Inhalt dieses Artikels
- THG-Quote 2026: Hybrid, Elektroauto oder beides — wer bekommt die Prämie?
- Kurzantwort
- THG-Quote Voraussetzungen: rein elektrisch und zugelassen
- Welche Autos bekommen die THG-Prämie? Die Positivliste
- Gibt es eine THG-Prämie für Plug-in-Hybride?
- THG-Prämie für Mild-Hybrid und Voll-Hybrid: doppelt raus
- THG-Quote für E-Roller mit 45 km/h und die 125er-Klasse
- E-Motorrad und THG-Quote 2026: die Ausnahme unter den Zweirädern
- Welche Fahrzeuge bei der THG-Quote mehr bekommen: Transporter, Wohnmobil, Bus
- Wasserstoff-Auto und THG-Quote: getankt statt geladen
- Alle Fahrzeugarten im Überblick
- Firmenflotte: aus der Fahrzeugfrage wird eine Mengenfrage
- Der Blick in den Fahrzeugschein: hier steht die Antwort schwarz auf weiß
- Der Selbsttest: zählt mein Fahrzeug? Drei Fragen genügen
- Was die Fahrzeugfrage bei der Förderung bedeutet
- Wo Elektrofahrzeuge in der Region gewartet werden
THG-Quote 2026: Hybrid, Elektroauto oder beides — wer bekommt die Prämie?
Kaum eine Frage zur THG-Quote (der jährlichen Prämie für eingesparte Treibhausgase) wird so oft gestellt wie die nach dem Hybrid. Die Antwort enttäuscht viele — und sie hat einen nachvollziehbaren Grund, der in diesem Beitrag genauso erklärt wird wie die Regeln für alle anderen Fahrzeugarten: vom E-Roller über das Elektromotorrad bis zum Transporter und zum Wasserstoff-Auto.
Wie hoch die Prämie aktuell ausfällt und welche Fristen gelten, steht im Überblick zur THG-Quote 2026. Hier geht es um die Frage davor: Zählt mein Fahrzeug überhaupt?
Kurzantwort
THG-Quote Voraussetzungen: rein elektrisch und zugelassen
Die gesamte Fahrzeugfrage lässt sich auf zwei Bedingungen verdichten, die beide erfüllt sein müssen.
Erstens: Das Fahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug sein. Das Gesetz definiert das streng: Der Antrieb darf ausschließlich aus elektrischen Maschinen bestehen, und die Batterie muss von außen aufladbar sein. Jedes Fahrzeug, in dem zusätzlich ein Verbrennungsmotor arbeitet — egal ob er die Räder antreibt oder nur als Generator Strom erzeugt —, fällt aus dieser Definition heraus.
Zweitens: Das Fahrzeug muss zugelassen sein. Die Verordnung knüpft den Anspruch an die Person, „auf die nachweislich das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist”. Ohne Zulassungsbescheinigung gibt es niemanden, dem die Behörde den Strom zurechnen kann. Für zulassungsfreie Fahrzeuge macht die Verordnung eine bedingte Ausnahme — dazu später mehr, denn genau daran scheitern die Roller.
Mehr Voraussetzungen gibt es nicht — und das überrascht viele. Kein Mindestalter und kein Höchstalter des Fahrzeugs, keine Mindestlaufleistung, kein Neuwagen-Zwang, keine Einkommensgrenze, kein Nachweis über geladene Kilowattstunden. Auch eine eigene Wallbox ist keine Bedingung: Wer ausschließlich unterwegs lädt oder das Auto beim Arbeitgeber ansteckt, hat denselben Anspruch. Die Prämie hängt allein an der Kombination aus Antriebsart und Zulassung.
Wer beide Bedingungen erfüllt, bekommt die Prämie unabhängig von Alter, Marke, Kaufpreis und Kilometerstand des Fahrzeugs. Ein zehn Jahre altes Elektroauto aus zweiter Hand zählt genauso wie ein Neuwagen. Wie der Antrag dann abläuft, zeigt der Beitrag zum Beantragen der THG-Prämie.
Welche Autos bekommen die THG-Prämie? Die Positivliste
Auf der Habenseite ist die Liste erfreulich unkompliziert: Jeder rein elektrische Pkw mit Zulassung ist dabei. Vom elektrischen Kleinstwagen über Kompakte wie den CUPRA Born bis zu Familien-SUV wie dem ŠKODA Enyaq oder dem Elroq — sie alle erzeugen denselben Jahresanspruch, sobald sie auf ihren Halter zugelassen sind.
Bemerkenswert ist dabei eine Eigenheit der Pauschale: Sie ist für alle Pkw gleich hoch. Der Kleinstwagen mit 12 Kilowattstunden Verbrauch auf 100 Kilometer bekommt denselben Schätzwert zugerechnet wie das große SUV mit 20. Wer sparsam fährt, bekommt die Prämie also für Strom, den er zum Teil nie geladen hat — ein kleiner, legaler Bonus für effiziente Fahrzeuge. Der Grund ist praktischer Natur: Die Behörde rechnet mit dem Durchschnittsverbrauch aller deutschen Elektroautos, weil niemand Millionen einzelner Ladeprotokolle prüfen kann.
Genauso wichtig ist, was auf der Positivliste nicht steht: eine Marken- oder Modellliste. Anders als bei mancher Kaufförderung gibt es keine Preisobergrenze und keinen Katalog begünstigter Fahrzeuge. Ein gebrauchter Kleinwagen für 8.000 Euro und eine elektrische Luxuslimousine für 120.000 Euro sind der Verordnung gleich viel wert. Deshalb ist die Quote gerade für Gebrauchtwagenkäufer interessant: Sie ist die einzige laufende Vergütung, die ein altes Elektroauto genauso verdient wie ein neues.
Gibt es eine THG-Prämie für Plug-in-Hybride?
Nein — und zwar von Anfang an nicht. Das ist die Stelle, an der die meisten Missverständnisse entstehen, deshalb lohnt die genaue Betrachtung.
Ein Plug-in-Hybrid lädt seine Batterie aus der Steckdose und fährt kürzere Strecken rein elektrisch. Es klingt deshalb naheliegend, dass es zumindest einen Teil der Prämie geben müsste. Die Verordnung sieht das anders, und die Zollverwaltung, die die Quotenpflicht überwacht, nennt den Grund ausdrücklich: Bei Hybridfahrzeugen hängt „die elektrische Fahrleistung vom Nutzerverhalten ab”. Ob ein Plug-in-Hybrid im Jahr 10.000 Kilometer elektrisch fährt oder null, entscheidet der Fahrer — eine Pauschale würde also im Zweifel Emissionseinsparungen vergüten, die nie stattgefunden haben. Beim reinen Elektroauto kann das nicht passieren: Jeder Kilometer ist ein elektrischer.
Hartnäckig hält sich die Annahme, für Plug-in-Hybride habe es früher reduzierte Pauschalen gegeben, die später gestrichen wurden. Das stimmt nicht. Schon die erste Bekanntmachung der Schätzwerte vom Dezember 2021 — sie galt für das Startjahr 2022 — bezog sich ausschließlich auf reine Batterieelektrofahrzeuge. Eine pauschale Hybrid-Prämie für Halter hat es in Deutschland nie gegeben.
Entsprechend aussichtslos ist auch der Versuch, die THG-Quote eines Hybrids zu verkaufen: Es entsteht schlicht kein Anspruch, den man abtreten könnte. Anbieter, die den Fahrzeugschein eines Plug-in-Hybrids annehmen, lehnen spätestens bei der Prüfung ab — im schlechtesten Fall erst nach Wochen.
Einen kleinen Strom-Bonus gibt es im System trotzdem, nur landet er woanders: An öffentlichen Ladesäulen wird auch der Ladestrom von Plug-in-Hybriden gemessen und angerechnet — gutgeschrieben wird er dem Betreiber der Säule, nicht dem Fahrer. Wer seinen Hybrid also brav am Schnelllader lädt, finanziert die Quote des Ladesäulenbetreibers mit.
Ein Hinweis für Leser aus Österreich, von denen diese Frage überraschend oft kommt: Dort gilt ein eigenes System mit anderen Regeln. Dieser Beitrag beschreibt die deutsche Rechtslage.
Für Betriebe ist der Ausschluss übrigens ein echter Kostenfaktor bei der Fahrzeugwahl — neben Steuer und Förderung. Die Gesamtrechnung für Firmenfahrzeuge zieht der Beitrag zur Förderung von Plug-in-Hybriden im Gewerbe.
THG-Prämie für Mild-Hybrid und Voll-Hybrid: doppelt raus
Wenn schon der Plug-in-Hybrid leer ausgeht, gilt das erst recht für Hybride ohne Stecker.
Ein Voll-Hybrid und ein Mild-Hybrid laden ihre kleine Batterie ausschließlich über den Verbrennungsmotor und die Bremsenergie. Aus dem Stromnetz beziehen sie nichts — und genau das ist der Rohstoff, den die THG-Quote vergütet: aus dem Netz entnommener Fahrstrom. Wo nichts geladen wird, kann nichts angerechnet werden.
Rechtlich sind diese Fahrzeuge deshalb nicht einmal „Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb” im Sinne der Verordnung, denn die verlangt die Aufladbarkeit von außen. Ein Mild-Hybrid steht bei der THG-Quote auf exakt derselben Stufe wie ein reiner Benziner — die Werbebezeichnung „Hybrid” auf dem Heck ändert daran nichts. Das erklärt auch, warum Anträge mit solchen Fahrzeugen von jedem seriösen Anbieter sofort abgelehnt werden.
Dasselbe Schicksal trifft eine kleine, oft vergessene Gruppe: Elektroautos mit Range-Extender, also einem Benzinmotor, der als Generator die Batterie nachlädt. Der Verbrenner an Bord — auch wenn er die Räder nie antreibt — verstößt gegen die Bedingung, dass ausschließlich elektrische Maschinen arbeiten dürfen.
THG-Quote für E-Roller mit 45 km/h und die 125er-Klasse
Die zweitgrößte Enttäuschung nach dem Hybrid betrifft die kleinen Zweiräder — und hier liegt der Grund nicht am Antrieb, sondern an der Zulassung.
Kleinkrafträder bis 45 km/h und Leichtkrafträder der 125er-Klasse sind nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei. Sie fahren mit Versicherungskennzeichen oder vereinfachten Papieren, ohne das volle Zulassungsverfahren. Elektro-Tretroller (E-Scooter) sind ebenfalls zulassungsfrei. Rein elektrisch sind viele dieser Fahrzeuge — die erste Bedingung wäre also erfüllt.
Es scheitert an der zweiten. Für zulassungsfreie Fahrzeuge sagt die Verordnung wörtlich: Ihr Strom kann nur angerechnet werden, „wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert nach Absatz 3 bekannt gegeben wurde”. Bekannt gegeben wurden bislang aber nur Werte für Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse — für die Zweiradklassen fehlt ein solcher Wert. Ohne Schätzwert keine Pauschale, so einfach und so hart ist die Rechnung.
Das Türchen ist immerhin nicht zugenagelt: Sollte das Umweltministerium eines Tages einen eigenen Wert für Kleinkrafträder bekannt geben, wären Millionen E-Roller über Nacht prämienberechtigt. Bis dahin gilt für Rollerfahrer: kein Anspruch, egal was einzelne Werbeanzeigen suggerieren.
E-Motorrad und THG-Quote 2026: die Ausnahme unter den Zweirädern
Ganz anders sieht es eine Klasse darüber aus. Große Elektromotorräder stehen nicht in der Liste der zulassungsfreien Fahrzeuge — sie durchlaufen das normale Zulassungsverfahren, tragen ein amtliches Kennzeichen und haben eine Zulassungsbescheinigung mit eingetragenem Halter.
Damit erfüllen sie beide Bedingungen: rein elektrischer Antrieb und Zulassung. Der Halter eines zugelassenen E-Motorrads kann die Prämie genauso verkaufen wie der Halter eines Elektroautos, über dieselben Anbieter und mit demselben Verfahren.
Die Grenze verläuft also nicht zwischen zwei und vier Rädern, sondern zwischen Versicherungskennzeichen und amtlichem Kennzeichen. Wer unsicher ist, wirft einen Blick in die eigenen Papiere: Gibt es eine Zulassungsbescheinigung Teil I, steht dem Antrag nichts im Weg. Gibt es nur einen Versicherungsnachweis fürs Kennzeichen, wird es nichts.
Welche Fahrzeuge bei der THG-Quote mehr bekommen: Transporter, Wohnmobil, Bus
Bei den großen Fahrzeugen wird die THG-Quote richtig interessant, denn hier staffelt die Verordnung nach Verbrauch.
Seit dem Startjahr 2022 wird „der höhere Stromverbrauch schwererer Fahrzeuge berücksichtigt”: Neben dem Durchschnittswert für Pkw gilt ein eigener Schätzwert für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 — also die klassischen E-Transporter — und ein weiterer für Busse der Klasse M3. Inzwischen führen die jährlichen Bekanntmachungen auch eigene Werte für schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3. Ein elektrischer Lieferwagen bringt seinem Halter deshalb mehr Prämie als ein Elektro-Pkw, ein E-Bus ein Vielfaches. Die genauen Werte gibt das Umweltministerium jedes Jahr neu im Bundesanzeiger bekannt.
Für schwere Lkw und Busse hat der Gesetzgeber zusätzlich einen kräftigen Anreiz eingebaut: Ab dem Jahr 2027 wird ihr Ladestrom mit dem Faktor 4 angerechnet, der bis 2040 schrittweise auf 1 sinkt. Für Speditionen und Verkehrsbetriebe wird die Quote damit vom Nebeneffekt zum echten Wirtschaftsfaktor.
Und das Wohnmobil? Hier entscheidet nicht der Aufbau, sondern der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung. Maßgeblich ist die dort vermerkte Fahrzeugklasse — ein rein elektrisches Reisemobil wird nach seiner eingetragenen Klasse behandelt. Da vollelektrische Wohnmobile bislang Exoten sind, bleibt das vorerst ein Randfall.
Wasserstoff-Auto und THG-Quote: getankt statt geladen
Ein Brennstoffzellen-Fahrzeug fährt elektrisch und stößt lokal nichts aus — trotzdem geht sein Halter bei der THG-Quote leer aus. Der Grund liegt in der Systematik: Die Regelung vergütet Strom, der aus dem Netz in Fahrzeuge geladen wird. Ein Wasserstoff-Auto lädt nicht, es tankt.
Wasserstoff wird im Quotensystem durchaus angerechnet, aber in einem eigenen Regelwerk und an anderer Stelle der Kette: bei denen, die den Kraftstoff herstellen oder in Verkehr bringen. Suchanfragen wie „THG-Quote grüner Wasserstoff” zielen genau auf dieses Produzentengeschäft — mit der Halterprämie fürs eigene Auto hat das nichts zu tun.
Für Privatleute mit Brennstoffzellen-Pkw heißt das nüchtern: kein Anspruch, und anders als beim E-Roller ist hier auch keine Änderung angelegt, weil schon die Grundmechanik nicht passt.
Dasselbe gilt übrigens für alle weiteren alternativen Kraftstoffe. Ob synthetischer Sprit, Biomethan oder Erdgas — was getankt statt geladen wird, läuft in eigenen Regelwerken und wird bei den Herstellern und Anbietern der Kraftstoffe angerechnet. Die Halterprämie bleibt eine reine Strom-Geschichte.
Alle Fahrzeugarten im Überblick
Für den schnellen Abgleich fasst die Tabelle zusammen, was in den Abschnitten hergeleitet wurde — mit dem jeweils entscheidenden Grund:
| Fahrzeug | Prämie? | Woran es hängt |
|---|---|---|
| Elektroauto (neu oder gebraucht) | ja | rein elektrisch + zugelassen |
| E-Transporter (Klasse N1) | ja, erhöht | eigener, höherer Schätzwert |
| E-Bus (Klasse M3) | ja, deutlich erhöht | eigener Schätzwert, ab 2027 Faktor 4 |
| Zugelassenes E-Motorrad | ja | zulassungspflichtig, rein elektrisch |
| Plug-in-Hybrid | nein | Verbrenner an Bord, war nie erfasst |
| Voll-/Mild-Hybrid | nein | nicht von außen aufladbar |
| Range-Extender | nein | Verbrenner als Generator an Bord |
| E-Roller bis 45 km/h, 125er, E-Scooter | nein | zulassungsfrei, kein eigener Schätzwert |
| Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Pkw | nein | tankt statt zu laden, eigenes Regelwerk |
Firmenflotte: aus der Fahrzeugfrage wird eine Mengenfrage
Für Betriebe multipliziert sich die Fahrzeugfrage mit jedem Stellplatz. Jede Fahrzeug-Identifizierungsnummer erzeugt ihren eigenen Jahresanspruch — ein Fuhrpark mit zehn elektrischen Transportern sammelt also zehn erhöhte N1-Prämien, Jahr für Jahr. Bei größeren Flotten kommen so vierstellige Beträge zusammen, die in keiner Fahrzeugkalkulation fehlen sollten.
Interessant wird die Rechnung überall dort, wo gemischte Flotten anstehen: Ersetzt ein Betrieb seine Diesel-Transporter nach und nach, wächst der Quotenerlös mit jedem Tausch mit — während der verbliebene Plug-in-Hybrid im Fuhrpark dauerhaft leer ausgeht. Und wer in schwere Klassen investiert, bekommt ab 2027 den erwähnten Faktor 4 obendrauf. Wie sich das mit Steuer und Abschreibung zu einer Gesamtrechnung fügt, zeigt der Beitrag zur Förderung von Firmenfahrzeugen im Gewerbe.
Eine Grenze sollten Betriebe dabei kennen: Die Prämie gehört dem eingetragenen Halter. Bei geleasten Flotten ist das in der Regel der Leasingnehmer, also der Betrieb selbst — steht aber die Leasinggesellschaft im Schein, kassiert sie. Ein Blick in die Zulassungsbescheinigungen der Flotte lohnt deshalb vor dem ersten Antrag.
Der Blick in den Fahrzeugschein: hier steht die Antwort schwarz auf weiß
Wer nicht rätseln will, in welche Schublade sein Fahrzeug fällt, findet die Antwort in der eigenen Zulassungsbescheinigung Teil I — genau in dem Dokument, das später auch für den Antrag fotografiert wird.
Zwei Felder genügen. Im Feld P.3 steht die Kraftstoffart: Nur wenn dort „Elektro” vermerkt ist — ohne Zusatz wie „Benzin/Elektro” oder „Hybrid” —, handelt es sich um ein reines Batterieelektrofahrzeug. Steht dort eine Kombination aus zwei Energiequellen, ist das Fahrzeug ein Hybrid und fällt heraus, ganz gleich, was der Verkaufsprospekt versprach.
Im Feld J steht die Fahrzeugklasse, und die entscheidet über die Höhe: M1 ist der Pkw mit dem Standardwert, N1 der leichte Transporter mit dem höheren Wert, M3 der Bus mit dem höchsten. Auch das elektrische Wohnmobil wird nach diesem Eintrag behandelt, nicht nach seinem Aufbau. Motorräder tragen eine Klasse, die mit L beginnt — entscheidend ist bei ihnen, dass überhaupt eine Zulassungsbescheinigung existiert.
Wer diese zwei Felder geprüft hat, weiß mehr als mancher Anbieter-Chat: Kraftstoffart „Elektro” plus vorhandene Zulassungsbescheinigung bedeutet Anspruch, alles andere bedeutet keinen. Der Blick kostet eine Minute und erspart aussichtslose Anträge samt wochenlangem Warten auf die Absage.
Der Selbsttest: zählt mein Fahrzeug? Drei Fragen genügen
Wer sein eigenes Fahrzeug einordnen will, braucht keine Paragrafen — drei Fragen reichen, und alle drei müssen mit Ja beantwortet werden.
Frage eins: Fährt es ausschließlich elektrisch? Kein Verbrennungsmotor an Bord, auch nicht als Generator. Damit sind Plug-in-Hybride, Voll- und Mild-Hybride sowie Range-Extender-Fahrzeuge aussortiert.
Frage zwei: Hat es eine echte Zulassung? Amtliches Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I, nicht nur ein Versicherungskennzeichen. Damit fallen E-Roller bis 45 km/h, die 125er-Klasse und E-Scooter heraus.
Frage drei: Bin ich als Halter eingetragen? Der Anspruch gehört dem Halter — nicht dem Eigentümer, nicht dem Fahrer. Beim geleasten Elektroauto ist das in der Regel der Leasingnehmer, beim Dienstwagen meist die Firma.
Dreimal Ja bedeutet: Der Anspruch besteht, jedes Jahr aufs Neue. Dann lohnt der Blick auf die Angebote — woran sich seriöse von fragwürdigen unterscheiden, zeigt der Vergleich der THG-Anbieter.
Was die Fahrzeugfrage bei der Förderung bedeutet
Die THG-Quote ist nicht die einzige Stelle, an der die Antriebsart über Geld entscheidet — aber sie zieht die Linie am schärfsten. Die staatliche Kaufförderung arbeitet mit eigenen, teils großzügigeren Listen: Dort können neben reinen Elektroautos je nach Programm auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Fahrzeuge auftauchen. Welche Modelle aktuell begünstigt sind, führt der Beitrag zu den förderfähigen Autos 2026 auf.
Wer beide Töpfe zusammendenkt, erkennt das Muster: Der Kaufzuschuss belohnt die Anschaffung, die THG-Quote den Betrieb — und nur beim reinen Elektroauto fließen beide. Beim Gebrauchten dreht sich das Bild sogar zugunsten der Quote, denn sie fragt nicht nach dem Kaufdatum: Ein günstiges gebrauchtes Elektroauto erzeugt vom ersten Tag an denselben Jahresanspruch wie ein Neuwagen.
Wo Elektrofahrzeuge in der Region gewartet werden
Ob Elektroauto oder E-Transporter: Die Prämie hängt am Fahrzeugschein, nicht an der Werkstatt. Wer in Wiesloch, Walldorf oder Heidelberg unterwegs ist, findet beim Service des Automobilsalons Bellemann Wartung und Hochvolt-Service (Arbeiten an der Antriebsbatterie) für ŠKODA, SEAT und CUPRA. Im Gebrauchtwagenbestand stehen regelmäßig reine Elektroautos — also genau die Fahrzeugart, die alle drei Fragen des Selbsttests mit Ja beantwortet.
Quellen
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf folgende Quellen (alle zuletzt geprüft am 20.08.2026):
- § 7 der 38. BImSchV (Pauschale nur für reine Batterieelektrofahrzeuge, Halter-Regel, Bedingung für zulassungsfreie Fahrzeuge, Faktoren für M3/N3).
- § 2 Elektromobilitätsgesetz (Definition des reinen Batterieelektrofahrzeugs und des aufladbaren Hybridfahrzeugs).
- § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (zulassungsfreie Fahrzeuge: Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Elektrokleinstfahrzeuge).
- Zollverwaltung: Anrechnung von Elektromobilität (Begründung des Hybrid-Ausschlusses, Schätzwerte je Fahrzeugklasse seit 2022).
- Umweltbundesamt: Vollzug der 38. BImSchV (Verfahren, Abgrenzung zum Wasserstoff-Regelwerk).
Update-Hinweis (Stand: 20.08.2026)
Erstveröffentlichung. Alle Rechtsaussagen wurden am 20.08.2026 direkt am Verordnungs- und Gesetzestext geprüft, die Verwaltungspraxis an den Erläuterungen von Zoll und Umweltbundesamt. Ausdrücklich richtiggestellt ist die verbreitete Annahme, für Plug-in-Hybride habe es früher reduzierte Pauschalen gegeben — die pauschale Prämie galt von der ersten Bekanntmachung an nur für reine Batterieelektrofahrzeuge.
Häufige Fragen
Gibt es eine THG-Prämie für Plug-in-Hybride?
Nein, und das war nie anders: Die pauschale Jahresprämie ist seit ihrer Einführung 2022 auf reine Batterieelektrofahrzeuge beschränkt. Der Ladestrom eines Plug-in-Hybrids zählt nur, wenn er an öffentlichen Ladesäulen gemessen wird — und dort schreibt ihn sich der Betreiber der Säule gut, nicht der Fahrer.
Gilt die THG-Prämie auch für Hybridfahrzeuge ohne Stecker?
Nein. Voll- und Mild-Hybride laden ihre Batterie nur über den Motor und beim Bremsen, nicht aus dem Stromnetz. Damit fehlt genau das, was die Regelung vergütet: aus dem Netz entnommener Fahrstrom. Sie stehen rechtlich auf einer Stufe mit reinen Verbrennern.
Bekommt ein Hybrid-Auto wenigstens einen Teil der THG-Quote?
Für den Halter nein — es gibt auch keinen reduzierten Satz. Anders als oft vermutet gab es eine Teilprämie für Hybride in Deutschland auch früher nicht. Wer elektrische Fahrleistung vergütet haben will, braucht ein Fahrzeug, das ausschließlich elektrisch fährt.
Bekommt ein E-Roller mit 45 km/h die THG-Prämie?
Nein. Kleinkrafträder bis 45 km/h sind zulassungsfrei und fahren mit Versicherungskennzeichen. Die Verordnung verlangt für solche Fahrzeuge einen eigenen Schätzwert — bekannt gegeben wurden bisher aber nur Werte für Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse — keine für Zweiräder. Dasselbe gilt für die 125er-Klasse und E-Scooter.
Zählt ein E-Motorrad bei der THG-Quote 2026?
Ja, wenn es regulär zugelassen ist. Große Elektromotorräder sind zulassungspflichtig, gelten als reine Batterieelektrofahrzeuge und erfüllen damit beide Bedingungen. Entscheidend ist das amtliche Kennzeichen samt Zulassungsbescheinigung — das kleine Versicherungskennzeichen der Roller reicht nicht.
Bekommt ein Wasserstoff-Auto die THG-Prämie?
Nein. Die Regelung vergütet aus dem Netz geladenen Strom, und ein Brennstoffzellen-Fahrzeug tankt Wasserstoff statt zu laden. Wasserstoff wird in einem eigenen Regelwerk angerechnet — davon profitieren Hersteller und Tankstellenbetreiber, nicht der Halter.
Gibt es für E-Transporter mehr THG-Prämie als für Pkw?
Ja. Seit 2022 gilt neben dem Pkw-Wert ein eigener, höherer Schätzwert für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, weil sie mehr Strom verbrauchen. Elektrobusse liegen noch einmal deutlich darüber. Maßgeblich ist die Fahrzeugklasse, die in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
Kann man die THG-Quote eines Hybrids verkaufen?
Nein, weil gar kein verkäuflicher Anspruch entsteht. Anbieter, die ein Hybrid-Fahrzeug annehmen, lehnen den Antrag spätestens bei der Prüfung ab. Verkaufen lässt sich nur die Quote eines reinen Elektrofahrzeugs — wie das geht, steht im Beitrag zum Antrag.
Spielt es eine Rolle, ob das Elektroauto neu, gebraucht oder geleast ist?
Nein. Alter, Kaufpreis und Finanzierungsform sind unerheblich. Entscheidend ist allein, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht — beim Leasing ist das in der Regel der Leasingnehmer, beim Firmenwagen meist das Unternehmen.
Warum schließt das Gesetz Plug-in-Hybride aus?
Weil sich ihr elektrischer Anteil nicht pauschal schätzen lässt. Die Zollverwaltung nennt den Grund ausdrücklich: Bei Hybriden hängt die elektrische Fahrleistung vom Nutzerverhalten ab. Ein Vielfahrer ohne Ladedisziplin fährt fast nur mit Benzin — eine Pauschale würde Emissionen vergüten, die nie eingespart wurden.