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E-Mobilität & Förderung

THG-Quote: Leasing und Dienstwagen — wem die Prämie gehört

THG-Quote und Leasing: warum meist der Leasingnehmer kassiert, welche Klauseln die Prämie kosten, was bei Rückgabe und Dienstwagen gilt — mit Steuerregeln.

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THG-Quote beim Leasing: Schlüsselübergabe über dem Leasingvertrag im Autohaus-Büro
THG-Quote beim Leasing Bild: Automobilsalon Bellemann Illustration
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    THG-Quote 2026: warum die Prämie gestiegen ist und wie du sie bekommst
    Alle bestätigten Infos, Einordnung, Updates und interne Sprünge an einer Stelle.
    Inhalt dieses Artikels
    1. THG-Quote beim Leasing: ein Eintrag im Fahrzeugschein entscheidet über Hunderte Euro
    2. Kurzantwort
    3. Wer bekommt die THG-Prämie als Leasingnehmer?
    4. THG-Prämie im Leasing-Vertrag: wenn eine Klausel sie schon vergeben hat
    5. Was passiert mit der THG-Quote bei der Leasing-Rückgabe?
    6. Wer bekommt die THG-Prämie beim E-Auto als Dienstwagen?
    7. Mitarbeiter-Leasing: wann bekommt der Fahrer die THG-Prämie selbst?
    8. THG-Prämie für den Firmenwagen beantragen: so geht der Betrieb vor
    9. Wie behandelt die Steuer die THG-Quote beim Firmenwagen?
    10. Auto-Abo und Carsharing statt Leasing: wer die THG-Quote kassiert
    11. Die fünf häufigsten Fehler bei Leasing und Flotte
    12. Alle Konstellationen im Überblick
    13. Die Jahresroutine für den Fuhrpark
    14. Der schnelle Check für jede Konstellation
    15. Wo Elektro-Dienstwagen in der Region gewartet werden
    16. Quellen

    THG-Quote beim Leasing: ein Eintrag im Fahrzeugschein entscheidet über Hunderte Euro

    Beim gekauften Elektroauto ist die Sache klar: Wer es besitzt und angemeldet hat, verkauft die Treibhausgasminderungsquote (die jährliche Prämie für eingesparte Emissionen) und kassiert. Beim Leasingfahrzeug, beim Dienstwagen und in der Firmenflotte gehen die Fragen los: Das Auto gehört der Bank, gefahren wird es vom Mitarbeiter, bezahlt vom Betrieb — wem von den dreien steht die Prämie zu?

    Die Antwort ist erfreulich eindeutig, denn die Verordnung kennt nur ein Kriterium. Dieser Beitrag zeigt, wer in welcher Konstellation kassiert, welche Vertragsklauseln dazwischenfunken können und wann das Finanzamt mitverdient. Wie hoch die Prämie aktuell ausfällt, steht im Überblick zur THG-Quote 2026.


    Kurzantwort


    Wer bekommt die THG-Prämie als Leasingnehmer?

    Die Verordnung knüpft den Anspruch an eine einzige Eigenschaft: Berechtigt ist die Person, „auf die nachweislich das reine Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist”. Es zählt also der Halter — die Person oder Firma, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist.

    Für das Leasing ist das die entscheidende Weichenstellung, denn Halter und Eigentümer sind hier zwei verschiedene Rollen. Eigentümerin des Fahrzeugs bleibt während der gesamten Laufzeit die Leasinggesellschaft. Als Halter eingetragen wird beim üblichen Leasing aber der Leasingnehmer — er meldet das Fahrzeug an, er steht im Schein, er zahlt Steuer und Versicherung. Und weil die Verordnung nur nach dem Halter fragt, gehört ihm auch die Prämie. Dass ihm das Auto nie gehören wird, ist für die THG-Quote vollkommen unerheblich.

    Der Leasingnehmer beantragt die Prämie deshalb genauso wie ein Käufer: Foto der Zulassungsbescheinigung hochladen, fertig. Der Ablauf im Detail steht im Beitrag zum Beantragen der THG-Prämie — er ist für geleaste und gekaufte Fahrzeuge identisch.

    Eine Ausnahme gibt es, und sie ist selten: Bei manchen Vertragsmodellen bleibt die Leasinggesellschaft selbst als Halter eingetragen. Dann liegt der Anspruch bei ihr, und der Fahrer geht leer aus. Ob das der Fall ist, verrät ein Blick ins Halterfeld der Zulassungsbescheinigung — steht dort der eigene Name, ist alles klar.

    THG-Prämie im Leasing-Vertrag: wenn eine Klausel sie schon vergeben hat

    Neben dem Haltereintrag gibt es eine zweite Stelle, an der über die Prämie entschieden sein kann: den Leasingvertrag selbst.

    Einige Gesellschaften haben das Geschäft mit der Quote entdeckt und regeln sie vertraglich — mal wird der Anspruch an die Gesellschaft abgetreten, mal wird die Prämie werbewirksam „in die Rate eingerechnet”. Rechtlich ist das zulässig: Der Halter kann über seinen Anspruch verfügen, auch im Voraus per Vertrag. Wer eine solche Klausel unterschrieben hat, kann die Quote nicht ein zweites Mal selbst verkaufen.

    Deshalb gilt vor dem ersten Antrag eine einfache Zwei-Schritte-Prüfung. Schritt eins: das Halterfeld im Fahrzeugschein. Steht dort der eigene Name oder die eigene Firma? Schritt zwei: der Vertrag. Taucht darin „THG”, „Treibhausgasminderungsquote” oder „Quotenerlös” auf? Nur wenn Schritt eins passt und Schritt zwei nichts hergibt, ist der Weg frei — dann aber vollständig, inklusive freier Anbieterwahl. Woran sich dabei gute Angebote erkennen lassen, zeigt der Vergleich der THG-Anbieter.

    Bei Neuverträgen lohnt sich die umgekehrte Blickrichtung: Wer gerade ein Elektroauto-Leasing verhandelt, sollte auf eine THG-Klausel achten wie auf die Mehrkilometer-Regel. Mehrere hundert Euro im Jahr sind ein Verhandlungsgegenstand, kein Kleingedrucktes.

    Was passiert mit der THG-Quote bei der Leasing-Rückgabe?

    Die meistgestellte Detailfrage zum Leasingfahrzeug betrifft das Vertragsende — und hier entscheidet der Zeitpunkt über die volle Jahresprämie.

    Die Grundmechanik: Der Anspruch entsteht in jedem Jahr neu und wird nicht anteilig gekürzt. Wer sein Leasingfahrzeug bis Juli fährt, bekommt für dieses Jahr die volle Prämie — nicht die Hälfte. Es gibt also kein „zu kurz gefahren”, nur ein „zu spät beantragt”.

    Genau das ist die Falle bei der Rückgabe. Die Anbieter verlangen, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt des Antrags als Halter eingetragen ist. Nach der Rückgabe ist man das nicht mehr — der Anspruch für das laufende Jahr verfällt dann praktisch, obwohl man das Fahrzeug monatelang gefahren hat. Die Regel für alle, deren Vertrag ausläuft, lautet deshalb: erst den Antrag stellen, dann zurückgeben. Eine bereits beantragte und bewilligte Prämie bleibt von der Rückgabe unberührt.

    Für die Zeit danach lohnt ein zweiter Gedanke: Jedes Fahrzeug wird je Jahr nur einmal angerechnet. Wer das zurückgegebene Auto übernimmt — der Händler, der nächste Leasingnehmer, der Käufer —, geht für dieses Jahr leer aus. Beim Wechsel ins nächste Leasingfahrzeug beginnt das Spiel dagegen sofort von vorn: Neues Fahrzeug, neue Fahrzeug-Identifizierungsnummer, neuer Anspruch — auch mitten im Jahr.

    Wer bekommt die THG-Prämie beim E-Auto als Dienstwagen?

    Beim klassischen Dienstwagen ist die Rollenverteilung eindeutig, auch wenn sie manchen Fahrer enttäuscht.

    Der Dienstwagen ist auf den Arbeitgeber zugelassen — er ist Halter, ihm gehört die Prämie. Der Fahrer nutzt das Auto, lädt es vielleicht sogar an der eigenen Wallbox, hat aber keinen eigenen Anspruch. Das Bundesfinanzministerium hat diese Konstellation im Mai 2022 auch steuerlich geklärt: Kassiert der Arbeitgeber als Halter die Prämie, hat das für den Arbeitnehmer keine lohnsteuerlichen Folgen. Für den Betrieb ist die Prämie eine Betriebseinnahme.

    Spannend wird es, wenn der Arbeitgeber großzügig sein will. Reicht er die Prämie an den Fahrer weiter — als Bonus, als Gutschrift, wie auch immer verpackt —, wird aus der steuerfreien Privatsache ein Stück Arbeitslohn, auf das Lohnsteuer anfällt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt das sogar dann, wenn der Arbeitgeber dem Fahrer nur eine Vollmacht erteilt, die Quote selbst zu beantragen. Der Umweg über die Vollmacht spart also keine Steuer, er verlagert nur den Papierkram.

    Wie sich Dienstwagen-Versteuerung und Antriebsart insgesamt zueinander verhalten, zeigt der Beitrag zur Versteuerung des Elektro-Dienstwagens.

    Mitarbeiter-Leasing: wann bekommt der Fahrer die THG-Prämie selbst?

    Eine Konstellation dreht das Dienstwagen-Bild komplett — und sie wird gerade in vielen Betrieben zum Standardangebot.

    Beim sogenannten Mitarbeiter-Leasing über Gehaltsumwandlung least nicht der Betrieb das Fahrzeug, sondern der Mitarbeiter selbst. Er unterschreibt den Leasingvertrag, ein Teil seines Bruttogehalts fließt in die Rate — und er wird als Halter in die Zulassungsbescheinigung eingetragen. Damit fällt die THG-Quote an ihn, nicht an den Arbeitgeber. Und weil er sie als privater Halter kassiert, bleibt sie für ihn steuerfrei, wie bei jedem privat zugelassenen Elektroauto.

    Der Unterschied zum klassischen Dienstwagen liegt also nicht im Auto und nicht im Arbeitgeber, sondern allein im Vertragsmodell. Zwei Kollegen können denselben Elektro-Kombi fahren: Der eine hat einen klassischen Dienstwagen und geht bei der Quote leer aus, die andere least per Gehaltsumwandlung und sammelt jedes Jahr ein paar hundert steuerfreie Euro ein. Wer vor der Wahl zwischen beiden Modellen steht, sollte die Prämie deshalb in den Vergleich einrechnen — über eine typische Laufzeit von drei oder vier Jahren kommt ein vierstelliger Betrag zusammen.

    Ein Vorbehalt bleibt auch hier: der Blick in den Überlassungs- oder Leasingvertrag. Manche Rahmenverträge im Mitarbeiter-Leasing regeln die Quote zugunsten des Anbieters oder des Arbeitgebers. Das Halterfeld entscheidet über das Recht, der Vertrag kann darüber verfügen — die Reihenfolge der Prüfung bleibt dieselbe wie beim normalen Leasing.

    THG-Prämie für den Firmenwagen beantragen: so geht der Betrieb vor

    Für Betriebe ist die Quote kein Verwaltungsmonster, sondern einer der einfachsten Erlösposten überhaupt — wenn die Zuständigkeit einmal geklärt ist.

    Der Ablauf unterscheidet sich kaum vom Privatfall: Zulassungsbescheinigung jedes Fahrzeugs fotografieren, bei einem Anbieter einreichen, Bankverbindung angeben. Viele Anbieter führen für Betriebe einen Flottenzugang, über den sich mehrere Fahrzeuge gesammelt verwalten lassen — bei zehn oder zwanzig Fahrzeugen lohnt der Blick darauf, sonst wird aus zwei Minuten pro Auto doch ein Nachmittag.

    Drei Punkte sollte der Betrieb dabei im Blick behalten. Erstens die Halterfrage bei geleasten Flotten: Beim Gewerbe-Leasing ist der Betrieb regelmäßig selbst Halter und damit berechtigt — steht aber die Leasinggesellschaft im Schein, kassiert sie. Zweitens die Fahrzeugart: Elektro-Transporter der Klasse N1 bekommen einen höheren Schätzwert als Pkw, die Flotte aus Lieferwagen bringt also je Fahrzeug mehr. Welche Fahrzeugklassen wie behandelt werden, schlüsselt der Beitrag zu den berechtigten Fahrzeugen bei der THG-Quote auf. Drittens der Kalender: Der Anspruch entsteht je Fahrzeug und Jahr, und die Anbieterfristen liegen meist im Oktober — ein fester jährlicher Termin im Fuhrparkkalender verhindert, dass Prämien schlicht vergessen werden.

    Wie behandelt die Steuer die THG-Quote beim Firmenwagen?

    Privatleute kassieren die Prämie steuerfrei — der ADAC formuliert es knapp: Gehört das Elektroauto einer Privatperson, sind die Auszahlungen steuerfrei. Für Betriebe gilt das Gegenteil, und wer das übersieht, holt sich Ärger bei der nächsten Prüfung.

    Bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen ist der Quotenerlös eine Betriebseinnahme. Er erhöht den Gewinn und wird ganz normal mit versteuert — bei der GmbH über die Körperschaftsteuer, beim Einzelunternehmer über die Einkommensteuer. Das gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist; entscheidend ist die Zuordnung zum Betrieb.

    Der Einzelunternehmer mit einem einzigen Elektroauto steht damit vor einer interessanten Abgrenzung: Läuft das Fahrzeug im Privatvermögen, ist die Prämie steuerfrei; liegt es im Betriebsvermögen, ist sie Einnahme. Die Zuordnung folgt dabei den allgemeinen steuerlichen Regeln zur Fahrzeugnutzung und ist keine freie Wahl im Antragsformular. Wie der Erlös umsatzsteuerlich zu behandeln ist, sollte der Betrieb mit seiner Steuerberatung klären — hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

    Gemessen am Aufwand bleibt die Quote trotzdem attraktiv: Ein paar hundert Euro je Fahrzeug für zwei Minuten Arbeit sind auch versteuert noch eine der besten Stundenlöhne im Fuhrpark.

    Auto-Abo und Carsharing statt Leasing: wer die THG-Quote kassiert

    Je kurzlebiger die Nutzung, desto weiter rückt die Prämie vom Fahrer weg — die Halter-Regel macht es unvermeidlich.

    Beim Auto-Abo bleibt der Anbieter als Halter eingetragen; das Fahrzeug wechselt ja alle paar Monate den Nutzer. Damit gehört ihm die Quote, und zwar für jedes Fahrzeug seiner Flotte. Manche Abo-Anbieter werben damit, die Prämie sei „im Preis berücksichtigt” — das mag kalkulatorisch stimmen, einen eigenen Anspruch des Abonnenten begründet es nicht. Wer ein Abo fährt, hat bei der THG-Quote schlicht keine Karten im Spiel.

    Beim Mietwagen und im Carsharing gilt dasselbe Prinzip: Halter ist das Unternehmen, die Quote gehört ihm. Für Vielnutzer solcher Dienste ist das kein Verlust im eigentlichen Sinn — sie tragen ja auch keine Halterpflichten —, aber es erklärt, warum die Prämie in keiner Sharing-App auftaucht.

    Die Faustregel über alle Modelle hinweg: Wer die Halterpflichten trägt, bekommt die Prämie. Steuer, Versicherung, Hauptuntersuchung — und eben auch die THG-Quote folgen demselben Eintrag im Fahrzeugschein.

    Für die Entscheidung zwischen den Modellen ist das ein oft übersehener Rechenposten. Wer zwischen einem Auto-Abo und einem klassischen Leasing schwankt, vergleicht meist nur die Monatsraten. Fair wird der Vergleich erst, wenn die Prämie auf der Leasing-Seite mitgezählt wird: Ein paar hundert Euro im Jahr entsprechen rechnerisch einer um 20 bis 30 Euro niedrigeren Monatsrate — genug, um ein scheinbar günstigeres Abo zu überholen.

    Die fünf häufigsten Fehler bei Leasing und Flotte

    Aus den Rückfrage-Mustern der Anbieter und den typischen Ablehnungsgründen lassen sich fünf Fehler destillieren, die immer wieder Geld kosten.

    Fehler eins: den Eigentümer für den Berechtigten halten. Wer denkt, die Prämie stehe der Leasingbank zu, und deshalb gar nicht erst beantragt, verschenkt sie im Regelfall — der Halter ist berechtigt, und das ist meist der Leasingnehmer selbst.

    Fehler zwei: der Antrag nach der Rückgabe. Das Fahrzeug ist abgegeben, die Papiere sind weg, und mit ihnen die Nachweismöglichkeit. Der Anspruch des laufenden Jahres verfällt praktisch, obwohl das Auto monatelang gefahren wurde.

    Fehler drei: das übernommene Fahrzeug doppelt melden. Wer mitten im Jahr ein gebrauchtes Elektroauto oder einen Leasingrückläufer übernimmt, dessen Vorhalter bereits beantragt hat, bekommt eine Absage — jede Fahrzeug-Identifizierungsnummer zählt nur einmal je Jahr. Das ist kein Fehler im Antrag, aber einer in der Erwartung: Die erste Prämie gibt es dann erst im Folgejahr.

    Fehler vier: die Weitergabe ohne Lohnabrechnung. Betriebe, die die Prämie formlos an Fahrer auszahlen, schaffen sich ein Lohnsteuerthema. Die Weitergabe ist erlaubt, muss aber als Arbeitslohn behandelt werden — sonst wird aus der netten Geste ein Fall für die nächste Prüfung.

    Fehler fünf: neue Fahrzeuge vergessen. Das im Herbst zugelassene Elektroauto hat noch im selben Jahr seinen vollen Anspruch. Wer die Meldung auf „nächstes Jahr mit den anderen” verschiebt, lässt genau eine Jahresprämie verfallen — sie lässt sich nicht nachholen.

    Alle fünf Fehler haben dieselbe Gegenmaßnahme: die Quote wie eine Halterpflicht behandeln — mit festem Platz im Prozess statt als Gelegenheitsthema.

    Alle Konstellationen im Überblick

    Die Tabelle fasst zusammen, wem die Prämie in welcher Konstellation zusteht und was steuerlich daraus folgt:

    KonstellationPrämie bekommtSteuerliche Folge
    Privat gekauft oder finanziertHalter (Käufer)steuerfrei
    PrivatleasingLeasingnehmer als Haltersteuerfrei
    Leasinggesellschaft als HalterLeasinggesellschaft
    Klassischer DienstwagenArbeitgeberBetriebseinnahme; für den Fahrer folgenlos
    Prämie an Fahrer weitergereichtFahrer (vom Arbeitgeber)Arbeitslohn, lohnsteuerpflichtig
    Mitarbeiter-Leasing (Gehaltsumwandlung)Mitarbeiter als Haltersteuerfrei
    Gewerbe-Leasing / FirmenflotteBetrieb als HalterBetriebseinnahme
    Auto-Abo, Mietwagen, CarsharingAnbieter als Halter

    Vertragsklauseln können den Regelfall in jeder Zeile verschieben — sie gehen vor, wenn sie wirksam vereinbart sind.

    Die Jahresroutine für den Fuhrpark

    Betriebe verlieren Prämien selten durch falsche Anträge, sondern durch fehlende Routine. Ein fester Ablauf einmal im Jahr löst das dauerhaft.

    Der sinnvolle Startpunkt liegt am Jahresanfang: eine aktuelle Liste aller elektrischen Fahrzeuge mit ihren Fahrzeug-Identifizierungsnummern, dazu je Fahrzeug der Blick ins Halterfeld — gerade bei gemischten Flotten aus gekauften und geleasten Fahrzeugen steckt hier die häufigste Überraschung. Anschließend werden alle berechtigten Fahrzeuge gesammelt beim gewählten Anbieter eingereicht; wer früh im Jahr meldet, hat Puffer für Rückfragen und liegt weit vor den Fristen im Herbst.

    Unterjährig bleiben zwei Auslöser. Jedes neu zugelassene Elektrofahrzeug wird sofort nachgemeldet — sein Anspruch entsteht mit der Zulassung, auch im November. Und vor jeder Rückgabe oder Aussonderung wird geprüft, ob der Antrag für das laufende Jahr schon gestellt ist; falls nicht, passiert das vor dem Abmelden. Mit diesen zwei Handgriffen im Prozess kann im Fuhrpark praktisch keine Prämie mehr verfallen.

    Was dabei zusammenkommt, unterschätzen viele. Ein mittlerer Bestand aus zehn elektrischen Pkw und fünf Transportern bringt jedes Jahr einen deutlich vierstelligen Betrag ein — bei Marktwerten von rund 200 bis 390 Euro je Pkw und höheren Werten je Transporter. Für zwei Stunden Verwaltungsaufwand im Jahr gibt es im Fuhrpark wenig Vergleichbares.

    Der schnelle Check für jede Konstellation

    Wer seine eigene Situation einordnen will, braucht nur drei Fragen — sie decken vom Privatleasing bis zur Firmenflotte alles ab.

    Wer steht im Halterfeld der Zulassungsbescheinigung? Diese Person oder Firma hat den Anspruch. Alle anderen — Eigentümer, Fahrer, Zahler — haben keinen.

    Regelt ein Vertrag etwas anderes? Leasingverträge können die Prämie abtreten oder einpreisen, Arbeitsverträge die Weitergabe regeln. Was dort steht, geht der eigenen Erwartung vor.

    Steht ein Halterwechsel bevor? Dann den Antrag vor der Rückgabe oder dem Verkauf stellen — der Anspruch des laufenden Jahres bleibt dann erhalten und geht nicht unter.

    Dreimal geklärt heißt: Der Weg zur Prämie ist frei, jedes Jahr aufs Neue. Und wer gerade zwischen Leasingrückgabe und Neuanschaffung steht, findet im Gebrauchtwagenbestand auch Elektroautos, die ab dem Tag der Zulassung einen frischen Anspruch erzeugen.

    Wo Elektro-Dienstwagen in der Region gewartet werden

    Ob Leasingrückläufer, Firmenwagen oder Poolfahrzeug: Gewartet werden muss unabhängig davon, wem die Prämie gehört. Betriebe und Privatfahrer aus Wiesloch, Walldorf und Heidelberg finden beim Service des Automobilsalons Bellemann Inspektion und Hochvolt-Service (Arbeiten an der Antriebsbatterie) für ŠKODA, SEAT und CUPRA — auch für geleaste Fahrzeuge, deren Wartungspflichten beim Halter liegen.

    Quellen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf folgende Quellen (alle zuletzt geprüft am 20.08.2026):

    Update-Hinweis (Stand: 20.08.2026)

    Erstveröffentlichung. Die Halter-Regel wurde am Verordnungstext geprüft, die Steuerfolgen am Schreiben des Bundesfinanzministeriums und dessen Auslegung in der Fachliteratur, die Leasing-Praxis an aktuellen Verbraucherportalen. Die Prämienspanne ist ein Marktwert mit Stand August 2026. Vertragliche Regelungen einzelner Leasinggesellschaften können vom beschriebenen Regelfall abweichen — maßgeblich ist immer der eigene Vertrag.

    Häufige Fragen

    Wer bekommt die THG-Prämie als Leasingnehmer?

    In der Regel der Leasingnehmer selbst, denn er wird beim üblichen Leasing als Halter in die Zulassungsbescheinigung eingetragen — und genau daran hängt der Anspruch. Dass die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs bleibt, spielt keine Rolle. Nur wenn sie ausnahmsweise selbst als Halter eingetragen ist, kassiert sie.

    Kann die Leasinggesellschaft die THG-Prämie beanspruchen?

    Nur in zwei Fällen: wenn sie selbst als Halter im Fahrzeugschein steht oder wenn der Leasingvertrag die Prämie ausdrücklich regelt, etwa durch Abtretung oder Einrechnung in die Rate. Beides ist die Ausnahme — aber genau deshalb lohnt der Blick in den Vertrag vor dem ersten Antrag.

    Was passiert mit der THG-Quote bei der Leasing-Rückgabe?

    Eine bereits beantragte Prämie für das laufende Jahr bleibt bestehen. Nach der Rückgabe ist man aber nicht mehr Halter — und die Anbieter verlangen den Halter-Status zum Zeitpunkt des Antrags. Wer die Rückgabe plant, stellt den Antrag deshalb davor. Der nächste Halter geht für dieses Jahr leer aus, weil jedes Fahrzeug nur einmal jährlich zählt.

    Bekommt ein E-Auto als Dienstwagen die THG-Prämie?

    Ja, aber sie gehört dem Halter — und das ist beim klassischen Dienstwagen der Arbeitgeber. Für den Fahrer hat das keine lohnsteuerlichen Folgen. Der Fahrer selbst kann nur beanspruchen, wenn das Fahrzeug ausnahmsweise auf ihn zugelassen ist.

    Darf der Fahrer die THG-Prämie vom Firmenwagen privat behalten?

    Nur wenn der Arbeitgeber sie ihm überlässt — und dann wird sie zu Arbeitslohn, auf den Lohnsteuer anfällt. Das gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung auch, wenn der Arbeitgeber dem Fahrer eine Vollmacht für den Antrag erteilt. Steuerfrei privat kassieren kann nur, wer selbst als Halter eingetragen ist.

    Muss ein Betrieb die THG-Prämie versteuern?

    Ja. Bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen ist die Prämie eine Betriebseinnahme und erhöht den Gewinn — das stellt das Bundesfinanzministerium seit Mai 2022 klar. Wie der Erlös umsatzsteuerlich zu behandeln ist, klärt der Betrieb am besten mit seiner Steuerberatung.

    Wie hoch ist die THG-Quote 2026 für Firmenwagen?

    Für elektrische Pkw gelten dieselben Marktwerte wie privat, 2026 meist rund 200 bis 390 Euro je Fahrzeug. Elektro-Transporter der Klasse N1 bekommen einen höheren Schätzwert zugerechnet und erzielen entsprechend mehr. Bei Flotten zählt jedes Fahrzeug einzeln — zehn Transporter bedeuten zehn Prämien.

    Kann ein Gewerbetreibender die THG-Quote für geleaste Fahrzeuge verkaufen?

    Ja, sofern der Betrieb als Halter eingetragen ist — was beim Gewerbe-Leasing der Regelfall ist. Der Erlös ist dann Betriebseinnahme. Bei einer ganzen Leasing-Flotte wird für jedes Fahrzeug einzeln beantragt, am einfachsten gesammelt über einen Anbieter mit Flottenzugang.

    Was gilt beim Auto-Abo?

    Beim Abo bleibt in aller Regel der Anbieter als Halter eingetragen — und damit gehört ihm auch die THG-Quote. Wer ein Abo fährt, kann selbst nichts beantragen. Manche Anbieter preisen die Prämie in ihre Tarife ein; ein Anspruch des Fahrers entsteht dadurch nicht.

    Lohnt sich der Antrag für ein Leasingfahrzeug im letzten Vertragsjahr noch?

    Ja, solange man beim Antrag noch als Halter eingetragen ist. Die Prämie gibt es in voller Höhe, auch wenn das Fahrzeug nur einen Teil des Jahres gefahren wird — sie wird nicht anteilig gekürzt. Wichtig ist nur, den Antrag vor der Rückgabe zu stellen.

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