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Verbrennerverbot 2035 & Diesel-Aus: Was gilt wirklich – und was bedeutet das für Autofahrer in Deutschland?

Verbrennerverbot 2035: Bestehende Diesel und Benziner dürfen unbegrenzt weitergefahren, verkauft und getankt werden. Was die EU-Regel wirklich betrifft.

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Verbrennerverbot 2035 und Diesel-Aus: was für bestehende Fahrzeuge in Deutschland gilt
Verbrennerverbot 2035 und Diesel-Aus Bild: Automobilsalon Bellemann
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    Inhalt dieses Artikels
    1. Kurzantwort
    2. Wird mein Verbrenner 2035 verboten?
    3. Darf ich meinen Diesel nach 2035 noch fahren?
    4. Kann ich meinen Benziner nach 2035 noch verkaufen?
    5. Gibt es nach 2035 noch Tankstellen?
    6. Bekomme ich nach 2035 noch Ersatzteile für meinen Verbrenner?
    7. Die häufigsten Falschmeldungen zum Verbrennerverbot 2035
    8. Was gilt für Oldtimer, Motorräder und Wohnmobile?
    9. Drei Begriffe, die ständig verwechselt werden
    10. Verbrennerverbot 2035: was beschlossen ist und was noch offen ist
    11. Fahrverbote in Städten: was davon real ist
    12. Lohnt sich 2026 noch ein Diesel?
    13. Was das für Skoda, SEAT und CUPRA bedeutet
    14. Was Autofahrer jetzt konkret tun sollten
    15. Quellen und weiterführende Informationen
    16. Update-Hinweis (Stand: 21.07.2026)

    Kaum ein Thema erzeugt so viel Unsicherheit wie das Verbrennerverbot 2035. In der Werkstatt in Wiesloch hören wir fast jede Woche dieselben drei Fragen: Muss ich mein Auto 2035 abgeben? Kann ich es dann noch verkaufen? Bekomme ich überhaupt noch Sprit?

    Die Antwort ist in allen drei Fällen beruhigend, und sie ist seit Jahren unverändert. Trotzdem hält sich das Gegenteil hartnäckig. Dieser Beitrag klärt, was die Regel tatsächlich betrifft, was sie ausdrücklich nicht betrifft und welche Entscheidungen 2026 wirklich anstehen.

    Kurzantwort


    Wird mein Verbrenner 2035 verboten?

    Nein. Diese eine Frage steht hinter fast allen anderen, deshalb zuerst die klare Antwort.

    Die EU-Verordnung regelt, welche Neuwagen ein Hersteller ab 2035 noch zulassen darf. Sie regelt nicht, welche Autos auf der Straße fahren dürfen. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, und die Vermischung ist die Ursache fast aller Missverständnisse.

    Ein Fahrzeug, das 2026 zugelassen wird, bleibt zugelassen. Es gibt keinen Stichtag, an dem die Zulassung erlischt. Es gibt keine Pflicht, das Auto abzumelden, zu verschrotten oder gegen ein Elektroauto zu tauschen. Wer 2026 einen Skoda Octavia Diesel kauft und ihn fünfzehn Jahre fährt, fährt ihn bis 2041 — völlig legal.

    Die Behauptung, Bestandsfahrzeuge müssten 2035 stillgelegt werden, taucht in sozialen Netzwerken regelmäßig auf. Sie hat keine Grundlage in irgendeinem Rechtsakt. Wer sie hört, sollte nach der konkreten Fundstelle fragen. Es gibt keine.

    Darf ich meinen Diesel nach 2035 noch fahren?

    Ja, ohne zeitliche Begrenzung. Das gilt unabhängig davon, wie alt das Fahrzeug ist und welche Abgasnorm es hat.

    Wichtig ist hier eine Unterscheidung, die oft durcheinandergerät. Es gibt zwei völlig getrennte Regelungsebenen:

    • Die EU-Verordnung zur CO2-Flotte betrifft Neuzulassungen und richtet sich an Hersteller.
    • Umweltzonen und örtliche Zufahrtsbeschränkungen betreffen den Betrieb und richten sich nach der Abgasnorm.

    Umweltzonen gab es lange vor der 2035-Debatte, und sie haben mit ihr rechtlich nichts zu tun. Eine Stadt, die heute Euro-4-Diesel aussperrt, tut das auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage. Umgekehrt bedeutet die 2035-Regel nicht, dass ab dann irgendeine Stadt automatisch Verbrenner aussperren würde.

    Was in einzelnen Städten in den 2030er-Jahren kommen kann, ist offen und wird kommunal entschieden. Wer ein Fahrzeug mit aktueller Abgasnorm fährt, ist dabei deutlich besser gestellt als jemand mit einem alten Diesel. Das ist aber schon heute so und keine neue Entwicklung.

    Kann ich meinen Benziner nach 2035 noch verkaufen?

    Ja. Der Handel mit gebrauchten Benzin- und Dieselfahrzeugen bleibt uneingeschränkt erlaubt.

    Auch das folgt direkt aus der Systematik: Die Verordnung adressiert Hersteller und deren durchschnittliche Flottenemissionen bei Neufahrzeugen. Ein Privatverkauf oder ein Gebrauchtwagenhandel fällt schlicht nicht in den Anwendungsbereich. Ein Verkauf im Jahr 2036 ist rechtlich genauso möglich wie einer im Jahr 2026.

    Interessanter als die rechtliche Frage ist die wirtschaftliche: Was wird das Auto dann noch wert sein? Ehrlicherweise weiß das heute niemand. Zwei Effekte wirken gegeneinander.

    Für steigende Preise spricht das Angebot: Wenn ab 2035 keine neuen Verbrenner mehr in den Markt kommen, wird der Bestand knapper. Klassisch stützt das die Gebrauchtpreise.

    Dagegen wirken die laufenden Kosten. Steigende Kraftstoffpreise, möglicherweise steigende CO2-Abgaben und einzelne kommunale Beschränkungen drücken die Nachfrage. Welcher Effekt überwiegt, hängt von Entwicklungen ab, die sich heute nicht seriös vorhersagen lassen. Wer eine belastbare Einordnung zur Restwertentwicklung sucht, findet sie für die Gegenseite im Beitrag zum E-Auto-Restwert 2026 als Käufer-Chance.

    Gibt es nach 2035 noch Tankstellen?

    Ja. Es gibt keinen Beschluss, der den Verkauf von Benzin oder Diesel verbietet.

    Die Logik ist einfach: 2035 werden noch viele Millionen Verbrenner auf deutschen Straßen unterwegs sein, weil ein Autobestand sich über ein bis zwei Jahrzehnte erneuert und nicht über Nacht. Diese Fahrzeuge brauchen Kraftstoff, und dieser Bedarf trägt das Tankstellennetz.

    Realistisch ist eine langsame Ausdünnung über viele Jahre. Sie beginnt dort, wo Tankstellen ohnehin knapp kalkuliert sind: in dünn besiedelten Gegenden mit geringem Durchsatz. In Ballungsräumen und entlang der Autobahnen wird es Kraftstoff noch sehr lange geben.

    Für ein Fahrzeug, das heute oder 2026 gekauft wird, spielt das über die realistische Lebensdauer praktisch keine Rolle. Wer 2026 einen Diesel kauft und ihn zwölf Jahre fährt, tankt bis 2038 ohne erkennbares Problem.

    Ein Randthema sind E-Fuels, also synthetische Kraftstoffe aus Strom, Wasser und CO2. Sie werden politisch viel diskutiert, kosten aber derzeit rund fünf Euro je Liter und sind in der Herstellung sehr energieintensiv. Als Nischenlösung für Oldtimer oder Sonderanwendungen können sie eine Rolle spielen. Als Massenlösung für den Alltag sind sie auf absehbare Zeit keine.

    Bekomme ich nach 2035 noch Ersatzteile für meinen Verbrenner?

    Ja, und das ist die Frage, die uns in der Werkstatt am häufigsten gestellt wird.

    Hersteller sind verpflichtet, die Ersatzteilversorgung über viele Jahre nach Produktionsende sicherzustellen. Dazu kommt der freie Teilemarkt, der Fahrzeuge bedient, die längst nicht mehr gebaut werden. Wer heute Teile für einen zwanzig Jahre alten Octavia braucht, bekommt sie ohne Probleme — und genau so wird es Verbrennern gehen, die 2034 gebaut wurden.

    Auch die Werkstattseite bleibt. Ein Kfz-Betrieb, der heute Verbrenner wartet, wird das auch in den 2040er-Jahren tun. Der Bestand verschwindet nicht, er altert nur. Für Werkstätten heißt das eher mehr Arbeit, nicht weniger, weil ältere Fahrzeuge mehr Zuwendung brauchen.

    Beim Automobilsalon Bellemann in Wiesloch betreuen wir beides parallel: Verbrenner und Elektrofahrzeuge, inklusive Hochvolt-Service (also Arbeiten an der Hochspannungsanlage eines Elektroautos, für die eine gesonderte Qualifikation nötig ist). Inspektion, Hauptuntersuchung, Bremsen, Klimaanlage und Reifen laufen bei einem Diesel wie bisher. Wer wissen will, was am eigenen Fahrzeug in den nächsten Jahren ansteht, findet die Leistungen unter Werkstatt und Service in Wiesloch.

    Die häufigsten Falschmeldungen zum Verbrennerverbot 2035

    Weil zu diesem Thema besonders viel Halbwissen kursiert, hier die fünf Behauptungen, die uns am häufigsten begegnen — und was jeweils wirklich gilt.

    „Ab 2035 werden alle Verbrenner stillgelegt.” Falsch. Es gibt keinen Rechtsakt, der eine Stilllegung anordnet. Die Regel betrifft ausschließlich Neuzulassungen.

    „Ich darf mein Auto dann nicht mehr verkaufen.” Falsch. Der Gebrauchtwagenhandel ist von der Verordnung nicht erfasst, weder für Privatpersonen noch für Händler.

    „Tankstellen machen 2035 dicht.” Falsch in dieser Form. Es gibt kein Verkaufsverbot für Kraftstoff. Realistisch ist eine schrittweise Ausdünnung über Jahrzehnte, beginnend in dünn besiedelten Gegenden.

    „Das Verbrennerverbot ist längst beschlossene Sache.” In dieser Form falsch. Die ursprüngliche Fassung existiert zwar, über die geänderte Fassung mit 90 statt 100 Prozent wird aber noch verhandelt. Entschieden wird frühestens im Herbst 2026.

    „Es ist alles wieder abgesagt.” Ebenfalls falsch, und zwar in die andere Richtung. Der Vorschlag der Kommission ist eine Abschwächung, keine Rücknahme. Auch mit 90 Prozent bleibt der Umstieg auf überwiegend elektrische Neuwagen das Ziel.

    Wer eine Meldung zum Thema liest, kommt mit zwei Rückfragen erstaunlich weit: Geht es um Neuzulassung oder um Betrieb? Und ist es beschlossen oder vorgeschlagen? Fast jede reißerische Schlagzeile löst sich damit auf.

    Was gilt für Oldtimer, Motorräder und Wohnmobile?

    Diese Fahrzeuggruppen kommen in der Debatte kaum vor, obwohl es viele Halter betrifft.

    Oldtimer sind von der Regel überhaupt nicht berührt. Sie sind längst zugelassen, und es geht ausschließlich um Neuzulassungen. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gibt es zusätzlich eigene Erleichterungen, etwa bei Umweltzonen. Genau für diese Gruppe werden E-Fuels häufig als Nischenlösung ins Spiel gebracht — bei einer Jahresfahrleistung von wenigen hundert Kilometern spielt der hohe Literpreis kaum eine Rolle.

    Motorräder fallen nicht unter die CO2-Verordnung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Für sie gelten eigene Abgasnormen, ein Neuzulassungsstopp für 2035 ist dort nicht beschlossen.

    Wohnmobile hängen von ihrer Einstufung ab. Der Großteil basiert auf leichten Nutzfahrzeugen und fällt damit unter die entsprechenden Flottenvorgaben, allerdings mit eigenen Fristen und Sonderregeln für Aufbauhersteller. Wer den Kauf eines neuen Wohnmobils plant, sollte das im konkreten Fall prüfen. Für ein bereits zugelassenes Wohnmobil gilt dasselbe wie für jeden Pkw: Es darf unbegrenzt weiterfahren.

    Auch für schwere Nutzfahrzeuge gelten eigene Vorgaben mit anderen Zeitplänen. Wer beruflich mit Transportern unterwegs ist, sollte sich nicht an den Pkw-Terminen orientieren.

    Drei Begriffe, die ständig verwechselt werden

    Ein großer Teil der Verunsicherung entsteht daraus, dass drei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden.

    Neuzulassungsregeln bestimmen, was Hersteller ab einem Stichtag noch verkaufen dürfen. Das ist die 2035-Regel. Sie betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die es noch gar nicht gibt.

    Betriebsregeln bestimmen, welche Fahrzeuge wo fahren dürfen. Dazu gehören Umweltzonen und mögliche kommunale Beschränkungen. Sie richten sich nach der Abgasnorm und sind Sache der Städte und des Bundes.

    Steuer- und Abgabenregeln bestimmen, was der Betrieb kostet. Dazu gehören Kfz-Steuer, Energiesteuer und die CO2-Abgabe auf Kraftstoff. Sie machen Verbrenner nicht verboten, aber tendenziell teurer.

    Wer diese drei Ebenen auseinanderhält, kann fast jede Schlagzeile zum Thema selbst einordnen. Für die eigene Kfz-Steuer lohnt dabei der Blick in den Beitrag zur Kfz-Steuer beim Elektroauto und der Befreiung bis 2035.

    Verbrennerverbot 2035: was beschlossen ist und was noch offen ist

    Der Stand ist unübersichtlicher, als viele Meldungen vermuten lassen. Die ursprüngliche Vorgabe sah vor, dass Neuwagen ab 2035 hundert Prozent weniger CO2 ausstoßen müssen als 2021 — praktisch also nur noch Elektroautos.

    Am 17. Dezember 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, diese Vorgabe auf 90 Prozent zu senken. Die verbleibenden zehn Prozent sollen sich über klimafreundlichen Stahl und alternative Kraftstoffe ausgleichen lassen. Damit blieben Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer auch nach 2035 zulassungsfähig.

    Entscheidend ist der Status: Beschlossen ist das nicht. Europaparlament und Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag zustimmen und können ihn abschwächen oder verschärfen. Eine Entscheidung wird frühestens im Herbst 2026 erwartet.

    Für eine Kaufentscheidung 2026 heißt das: Man sollte sich weder auf die strenge noch auf die abgeschwächte Fassung verlassen. Was im Detail vorgeschlagen wurde, welche Punkte im Verfahren strittig sind und welche Modelle davon profitieren würden, ordnet der Beitrag zur Aufweichung des Verbrennerverbots durch die EU-Kommission ein.

    Fahrverbote in Städten: was davon real ist

    Hier lohnt der nüchterne Blick, weil das Thema emotional besetzt ist.

    Umweltzonen gibt es in Deutschland seit 2008. Sie arbeiten mit Feinstaubplaketten und schließen alte Fahrzeuge aus. Betroffen sind praktisch nur Diesel mit alten Abgasnormen. Ein aktueller Euro-6-Diesel darf überall fahren.

    Die punktuellen Diesel-Fahrverbote, die ab 2018 in einzelnen Städten verhängt wurden, gingen auf Stickoxid-Grenzwerte zurück, nicht auf CO2. Viele davon sind inzwischen aufgehoben, weil die Messwerte gesunken sind.

    Für die Zukunft gilt: Kommunale Beschränkungen sind möglich, aber sie folgen der Luftqualität vor Ort und nicht dem EU-Fahrplan für Neuzulassungen. Wer heute ein Fahrzeug mit aktueller Abgasnorm kauft, hat auf Jahre hinaus wenig zu befürchten. Wer einen alten Diesel fährt, sollte die Situation in seiner Region beobachten — aber das gilt schon seit Jahren.

    Lohnt sich 2026 noch ein Diesel?

    Diese Frage lässt sich nicht politisch beantworten, sondern nur mit dem eigenen Fahrprofil.

    Für einen Diesel spricht weiterhin viel, wenn drei Dinge zusammenkommen: hohe Jahresfahrleistung, überwiegend Langstrecke und keine Lademöglichkeit zu Hause. In dieser Konstellation ist er nach wie vor das wirtschaftlichere Auto, und daran ändert die 2035-Regel für die nächsten zehn Jahre nichts.

    Gegen einen Diesel spricht das Gegenteil: kurze Strecken, eigene Garage mit Stromanschluss, überschaubare Jahresfahrleistung. Dann gewinnt das Elektroauto bei Energiekosten, Kfz-Steuer und Wartung deutlich — und zusätzlich gibt es 2026 eine staatliche Kaufprämie, deren Bedingungen der Beitrag zur E-Auto-Förderung 2026 mit bis zu 6.000 Euro erklärt.

    Ein realistischer Zwischenweg ist der Plug-in-Hybrid, sofern er wirklich regelmäßig geladen wird. Wird er nur mit dem Verbrenner gefahren, ist er die schlechteste aller Varianten, weil er das Gewicht beider Antriebe mitschleppt.

    Was in jeder Rechnung fehlt, wenn man nur auf den Kaufpreis schaut, sind die Energiekosten über die Haltedauer. Die vollständige Gegenüberstellung mit aktuellen Preisen steht im Beitrag zu den E-Auto-Ladekosten 2026 pro 100 Kilometer.

    Rechner

    Wie viel E-Auto-Förderung ist für dich drin?

    Unverbindliche Schätzung. Das BAFA-Antragsportal ist seit dem 19. Mai 2026 geöffnet. Die Förderbeträge haben wir am 16.06.2026 mit den offiziellen Angaben abgeglichen. Eine Obergrenze beim Kaufpreis gibt es für die Prämie nicht.

    Stand: 16.06.2026

    Was das für Skoda, SEAT und CUPRA bedeutet

    Für die drei Marken, die wir betreuen, lässt sich die Lage recht konkret beschreiben.

    Skoda baut aktuell parallel: Octavia, Kodiaq, Karoq und Fabia mit Verbrenner, daneben Elroq, Enyaq und der neue Epiq als reine Elektroautos. Für Kunden heißt das, dass beide Wege offenstehen und keine Marke jemanden in eine Richtung drängt. Wer heute einen Verbrenner bestellt, bekommt ein Fahrzeug, das über seine gesamte Lebensdauer normal betrieben, gewartet und verkauft werden kann.

    CUPRA hat den Wandel früher begonnen und bietet mit Raval, Born und Tavascan drei reine Elektromodelle an, dazu Plug-in-Hybride wie Formentor und Terramar. Gerade diese Hybride profitieren davon, wenn die abgeschwächte Fassung mit 90 Prozent kommt — sie blieben dann auch nach 2035 zulassungsfähig.

    Bemerkenswert ist eine Entwicklung, die dem üblichen Erzählmuster widerspricht: Skoda prüft, den in Indien gebauten Kylaq als günstigen Verbrenner-SUV nach Europa zu bringen. Das zeigt, dass die Hersteller die Verbrenner-Nachfrage im unteren Preissegment noch längst nicht abgeschrieben haben. Die Einordnung dazu steht im Beitrag zum Skoda Kylaq als günstigem Verbrenner-SUV für Europa.

    Für die Werkstattseite ändert sich in den nächsten Jahren wenig. Der Bestand an Verbrennern in unserer Region ist groß, und diese Fahrzeuge brauchen weiterhin Inspektionen, Bremsen, Reifen und Hauptuntersuchungen. Parallel wächst der Anteil an Elektrofahrzeugen, für die wir Hochvolt-Arbeiten anbieten. Beides läuft nebeneinander, und genau so wird es auch nach 2035 aussehen.

    Was Autofahrer jetzt konkret tun sollten

    Aus alldem ergeben sich drei nüchterne Empfehlungen.

    Erstens: keine Panikentscheidung. Wer ein funktionierendes Auto fährt, muss wegen 2035 nichts überstürzen. Ein Fahrzeugwechsel lohnt sich, wenn das aktuelle Auto teuer wird oder nicht mehr passt — nicht wegen einer Frist, die den Bestand gar nicht betrifft.

    Zweitens: bei der nächsten Anschaffung ehrlich rechnen. Entscheidend sind Fahrleistung, Streckenprofil und die Frage nach einer eigenen Lademöglichkeit. Diese drei Angaben bestimmen das Ergebnis stärker als jede politische Prognose.

    Drittens: den Zustand pflegen. Ein gut gewarteter Verbrenner hält länger und bringt beim Verkauf mehr. Das ist der beste Schutz gegen jede Restwertdiskussion.

    Ein vierter Punkt betrifft alle, die ein Fahrzeug leasen oder finanzieren. Hier lohnt der Blick auf die Laufzeit statt auf das Jahr 2035. Ein Vertrag, der 2026 beginnt und vier Jahre läuft, endet 2030 — lange vor jeder relevanten Frist. Die Frage, was 2035 gilt, stellt sich in dieser Konstellation gar nicht, weil das Fahrzeug ohnehin zurückgeht. Wer dagegen kauft und lange halten will, sollte sich über den Wiederverkauf Gedanken machen, aber wie oben beschrieben ist auch der nicht verboten, sondern nur schwerer vorherzusagen.

    Und ein fünfter, den man leicht übersieht: Die Kfz-Steuer verhält sich bei beiden Antrieben völlig unterschiedlich. Reine Elektroautos sind bis Ende 2035 befreit, ein Diesel kostet je nach Hubraum und CO2-Ausstoß dreistellig im Jahr. Über eine Haltedauer von zehn Jahren summiert sich das auf einen vierstelligen Betrag und gehört deshalb in jede ehrliche Rechnung — auch wenn es nicht der größte Posten ist.

    Wer für das eigene Fahrzeug eine Einschätzung möchte, kann sie beim Automobilsalon Bellemann in Wiesloch bekommen — für die Region Wiesloch, Walldorf, Heidelberg, Mannheim und Sinsheim. Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, findet den geprüften Gebrauchtwagen-Bestand in Wiesloch mit Verbrennern und Elektrofahrzeugen nebeneinander.

    Quellen und weiterführende Informationen

    Den Vorschlag der EU-Kommission vom 17. Dezember 2025 und den Stand des Verfahrens dokumentiert der ADAC zur geplanten Reform des Verbrenner-Aus. Die ursprüngliche Regelung und ihre Systematik erklärt der ADAC zum Verbrenner-Aus ab 2035. Eine wissenschaftliche Einordnung mit häufigen Fragen liefert das Öko-Institut in seinen Fragen und Antworten zum Verbrenner-Aus. Den rechtlichen Rahmen der Umweltzonen und Feinstaubplaketten beschreibt das Umweltbundesamt. Eine laufend aktualisierte Nachrichtenlage bietet das Handelsblatt zum Verbrenner-Aus, die Entstehungsgeschichte der Regelung ist bei Wikipedia zum Verbrennerverbot nachlesbar.

    Update-Hinweis (Stand: 21.07.2026)

    Am 21. Juli 2026 haben wir diesen Beitrag neu geordnet. Bisher stand die politische Entwicklung im Vordergrund, obwohl die Fragen aus der Praxis fast immer dem Bestand gelten: Darf ich mein Auto behalten, verkaufen, tanken und warten lassen? Genau darauf antwortet der Beitrag jetzt, mit einer klaren Antwort je Frage. Die Einzelheiten des EU-Verfahrens — was genau vorgeschlagen wurde, welche Punkte strittig sind und wann entschieden wird — stehen im eigenen Beitrag zur Aufweichung des Verbrennerverbots, damit sich beide Texte nicht überschneiden. Faktisch unverändert bleibt die Kernaussage: Die Regel betrifft ausschließlich Neuzulassungen. Für Fahrzeuge, die heute auf der Straße sind, ändert sich nichts. Beschlossen ist die Fassung für 2035 nach wie vor nicht; Parlament und Mitgliedstaaten entscheiden frühestens im Herbst 2026.

    Häufige Fragen

    Wird mein Verbrenner 2035 verboten?

    Nein. Die EU-Regel betrifft ausschließlich die Neuzulassung von Fahrzeugen, nicht den Betrieb bereits zugelassener Autos. Wer 2026 einen Diesel oder Benziner kauft, darf ihn unbegrenzt weiterfahren, auch weit über 2035 hinaus. Es gibt weder ein Fahrverbot noch eine Abmeldepflicht noch eine Frist, bis zu der das Fahrzeug ersetzt werden müsste.

    Darf ich meinen Diesel nach 2035 noch fahren?

    Ja, ohne zeitliche Begrenzung. Das gilt für jeden Diesel, der vor 2035 zugelassen wurde, unabhängig von Alter und Abgasnorm. Örtliche Umweltzonen sind davon getrennt zu betrachten: Sie gab es schon lange vor der EU-Regel und sie richten sich nach der Abgasnorm, nicht nach dem Zulassungsjahr.

    Kann ich meinen Benziner nach 2035 noch verkaufen?

    Ja. Der Handel mit gebrauchten Benzin- und Dieselfahrzeugen bleibt uneingeschränkt erlaubt. Die EU-Regel richtet sich an Hersteller und deren Flottenwerte bei Neuwagen, nicht an Privatpersonen oder den Gebrauchtwagenhandel. Ein Verkauf 2036 ist rechtlich genauso möglich wie heute.

    Gibt es nach 2035 noch Tankstellen?

    Ja. Solange Millionen Bestandsfahrzeuge unterwegs sind, bleibt das Tankstellennetz erhalten — es gibt keinen Beschluss, der Benzin oder Diesel verbietet. Realistisch ist eine langsame Ausdünnung über viele Jahre, beginnend in dünn besiedelten Gegenden. Für die Fahrzeuge, die heute auf der Straße sind, spielt das über ihre Lebensdauer kaum eine Rolle.

    Bekomme ich nach 2035 noch Ersatzteile für meinen Verbrenner?

    Ja. Hersteller sind verpflichtet, die Ersatzteilversorgung über viele Jahre sicherzustellen, und der freie Teilemarkt bedient Fahrzeuge, die längst nicht mehr gebaut werden. Auch die Werkstattseite bleibt: Ein Kfz-Betrieb, der heute Verbrenner wartet, wird das auch in den 2040er-Jahren tun, weil der Bestand nicht über Nacht verschwindet.

    Lohnt sich 2026 noch ein Diesel?

    Das hängt am Fahrprofil, nicht am Verbrennerverbot. Wer viel Langstrecke fährt, keine Lademöglichkeit hat und das Fahrzeug lange halten will, fährt mit einem Diesel weiterhin vernünftig. Wer überwiegend kurze Strecken fährt und zu Hause laden kann, spart mit einem Elektroauto bei Steuer, Energie und Wartung. Der Restwert ist der Punkt, den man im Blick behalten sollte.

    Was passiert mit gebrauchten Verbrennern nach 2035?

    Sie bleiben handelbar und fahrbar. Offen ist die Preisentwicklung: Wenn keine neuen Verbrenner mehr nachkommen, kann das die Gebrauchtpreise stützen, weil das Angebot sinkt. Steigende Kraftstoffkosten und mögliche kommunale Zufahrtsbeschränkungen wirken in die Gegenrichtung. Wie sich das genau ausbalanciert, lässt sich heute seriös nicht vorhersagen.

    Muss ich mein Auto 2035 abmelden?

    Nein. Es gibt keine Abmeldepflicht, keine Stilllegung und keine Umtauschpflicht. Diese Behauptung taucht in sozialen Netzwerken regelmäßig auf, hat aber keine Grundlage in der EU-Verordnung. Wer sie hört, sollte nach der Fundstelle fragen — es gibt keine.

    Ist das Verbrennerverbot 2035 überhaupt schon beschlossen?

    Die Fassung, über die aktuell gesprochen wird, ist es nicht. Die EU-Kommission hat am 17. Dezember 2025 vorgeschlagen, die Vorgabe von 100 auf 90 Prozent CO2-Reduktion zu senken. Europaparlament und Mitgliedstaaten müssen darüber noch entscheiden und können den Vorschlag abschwächen oder verschärfen. Eine Entscheidung wird frühestens im Herbst 2026 erwartet.

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