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Inhalt dieses Artikels
- Plug-in-Hybrid als Firmenwagen: die Rechnung geht anders auf als erwartet
- Kurzantwort
- Bekommt ein Unternehmen Förderung für Plug-in-Hybride?
- Wie viel Förderung gibt es für einen Plug-in-Hybrid im Privatbereich?
- Bis wann gibt es Förderung für Plug-in-Hybride?
- Gilt die Sonderabschreibung für Plug-in-Hybride?
- Bekommen Plug-in-Hybride die THG-Quote?
- Plug-in-Hybrid Förderung im Gewerbe: was dem Betrieb bleibt
- Lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Firmenwagen mit der 0,5-Prozent-Regel?
- Welche Plug-in-Hybride erfüllen die 0,5-Prozent-Hürde?
- Plug-in-Hybrid oder Elektroauto als Firmenwagen: was rechnet sich?
- Wie viel Förderung gibt es für Plug-in-Hybride im Gewerbe — ein Rechenbeispiel
- Was kostet ein Plug-in-Hybrid im Betrieb tatsächlich?
- Für welche Betriebe lohnt sich ein Plug-in-Hybrid noch?
- Welche Fehler kosten Betrieben beim Plug-in-Hybrid bares Geld?
- Kann ein Selbstständiger die Prämie über den Privatkauf mitnehmen?
Plug-in-Hybrid als Firmenwagen: die Rechnung geht anders auf als erwartet
Wer einen Plug-in-Hybrid für den Betrieb least oder kauft, kann die staatliche Kaufprämie nicht einplanen. Die E-Auto-Förderung 2026 ist Privatpersonen vorbehalten, und das Auto muss im Privatvermögen bleiben. Zwei weitere Vorteile reiner Elektroautos fallen beim Plug-in-Hybrid ebenfalls weg: die Sonderabschreibung von 75 Prozent und die THG-Prämie.
Ganz leer geht der Betrieb trotzdem nicht aus. Seit Juli 2025 erlaubt das Einkommensteuergesetz wieder eine degressive Abschreibung, der Fahrer versteuert nur 0,5 Prozent, und den Ladestrom zu Hause darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Für private Käufer läuft die Förderung am 30. Juni 2027 aus.
Kurzantwort
Bekommt ein Unternehmen Förderung für Plug-in-Hybride?
Nein. Laut BAFA sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt. Unternehmen, Vereine und Kommunen können keinen Antrag stellen, und das geförderte Auto darf nicht zum Betriebsvermögen gehören. Das betrifft Kapital- und Personengesellschaften genauso wie Einzelunternehmer, Handwerksbetriebe und Freiberufler, sobald sie das Auto betrieblich anschaffen.
Selbstständige sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Als Privatperson dürfen sie den Antrag stellen, wenn der Pkw privat gehalten wird und das Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt. Die liegt bei 80.000 Euro und steigt um 5.000 Euro je förderrelevantem Kind, höchstens auf 90.000 Euro. Nachgewiesen wird das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden.
Oft missverstanden wird das Leasing. Die Förderung gilt zwar auch für geleaste Autos, entscheidend ist aber, dass eine Privatperson den Antrag stellt und das Auto 36 Monate auf sie zugelassen bleibt. Ein Leasingvertrag über die Firma erfüllt das nicht. Auch ein Dienstwagen, den der Arbeitgeber dem Mitarbeiter überlässt, gehört zum Betrieb und ist nicht förderfähig. Alle Regeln fasst der Überblick zur E-Auto-Förderung 2026 zusammen.
Wie viel Förderung gibt es für einen Plug-in-Hybrid im Privatbereich?
Die Förderrichtlinie staffelt den Zuschuss für Plug-in-Hybride nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Zahl förderrelevanter Kinder. Förderrelevant ist ein Kind, das im Haushalt lebt, für das Kindergeld zusteht und das bei der Zulassung jünger als 18 ist.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | ohne Kind | 1 Kind | 2 oder mehr Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001–60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001–80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001–85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001–90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
Höchstens sind es 4.500 Euro, für ein reines Elektroauto bis zu 6.000 Euro. Gefördert werden Plug-in-Hybride, die höchstens 60 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder innerorts mindestens 80 Kilometer elektrisch fahren. Welche Modelle das BAFA bisher bewilligt hat, zeigt die Liste förderfähiger Autos 2026. Den eigenen Betrag rechnet der Förderrechner nach Einkommen und Kindern aus.
Bis wann gibt es Förderung für Plug-in-Hybride?
Plug-in-Hybride und Autos mit Range-Extender (Reichweitenverlängerer) müssen bis zum 30. Juni 2027 erstmals zugelassen sein. Maßgeblich ist das Zulassungsdatum, nicht der Tag der Bestellung. Den Antrag stellst du danach, spätestens zwölf Monate nach der Zulassung. Wer bestellt, lässt sich den Liefertermin vom Vertragshändler deshalb schriftlich geben.
Für die Zeit danach prüft die Bundesregierung laut Richtlinie, ob sich die Förderung stärker an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientieren kann. Die Ausgestaltung will sie mit einem eigenen Förderaufruf oder einer geänderten Richtlinie bekanntgeben. Welche Fristen sonst gelten, erklärt der Beitrag zu Antrag, Fristen und Unterlagen.
Gilt die Sonderabschreibung für Plug-in-Hybride?
Nein. § 7 Absatz 2a des Einkommensteuergesetzes erlaubt für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, eine vorgezogene Abschreibung: 75 Prozent im Jahr der Anschaffung, danach 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Als Elektrofahrzeug gilt dabei nur ein Auto, das nach § 9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ausschließlich mit Elektromotoren fährt. Ein Plug-in-Hybrid fällt heraus.
Eine Tür bleibt aber offen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter aus demselben Zeitraum erlaubt § 7 Absatz 2 wieder die degressive Abschreibung. Sie darf höchstens das Dreifache der linearen Rate betragen und 30 Prozent nicht übersteigen. Bei einem Pkw mit sechs Jahren Nutzungsdauer sind das 30 Prozent vom jeweiligen Restwert, im ersten Jahr anteilig nach Monaten.
| Abschreibung bei 50.000 € Anschaffungskosten | 1. Jahr | 2. Jahr |
|---|---|---|
| reines Elektroauto, Sonderabschreibung | 37.500 € | 5.000 € |
| Plug-in-Hybrid degressiv, Kauf im Januar | 15.000 € | 10.500 € |
| Plug-in-Hybrid linear über sechs Jahre | 8.333 € | 8.333 € |
Die Sonderabschreibung für Elektroautos gilt im Anschaffungsjahr voll, egal in welchem Monat gekauft wird. Wie die Regel im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag zur Sonderabschreibung für Elektro-Dienstwagen.
Bekommen Plug-in-Hybride die THG-Quote?
Nein, und das war nie anders. Die pauschale THG-Prämie bekommen nach § 7 der Verordnung zur THG-Quote (38. BImSchV) nur Halter reiner Batterieelektrofahrzeuge. Schon die erste Bekanntmachung der Schätzwerte für das Startjahr 2022 galt nur für diese Autos. Weil in jedem Plug-in-Hybrid zusätzlich ein Verbrennungsmotor steckt, fällt er heraus, egal wie viel elektrisch gefahren wird.
Für den Betrieb heißt das: Ein reines Elektroauto bringt dem Halter jedes Jahr eine Prämie, laut ADAC für 2026 bei manchen Anbietern über 300 Euro. Der Plug-in-Hybrid bringt nichts. Wie Antrag und Auszahlung laufen, erklärt der Beitrag zur THG-Quote 2026. Welche Fahrzeugarten zählen, zeigt der Beitrag zur THG-Quote für Hybride und andere Fahrzeuge. Wer beim Firmenwagen die Prämie bekommt, erklärt der Beitrag zur THG-Quote bei Leasing und Dienstwagen.
Plug-in-Hybrid Förderung im Gewerbe: was dem Betrieb bleibt
Nach drei Absagen klingt die Bilanz düster. Sie ist es nicht, nur unspektakulärer als erhofft.
Betriebsausgaben. Leasingraten mindern den Gewinn in voller Höhe. Beim Kauf greift die Abschreibung, bis Ende 2027 auch degressiv.
Vorsteuerabzug. Nutzt der Betrieb das Auto zu mindestens 10 Prozent unternehmerisch, kann er es dem Unternehmen zuordnen und die Vorsteuer aus Anschaffung und laufenden Kosten abziehen. So steht es in § 15 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Im Gegenzug unterliegt die private Nutzung der Umsatzsteuer.
Halbe Versteuerung für den Fahrer. Statt einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuert der Fahrer 0,5 Prozent. Bei 50.000 Euro sind das 250 statt 500 Euro geldwerter Vorteil im Monat.
Ladestrom steuerfrei erstatten. Lädt der Mitarbeiter den Dienstwagen zu Hause, darf der Arbeitgeber den Strom steuerfrei ersetzen, auch beim Plug-in-Hybrid. Seit 2026 gibt es dafür keine Monatspauschalen mehr, sondern die nachgewiesene Strommenge. Wie die Abrechnung läuft, zeigt der Beitrag Dienstwagen zu Hause laden 2026.
Kfz-Steuer. Befreit ist der Plug-in-Hybrid nicht, sie bleibt aber niedrig. Bei Erstzulassung ab 2021 zahlt ein Benziner 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter, CO₂ zählt erst über 95 Gramm. Mit 1,5-Liter-Motor sind das 30 Euro im Jahr. Wie es beim reinen Elektroauto aussieht, erklärt der Beitrag zur Kfz-Steuer für Elektroautos bis 2035.
Lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Firmenwagen mit der 0,5-Prozent-Regel?
Für Plug-in-Hybride, die zwischen 2025 und 2030 angeschafft werden, gilt die halbe Versteuerung, wenn das Auto höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fährt. Eine der beiden Bedingungen genügt. Laut § 6 des Einkommensteuergesetzes zählen die Werte in der Übereinstimmungsbescheinigung, dem CoC-Papier des Autos, nicht der Prospekt.
Eine Obergrenze beim Listenpreis gibt es für die 0,5-Prozent-Regel nicht. Erfüllt ein Auto keine der Bedingungen, gilt die volle Ein-Prozent-Regel, bei 50.000 Euro also 500 statt 250 Euro im Monat. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur 0,5-Prozent-Regel für Plug-in-Hybride.
Welche Plug-in-Hybride erfüllen die 0,5-Prozent-Hürde?
Bei den aktuellen Plug-in-Hybriden von Škoda, SEAT und CUPRA reicht schon der CO₂-Wert. Laut Herstellerangaben liegen alle unter 50 Gramm und damit auch unter der Förder-Grenze von 60 Gramm.
| Modell | CO₂ gewichtet kombiniert laut Hersteller | 0,5-Prozent-Regel | Förderung für Privatpersonen |
|---|---|---|---|
| Škoda Superb iV | 26–35 g/km | erfüllt | erfüllt |
| Škoda Kodiaq iV | 35–40 g/km | erfüllt | erfüllt |
| SEAT Leon e-Hybrid | 27–32 g/km | erfüllt | erfüllt |
| CUPRA Leon e-Hybrid | 28–34 g/km | erfüllt | erfüllt |
| CUPRA Formentor e-Hybrid | 32–38 g/km | erfüllt | erfüllt |
| CUPRA Terramar e-Hybrid | 36–42 g/km | erfüllt | erfüllt |
Für Superb iV und Kodiaq iV nennt Škoda außerdem über 100 Kilometer elektrische Reichweite. Genauer hinsehen solltest du bei älteren Plug-in-Hybriden mit kleinerem Akku, etwa beim Gebrauchtkauf. Verbindlich ist immer der Eintrag im CoC-Papier des einzelnen Autos. Durchgerechnete Beispiele stehen in den Beiträgen zum Škoda Superb iV als Dienstwagen, zum CUPRA Leon e-Hybrid und zum CUPRA Terramar als Dienstwagen.
Plug-in-Hybrid oder Elektroauto als Firmenwagen: was rechnet sich?
| Plug-in-Hybrid | reines Elektroauto | |
|---|---|---|
| Kaufprämie (nur Privatpersonen) | 1.500–4.500 € | 3.000–6.000 € |
| Abschreibung im Betrieb | degressiv bis 30 % | 75 % im ersten Jahr |
| THG-Prämie | nein | ja, jährlich |
| Versteuerung beim Fahrer | 0,5 % | 0,25 % bis 100.000 € Listenpreis |
| Kfz-Steuer | nach Hubraum und CO₂ | befreit bis Ende 2035 |
| Ladeinfrastruktur | nicht zwingend | sinnvollerweise ja |
Bei 50.000 Euro Listenpreis versteuert der Fahrer eines Elektroautos 125 Euro im Monat, beim Plug-in-Hybrid 250 Euro. Über drei Jahre sind das 4.500 Euro mehr zu versteuernder Vorteil.
Trotzdem bleibt der Plug-in-Hybrid in manchen Fällen die richtige Wahl: bei regelmäßig langen Strecken ohne verlässliche Lademöglichkeit, im Anhängerbetrieb oder wenn am Standort keine Wallbox möglich ist. Die Gegenprobe mit einem Elektroauto rechnet der Beitrag zum Škoda Enyaq als Dienstwagen durch, die steuerlich attraktivsten Modelle zeigt die Liste der zehn besten E-Dienstwagen.
Wie viel Förderung gibt es für Plug-in-Hybride im Gewerbe — ein Rechenbeispiel
Škoda bietet gewerblichen Einzelkunden bis 31. Oktober 2026 den Superb Combi iV ab 371 Euro netto im Monat an, bei 48 Monaten, 15.000 Kilometern im Jahr und ohne Sonderzahlung. Den Kodiaq iV gibt es ab 401 Euro netto. Überführung und Zulassung kommen jeweils dazu. Eine Kaufprämie ist darin nicht enthalten und wäre für den Betrieb auch nicht möglich.
Angenommen, ein Handwerksbetrieb least zwei Autos mit je 50.000 Euro Listenpreis, einmal als Plug-in-Hybrid, einmal rein elektrisch. Beide Mitarbeiter dürfen privat fahren.
Beim Plug-in-Hybrid mindern die Raten den Gewinn, die Vorsteuer ist abziehbar, der Mitarbeiter versteuert 250 Euro im Monat. Kaufprämie und THG-Prämie gibt es nicht.
Beim Elektroauto mindern die Raten ebenso den Gewinn, der Mitarbeiter versteuert 125 Euro. Dazu kommt jedes Jahr die THG-Prämie für den Halter. Beim Kauf statt Leasing käme die Sonderabschreibung dazu.
Was kostet ein Plug-in-Hybrid im Betrieb tatsächlich?
Die Förderfrage ist nur die halbe Rechnung. Im Alltag entscheidet, ob geladen wird. Ein Beispiel mit den günstigsten Normwerten des Škoda Kodiaq iV: gewichtet 1,5 Liter Benzin plus 14,1 Kilowattstunden Strom je 100 Kilometer, mit leerer Batterie 5,7 Liter.
| Nutzung (15.000 km im Jahr) | Energiekosten im Jahr |
|---|---|
| geladen wie im Normwert | rund 1.270 € |
| nie geladen | rund 1.830 € |
Gerechnet ist mit 2,145 Euro je Liter Super E10 (ADAC, August 2026) und 37,0 Cent je Kilowattstunde (BDEW, Haushaltsstrom). Der Unterschied von rund 570 Euro im Jahr entsteht allein durch das Laden. Über drei Jahre sind das rund 1.700 Euro, die in keinem Angebot stehen.
Ein Plug-in-Hybrid rechnet sich deshalb nur, wenn eine Lademöglichkeit da ist und genutzt wird. Können Mitarbeiter weder zu Hause noch am Standort laden, fährt das Auto überwiegend mit dem Benzinmotor. Die steuerfreie Erstattung des Ladestroms setzt hier einen Anreiz.
Bei der Wartung liegen Plug-in-Hybride zwischen den Welten. Sie haben einen Verbrennungsmotor samt Ölwechsel und Abgasanlage, dazu die Hochvolt-Technik (Antriebsbatterie und Leistungselektronik) mit eigenen Prüfungen.
Für welche Betriebe lohnt sich ein Plug-in-Hybrid noch?
Außendienst mit wechselnden Strecken. Wer heute 40 Kilometer und morgen 600 fährt, hat mit einem Plug-in-Hybrid keine Reichweitenfrage. Kurze Strecken laufen elektrisch, die lange ohne Ladestopp.
Standorte ohne Ladeinfrastruktur. Eine Wallbox braucht Investition und Netzanschluss. Wo das kurzfristig nicht geht, überbrückt ein Plug-in-Hybrid die Zeit, vorausgesetzt, die Mitarbeiter können zu Hause laden.
Anhängerbetrieb. Beim Ziehen sinkt die Reichweite eines Elektroautos deutlich, ein Plug-in-Hybrid mit passender Anhängelast bleibt planbarer.
Nicht lohnend ist er bei reinem Pendelverkehr auf kurzen Strecken. Dort spielt ein Elektroauto seine Vorteile voll aus, samt besserer Versteuerung und THG-Prämie. Und er lohnt sich nicht, wenn niemand lädt.
Welche Fehler kosten Betrieben beim Plug-in-Hybrid bares Geld?
Die Prämie einkalkulieren. Wer 1.500 Euro oder mehr in die Kalkulation schreibt und sie nicht bekommt, hat sich verrechnet.
Auf die Sonderabschreibung setzen. Sie greift beim Plug-in-Hybrid nicht, die degressive Abschreibung schon.
Die THG-Quote erwarten. Für Plug-in-Hybride gab es sie nie.
Die alte Ladestrom-Pauschale weiterzahlen. Seit 2026 wird nur noch die nachgewiesene Strommenge steuerfrei erstattet.
Die 0,5-Prozent-Voraussetzung nicht prüfen. Erfüllt das Auto weder die CO₂- noch die Reichweitenhürde, verdoppelt sich der geldwerte Vorteil.
Kann ein Selbstständiger die Prämie über den Privatkauf mitnehmen?
Ja, mit einem Haken. Wer als Einzelunternehmer oder Freiberufler das Auto privat anschafft, privat zulässt und die Einkommensgrenze einhält, ist antragsberechtigt wie jede andere Privatperson. Die 36 Monate Haltedauer laufen dann auf ihn persönlich.
Der Preis dafür ist der Verzicht auf die betriebliche Seite. Ein privat gehaltenes Auto gehört nicht zum Betriebsvermögen, damit entfallen Abschreibung und Vorsteuerabzug. Betrieblich gefahrene Kilometer lassen sich stattdessen mit der Kilometerpauschale ansetzen.
Ob sich das rechnet, hängt am Anteil der betrieblichen Fahrten. Bei überwiegend privater Nutzung kann der Privatkauf günstiger sein. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht allerdings nicht. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung gehört das Auto ohnehin zum Betriebsvermögen. Wer zwischen 10 und 50 Prozent betrieblich fährt, hat ein Wahlrecht und klärt es vor der Bestellung mit dem Steuerberater.
Was passiert, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der 36 Monate verkauft wird?
Die Mindesthaltedauer von 36 Monaten ist keine Formalie. Wird das Auto vorher verkauft oder abgemeldet, musst du das dem BAFA melden, und es kann die Förderung ganz oder anteilig zurückfordern. Drei Jahre sind eine lange Bindung, wenn sich der Fuhrpark verändert.
Auch beim Leasing gilt die Frist. Endet der Vertrag nach 24 Monaten, muss das Auto trotzdem 36 Monate durchgehend auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Ein kürzerer Vertrag kann die Förderung also kosten. Mehr dazu steht im Beitrag zur E-Auto-Förderung beim Leasing.
Was gilt ab dem 1. Juli 2027?
Die Förderrichtlinie legt die Regeln für Plug-in-Hybride nur bis zum 30. Juni 2027 fest. Für die Zeit danach prüft die Bundesregierung, ob sich die Förderung stärker an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientieren kann, also daran, wie viel tatsächlich elektrisch gefahren wird.
Parallel hat die EU die Berechnung der CO₂-Werte von Plug-in-Hybriden schrittweise verschärft, eine weitere Stufe ist für 2027 geplant. Für die 50-Gramm-Grenze der 0,5-Prozent-Regel kann das bei neuen Modellen wichtig werden. Maßgeblich bleibt der Wert im CoC-Papier des einzelnen Autos.
Für Privatleute bedeutet das: Wer sicher gefördert werden will, lässt bis zum 30. Juni 2027 zu. Für Betriebe ändert sich wenig, weil sie schon heute nicht antragsberechtigt sind. Wie sich die Förderung mit Hersteller-Aktionen kombinieren lässt, zeigt der Beitrag zum Stapeln von Förderung und Hersteller-Bonus.
Wo Plug-in-Hybride gewartet werden
Der Kaufvertrag für ein Neufahrzeug entsteht bei einem Vertragshändler der jeweiligen Marke. Für Wartung, Inspektion und Hochvolt-Service (Arbeiten an der Antriebsbatterie) ist der Automobilsalon Bellemann in Wiesloch autorisierter Servicepartner für Škoda, SEAT und CUPRA, gut erreichbar aus Walldorf, Heidelberg, Mannheim und Sinsheim. Wer ein sofort verfügbares Auto sucht, findet es im Gebrauchtwagen-Bestand des Automobilsalons.
Quellen
Antragsberechtigung, Privatvermögen und Selbstständige regeln die häufigen Fragen des BAFA und die BAFA-Fördervoraussetzungen, die Förderstaffel für Plug-in-Hybride steht in der Förderrichtlinie.
Die Abschreibung regelt § 7 Einkommensteuergesetz, die Dienstwagen-Versteuerung § 6 Einkommensteuergesetz, den Vorsteuerabzug § 15 Umsatzsteuergesetz und Elektrofahrzeuge sowie Steuersätze § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Erstattung des Ladestroms beschreibt das BMF-Schreiben vom 11. November 2025.
CO₂-Werte und Gewerbe-Leasing stammen von der Škoda-Seite für Business-Angebote sowie aus den Preislisten für CUPRA Leon, CUPRA Formentor und SEAT Leon und der CUPRA-Modellseite zum Terramar. Die Verschärfung der CO₂-Berechnung beschreibt autohaus.de.
THG-Regeln: § 7 der 38. BImSchV und ADAC zur THG-Quote. Energiepreise: ADAC-Kraftstoffpreise und BDEW-Strompreisanalyse.
Update-Hinweis (Stand: 19.09.2026)
Am 19.09.2026 haben wir Gesetzestexte, das Leasingangebot von Škoda und die Energiepreise erneut geprüft. Ergänzt haben wir, dass beim Leasing Überführung und Zulassung dazukommen und dass die Energiekosten mit den günstigsten Normwerten gerechnet sind.
Am 18.09.2026 haben wir den Beitrag gegen Gesetzestexte, Förderrichtlinie und BAFA-Fragen neu geprüft. Neu sind die degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent, der Vorsteuerabzug schon ab 10 Prozent betrieblicher Nutzung statt „überwiegend“, die Ladestrom-Erstattung seit 2026 und die CO₂-Werte der aktuellen Modelle. Korrigiert haben wir den Satz, die THG-Quote falle „seit 2026“ weg, denn es gab sie für Plug-in-Hybride nie. Die Energiekosten rechnen jetzt mit Normwerten und belegten Preisen, eine Lieferzeitangabe ohne Quelle ist gestrichen. Letzter Stand der Werte: 19.09.2026.
Häufige Fragen
Bekommt ein Unternehmen Förderung für einen Plug-in-Hybrid?
Nein. Laut BAFA sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt, Unternehmen, Vereine und Kommunen nicht. Das geförderte Auto darf außerdem nicht zum Betriebsvermögen gehören. Auch ein Leasingvertrag über die Firma ändert daran nichts. Wer als Betrieb kalkuliert, rechnet die Prämie deshalb nicht ein.
Können Selbstständige die E-Auto-Förderung beantragen?
Ja, aber nur als Privatperson. Laut BAFA muss der geförderte Pkw privat gehalten werden und darf nicht Teil des Betriebsvermögens sein. Sonst gelten dieselben Regeln wie für alle: Einkommensgrenze, Nachweis über die Steuerbescheide und 36 Monate Zulassung auf die antragstellende Person.
Wie viel Förderung gibt es für einen Plug-in-Hybrid?
Für Privatpersonen 1.500 bis 4.500 Euro. Haushalte bis 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bekommen 3.500 Euro, bis 60.000 Euro 2.500 Euro und bis 80.000 Euro 1.500 Euro. Jedes förderrelevante Kind bringt 500 Euro mehr, höchstens zwei. Mit Kindern steigt die Einkommensgrenze auf bis zu 90.000 Euro.
Bis wann gibt es Förderung für Plug-in-Hybride?
Plug-in-Hybride und Autos mit Range-Extender werden gefördert, wenn sie bis zum 30. Juni 2027 erstmals zugelassen werden. Für die Zeit danach prüft die Bundesregierung laut Förderrichtlinie eine Förderung, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert. Konkrete Regeln gibt es noch nicht.
Gilt die 75-Prozent-Sonderabschreibung für Plug-in-Hybride?
Nein. § 7 Absatz 2a EStG verweist auf Elektrofahrzeuge nach § 9 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz, und das sind nur Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren. Für Plug-in-Hybride, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, ist aber die degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent im Jahr möglich.
Bekommen Plug-in-Hybride die THG-Quote?
Nein, und das war nie anders. Die pauschale THG-Prämie gibt es seit ihrer Einführung nur für reine Batterieelektrofahrzeuge. Weil in jedem Plug-in-Hybrid zusätzlich ein Verbrennungsmotor steckt, fällt er heraus, unabhängig vom elektrischen Fahranteil.
Was bleibt einem Betrieb beim Plug-in-Hybrid an Vorteilen?
Leasingraten und Abschreibung mindern als Betriebsausgabe den Gewinn, bei Anschaffung bis Ende 2027 auch degressiv mit bis zu 30 Prozent. Die Vorsteuer ist abziehbar, wenn das Auto zu mindestens 10 Prozent unternehmerisch genutzt wird. Der Fahrer versteuert nur 0,5 statt 1 Prozent, und den Ladestrom zu Hause kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten.
Welche Voraussetzungen gelten für die 0,5-Prozent-Regel?
Bei Anschaffung zwischen 2025 und 2030 muss der Plug-in-Hybrid höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren. Eine der beiden Bedingungen genügt. Maßgeblich sind die Werte in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), eine Obergrenze beim Listenpreis gibt es nicht.
Lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Firmenwagen überhaupt noch?
Für Betriebe mit langen, wechselnden Strecken ohne verlässliche Lademöglichkeit kann er passen. Steuerlich ist ein reines Elektroauto besser gestellt: 0,25 statt 0,5 Prozent für den Fahrer bis 100.000 Euro Listenpreis, 75 Prozent Sonderabschreibung, THG-Prämie und keine Kfz-Steuer bis Ende 2035.
Gilt die Förderung auch für geleaste Fahrzeuge?
Ja, Kauf und Leasing sind gleichgestellt. Voraussetzung bleibt, dass eine Privatperson den Antrag stellt, das Auto zu ihrem Privatvermögen gehört und 36 Monate auf sie zugelassen bleibt. Ein Leasingvertrag über die Firma erfüllt das nicht.
Gilt die degressive Abschreibung auch für Plug-in-Hybride?
Ja. § 7 Absatz 2 EStG erlaubt sie für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Der Satz darf höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung betragen und 30 Prozent nicht übersteigen. Im ersten Jahr wird nach Monaten anteilig gerechnet.
Darf der Arbeitgeber den Ladestrom für den Plug-in-Hybrid erstatten?
Ja. Lädt der Mitarbeiter einen Dienstwagen zu Hause, ist die Erstattung laut BMF-Schreiben vom 11. November 2025 steuerfreier Auslagenersatz, auch bei Plug-in-Hybriden. Die monatlichen Pauschalen gibt es seit 2026 nicht mehr. Erstattet wird die nachgewiesene Strommenge, für 2026 wahlweise pauschal mit 34 Cent je Kilowattstunde.
Wie viel Kfz-Steuer zahlt ein Plug-in-Hybrid?
Anders als ein reines Elektroauto ist er nicht befreit. Bei Erstzulassung ab 2021 kostet jeder angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro beim Benziner, CO₂ zählt erst über 95 Gramm. Ein Plug-in-Hybrid mit 1,5-Liter-Benziner und unter 95 Gramm CO₂ zahlt damit 30 Euro im Jahr.
Ab wie viel Prozent betrieblicher Nutzung gibt es den Vorsteuerabzug?
Ab 10 Prozent. Nutzt der Unternehmer ein Fahrzeug zu weniger als 10 Prozent für sein Unternehmen, gilt es nach § 15 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz nicht als für das Unternehmen geliefert, die Vorsteuer ist dann nicht abziehbar. Die private Nutzung ist im Gegenzug umsatzsteuerpflichtig.
Bekommt ein Dienstwagen die E-Auto-Förderung?
Nein. Ein Dienstwagen gehört zum Betriebsvermögen des Arbeitgebers, gefördert werden aber nur Autos im Privatvermögen einer Privatperson. Der Vorteil für den Mitarbeiter liegt stattdessen in der Versteuerung: 0,5 Prozent beim Plug-in-Hybrid, 0,25 Prozent beim reinen Elektroauto bis 100.000 Euro Listenpreis.
Welche Plug-in-Hybride von Škoda und CUPRA erfüllen die 0,5-Prozent-Regel?
Laut Herstellerangaben alle aktuellen: Škoda Superb iV mit 26 bis 35 Gramm CO₂, Kodiaq iV mit 35 bis 40 Gramm, CUPRA Leon e-Hybrid mit 28 bis 34, Formentor e-Hybrid mit 32 bis 38 und Terramar e-Hybrid mit 36 bis 42 Gramm. Alle liegen unter 50 Gramm. Verbindlich ist der Wert im CoC-Papier des einzelnen Autos.