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E-Mobilität & Förderung

Welche Plug-in-Hybride schaffen die 0,5-Prozent-Regel 2026?

0,5-Prozent-Regel Hybrid 2026: Zwei alternative Kriterien, die Modelle von Skoda und CUPRA mit ihren geprüften Werten und drei Rechenbeispiele.

#Dienstwagen 2026#Plug-in-Hybrid#Geldwerter Vorteil#Firmenwagen 2026
0,5-Prozent-Regel Hybrid 2026: Plug-in-Hybrid als Dienstwagen von Skoda und CUPRA
0,5-Prozent-Regel Hybrid 2026 Bild: Automobilsalon Bellemann Illustration
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    Dienstwagen versteuern 2026: Regeln, Kosten und Modelle
    Alle bestätigten Infos, Einordnung, Updates und interne Sprünge an einer Stelle.
    Inhalt dieses Artikels
    1. Voraussetzung für die 0,5-Versteuerung bei Hybriden 2026
    2. Wie wird ein Plug-in-Hybrid versteuert?
    3. 0,5 Versteuerung Hybrid: welcher Wert zählt?
    4. Welche Skoda-Modelle erfüllen die 0,5-Prozent-Regel Hybrid 2026?
    5. Welche CUPRA Plug-in-Hybride als Dienstwagen 2026?
    6. Dienstwagenbesteuerung Hybrid 2026 gegen Elektro: der direkte Vergleich
    7. Welche neuen Plug-in-Hybride kommen 2026 und 2027?
    8. Hybrid Versteuerung 2026: drei Rechenbeispiele
    9. Wann lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Dienstwagen?
    10. Versteuerung Hybrid Firmenwagen 2026: Wer zahlt den Ladestrom?
    11. Was passiert, wenn der Hybrid keines der Kriterien schafft?
    12. Was gilt für Unternehmen bei der Abschreibung?
    13. Beratung für Geschäftskunden in Wiesloch
    14. Quellen und weiterführende Informationen
    15. Update-Hinweis (Stand: 18.08.2026)

    Ein Plug-in-Hybrid als Dienstwagen kann steuerlich sehr günstig sein — oder doppelt so teuer wie nötig. Der Unterschied hängt an einer einzigen Frage, die in den meisten Ratgebern falsch dargestellt wird.


    Voraussetzung für die 0,5-Versteuerung bei Hybriden 2026

    Das Missverständnis beginnt beim Wort „Hürde”. Vielerorts liest man, ein Plug-in-Hybrid müsse 80 Kilometer rein elektrisch schaffen, sonst sei die günstige Versteuerung verloren. Das stimmt so nicht.

    Der Gesetzestext in Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes nennt zwei Bedingungen und verknüpft sie ausdrücklich mit oder:

    „a) eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder b) die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer beträgt”

    Es genügt also eines von beiden. Und in der Praxis ist der CO₂-Weg der leichtere: Moderne Plug-in-Hybride liegen bei 26 bis 40 Gramm je Kilometer und damit weit unter der Schwelle — selbst wenn die Reichweite die 80 Kilometer verfehlen würde.

    Beide Werte stammen aus dem WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure), dem seit 2017 EU-weit verbindlichen Messzyklus. Er liefert realistischere Werte als die frühere Messmethode, bleibt aber ein Labormaßstab: Im Alltag liegen Verbrauch und Reichweite je nach Fahrweise, Temperatur und Beladung darüber oder darunter. Für die Steuer zählt allein der zertifizierte Wert, nicht der gefahrene.

    Für Fahrzeuge, die zwischen 2022 und 2024 angeschafft wurden, lag die Reichweitenvorgabe übrigens noch bei 60 Kilometern. Maßgeblich ist immer das Anschaffungsdatum, nicht das laufende Jahr. Wer ein Fahrzeug aus dem Bestand übernimmt, prüft deshalb zuerst, wann der Betrieb es angeschafft hat.

    Wie wird ein Plug-in-Hybrid versteuert?

    Die Rechnung besteht aus zwei Teilen, und beide werden halbiert.

    Teil eins ist die private Nutzung: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises im Monat. Bei 43.000 Euro sind das 215 Euro.

    Teil zwei ist der Arbeitsweg: 0,03 Prozent je Entfernungskilometer, gerechnet auf die Hälfte des Listenpreises. Bei 43.000 Euro und 20 Kilometern einfacher Strecke also 0,03 Prozent von 21.500 Euro mal 20, das ergibt 129 Euro.

    Zusammen sind das rund 344 Euro geldwerter Vorteil im Monat. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent bleiben davon etwa 120 Euro tatsächliche Belastung.

    Zum Vergleich: Erfüllt dasselbe Fahrzeug keines der beiden Kriterien, gilt die 1-Prozent-Regel — dann sind es 430 Euro plus 258 Euro, zusammen 688 Euro. Die Verdopplung trifft beide Bausteine gleichzeitig.

    0,5 Versteuerung Hybrid: welcher Wert zählt?

    Maßgeblich sind die Werte aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der EU-Richtlinie 2007/46/EG. Dieses Dokument liegt jedem Neufahrzeug bei und enthält die verbindlich zertifizierten Werte für CO₂ und elektrische Reichweite.

    Das ist mehr als eine Formalie. Prospekt- und Konfiguratorangaben nennen häufig Spannen oder Bestwerte. Die tatsächlich zertifizierte Reichweite hängt an der konkreten Konfiguration: Größere Räder, Anhängerkupplung oder ein schweres Ausstattungspaket senken den Wert um mehrere Kilometer. Bei einem Fahrzeug, das nahe an einer Grenze liegt, entscheidet das über den Prozentsatz.

    Der Wert wird zum Zeitpunkt der Erstzulassung festgeschrieben und gilt dann für die gesamte Haltedauer. Spätere Änderungen an der Zertifizierung ändern nichts mehr am einmal festgestellten Wert.

    Welche Skoda-Modelle erfüllen die 0,5-Prozent-Regel Hybrid 2026?

    Skoda führt zwei Plug-in-Hybride im Programm. Beide erfüllen die Bedingungen mit Reserve — und zwar über beide Wege gleichzeitig.

    ModellE-Reichweite (WLTP)CO₂Listenpreis abgeldwerter Vorteil*
    Škoda Superb iVüber 120 km26–33 g/kmrund 52.500 €rund 263 €
    Škoda Kodiaq iVüber 100 km35–40 g/kmrund 54.500 €rund 273 €
    *nur private Nutzung, ohne Zuschlag für den Arbeitsweg

    Škoda Superb iV ist die Repräsentationsvariante mit dem größten Innenraum im Programm. Die Batterie mit 25,7 Kilowattstunden bringt über 120 Kilometer elektrische Reichweite — genug, um typische Pendelstrecken vollständig elektrisch zu fahren und den Verbrenner für die Langstrecke zu behalten.

    Škoda Kodiaq iV ist der SUV mit optionaler dritter Sitzreihe und derselben Batteriegröße. Die Reichweite liegt bei über 100 Kilometern, der CO₂-Wert mit 35 bis 40 Gramm ebenfalls klar unter der Schwelle. Wer einen Plug-in-Hybrid mit sieben Sitzen sucht, hat im Konzern derzeit nur diese Wahl.

    Für wen der Superb iV passt: Vielfahrer mit Repräsentationsbedarf. Wer täglich 60 bis 100 Kilometer pendelt und zu Hause laden kann, fährt den Alltag praktisch vollelektrisch und hat für die Langstrecke trotzdem den Verbrenner. Der Kombi bietet dabei denselben Kofferraum wie die Limousine mit Verbrennerantrieb — die Batterie sitzt im Unterboden.

    Für wen der Kodiaq iV passt: Familien und alle, die Platz brauchen. Er ist der einzige Plug-in-Hybrid im Konzern mit optionaler dritter Sitzreihe. Wer regelmäßig einen Anhänger zieht, sollte allerdings die Anhängelast im konkreten Datenblatt prüfen — bei Plug-in-Hybriden fällt sie wegen des höheren Leergewichts oft niedriger aus als beim gleichen Modell mit Verbrenner.

    Ein Hinweis zum Octavia: Die iV-Variante ist seit dem Facelift 2024 nicht mehr im Programm. Eine Rückkehr als Plug-in-Hybrid wird für 2027 erwartet, ist vom Hersteller aber nicht bestätigt. Wer heute einen Plug-in-Hybrid von Skoda braucht, entscheidet zwischen Superb iV und Kodiaq iV.

    Welche CUPRA Plug-in-Hybride als Dienstwagen 2026?

    CUPRA bietet drei Plug-in-Hybride, die für Dienstwagenfahrer interessant sind.

    CUPRA Leon e-Hybrid ist der Einstieg in der Kompaktklasse. CUPRA gibt über 100 Kilometer elektrische Reichweite an, die CO₂-Emission liegt bei 28 bis 34 Gramm je Kilometer. Damit sind beide Kriterien erfüllt. Es gibt ihn als Schrägheck und als Sportstourer mit Kombiheck.

    CUPRA Formentor e-Hybrid ist das Coupé-SUV mit 117 bis 126 Kilometern elektrischer Reichweite. Auch hier sind beide Bedingungen sicher erfüllt. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zum CUPRA Formentor e-Hybrid.

    CUPRA Terramar e-Hybrid ist das Mittelklasse-SUV mit 113 bis 118 Kilometern. Die stärkere VZ-Version mit 272 PS Systemleistung erfüllt die Bedingungen ebenfalls. Details im Beitrag zum CUPRA Terramar VZ e-Hybrid.

    Für wen der Leon e-Hybrid passt: Wer den geldwerten Vorteil klein halten will, findet hier den günstigsten Einstieg der drei. Der Sportstourer bringt zusätzlich ein Kombiheck mit, ohne beim Listenpreis stark zuzulegen. Für Pendler mit 30 bis 80 Kilometern Tagesstrecke und Lademöglichkeit deckt die elektrische Reichweite den Alltag komplett ab.

    Für wen der Formentor e-Hybrid passt: Er hat von den dreien die höchste elektrische Reichweite. Wer den größten Anteil seiner Fahrten elektrisch zurücklegen will, ohne auf den Verbrenner für die Langstrecke zu verzichten, ist hier am besten aufgehoben. Die Bauform als Coupé-SUV kostet allerdings etwas Kopffreiheit im Fond.

    Für wen der Terramar e-Hybrid passt: Er bietet mehr Platz als der Formentor und ist damit die Wahl für alle, die regelmäßig zu viert unterwegs sind. Die VZ-Version mit 272 PS erfüllt die Steuerbedingungen ebenfalls, hebt aber den Listenpreis — und damit direkt die monatliche Belastung.

    Genau dieser Zusammenhang wird bei der Fahrzeugwahl oft unterschätzt. Weil sich der geldwerte Vorteil am Bruttolistenpreis bemisst, schlägt jeder Aufpreis dauerhaft auf die Steuer durch. Als Faustregel: 10.000 Euro mehr Listenpreis bedeuten 50 Euro mehr geldwerten Vorteil im Monat, allein aus der privaten Nutzung. Wer 20 Kilometer zur Arbeit fährt, zahlt über den Zuschlag für den Arbeitsweg noch einmal 30 Euro obendrauf — zusammen also 80 Euro im Monat, rund 3.840 Euro über vier Jahre. Ein größeres Ausstattungspaket kann deshalb teurer werden als gedacht, auch wenn es im Leasing nur wenige Euro Rate ausmacht.

    Die genauen Werte hängen bei allen drei Modellen an der Konfiguration. Wer nahe an einer Grenze plant, sollte die Übereinstimmungsbescheinigung des konkreten Fahrzeugs prüfen, nicht den Konfigurator.

    Dienstwagenbesteuerung Hybrid 2026 gegen Elektro: der direkte Vergleich

    Die Frage kommt in jeder Beratung: Lohnt sich der Plug-in-Hybrid oder doch lieber gleich das reine Elektroauto? Die Zahlen sind eindeutig.

    Plug-in-Hybridreines Elektroauto
    private Nutzung0,5 %0,25 %
    Arbeitsweg0,03 % von der Hälfte0,03 % von einem Viertel
    Preisgrenzekeine100.000 € (Anschaffung ab Juli 2025)
    Abschreibung 75 % für den Betriebneinja

    Bei einem Listenpreis von 45.000 Euro und 20 Kilometern Arbeitsweg bedeutet das: Der Plug-in-Hybrid kommt auf rund 360 Euro geldwerten Vorteil, das Elektroauto auf rund 180 Euro. Der Unterschied von 180 Euro im Monat summiert sich über vier Jahre auf 8.640 Euro steuerpflichtigen Vorteil.

    Dazu kommt der Vorteil für das Unternehmen: Die Abschreibung mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge. Ein Plug-in-Hybrid wird regulär über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

    Der Plug-in-Hybrid gewinnt trotzdem in einer Konstellation: wenn regelmäßig Strecken anfallen, bei denen Laden nicht praktikabel ist — etwa im Außendienst mit wechselnden Zielen ohne planbare Ladepausen. Dann schlägt Flexibilität den Steuervorteil.

    Welche neuen Plug-in-Hybride kommen 2026 und 2027?

    Der Markt bewegt sich, und für Dienstwagenfahrer lohnt der Blick nach vorn.

    Bei Skoda steht die mögliche Rückkehr des Octavia als Plug-in-Hybrid im Raum. Branchenberichte nennen das Modelljahr 2027 und eine Reichweite um 140 Kilometer. Bestätigt ist davon nichts — wer heute plant, sollte nicht darauf warten.

    Der allgemeine Trend geht zu größeren Batterien: Wo vor drei Jahren 13 Kilowattstunden üblich waren, sind heute 20 bis 26 Kilowattstunden Standard. Damit erfüllen neue Modelle die Reichweiten-Bedingung mühelos, während ältere Plug-in-Hybride mit 40 bis 60 Kilometern Reichweite darauf angewiesen sind, den CO₂-Wert zu halten.

    Für Bestandsfahrzeuge aus der Firmenflotte heißt das: Je älter der Plug-in-Hybrid, desto genauer lohnt die Prüfung. Ein Modell von 2021 mit kleiner Batterie kann beide Kriterien verfehlen und damit unter die volle 1-Prozent-Regel fallen.

    Hybrid Versteuerung 2026: drei Rechenbeispiele

    Alle Beispiele mit 20 Kilometern einfacher Strecke zur Arbeit.

    Beispiel A — der Pendler mit Kompaktwagen. Ein CUPRA Leon e-Hybrid mit rund 36.500 Euro Listenpreis. Private Nutzung: 0,5 Prozent ergibt 182,50 Euro. Arbeitsweg: 0,03 Prozent von 18.250 Euro mal 20 Kilometer ergibt 109,50 Euro. Zusammen rund 292 Euro geldwerter Vorteil im Monat.

    Beispiel B — der Außendienst mit Limousine. Ein Škoda Superb iV mit 52.500 Euro. Private Nutzung: 262,50 Euro. Arbeitsweg: 157,50 Euro. Zusammen rund 420 Euro im Monat. Wer überwiegend dienstlich unterwegs ist, sollte prüfen, ob ein Fahrtenbuch günstiger ausfällt.

    Beispiel C — die Familie mit SUV. Ein Škoda Kodiaq iV mit 54.500 Euro. Private Nutzung: 272,50 Euro. Arbeitsweg: 163,50 Euro. Zusammen rund 436 Euro im Monat.

    In allen drei Fällen gilt: Ohne die Begünstigung wären es genau doppelt so viel. Bei Beispiel C entspricht der Unterschied über vier Jahre rund 21.000 Euro steuerpflichtigem Vorteil.

    Wann lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Dienstwagen?

    Die ehrliche Antwort: seltener, als die Verkaufszahlen vermuten lassen.

    Ein Plug-in-Hybrid lohnt sich, wenn zwei Dinge zusammenkommen. Erstens regelmäßige Langstrecken, für die ein reines Elektroauto zu häufige Ladepausen bräuchte. Zweitens eine verlässliche Lademöglichkeit zu Hause oder im Betrieb.

    Fehlt die Lademöglichkeit, kehrt sich der Vorteil um. Ein nicht geladener Plug-in-Hybrid schleppt eine 25-Kilowattstunden-Batterie als Ballast mit und verbraucht dadurch mehr als ein vergleichbarer Verbrenner. Der Steuervorteil bleibt, der Spritverbrauch frisst ihn aber auf.

    Wer überwiegend Strecken unter 150 Kilometern fährt und laden kann, fährt mit einem reinen Elektroauto meist besser — schon weil dort nur ein Viertel statt der Hälfte angesetzt wird. Die Rechnung dazu steht im Beitrag zur 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos.

    Versteuerung Hybrid Firmenwagen 2026: Wer zahlt den Ladestrom?

    Ein Plug-in-Hybrid rechnet sich nur, wenn er auch geladen wird. Genau an dieser Stelle hat sich zum 1. Januar 2026 etwas Grundlegendes geändert — und zwar für Plug-in-Hybride genauso wie für reine Elektroautos.

    Bis Ende 2025 durfte der Betrieb den zu Hause geladenen Strom mit festen Monatsbeträgen zwischen 15 und 70 Euro steuerfrei erstatten. Niemand musste dafür eine einzige Kilowattstunde belegen. Diese Beträge sind weggefallen. Sie galten letztmals für Gehaltsabrechnungen, die noch vor dem 1. Januar 2026 endeten.

    An ihre Stelle tritt eine Abrechnung je Kilowattstunde. Der Mitarbeiter weist nach, wie viel Strom zu Hause ins Auto geflossen ist, multipliziert die Menge mit einem festen Cent-Betrag, und diesen Betrag darf der Betrieb steuerfrei erstatten. Für 2026 sind das 34 Cent je Kilowattstunde. Der Wert leitet sich vom durchschnittlichen Haushaltsstrompreis des ersten Halbjahres 2025 ab. Das Statistische Bundesamt meldete dafür 34,36 Cent — abgerechnet wird aber mit dem auf volle Cent abgerundeten Wert.

    Für den Nachweis genügt ein gesonderter Stromzähler. Ausdrücklich zugelassen sind dabei auch fahrzeuginterne Zähler. Die Ladedaten, die das Auto ohnehin mitschreibt, reichen also aus — eine geeichte Wallbox braucht es dafür nicht.

    Ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird: Die Entscheidung zwischen der Pauschale und den tatsächlich gezahlten Stromkosten muss für das ganze Kalenderjahr einheitlich fallen. Wer einen teuren Haustarif hat, fährt mit den echten Kosten besser. Wer eigenen Solarstrom lädt, meist mit den 34 Cent. Ein Wechsel mitten im Jahr ist nicht vorgesehen.

    Warum das beim Plug-in-Hybrid stärker zählt als beim Elektroauto: Sein Steuervorteil steht und fällt mit der Ladedisziplin. Wer den Wagen selten ansteckt, zahlt trotzdem seine 0,5 Prozent, verbraucht real aber mehr Kraftstoff als mit einem vergleichbaren Verbrenner. Eine funktionierende Erstattung ist deshalb kein Nebenthema, sondern die Bedingung dafür, dass die Rechnung aufgeht. Wie die Abrechnung Schritt für Schritt läuft, steht im Beitrag zum Laden des E-Dienstwagens zu Hause.

    Das Laden beim Arbeitgeber bleibt davon unberührt. Es ist nach Paragraf 3 Nummer 46 des Einkommensteuergesetzes bis Ende 2030 steuerfrei und muss gar nicht abgerechnet werden.

    Was passiert, wenn der Hybrid keines der Kriterien schafft?

    Dann greift die volle 1-Prozent-Regel, und zwar auf beide Bausteine.

    Bei einem Listenpreis von 43.000 Euro und 20 Kilometern Arbeitsweg bedeutet das: 430 Euro für die private Nutzung statt 215 Euro, dazu 258 Euro für den Arbeitsweg statt 129 Euro. Aus 344 Euro werden 688 Euro geldwerter Vorteil im Monat. Bei 35 Prozent Steuersatz sind das rund 120 Euro netto mehr, jeden Monat.

    Betroffen sind vor allem ältere Plug-in-Hybride mit kleinen Batterien. Ein Modell mit 40 Kilometern elektrischer Reichweite und über 50 Gramm CO₂ verfehlt beide Bedingungen. Bei der Übernahme eines Bestandsfahrzeugs aus der Flotte lohnt deshalb der Blick in die Papiere, bevor der Überlassungsvertrag unterschrieben wird.

    Was gilt für Unternehmen bei der Abschreibung?

    Ein wichtiger Unterschied zum reinen Elektroauto: Die besondere Abschreibung mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr nach Paragraf 7 Absatz 2a des Einkommensteuergesetzes gilt nur für reine Elektrofahrzeuge. Plug-in-Hybride sind davon ausgenommen.

    Für den Betrieb bedeutet das: Der Plug-in-Hybrid wird regulär über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Steuervorteil liegt beim Mitarbeiter, nicht beim Unternehmen. Wer als Betrieb den Investitionsvorteil sucht, findet ihn nur bei reinen Elektroautos — die Einzelheiten stehen im Beitrag zur 75-Prozent-Abschreibung.

    Den Überblick über alle drei Versteuerungsstufen gibt der Beitrag Dienstwagen versteuern 2026. Welche Fahrzeuge sich insgesamt eignen, zeigt die Übersicht der besten E-Dienstwagen von Skoda, SEAT und CUPRA.

    Beratung für Geschäftskunden in Wiesloch

    Für Betriebe und Selbstständige in Wiesloch, Walldorf, Heidelberg, Mannheim und Sinsheim prüfen wir die Fahrzeugdaten gern gemeinsam durch — besonders die Frage, welche Konfiguration die zertifizierten Werte hält und welche sie kippt.

    Beim Automobilsalon Bellemann betreuen wir Plug-in-Hybride von ŠKODA, SEAT und CUPRA in Werkstatt und Service, einschließlich der Hochvolt-Technik — also der Batterie und aller Bauteile, die mit hoher Spannung arbeiten. Die steuerliche Beratung im Einzelfall bleibt Sache des Steuerberaters; wir liefern die Fahrzeugdaten, die er dafür braucht. Verfügbare Fahrzeuge stehen im Gebrauchtwagen-Bestand in Wiesloch.

    Quellen und weiterführende Informationen

    Die Rechtsgrundlage mit beiden Kriterien steht in Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes, die zeitliche Anwendung in Paragraf 52 EStG. Die Abschreibungsregel für reine Elektrofahrzeuge findet sich in Paragraf 7 EStG. Die Fahrzeugwerte stammen von Škoda Deutschland und CUPRA Deutschland. Die Regeln zur Erstattung des Ladestroms stehen im BMF-Schreiben vom 11. November 2025. Eine unabhängige Einordnung der Dienstwagenbesteuerung liefert der ADAC, praxisnahe Erläuterungen zur Lohnsteuer die Haufe-Redaktion.

    Update-Hinweis (Stand: 18.08.2026)

    Wesentlich überarbeitet wurde die Darstellung der Voraussetzungen. Bisher stand die 80-Kilometer-Reichweite als zentrale Hürde im Vordergrund, die CO₂-Grenze erschien als Ausweichlösung. Tatsächlich verknüpft der Gesetzestext beide Bedingungen gleichrangig mit einem Oder — und für aktuelle Plug-in-Hybride ist der CO₂-Wert der sicherer erfüllte Weg. Alle Modellwerte wurden gegen die Herstellerangaben geprüft und auf die dort veröffentlichten Spannen zurückgeführt. Angaben zu Modellen, die nicht mehr im Programm sind oder deren Werte sich nicht belegen ließen, wurden entfernt. Ergänzt wurde der Hinweis, dass die besondere Abschreibung mit 75 Prozent nur reinen Elektrofahrzeugen offensteht. Letzter Stand der Werte: 18.08.2026.

    Häufige Fragen

    Welche Plug-in-Hybride erfüllen die 0,5-Prozent-Regel?

    Alle Fahrzeuge, die entweder höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren. Es genügt eines der beiden Kriterien. Die aktuellen Plug-in-Hybride von Skoda und CUPRA erfüllen in der Regel beide, weil sie mit Batterien um 25 Kilowattstunden über 100 Kilometer elektrisch schaffen.

    Was sind die Voraussetzungen für die 0,5-Prozent-Versteuerung bei Hybriden 2026?

    Für Fahrzeuge, die ab 2025 angeschafft wurden, gilt: höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite. Bei Anschaffung zwischen 2022 und 2024 lag die Reichweitenvorgabe noch bei 60 Kilometern. Maßgeblich sind die Werte aus der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs.

    Wie wird ein Plug-in-Hybrid versteuert?

    Monatlich mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises für die private Nutzung, sofern eines der beiden Kriterien erfüllt ist. Dazu kommen 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg, hier ebenfalls auf die Hälfte des Listenpreises gerechnet. Erfüllt das Fahrzeug keines der Kriterien, gilt die volle 1-Prozent-Regel.

    Gibt es bei Plug-in-Hybriden eine Preisgrenze?

    Nein. Die vieldiskutierte Grenze von 100.000 Euro Bruttolistenpreis betrifft ausschließlich reine Elektroautos und deren 0,25-Prozent-Regelung. Ein Plug-in-Hybrid für 120.000 Euro kommt bei erfülltem Kriterium ebenso auf 0,5 Prozent wie einer für 40.000 Euro.

    Wie lange gilt die 0,5-Prozent-Regel für Hybride?

    Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden. Die Begünstigung ist damit über die übliche Leasingdauer hinaus planbar. Eine Verlängerung darüber hinaus ist derzeit nicht beschlossen.

    Wie viel elektrische Reichweite braucht ein Dienstwagen?

    Für die Reichweiten-Variante mindestens 80 Kilometer bei Anschaffung ab 2025. Wichtig: Wer diese Marke knapp verfehlt, kann die Begünstigung trotzdem über den CO₂-Wert erreichen, sofern das Fahrzeug unter 50 Gramm je Kilometer bleibt. Beide Wege sind gleichwertig.

    Was passiert, wenn der Hybrid keines der Kriterien schafft?

    Dann greift die 1-Prozent-Regel, der geldwerte Vorteil verdoppelt sich also. Bei einem Listenpreis von 43.000 Euro sind das 430 statt 215 Euro im Monat, dazu der volle statt der halbierte Zuschlag für den Arbeitsweg. Ältere Plug-in-Hybride mit kleinen Batterien sind davon regelmäßig betroffen.

    Welcher Wert zählt: Prospekt oder Fahrzeugschein?

    Maßgeblich sind die Angaben aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der EU-Richtlinie 2007/46/EG, die dem Fahrzeug beiliegt. Prospektangaben und Konfiguratorwerte können abweichen, etwa weil größere Räder die Reichweite senken. Bei einem Fahrzeug nahe der Grenze lohnt der Blick in die Papiere.

    Wann lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Dienstwagen?

    Wenn regelmäßig lange Strecken anfallen, für die ein reines Elektroauto zu häufige Ladepausen bräuchte, und gleichzeitig eine Lademöglichkeit zu Hause oder im Betrieb besteht. Ohne regelmäßiges Laden verliert der Plug-in-Hybrid seinen Vorteil und verbraucht wegen des Mehrgewichts sogar mehr als ein vergleichbarer Verbrenner.

    Ist die 0,25-Prozent-Regel nicht günstiger?

    Ja, deutlich. Ein reines Elektroauto unter der Preisgrenze wird nur mit einem Viertel statt der Hälfte angesetzt, und auch der Zuschlag für den Arbeitsweg wird geviertelt statt halbiert. Bei vergleichbarem Listenpreis kostet ein Plug-in-Hybrid damit etwa doppelt so viel geldwerten Vorteil.

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