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Inhalt dieses Artikels
- Plug-in-Hybrid als Firmenwagen: die Rechnung geht anders auf als erwartet
- Kurzantwort
- Bekommt ein Unternehmen Förderung für Plug-in-Hybride?
- Wie viel Förderung gibt es für einen Plug-in-Hybrid im Privatbereich?
- Bis wann gibt es Förderung für Plug-in-Hybride?
- Gilt die Sonderabschreibung für Plug-in-Hybride?
- Bekommen Plug-in-Hybride die THG-Quote?
- Plug-in-Hybrid Förderung im Gewerbe: was dem Betrieb bleibt
- Lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Firmenwagen mit der 0,5-Prozent-Regel?
- Plug-in-Hybrid oder Elektroauto als Firmenwagen: was rechnet sich?
- Wie viel Förderung gibt es für Plug-in-Hybride im Gewerbe — ein Rechenbeispiel
- Was kostet ein Plug-in-Hybrid im Betrieb tatsächlich?
- Für welche Betriebe lohnt sich ein Plug-in-Hybrid noch?
- Welche Fehler kosten Betrieben beim Plug-in-Hybrid bares Geld?
- Kann ein Selbstständiger die Prämie über den Privatkauf mitnehmen?
- Was passiert, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der 36 Monate verkauft wird?
Plug-in-Hybrid als Firmenwagen: die Rechnung geht anders auf als erwartet
In vielen Angeboten steht die staatliche Prämie noch als Posten in der Kalkulation. Für Betriebe ist das ein Rechenfehler, der teuer wird: Die Förderung ist ausdrücklich Privatpersonen vorbehalten.
Dieser Beitrag zeigt, was ein Unternehmen beim Plug-in-Hybrid tatsächlich bekommt, welche zwei Vorteile ausgerechnet bei dieser Antriebsart nicht greifen und warum der 30. Juni 2027 für private Käufer zum Stichtag wird.
Kurzantwort
Bekommt ein Unternehmen Förderung für Plug-in-Hybride?
Nein. Die Fördervoraussetzungen sind an dieser Stelle eindeutig: Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro.
Damit scheiden aus:
- Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
- Einzelunternehmen und Gewerbetreibende
- Selbstständige und Freiberufler, soweit sie betrieblich anschaffen
- Vereine und öffentliche Einrichtungen
Der Punkt wird oft missverstanden, weil die Förderung ausdrücklich auch für geleaste Fahrzeuge gilt. Daraus schließen manche, ein Leasingvertrag über die Firma sei begünstigt. Das ist er nicht: Entscheidend ist nicht die Finanzierungsform, sondern wer Antragsteller ist und auf wen das Fahrzeug 36 Monate zugelassen bleibt.
Wer als Selbstständiger den Zuschuss möchte, muss das Fahrzeug privat anschaffen, privat halten und die Einkommensgrenze einhalten. Dann entfällt allerdings der Betriebsausgabenabzug für die Anschaffung.
Wie viel Förderung gibt es für einen Plug-in-Hybrid im Privatbereich?
Für Privatpersonen sieht die Staffelung so aus:
| Bestandteil | Betrag |
|---|---|
| Grundbetrag Plug-in-Hybrid | 1.500 € |
| je Kind unter 18 Jahren (max. 2) | + 500 € |
| unter 60.000 € zu versteuerndem Einkommen | + 1.000 € |
| unter 45.000 € zu versteuerndem Einkommen | + weitere 1.000 € |
Im günstigsten Fall kommt eine Familie mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen damit auf 4.500 Euro. Ein reines Elektroauto beginnt dagegen schon bei 3.000 Euro Grundbetrag.
Der Unterschied ist beabsichtigt: Der Gesetzgeber fördert den Plug-in-Hybrid als Übergangstechnik, nicht als gleichwertige Alternative. Wie sich die Beträge im Einzelfall zusammensetzen, rechnet der Beitrag zur E-Auto-Förderung 2026 durch. Welche Modelle die Anforderungen erfüllen, listet der Beitrag zu den förderfähigen Fahrzeugen.
Bis wann gibt es Förderung für Plug-in-Hybride?
Hier liegt die Frist, die den Zeitplan bestimmt: Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range-Extender müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen sein.
Das ist kein Bestelldatum, sondern ein Zulassungsdatum. Bei Lieferzeiten von drei bis sechs Monaten für die gängigen Modelle bedeutet das: Wer den Zuschuss sicher mitnehmen will, sollte spätestens gegen Jahreswechsel bestellen. Wer im Frühjahr 2027 bestellt, geht ein reales Risiko ein.
Was danach kommt, ist offen. Die Bundesregierung will die Förderung ab dem 1. Juli 2027 stärker an den realen Emissionen im Alltag ausrichten — also daran, ob der elektrische Antrieb tatsächlich genutzt wird. Konkrete Regeln liegen noch nicht vor. Bis dahin gilt die bestehende Systematik unverändert.
Gilt die Sonderabschreibung für Plug-in-Hybride?
Nein, und das ist der zweite Punkt, der Kalkulationen durcheinanderbringt.
Das Einkommensteuergesetz erlaubt für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen eine stark vorgezogene Abschreibung: 75 Prozent im Anschaffungsjahr, danach zehn, fünf, fünf, drei und zwei Prozent. Sie gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Der Haken steckt in der Definition. Das Gesetz knüpft an Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes an — und darunter fallen ausschließlich rein elektrische Fahrzeuge. Ein Plug-in-Hybrid ist davon nicht erfasst und wird regulär über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, also über sechs Jahre.
Der Unterschied ist erheblich. Bei einem Fahrzeug für 50.000 Euro mindert ein reines Elektroauto den Gewinn im ersten Jahr um 37.500 Euro. Beim Plug-in-Hybrid sind es rund 8.300 Euro. Wie die Regel im Detail funktioniert, behandelt der Beitrag zur Sonderabschreibung für Elektro-Dienstwagen.
Bekommen Plug-in-Hybride die THG-Quote?
Auch hier lautet die Antwort seit 2026 nein.
Die Treibhausgasminderungsquote belohnt Halter von Fahrzeugen, die vollständig emissionsfrei fahren. Weil in jedem Plug-in-Hybrid zusätzlich ein Verbrennungsmotor arbeitet, erfüllt er diese Bedingung nicht — unabhängig davon, wie hoch der elektrische Fahranteil im Alltag ausfällt.
Bis 2024 gab es für Plug-in-Hybride noch reduzierte Pauschalen. Diese Anrechnung ist inzwischen ausgelaufen. Für den Betrieb bedeutet das: Ein reines Elektroauto bringt jährlich eine dreistellige Prämie, der Plug-in-Hybrid nichts. Wie die Quote funktioniert und was sie einbringt, erklärt der Beitrag zur THG-Quote 2026.
Plug-in-Hybrid Förderung im Gewerbe: was dem Betrieb bleibt
Nach zwei Absagen klingt die Bilanz düster. Sie ist es nicht — nur unspektakulärer als erhofft.
Betriebsausgabenabzug. Leasingraten mindern den Gewinn in voller Höhe. Bei Kauf greift die reguläre Abschreibung über sechs Jahre. Beides funktioniert unabhängig von der Antriebsart.
Vorsteuerabzug. Wird das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, ist der Vorsteuerabzug aus Anschaffung und laufenden Kosten möglich. Im Gegenzug unterliegt die private Nutzung der Umsatzsteuer.
Halbe Versteuerung für den Fahrer. Das ist der eigentliche Hebel. Statt einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuert der Fahrer nur 0,5 Prozent. Bei einem Fahrzeug für 50.000 Euro sind das 250 statt 500 Euro geldwerter Vorteil im Monat.
Keine Ladeinfrastruktur nötig. Wer keine Wallbox am Standort hat, bekommt einen Plug-in-Hybrid ohne Vorbereitung in Betrieb. Das spart Investition und Planungszeit — auch wenn der Wagen dann meist als Verbrenner läuft.
Lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Firmenwagen mit der 0,5-Prozent-Regel?
Die halbe Versteuerung ist an Bedingungen geknüpft. Der Plug-in-Hybrid muss entweder höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren können.
Wichtig ist das kleine Wort dazwischen: Es reicht, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. Die meisten aktuellen Plug-in-Hybride schaffen die Reichweitenhürde inzwischen deutlich, weshalb der CO₂-Wert in der Praxis selten entscheidet.
Erfüllt ein Fahrzeug keine der beiden Bedingungen, greift die volle Ein-Prozent-Regel. Das betrifft vor allem ältere Modelle und Gebrauchtfahrzeuge aus früheren Baujahren. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur 0,5-Prozent-Regel für Plug-in-Hybride.
Plug-in-Hybrid oder Elektroauto als Firmenwagen: was rechnet sich?
Die Gegenüberstellung fällt eindeutiger aus, als viele erwarten:
| Plug-in-Hybrid | reines Elektroauto | |
|---|---|---|
| Kaufprämie für Privatpersonen | ab 1.500 € | ab 3.000 € |
| Sonderabschreibung im Betrieb | nein | 75 % im ersten Jahr |
| THG-Quote | nein | ja, jährlich |
| Versteuerung beim Fahrer | 0,5 % | 0,25 % |
| Ladeinfrastruktur nötig | nein | ja, sinnvollerweise |
Bei einem Fahrzeug für 50.000 Euro versteuert der Fahrer eines Elektroautos 125 Euro im Monat, beim Plug-in-Hybrid sind es 250 Euro. Über drei Jahre summiert sich der Unterschied auf 4.500 Euro Bemessungsgrundlage.
Trotzdem gibt es Fälle, in denen der Plug-in-Hybrid die richtige Wahl bleibt: wenn regelmäßig lange Strecken ohne verlässliche Lademöglichkeit anfallen, wenn Anhängerbetrieb dazukommt oder wenn am Standort schlicht keine Wallbox installiert werden kann.
Wer die reine Elektro-Variante prüfen will, findet im Beitrag zum ŠKODA Enyaq als Dienstwagen eine durchgerechnete Gegenprobe, und in der Liste der zehn besten E-Dienstwagen die steuerlich attraktivsten Modelle.
Wie viel Förderung gibt es für Plug-in-Hybride im Gewerbe — ein Rechenbeispiel
Angenommen, ein Handwerksbetrieb schafft zwei Fahrzeuge für je 50.000 Euro an — einmal als Plug-in-Hybrid, einmal rein elektrisch. Beide werden geleast, beide Mitarbeiter dürfen privat fahren.
Beim Plug-in-Hybrid mindern die Leasingraten den Gewinn, der Vorsteuerabzug greift, der Mitarbeiter versteuert 250 Euro im Monat. Kaufprämie: keine. THG-Quote: keine.
Beim Elektroauto mindern ebenfalls die Raten den Gewinn, der Mitarbeiter versteuert 125 Euro. Dazu kommt die THG-Prämie von jährlich rund 100 bis 370 Euro, die dem Halter zusteht. Bei Kauf statt Leasing käme die Sonderabschreibung dazu.
Über drei Jahre trennt die beiden Fahrzeuge damit ein vierstelliger Betrag — ohne dass die Energiekosten überhaupt berücksichtigt wären.
Was kostet ein Plug-in-Hybrid im Betrieb tatsächlich?
Die Förderfrage ist nur die halbe Rechnung. Im Alltag entscheidet, ob geladen wird.
Ein Plug-in-Hybrid, der regelmäßig an der Steckdose hängt, fährt die meisten Kurzstrecken elektrisch. Bei 35 Cent je Kilowattstunde und rund 20 Kilowattstunden auf hundert Kilometer kostet das etwa sieben Euro — deutlich weniger als ein Verbrenner mit sieben Litern.
Wird nicht geladen, kippt die Rechnung. Dann schleppt das Fahrzeug den Akku als totes Gewicht mit und verbraucht im reinen Verbrennerbetrieb spürbar mehr als ein vergleichbares Modell ohne Elektroteil. Aus dem Sparmodell wird ein Kostentreiber.
Wie groß der Unterschied ausfällt, zeigt eine Rechnung über 15.000 Kilometer im Jahr, aufgeteilt in 60 Prozent Kurzstrecke und 40 Prozent Langstrecke:
| Nutzung | Energiekosten im Jahr |
|---|---|
| konsequent geladen | rund 1.150 € |
| nie geladen | rund 1.900 € |
Die Differenz von 750 Euro jährlich entsteht allein durch die Ladedisziplin — bei identischem Fahrzeug und identischer Fahrleistung. Über drei Jahre sind das 2.250 Euro, die niemand im Angebot sieht.
Für Fuhrparkverantwortliche ist das der entscheidende Punkt. Ein Plug-in-Hybrid rechnet sich nur, wenn die Lademöglichkeit vorhanden und die Nutzung diszipliniert ist. Wo Mitarbeiter das Fahrzeug abends mit nach Hause nehmen und dort nicht laden können, ist ein sparsamer Diesel oft die ehrlichere Wahl.
Manche Betriebe koppeln deshalb die Überlassung an eine Ladepflicht oder erstatten den Haushaltsstrom pauschal, um den Anreiz zu setzen. Das ist zulässig und wirkt in der Praxis besser als jede Ermahnung.
Bei der Wartung liegen Plug-in-Hybride zwischen den Welten. Sie haben Verbrennungsmotor samt Ölwechsel und Abgasanlage, dazu die Hochvolt-Technik (Antriebsbatterie und Leistungselektronik) mit eigenen Prüfintervallen. Die Bremsen halten dagegen länger, weil das Fahrzeug einen Teil der Verzögerung elektrisch übernimmt.
Für welche Betriebe lohnt sich ein Plug-in-Hybrid noch?
Trotz der fehlenden Förderung gibt es Einsatzprofile, in denen der Plug-in-Hybrid die richtige Wahl bleibt.
Außendienst mit unregelmäßigen Strecken. Wer heute 40 Kilometer und morgen 600 fährt, ohne die Route vorher zu kennen, hat mit einem Plug-in-Hybrid keine Reichweitenfrage. Die Kurzstrecken laufen elektrisch, die Langstrecke ohne Ladestopp.
Standorte ohne Ladeinfrastruktur. Eine Wallbox kostet Investition, Netzanschluss und Genehmigungsaufwand. Wo das kurzfristig nicht machbar ist, überbrückt ein Plug-in-Hybrid die Zeit — vorausgesetzt, die Mitarbeiter können zu Hause laden.
Anhängerbetrieb. Beim Ziehen sinkt die Reichweite eines Elektroautos deutlich. Ein Plug-in-Hybrid mit ausreichender Anhängelast bleibt hier planbarer.
Übergangsflotten. Betriebe, die den Umstieg schrittweise planen, nutzen Plug-in-Hybride als Zwischenschritt, während die Ladeinfrastruktur entsteht.
Nicht lohnend ist der Plug-in-Hybrid dagegen bei reinem Pendelverkehr auf kurzen Strecken — dort spielt ein Elektroauto seine Vorteile voll aus, inklusive der besseren Versteuerung und der THG-Prämie. Und er lohnt sich nicht, wenn niemand ans Laden denkt: Dann zahlt der Betrieb den Aufpreis für eine Technik, die ungenutzt bleibt.
Welche Fehler kosten Betrieben beim Plug-in-Hybrid bares Geld?
Die Prämie einkalkulieren. Der häufigste Fehler. Wer 1.500 Euro in die Kalkulation schreibt und sie nicht bekommt, hat sich verrechnet.
Auf die Sonderabschreibung setzen. Sie klingt nach dem großen Hebel, greift beim Plug-in-Hybrid aber nicht.
Die THG-Quote erwarten. Sie fällt seit 2026 für diese Antriebsart weg.
Die Frist übersehen. Für private Anschaffungen läuft die Förderung am 30. Juni 2027 aus, gerechnet ab Zulassung, nicht ab Bestellung.
Die 0,5-Prozent-Voraussetzung nicht prüfen. Erfüllt das Fahrzeug weder die CO₂- noch die Reichweitenhürde, verdoppelt sich der geldwerte Vorteil.
Kann ein Selbstständiger die Prämie über den Privatkauf mitnehmen?
Das ist der naheliegende Ausweg, und er funktioniert — mit einem Haken.
Wer als Einzelunternehmer oder Freiberufler das Fahrzeug privat anschafft, privat zulässt und die Einkommensgrenze einhält, ist antragsberechtigt wie jede andere Privatperson auch. Die 36 Monate Haltedauer laufen dann auf ihn persönlich.
Der Preis dafür ist der Verzicht auf die betriebliche Seite. Ein privat gehaltenes Fahrzeug gehört nicht zum Betriebsvermögen. Damit entfallen der Abzug der Anschaffungskosten, die Abschreibung und der Vorsteuerabzug. Betrieblich gefahrene Kilometer lassen sich stattdessen mit der Kilometerpauschale ansetzen.
Ob sich das rechnet, hängt am Anteil der betrieblichen Fahrten. Bei überwiegend privater Nutzung ist der Privatkauf oft günstiger, weil die Prämie sicher ist und der Vorsteuerabzug ohnehin gering ausfiele. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung überwiegt meist der Betriebsausgabenabzug — dann ist die Prämie der kleinere Posten.
Eine Zwischenlösung gibt es nicht: Das Fahrzeug ist entweder Betriebs- oder Privatvermögen. Wer zwischen zehn und fünfzig Prozent betrieblich fährt, hat ein Wahlrecht und sollte es vor der Bestellung mit dem Steuerberater klären, nicht danach.
Was passiert, wenn das Fahrzeug vor Ablauf der 36 Monate verkauft wird?
Die Mindesthaltedauer von 36 Monaten ist keine Formalie. Wird das Fahrzeug vorher verkauft, abgemeldet oder umgemeldet, entfällt die Förderung rückwirkend und muss zurückgezahlt werden.
Für Betriebe, die über einen Privatkauf nachdenken, ist das ein realer Planungsfaktor. Drei Jahre sind eine lange Bindung, wenn sich der Fuhrpark verändert oder ein Mitarbeiter ausscheidet.
Auch beim Leasing gilt die Frist. Endet der Leasingvertrag nach 24 oder 36 Monaten, muss die Zulassung trotzdem über die vollen drei Jahre auf den Antragsteller gelaufen sein. Ein Vertrag mit kürzerer Laufzeit kann die Förderung also kosten — ein Detail, das beim Abschluss selten zur Sprache kommt.
Welche Plug-in-Hybride erfüllen die 0,5-Prozent-Hürde?
Die Anforderung lautet: höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite nach dem gesetzlichen Messverfahren.
Bei den aktuellen Modellen im Volkswagen-Konzern ist die Reichweitenhürde in aller Regel erfüllt. Die aktuelle Generation der Plug-in-Hybride kommt auf elektrische Reichweiten deutlich jenseits der 80 Kilometer, weil die Akkus gegenüber den Vorgängern spürbar gewachsen sind.
Kritisch wird es bei zwei Gruppen. Erstens bei Gebrauchtfahrzeugen aus früheren Baujahren: Ein Plug-in-Hybrid von 2020 schaffte oft nur 40 bis 60 Kilometer und erfüllt damit weder die Reichweiten- noch zwingend die CO₂-Hürde. Zweitens bei schweren Modellen mit starker Motorisierung, bei denen der CO₂-Wert über 50 Gramm liegt und die Reichweite unter 80 Kilometern bleibt.
Vor der Bestellung lohnt deshalb der Blick in die Zulassungsbescheinigung oder das Datenblatt. Maßgeblich ist der Wert, der dort eingetragen ist — nicht die Herstellerangabe aus dem Prospekt und erst recht nicht der Verbrauch im Alltag.
Erfüllt das Fahrzeug keine der beiden Bedingungen, verdoppelt sich der geldwerte Vorteil für den Fahrer. Bei einem Fahrzeug für 50.000 Euro sind das 500 statt 250 Euro im Monat, also 3.000 Euro mehr Bemessungsgrundlage im Jahr.
Was gilt ab dem 1. Juli 2027?
Nach dem Auslaufen der jetzigen Regelung will die Bundesregierung die Förderung stärker daran ausrichten, ob der elektrische Antrieb im Alltag tatsächlich genutzt wird. Die Begründung liegt auf der Hand: Ein Plug-in-Hybrid, der nie geladen wird, verbraucht mehr als ein sparsamer Verbrenner.
Ausformulierte Vorgaben liegen bislang nicht vor. Denkbar sind mehrere Wege — etwa eine Auswertung der im Fahrzeug erfassten Verbrauchsdaten oder strengere Grenzwerte beim CO₂-Ausstoß. Welcher davon kommt, ist offen.
Für die Planung bedeutet das: Wer sicher fördern lassen will, richtet sich nach der geltenden Frist und lässt bis zum 30. Juni 2027 zulassen. Wer darüber hinaus plant, sollte die Prämie nicht fest einkalkulieren.
Für Betriebe ändert sich durch die Neuregelung ohnehin wenig, weil sie schon heute nicht antragsberechtigt sind. Relevant wird sie für Mitarbeiter, die privat anschaffen, und für die Restwerte gebrauchter Plug-in-Hybride ab Mitte 2027.
Wo Plug-in-Hybride gewartet werden
Der Kaufvertrag für ein Neufahrzeug entsteht bei einem Vertragshändler der jeweiligen Marke. Für Wartung, Inspektion und Hochvolt-Service (Arbeiten an der Antriebsbatterie) ist der Automobilsalon Bellemann in Wiesloch autorisierter Servicepartner für die Region Wiesloch, Walldorf, Heidelberg, Mannheim und Sinsheim.
Wer ein sofort verfügbares Fahrzeug sucht, findet im geprüften Gebrauchtwagenbestand passende Angebote.
Quellen
- BAFA-Fördervoraussetzungen nennen die Antragsberechtigung, die Einkommensgrenzen, die Förderbeträge und die Frist zum 30. Juni 2027.
- § 7 Absatz 2a Einkommensteuergesetz regelt die Sonderabschreibung und beschränkt sie auf Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
- § 6 Einkommensteuergesetz enthält die Bewertung der privaten Nutzung mit einem Prozent, 0,5 Prozent und 0,25 Prozent.
- § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz definiert, welche Fahrzeuge als Elektrofahrzeuge gelten.
- Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht die Schreiben zur Dienstwagenbesteuerung.
Update-Hinweis (Stand: 19.08.2026)
Erstveröffentlichung. Die Antragsberechtigung, die Förderbeträge und die Frist stammen aus den BAFA-Fördervoraussetzungen, die Abschreibungsregel aus dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes. Zur Regelung ab dem 1. Juli 2027 liegen noch keine ausformulierten Vorgaben vor — dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald sie veröffentlicht sind.
Häufige Fragen
Bekommt ein Unternehmen Förderung für einen Plug-in-Hybrid?
Nein. Die Fördervoraussetzungen nennen ausdrücklich Privatpersonen als antragsberechtigt. Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige können den Zuschuss nicht beantragen, auch nicht über eine Leasingkonstruktion auf den Betrieb. Wer als Firma kalkuliert, sollte die Prämie deshalb nicht einrechnen.
Können Selbstständige die E-Auto-Förderung beantragen?
Als Betrieb nicht. Wer das Fahrzeug dagegen privat anschafft, privat hält und die Einkommensgrenze einhält, ist als Privatperson antragsberechtigt. Entscheidend ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird und wer es 36 Monate hält.
Wie viel Förderung gibt es für einen Plug-in-Hybrid?
Für Privatpersonen beträgt der Grundbetrag 1.500 Euro. Dazu kommen 500 Euro je Kind unter 18 Jahren für maximal zwei Kinder sowie eine soziale Staffelung: 1.000 Euro zusätzlich unter 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und nochmals 1.000 Euro unter 45.000 Euro.
Bis wann gibt es Förderung für Plug-in-Hybride?
Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range-Extender müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen sein. Ab dem 1. Juli 2027 soll die Förderung an den realen Emissionen im Alltag ausgerichtet werden, konkrete Regeln liegen noch nicht vor.
Gilt die 75-Prozent-Sonderabschreibung für Plug-in-Hybride?
Nein. Das Einkommensteuergesetz knüpft sie an Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, und darunter fallen nur rein elektrische Fahrzeuge. Ein Plug-in-Hybrid im Betriebsvermögen wird regulär über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bekommen Plug-in-Hybride die THG-Quote?
Seit 2026 nicht mehr. Die Regelung erfasst nur Fahrzeuge, die vollständig emissionsfrei fahren. Weil in jedem Plug-in-Hybrid zusätzlich ein Verbrennungsmotor steckt, fällt er heraus — unabhängig vom elektrischen Fahranteil.
Was bleibt einem Betrieb beim Plug-in-Hybrid an Vorteilen?
Leasingraten und Abschreibung mindern als Betriebsausgabe den Gewinn. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung ist der Vorsteuerabzug möglich. Und der Fahrer versteuert nur 0,5 statt 1 Prozent, sofern das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
Welche Voraussetzungen gelten für die 0,5-Prozent-Regel?
Der Plug-in-Hybrid muss höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren können. Es reicht, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. Die meisten aktuellen Modelle schaffen die Reichweitenhürde deutlich.
Lohnt sich ein Plug-in-Hybrid als Firmenwagen überhaupt noch?
Für Betriebe mit langen Strecken ohne verlässliche Lademöglichkeit ja, weil die Reichweite ohne Ladepause verfügbar bleibt. Rein steuerlich ist ein Elektroauto besser gestellt: 0,25 statt 0,5 Prozent für den Fahrer, dazu Sonderabschreibung und THG-Quote für den Betrieb.
Gilt die Förderung auch für geleaste Fahrzeuge?
Ja, Kauf und Leasing sind gleichgestellt. Voraussetzung bleibt aber, dass eine Privatperson Antragstellerin ist und das Fahrzeug 36 Monate auf sie zugelassen bleibt. Ein Leasingvertrag über die Firma erfüllt das nicht.