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Verbrennerverbot 2035 & Diesel-Aus: Was gilt wirklich – und was bedeutet das für Autofahrer in Deutschland?

Verbrennerverbot 2035: Diesel und Benziner dürfen unbegrenzt weiterfahren. Was die EU-Regel betrifft, wann sie entschieden wird und wo Fahrverbote gelten.

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Verbrennerverbot 2035: Elektroauto auf einer grünen Stadtstraße, links eine Ladesäule, hinten Windräder
Verbrennerverbot 2035 Bild: Automobilsalon Bellemann Illustration
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    Inhalt dieses Artikels
    1. Verbrennerverbot 2035: Was gilt wirklich für Diesel und Benziner?
    2. Kurzantwort
    3. Wird mein Verbrenner 2035 verboten?
    4. Darf ich meinen Diesel nach 2035 noch fahren?
    5. Wie lange darf man noch Diesel oder Benziner fahren?
    6. Diesel-Fahrverbote 2026: Wo gelten sie noch?
    7. Kann ich meinen Benziner nach 2035 noch verkaufen?
    8. Gibt es nach 2035 noch Tankstellen?
    9. Bekomme ich nach 2035 noch Ersatzteile für meinen Verbrenner?
    10. Verbrennerverbot 2035: was beschlossen ist und was noch offen ist
    11. Typische Falschmeldungen zum Verbrennerverbot 2035
    12. Drei Begriffe, die ständig verwechselt werden
    13. Was gilt für Oldtimer, Motorräder und Wohnmobile?
    14. Lohnt sich 2026 noch ein Diesel?
    15. Was das für Skoda, SEAT und CUPRA bedeutet
    16. Was Autofahrer jetzt konkret tun sollten

    Verbrennerverbot 2035: Was gilt wirklich für Diesel und Benziner?

    Kaum ein Autothema sorgt für so viel Unsicherheit wie das Verbrennerverbot 2035. Die Fragen sind fast immer dieselben: Muss ich mein Auto 2035 abgeben? Kann ich es dann noch verkaufen? Bekomme ich überhaupt noch Sprit?

    Die Antwort ist in allen drei Fällen beruhigend, und sie hat sich seit dem Beschluss von 2023 nicht geändert. Geändert hat sich etwas anderes: Die EU will die Regel für neue Autos lockern, und für die Entscheidung gibt es inzwischen einen Zeitplan. Für Autos auf der Straße ändert sich nichts, Diesel-Fahrverbote gibt es 2026 nur noch in drei Städten, und das Europaparlament stimmt nach aktuellem Plan am 23. November 2026 ab.

    Kurzantwort

    Wird mein Verbrenner 2035 verboten?

    Nein. Diese Frage steht hinter fast allen anderen, deshalb zuerst die klare Antwort.

    Die EU-Verordnung regelt, welche neuen Autos ein Hersteller ab 2035 noch zulassen darf. Sie regelt nicht, welche Autos auf der Straße fahren dürfen. Das sind zwei verschiedene Dinge, und ihre Vermischung ist die Ursache fast aller Missverständnisse.

    Ein Auto, das 2026 zugelassen wird, bleibt zugelassen. Es gibt keinen Stichtag, an dem die Zulassung erlischt, und keine Pflicht, das Auto abzumelden, zu verschrotten oder gegen ein Elektroauto zu tauschen. Man spricht hier vom Bestandsschutz für Verbrenner, eigentlich braucht es ihn gar nicht: Die Regel greift schlicht nicht auf vorhandene Autos zu.

    Liest du irgendwo, Bestandsfahrzeuge müssten 2035 stillgelegt werden, frag nach der Fundstelle. Eine solche Regel steht in keinem Rechtsakt.

    Darf ich meinen Diesel nach 2035 noch fahren?

    Ja, ohne zeitliche Begrenzung. Das gilt unabhängig davon, wie alt das Auto ist und welche Abgasnorm es hat.

    Wichtig ist dabei eine Unterscheidung, die oft durcheinandergerät. Die EU-Verordnung zu den CO2-Flottenwerten betrifft neue Autos und richtet sich an die Hersteller. Umweltzonen und örtliche Fahrverbote betreffen dagegen den Betrieb und richten sich nach der Abgasnorm. Beides hat rechtlich nichts miteinander zu tun.

    Eine Stadt, die heute ältere Diesel aussperrt, tut das wegen der Luft vor Ort und auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage. Umgekehrt bedeutet die 2035-Regel nicht, dass ab dann irgendeine Stadt automatisch Verbrenner aussperrt. Wer ein Auto mit aktueller Abgasnorm fährt, ist bei örtlichen Regeln klar im Vorteil, das ist aber schon heute so.

    Wie lange darf man noch Diesel oder Benziner fahren?

    So lange das Auto verkehrssicher ist und die Hauptuntersuchung besteht. Ein Enddatum für zugelassene Verbrenner steht in keinem Gesetz, weder in Brüssel noch in Berlin. Das gilt für einen zwanzig Jahre alten Diesel genauso wie für einen Benziner, der 2034 zugelassen wird. Abgeschafft wird der Dieselmotor damit nicht: Vorhandene Autos fahren weiter, und bis Ende 2034 dürfen auch neue Diesel zugelassen werden.

    Wie groß der Bestand ist, zeigen die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts. Am 1. Januar 2026 waren in Deutschland 49,5 Millionen Pkw zugelassen. Davon fuhren 29,3 Millionen mit Benzin und 13,4 Millionen mit Diesel, reine Elektroautos kamen auf 2,0 Millionen. Diese Autos verschwinden nicht, nur weil ab 2035 andere Neuwagen verkauft werden.

    Grenzen setzen zwei andere Dinge. Das sind zum einen örtliche Fahrverbote, die sich nach der Abgasnorm richten und nicht nach dem Baujahr. Zum anderen sind es die laufenden Kosten, also Kraftstoff, Kfz-Steuer und die CO2-Abgabe auf Sprit. Beides macht einen Verbrenner nicht verboten, kann ihn aber teurer machen.

    Diesel-Fahrverbote 2026: Wo gelten sie noch?

    Umweltzonen gibt es in Deutschland seit 2008. Sie arbeiten mit Feinstaubplaketten und schließen sehr alte Autos aus. Die Diesel-Fahrverbote, die ab 2018 in einzelnen Städten kamen, gingen dagegen auf zu hohe Stickstoffdioxid-Werte zurück, nicht auf CO2. Viele davon sind inzwischen aufgehoben, weil die Messwerte gesunken sind.

    Ein Dieselfahrverbot, kurz auch Dieselverbot, gibt es 2026 nur noch in drei Städten, und die Regeln unterscheiden sich deutlich. In Stuttgart gilt seit 2019 im ganzen Stadtgebiet ein Verbot für Diesel bis Euro 4. Seit Juli 2020 kommt in der kleinen Umweltzone ein Verbot für Diesel bis Euro 5 dazu. Sie umfasst den Talkessel sowie Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen.

    In München dürfen Diesel bis Euro 4 seit Februar 2023 nicht mehr innerhalb des Mittleren Rings und auf ihm fahren, Anwohner und Lieferverkehr sind grundsätzlich ausgenommen. Darmstadt sperrt seit Juni 2019 die Heinrichstraße und die Hügelstraße für Diesel bis Euro 5 und für Benziner bis Euro 2. Ein Diesel mit Euro 6 darf überall fahren.

    Neu ist der Rahmen dahinter. Die EU hat ihre Luftqualitätsrichtlinie überarbeitet (Richtlinie 2024/2881). Deutschland muss sie laut Umweltbundesamt bis zum 11. Dezember 2026 in deutsches Recht übernehmen. Ab dem 1. Januar 2030 sinkt der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 auf 20 Mikrogramm je Kubikmeter Luft, der für feinen Staub der Größe PM2,5 von 25 auf 10.

    Städte, die die heutigen Werte gerade so einhalten, müssen ihre Pläne für saubere Luft deshalb nachschärfen. Daher kommt die neue Debatte über Dieselfahrverbote ab 2030, nicht aus der 2035-Regel. Wer einen älteren Diesel fährt, sollte die Entwicklung in seiner Region im Blick behalten. Wer regelmäßig nach Stuttgart pendelt, sollte die Abgasnorm seines Autos kennen.

    Kann ich meinen Benziner nach 2035 noch verkaufen?

    Ja. Der Handel mit gebrauchten Benzin- und Dieselfahrzeugen bleibt erlaubt, für Privatleute ebenso wie für Händler.

    Das folgt direkt aus dem Aufbau der Regel. Die Verordnung richtet sich an Hersteller und den durchschnittlichen CO2-Ausstoß ihrer neuen Autos. Ein Privatverkauf oder der Gebrauchtwagenhandel fällt gar nicht darunter. Ein Verkauf im Jahr 2036 ist rechtlich genauso möglich wie einer im Jahr 2026.

    Spannender ist die Frage, was das Auto dann noch wert ist. Das weiß heute niemand, weil zwei Effekte gegeneinander wirken. Wenn ab 2035 keine neuen Verbrenner mehr nachkommen, wird das Angebot knapper, und das stützt normalerweise die Gebrauchtpreise. Steigende Kraftstoffkosten und mögliche örtliche Beschränkungen drücken dagegen die Nachfrage. Wie es auf der anderen Seite aussieht, zeigt der Beitrag zum Restwert von Elektroautos 2026.

    Gibt es nach 2035 noch Tankstellen?

    Ja. Es gibt keinen Beschluss, der den Verkauf von Benzin oder Dieselkraftstoff verbietet, weder für 2035 noch für einen späteren Zeitpunkt.

    Die Nachfrage bleibt groß, weil sich ein Autobestand über ein bis zwei Jahrzehnte erneuert und nicht über Nacht. Ende 2025 gab es nach Zählung des Energie Informationsdienstes, über die die Kfz-Innung Mittelbaden berichtet, 14.308 Tankstellen in Deutschland, davon 356 an Autobahnen. Im zweiten Halbjahr 2025 blieb die Zahl der Straßentankstellen praktisch stabil.

    Nach unserer Einschätzung dünnt das Netz langsam über viele Jahre aus, zuerst dort, wo wenig getankt wird. In Städten und an den Autobahnen dürfte es Kraftstoff noch sehr lange geben. Für ein Auto, das heute gekauft wird, spielt das über seine Lebensdauer deshalb kaum eine Rolle.

    Bekomme ich nach 2035 noch Ersatzteile für meinen Verbrenner?

    Nach unserer Einschätzung sehr wahrscheinlich ja, allerdings nicht, weil ein Gesetz es vorschreibt. Laut ADAC gibt es außerhalb von Gewährleistung und Herstellergarantie keine gesetzliche Vorgabe, wie lange und wie schnell ein Hersteller Ersatzteile liefern muss. Der Automobilclub fordert deshalb einen gesetzlichen Anspruch von 12 bis 15 Jahren.

    Für Verbrenner spricht trotzdem die schiere Masse. Mit über 40 Millionen Benzinern und Dieseln im Bestand bleibt die Nachfrage nach Teilen auf Jahrzehnte groß. Diesen Markt bedienen neben den Autoherstellern auch zahlreiche freie Teilehersteller.

    Auch Werkstätten werden Verbrenner nach unserer Einschätzung noch in den 2040er-Jahren warten, weil der Bestand nicht verschwindet, sondern nur älter wird. Der Automobilsalon Bellemann in Wiesloch wartet als Servicepartner beide Antriebsarten, also Verbrenner ebenso wie Elektroautos. Für Arbeiten an deren Hochvolt-Anlage (dem Hochspannungsteil eines Elektroautos) ist eine eigene Qualifikation nötig. Inspektion, Hauptuntersuchung, Bremsen, Klimaanlage und Reifen laufen bei einem Diesel wie bisher, die Übersicht steht unter Werkstatt und Service in Wiesloch.

    Verbrennerverbot 2035: was beschlossen ist und was noch offen ist

    Die heute geltende Regel steht in der EU-Verordnung 2023/851. Sie verlangt, dass neue Autos ab 2035 im Flottenschnitt 100 Prozent weniger CO2 ausstoßen als der Zielwert von 2021. Praktisch hieße das: nur noch Elektro- und Wasserstoffautos als Neuwagen.

    Am 16. Dezember 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, diese Vorgabe auf 90 Prozent zu senken. Die übrigen zehn Prozent sollen Hersteller über klimafreundlich hergestellten Stahl aus der EU oder über E-Fuels und Biokraftstoffe ausgleichen. Nach dem Vorschlag könnten dann auch nach 2035 Plug-in-Hybride, Autos mit Reichweitenverlängerer, Mild-Hybride und reine Verbrenner neu zugelassen werden.

    Beschlossen ist das noch nicht, aber der Zeitplan steht. Laut Europäischem Parlament ist die Abstimmung im Plenum für den 23. November 2026 geplant. Der Rat der Mitgliedstaaten will seine Position am 11. Dezember 2026 festlegen. Erst danach verhandeln beide über einen gemeinsamen Text.

    Im Parlament gibt es Stimmen in beide Richtungen. Der zuständige Berichterstatter Massimiliano Salini von der EVP will laut ecomento noch mehr Ausnahmen. Kritik daran kam von Abgeordneten der SPD und der Grünen. Was im Detail vorgeschlagen ist und welche Modelle davon profitieren würden, ordnet der Beitrag zur Aufweichung des Verbrennerverbots durch die EU-Kommission ein.

    Typische Falschmeldungen zum Verbrennerverbot 2035

    Fünf Behauptungen zu diesem Thema lassen sich schnell widerlegen. Die erste lautet, ab 2035 würden alle Verbrenner stillgelegt. Das ist falsch, denn kein Rechtsakt ordnet eine Stilllegung an, und die Regel betrifft nur Neuzulassungen.

    Die zweite lautet, man dürfe sein Auto dann nicht mehr verkaufen. Auch das ist falsch, denn der Gebrauchtwagenhandel fällt nicht unter die Verordnung. Die dritte lautet, Tankstellen machten 2035 dicht. Es gibt aber kein Verkaufsverbot für Kraftstoff, und Ende 2025 gab es noch über 14.000 Tankstellen.

    Die vierte lautet, das Verbrenner-Aus sei endgültig beschlossen und unveränderbar. Beschlossen ist zwar die Fassung von 2023, über die Lockerung auf 90 Prozent wird aber gerade verhandelt. Die fünfte lautet genau umgekehrt, alles sei wieder abgesagt. Auch das stimmt nicht, denn der Vorschlag der Kommission ist eine Lockerung und keine Rücknahme.

    Bei jeder Meldung helfen zwei Rückfragen. Geht es um neue Autos oder um Autos auf der Straße? Und ist es beschlossen oder nur vorgeschlagen? Damit lässt sich jede Schlagzeile schnell einordnen.

    Drei Begriffe, die ständig verwechselt werden

    Ein großer Teil der Verunsicherung entsteht, weil drei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen werden. Regeln für die Neuzulassung bestimmen, was Hersteller ab einem Stichtag noch verkaufen dürfen. Das ist die 2035-Regel, und sie betrifft nur Autos, die es noch gar nicht gibt.

    Regeln für den Betrieb bestimmen, welche Autos wo fahren dürfen. Dazu gehören Umweltzonen und Fahrverbote in einzelnen Städten, und sie richten sich nach der Abgasnorm. Steuern und Abgaben bestimmen schließlich, was der Betrieb kostet, also Kfz-Steuer, Energiesteuer und der CO2-Preis auf Kraftstoff. Sie verbieten nichts, können einen Verbrenner aber teurer machen.

    Mit diesen drei Ebenen lässt sich auch jede neue Meldung schnell einordnen. Was bei der eigenen Kfz-Steuer gilt, zeigt der Beitrag zur Kfz-Steuer für Elektroautos und der Befreiung bis 2035.

    Was gilt für Oldtimer, Motorräder und Wohnmobile?

    Oldtimer sind von der Regel überhaupt nicht berührt, denn sie sind längst zugelassen, und es geht nur um Neuzulassungen. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gelten zudem Ausnahmen bei den Umweltzonen.

    Motorräder fallen nicht unter die CO2-Verordnung, denn sie gilt nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Für Motorräder gelten eigene Abgasnormen, einen Stopp für neue Verbrenner-Motorräder ab 2035 hat die EU nicht beschlossen.

    Wohnmobile sind sogar ganz ausgenommen. Nach Artikel 2 der EU-Verordnung 2019/631 gilt die Regel nicht für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, und dazu zählen Wohnmobile. Für schwere Lastwagen und Busse gibt es eigene Vorgaben mit anderen Zeitplänen. Wer beruflich mit großen Fahrzeugen unterwegs ist, sollte sich deshalb nicht an den Pkw-Terminen orientieren.

    Lohnt sich 2026 noch ein Diesel?

    Diese Frage lässt sich nicht politisch beantworten, sondern nur mit dem eigenen Fahrprofil.

    Für einen Diesel spricht weiterhin viel, wenn drei Dinge zusammenkommen: hohe Fahrleistung, viel Langstrecke und keine Lademöglichkeit zu Hause. Dann kann er das wirtschaftlichere Auto sein, und daran ändert die 2035-Regel nichts. Gegen einen Diesel spricht das Gegenteil, also kurze Strecken, eine eigene Garage mit Stromanschluss und eine überschaubare Fahrleistung.

    Dann gewinnt das Elektroauto bei Energiekosten, Wartung und Kfz-Steuer. Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind laut Zoll längstens bis Ende 2035 steuerfrei. Ein Diesel mit 2,0 Litern Hubraum zahlt dagegen allein für den Hubraum 190 Euro im Jahr, dazu kommt der CO2-Anteil. Dazu kommt 2026 eine staatliche Kaufprämie, deren Regeln der Beitrag zur E-Auto-Förderung 2026 mit bis zu 6.000 Euro erklärt. Jedes Jahr lässt sich zudem die THG-Prämie für Elektroautos beantragen.

    Ein Zwischenweg ist der Plug-in-Hybrid, sofern er wirklich regelmäßig geladen wird. Wird er nur mit dem Verbrenner gefahren, schleppt er das Gewicht beider Antriebe mit. Was in jeder Rechnung fehlt, wenn man nur auf den Kaufpreis schaut, sind die Energiekosten. Die Gegenüberstellung mit aktuellen Preisen steht im Beitrag zu den Ladekosten eines Elektroautos pro 100 Kilometer.

    Rechner

    Wie viel E-Auto-Förderung ist für dich drin?

    Unverbindliche Schätzung. Die Beträge entsprechen der Fördertabelle der Förderrichtlinie vom 19. Mai 2026 (Bundesanzeiger, BAnz AT 19.06.2026 B3), geprüft am 18.09.2026. Das BAFA-Antragsportal ist seit dem 19. Mai 2026 geöffnet. Eine Obergrenze beim Kaufpreis gibt es nicht.

    Stand: 18.09.2026

    Was das für Skoda, SEAT und CUPRA bedeutet

    Skoda und CUPRA bieten 2026 beide Wege an. Skoda baut Verbrenner wie Fabia, Octavia, Kodiaq und Superb und daneben die Elektroautos Elroq und Enyaq, der kleinere Epiq ist seit Mai 2026 bestellbar. CUPRA bietet mit Born, Tavascan und Raval drei reine Elektroautos an, dazu Plug-in-Hybride wie Formentor und Terramar. SEAT setzt mit Ibiza, Arona und Leon weiter auf Verbrenner, ein reines Elektroauto hat die Marke derzeit nicht im Angebot, den Leon gibt es aber als Plug-in-Hybrid.

    Gerade diese Hybride würden profitieren, wenn die Lockerung auf 90 Prozent kommt, denn sie blieben dann auch nach 2035 als Neuwagen zulässig. Dass Hersteller den günstigen Verbrenner nicht abgeschrieben haben, zeigt aus unserer Sicht auch Skoda. Laut auto motor und sport hat Skoda-Chef Klaus Zellmer bestätigt, dass die Marke prüft, den in Indien gebauten Kylaq nach Europa zu holen. Was dazu bekannt ist, zeigt der Beitrag zum Skoda Kylaq als günstigem Verbrenner-SUV für Europa.

    Was Autofahrer jetzt konkret tun sollten

    Erstens: keine Panikentscheidung. Wer ein funktionierendes Auto fährt, muss wegen 2035 nichts überstürzen. Ein Wechsel lohnt sich, wenn das Auto teuer wird oder nicht mehr passt, aber nicht wegen einer Frist, die den Bestand gar nicht betrifft.

    Zweitens: beim nächsten Kauf ehrlich rechnen. Fahrleistung, Streckenprofil und eine eigene Lademöglichkeit bestimmen das Ergebnis stärker als jede politische Prognose. Wie sich Anschaffung, Energie und Wartung über die Jahre summieren, zeigt der Vergleich, ob sich ein Elektroauto 2026 lohnt.

    Drittens: den Zustand pflegen. Ein gut gewarteter Verbrenner hält länger und bringt beim Verkauf mehr. Wer least, sollte auf die Laufzeit schauen statt auf 2035. Ein Vertrag, der 2026 beginnt und vier Jahre läuft, endet 2030, lange vor jeder relevanten Frist. Wer über einen Wechsel nachdenkt, sieht im Gebrauchtwagen-Bestand in Wiesloch, welche Verbrenner und Elektroautos gerade verfügbar sind.

    Quellen und weiterführende Informationen

    Die geltende Regel für 2035 steht in der EU-Verordnung 2023/851, die Ausnahme für Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung in Artikel 2 der Verordnung 2019/631. Den Vorschlag vom 16. Dezember 2025 beschreibt die Pressemitteilung der EU-Kommission, den Zeitplan im Parlament und im Rat die Verfahrensübersicht des Europäischen Parlaments (Stand 1. August 2026). Eine verständliche Einordnung bieten der ADAC zur geplanten Reform und zum Verbrenner-Aus ab 2035 sowie das Öko-Institut in seinen Fragen und Antworten.

    Die Fahrverbote stehen auf den Seiten der Städte Stuttgart, München und Darmstadt, die neuen Luftgrenzwerte beim Umweltbundesamt und in der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 im Amtsblatt. Den Fahrzeugbestand nennt das Kraftfahrt-Bundesamt, die Rechtslage bei Ersatzteilen der ADAC und die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos der Zoll. Alle Quellen haben wir zuletzt am 19.09.2026 geprüft.

    Update-Hinweis (Stand: 19.09.2026)

    Am 19.09.2026 haben wir Zeitplan, Bestandszahlen, Fahrverbote und Links erneut geprüft. Korrigiert haben wir, dass SEAT derzeit kein reines Elektroauto anbietet. Unsere Einschätzungen zu Tankstellen, Ersatzteilen und Werkstätten sind jetzt als solche gekennzeichnet, und für die Kylaq-Pläne nennen wir die Quelle.

    Am 18.09.2026 haben wir den Beitrag vollständig gegen Primärquellen geprüft und vier Aussagen korrigiert. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag am 16. Dezember 2025 vorgelegt, nicht am 17. Statt „Entscheidung frühestens im Herbst 2026“ nennen wir jetzt den offiziellen Zeitplan: Abstimmung im Europaparlament am 23. November 2026, Position des Rates am 11. Dezember 2026, danach Verhandlungen. Eine gesetzliche Pflicht für Ersatzteile gibt es entgegen unserer früheren Darstellung nicht. Wohnmobile fallen nicht unter die Flottenvorgaben, sondern sind ausdrücklich ausgenommen.

    Neu sind die Bestandszahlen des Kraftfahrt-Bundesamts, die Zahl der Tankstellen, die genauen Regeln der drei Städte mit Diesel-Fahrverboten samt Verweis auf deren eigene Seiten und ein Abschnitt zur Frage, wie lange man noch Diesel oder Benziner fahren darf. Letzter Stand der Werte: 19.09.2026.

    Häufige Fragen

    Wird mein Verbrenner 2035 verboten?

    Nein. Die EU-Regel betrifft nur die Neuzulassung von Autos, nicht den Betrieb bereits zugelassener Fahrzeuge. Wer 2026 einen Diesel oder Benziner kauft, darf ihn auch weit über 2035 hinaus fahren. Es gibt weder ein Fahrverbot noch eine Abmeldepflicht noch eine Frist, bis zu der das Auto ersetzt werden müsste.

    Darf ich meinen Diesel nach 2035 noch fahren?

    Ja, ohne zeitliche Grenze, solange er die Hauptuntersuchung besteht. Das gilt unabhängig von Alter und Abgasnorm. Örtliche Fahrverbote und Umweltzonen sind davon getrennt: Sie richten sich nach der Abgasnorm und gelten 2026 nur noch in wenigen Städten.

    Wie lange darf man noch Diesel oder Benziner fahren?

    So lange das Auto verkehrssicher ist und die Hauptuntersuchung besteht. Ein Enddatum für zugelassene Verbrenner gibt es in keinem Gesetz. Am 1. Januar 2026 waren in Deutschland laut Kraftfahrt-Bundesamt rund 13,4 Millionen Diesel und 29,3 Millionen Benziner zugelassen.

    Kann ich meinen Benziner nach 2035 noch verkaufen?

    Ja. Der Handel mit gebrauchten Benzin- und Dieselfahrzeugen bleibt erlaubt. Die EU-Regel richtet sich an Hersteller und ihre Neuwagen, nicht an Privatleute oder den Gebrauchtwagenhandel. Ein Verkauf im Jahr 2036 ist rechtlich genauso möglich wie heute.

    Gibt es nach 2035 noch Tankstellen?

    Ja. Es gibt keinen Beschluss, der den Verkauf von Benzin oder Diesel verbietet. Ende 2025 gab es laut Energie Informationsdienst rund 14.300 Tankstellen in Deutschland, im zweiten Halbjahr blieb die Zahl praktisch stabil. Solange Millionen Verbrenner fahren, gibt es Nachfrage nach Kraftstoff.

    Bekomme ich nach 2035 noch Ersatzteile für meinen Verbrenner?

    Nach unserer Einschätzung sehr wahrscheinlich ja, weil Millionen Verbrenner weiterfahren und Teilehersteller diesen Markt bedienen. Eine gesetzliche Pflicht, Ersatzteile eine bestimmte Zeit vorzuhalten, gibt es laut ADAC aber außerhalb von Gewährleistung und Garantie nicht. Der ADAC fordert deshalb einen Anspruch von 12 bis 15 Jahren.

    Lohnt sich 2026 noch ein Diesel?

    Das hängt vom Fahrprofil ab, nicht vom Verbrennerverbot. Wer viel Langstrecke fährt und keine Lademöglichkeit hat, ist nach unserer Einschätzung mit einem Diesel weiter gut bedient. Wer vor allem kurze Strecken fährt und zu Hause laden kann, spart mit einem Elektroauto bei Steuer, Energie und Wartung.

    Was passiert mit gebrauchten Verbrennern nach 2035?

    Sie bleiben fahrbar und dürfen verkauft werden. Offen ist nur die Preisentwicklung. Wenn keine neuen Verbrenner nachkommen, kann das die Gebrauchtpreise stützen. Steigende Kraftstoffkosten und örtliche Fahrverbote wirken in die andere Richtung. Seriös vorhersagen lässt sich das heute nicht.

    Muss ich mein Auto 2035 abmelden?

    Nein. Es gibt keine Abmeldepflicht, keine Stilllegung und keine Umtauschpflicht. Für diese Behauptung gibt es keine Grundlage in der EU-Verordnung. Wer sie hört, sollte nach der Fundstelle fragen, denn es gibt keine.

    Gibt es 2026 noch Diesel-Fahrverbote in Deutschland?

    Ja, aber nur noch in drei Städten. Stuttgart sperrt Diesel bis Euro 4 im ganzen Stadtgebiet und bis Euro 5 in der kleinen Umweltzone. München sperrt Diesel bis Euro 4 innerhalb des Mittleren Rings, Anwohner und Lieferverkehr ausgenommen. Darmstadt sperrt zwei Straßen für Diesel bis Euro 5. Ein Euro-6-Diesel darf überall fahren.

    Was passiert mit Oldtimern und Wohnmobilen nach 2035?

    Für Oldtimer ändert sich nichts, denn die Regel betrifft nur neue Autos. Wohnmobile sind als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sogar ganz von den CO2-Flottenvorgaben ausgenommen. Das steht in Artikel 2 der EU-Verordnung 2019/631.

    Ist das Verbrennerverbot 2035 überhaupt schon beschlossen?

    Die heute geltende Fassung mit 100 Prozent ja, die geplante Lockerung auf 90 Prozent noch nicht. Die EU-Kommission hat sie am 16. Dezember 2025 vorgeschlagen. Das Europaparlament will am 23. November 2026 abstimmen, der Rat seine Position am 11. Dezember 2026 festlegen. Danach müssen sich beide noch auf einen gemeinsamen Text einigen.

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