-Prognose: moderat sinkend bis 2032, dann stabil.
Konstellation zwei — der Plug-in-Hybrid-Käufer. Hier ist die Aufweichung besonders wichtig. Der Skoda Octavia PHEV 2027 mit 140 km E-WLTP, der Kodiaq iV mit 123 km E-WLTP und der neue CUPRA Terramar e-Hybrid mit 115 km E-WLTP bleiben nach 2035 verkäuflich. Käufer können also auch 2026 in PHEV investieren, ohne dass die Modelle nach 2035 sofort wertlos werden.
Konstellation drei — der E-Auto-Käufer. Hier ändert sich am wenigsten. Die E-Auto-Förderung 2026 mit bis zu 6.000 Euro nach Einkommen und Kindern läuft 2026 weiter, die Modelle sind ausgereift, der Markt wächst. Die EU-Aufweichung verlangsamt die E-Mobilitäts-Wende leicht, aber stoppt sie nicht. Wer ohnehin E-Auto fahren will, hat keine Nachteile.
Konstellation vier — der Mild-Hybrid-Käufer. Beim Skoda Octavia 1.5 TSI mit 48-Volt-System oder beim Karoq 1.0 TSI bleibt die Situation ähnlich zum reinen Verbrenner. Mild-Hybride sind keine eigene Kategorie in der EU-Klimaregelung, sondern werden in die normale Verbrenner-Bilanz eingerechnet. Sie können nach 2035 nicht mehr als Neuwagen verkauft werden, sofern keine Plug-in-Funktion nachgerüstet wird. Restwert-Sicht: ähnlich wie Diesel — moderat sinkend.
Welche Skoda-, SEAT- und CUPRA-Modelle besonders profitieren
Innerhalb der drei Marken im VW-Konzern haben einige Modelle einen klaren Vorteil durch die Aufweichung.
Skoda Octavia PHEV 2027 — nach Modelljahres-Update 2027 mit 1.5 TSI plus E-Motor, 204 PS Systemleistung und 140 km E-WLTP. Erfüllt die typischen Anforderungen für Plug-in-Hybrid-Förderung und bleibt auch nach 2035 verkäuflich.
Skoda Kodiaq iV mit Plug-in-Hybrid und 123 km E-WLTP. Familien-Klassiker, der nach 2035 mit der 90-Prozent-Regel verkäuflich bleibt.
Skoda Superb iV mit Plug-in-Hybrid und 125 km E-WLTP. Großer Geschäftsführer-Kombi mit klarer Zukunfts-Perspektive auch nach 2035.
CUPRA Formentor e-Hybrid mit 117 bis 126 km E-WLTP. Sportliche Plug-in-Hybrid-Variante, die ebenfalls in der 90-Prozent-Regel passt.
CUPRA Terramar e-Hybrid mit 113 bis 115 km E-WLTP — voll im Bereich der 80-Kilometer-Hürde für Dienstwagen und für die Aufweichungs-Bilanz.
Welche Plug-in-Hybride sich konkret als Dienstwagen 2026 lohnen, vertieft der Beitrag Dienstwagen 2026 für Skoda, SEAT und CUPRA.
Modelle, die durch die Aufweichung weniger profitieren:
Reine Verbrenner ohne Plug-in-Anteil — etwa Skoda Octavia 1.5 TSI Mild-Hybrid, Karoq 2.0 TDI, Kodiaq 2.0 TDI 4×4. Diese sind ab 2035 nicht mehr als Neuwagen verkäuflich, behalten aber bis dahin ihre Marktposition. Für Käufer 2026 mit Halte-Dauer 8 bis 10 Jahre bleiben sie sinnvoll.
Was sich noch ändern könnte: drei offene Punkte im Trilog
Der Verhandlungsprozess in Brüssel ist nicht abgeschlossen. Drei Punkte können sich noch verschieben.
Erster Punkt — die Plug-in-Hybrid-Behandlung. Im aktuellen Vorschlag bleiben PHEV verkäuflich, sofern die Flotten-Bilanz die 90-Prozent-Schwelle einhält. Einzelne Mitgliedstaaten fordern aber eine Mindest-E-Reichweite für PHEV nach 2035 — etwa 100 km WLTP statt der heutigen 80 km. Das würde einige aktuelle PHEV-Modelle aus dem Markt drücken.
Zweiter Punkt — die Flotten-Regeln. Die Berechnung der Flotten-Emissionen ist hochkomplex. Wie genau grüner Stahl und E-Fuels angerechnet werden, ist noch offen. Strenge Auslegung würde die 90-Prozent-Regel faktisch wieder verschärfen.
Dritter Punkt — die Strenge der Offsetting-Mechanismen nach 2035. Werden die 10 Prozent Restemissionen jedes Jahr nachgewiesen? Über welche Bilanzierungs-Periode? Das sind technische Detailfragen, die im Trilog noch geklärt werden müssen.
Käufer 2026 brauchen darauf nicht direkt zu reagieren — die genauen Regeln gelten erst ab 2035. Wichtig ist: Die grundsätzliche Aufweichung ist politisch wahrscheinlich. Die Details werden in den nächsten Monaten konkretisiert.
Quellen und weiterführende Informationen
Den offiziellen Vorschlag der EU-Kommission dokumentiert die EU-Kommission unter dem European Green Deal. Eine deutschsprachige Einordnung mit Trilog-Status liefert der ADAC zur EU-Reform des Verbrennerverbots. Eine kritische Branchen-Sicht zur Aufweichung bietet AutoBild. Detaillierte technische Analyse mit Auswirkung auf Hersteller-Bilanzen liefert auto motor und sport. Eine politische Einordnung der EVP-Position findet sich bei WirtschaftsWoche. Diese Quellen ergänzen unsere praktische Einordnung aus Sicht des Automobilsalons Bellemann in Wiesloch.
Update-Hinweis (Stand: 22.05.2026)
Stand 22.05.2026 ist der EU-Kommissions-Vorschlag zur Aufweichung des Verbrennerverbots 2035 vom Dezember 2025 im Trilog-Prozess. Die geplante CO2-Reduktion von 100 auf 90 Prozent gegenüber 2021 ist noch nicht beschlossen. EU-Parlament und Ministerrat müssen zustimmen — der verbindliche Beschluss wird im Spätsommer oder Herbst 2026 erwartet. Plug-in-Hybride und Range Extender bleiben bei Annahme weiter verkäuflich nach 2035. Bestandsfahrzeuge sind unverändert nicht betroffen. Auswirkung auf Restwerte: Stabilisierung der Diesel- und Benziner-Restwerte gegenüber dem ursprünglichen 100-Prozent-Szenario. Beratung zu konkreten Modell-Wahl und Restwert-Prognose beim Automobilsalon Bellemann in Wiesloch. Beobachtungspunkte für die nächsten Updates: Trilog-Verhandlungen in den nächsten Monaten, mögliche Verschärfungen oder weitere Aufweichungen, Detail-Regeln zu PHEV-Mindest-Reichweite und E-Fuel-Anrechnung. Letzter Stand der Werte: 22.05.2026.
Häufige Fragen
Wird das Verbrennerverbot 2035 wirklich gekippt?
Es wird nicht komplett gekippt, aber abgeschwächt. Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 einen Vorschlag veröffentlicht, der die ursprüngliche 100-Prozent-CO2-Reduktion auf 90 Prozent reduziert. Die restlichen 10 Prozent Emissionen dürfen durch klimafreundliche Stahlproduktion oder die Verwendung von E-Fuels in einzelnen Fahrzeugen kompensiert werden. Plug-in-Hybride und Range Extender bleiben damit nach 2035 weiter verkäuflich. Der Vorschlag ist aber noch nicht beschlossen — EU-Parlament und Ministerrat müssen zustimmen oder ändern.
Wann wird die Aufweichung verbindlich entschieden?
Der Trilog-Prozess zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat läuft im Frühjahr und Sommer 2026. Ein verbindlicher Beschluss wird typischerweise nach drei bis sechs Monaten Verhandlung erwartet, also im Spätsommer oder Herbst 2026. Bis dahin bleibt der ursprüngliche 100-Prozent-Beschluss formal gültig. Die Industrie und die Käufer rechnen aber bereits mit der Aufweichung. Sollte der Vorschlag scheitern, was möglich aber unwahrscheinlich ist, gilt weiter das ursprüngliche Verbot.
Was bedeutet die Aufweichung für meinen Skoda Octavia TDI Diesel von 2024?
Für Bestandsfahrzeuge ändert sich grundsätzlich nichts. Ein Skoda Octavia 2.0 TDI mit Erstzulassung 2024 darf auch nach 2035 unverändert gefahren werden. Die EU-Regelung betrifft ausschließlich den Neuwagen-Verkauf. Was sich allerdings ändern könnte, ist der Restwert. Ohne die Aufweichung wäre der Diesel-Restwert ab 2030 stark gefallen. Mit der 90-Prozent-Regel könnten Plug-in-Hybride und Range Extender bis 2035 weiter neu zugelassen werden — das stabilisiert auch ältere Diesel-Modelle, weil die Verfügbarkeit von Diesel an Tankstellen erhalten bleibt.
Bleibt der Skoda Karoq 2027 mit 2.0 TDI ein sinnvoller Kauf 2026?
Ja, mit klaren Vorteilen. Ein Karoq Diesel hält mit guter Pflege 200.000 bis 350.000 Kilometer durch und bleibt damit ein bewährtes Langstrecken-Fahrzeug. Die EU-Aufweichung sichert ab, dass Diesel-Treibstoff bis weit in die 2030er-Jahre verfügbar bleibt. Wer das Fahrzeug 8 bis 12 Jahre fährt, kommt selbst bei einem Kauf 2026 nicht in die kritische Zone des Bestandsschutzes. Der Wiederverkauf vor 2035 sollte technisch ohne Probleme funktionieren — die Restwerte werden 2026 noch nicht stark einbrechen, sondern eher graduell sinken.
Was passiert mit Skoda Octavia Plug-in-Hybrid 2027 nach 2035?
Plug-in-Hybride bleiben nach dem Aufweichungs-Vorschlag der EU-Kommission auch nach 2035 verkäuflich, sofern sie die 90-Prozent-CO2-Regel erfüllen. Der Skoda Octavia PHEV mit 1.5 TSI plus Elektromotor, 204 PS Systemleistung und 140 Kilometern elektrischer WLTP-Reichweite gehört zu den Modellen, die in dieser Klasse weiter zugelassen werden können. Voraussetzung ist, dass die Flotten-Bilanz des Herstellers die 90-Prozent-Schwelle einhält. Bei Skoda und CUPRA mit hohem E-Auto-Anteil ist das gut machbar.
Welche Rolle spielen E-Fuels nach der Aufweichung?
Eine Begrenzte. Die EU-Kommission sieht E-Fuels nach ihrem Dezember-2025-Vorschlag vor allem für Schiffe und Flugzeuge vor. Im Pkw-Bereich bleibt die Tür für E-Fuel-Fahrzeuge offen, aber als Nischen-Lösung. Hersteller können theoretisch reine E-Fuel-Verbrenner verkaufen, müssen aber sicherstellen, dass die gesamten Flotten-Emissionen unter der 90-Prozent-Reduktion bleiben. In der Praxis ist das nur für Premium-Hersteller wie Porsche oder Ferrari wirtschaftlich, nicht für Volumen-Modelle wie Skoda Octavia oder Fabia.
Sollte ich 2026 noch einen neuen Diesel-Skoda kaufen?
Es kommt auf das Fahrprofil an. Wer regelmäßig 25.000 Kilometer pro Jahr oder mehr fährt, profitiert auch 2026 von der Tankstellen-Versorgung und der niedrigen Wartungskosten eines Diesels. Ein Skoda Karoq 2.0 TDI mit 150 PS und 4×4 bleibt für Familien mit Hänger-Bedarf oder berufliche Langstrecken-Fahrer eine gute Wahl. Wer überwiegend kurze Strecken fährt und zu Hause laden kann, sollte 2026 ernsthaft den Wechsel auf E-Auto oder Plug-in-Hybrid prüfen. Die laufenden Förderprogramme machen den Umstieg deutlich günstiger.