- E-Auto-Förderung Rechner 2026: Zuschuss nach Einkommen, Kindern & Leasing berechnen
- E-Auto Förderung 2026 beim Leasing: Wie viel Zuschuss wirklich möglich ist
- E-Auto-Förderung 2026: Welche Autos sind förderfähig? BEV, Brennstoffzelle, Plug-in-Hybrid & Range-Extender
- E-Auto-Förderung 2026 Antrag: Fristen, Unterlagen, Haltedauer & Leasing einfach erklärt
- BAFA-Antrag E-Auto 2026 richtig stellen: 7 häufige Fehler und wie du das Förder-Geld sicher bekommst
- E-Auto-Förderung 2026 Auszahlung: Wann kommt das Geld, wie lange dauert es und wie prüfe ich den Status?
- E-Auto-Förderung 2026: Antragsportal seit 19. Mai offen – so viel bekommst du nach Einkommen und Kindern
- Verbrennerverbot 2035 weicht auf: Was der EU-Vorschlag vom Dezember 2025 für Skoda-Käufer 2026 bedeutet
- E-Auto-Förderung 2026 stapeln: Epiq, Raval, Tavascan & Co mit BAFA, Hersteller-Bonus und THG-Quote rechnen
- BAFA E-Auto-Förderung 2026: erste Bilanz nach Antragsstart — was Käufer in den ersten Tagen lernen konnten
Kfz-Steuer Elektroauto bis 2035 verlängert: was im Dezember 2025 für Skoda-, SEAT- und CUPRA-Käufer entschieden wurde
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Damit ist die zehnjährige Kfz-Steuer-Befreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert worden. Wer einen Skoda Epiq, Elroq, Enyaq, einen CUPRA Born, Raval oder Tavascan als reines Elektrofahrzeug bis 31.12.2030 zum ersten Mal zulässt, fährt zehn Jahre lang ohne Kfz-Steuer — längstens bis 31.12.2035. Vorher galt die Befreiung nur für Erstzulassungen bis 31.12.2025 und endete spätestens am 31.12.2030.
Für Käufer und Halter ist das eine konkrete Geld-Entscheidung. Ein Skoda Enyaq, der heute mit dem Modelljahr 2027 ausgeliefert wird, spart über zehn Jahre Halte-Dauer mehrere hundert Euro Kfz-Steuer. Wer einen Skoda Octavia mit Benzin- oder Diesel-Motor fährt, zahlt im Gegenzug zwischen 100 und 280 Euro Kfz-Steuer pro Jahr. Wir ordnen ein, was die Verlängerung konkret bedeutet, wie die Übergangs-Regeln aussehen, was nach der Befreiung gezahlt wird und welche Auswirkungen sich für die Gesamt-Wirtschaftlichkeit beim Elektro-Kauf 2026 ergeben.
Kurzantwort
Was die Verlängerung konkret bedeutet: alte gegen neue Regel im direkten Vergleich
Die Kfz-Steuer-Befreiung für reine Elektrofahrzeuge gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2016. Sie wurde mehrfach verlängert. Die aktuelle Regelung, beschlossen am 4. Dezember 2025 und veröffentlicht im Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, sieht so aus:
Bisherige Regelung (bis 31.12.2025):
- Erstzulassung bis 31.12.2025
- Volle zehn Jahre Befreiung
- Befreiung endet spätestens am 31.12.2030
Neue Regelung (ab 1.1.2026):
- Erstzulassung bis 31.12.2030
- Volle zehn Jahre Befreiung
- Befreiung endet spätestens am 31.12.2035
Das heißt konkret: Wer ein reines Elektrofahrzeug bis 31.12.2030 zum ersten Mal zulässt, bekommt die volle zehnjährige Befreiung. Wer erst 2031 zulässt, bekommt nur noch die Restzeit bis 31.12.2035 — bei einer Erstzulassung im Januar 2031 also rund fünf Jahre. Ab dem Jahr 2036 entfällt die Steuerbefreiung komplett, und reine E-Autos werden wie alle anderen Fahrzeuge nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert.
Wichtig: Die Halte-Dauer ist nicht entscheidend. Wenn ein Skoda Epiq im Juni 2026 zugelassen wird, gilt die Steuerbefreiung bis Juni 2036 — also volle zehn Jahre, auch wenn das gesetzliche Ende der Befreiungs-Phase formal am 31.12.2035 wäre. Hier hat der Gesetzgeber bei der Verlängerung sauber gearbeitet und die zehn Jahre ab Erstzulassung individuell garantiert.
Wer profitiert wann: das Erstzulassungs-Datum als entscheidender Hebel
Die Erstzulassung ist der entscheidende Hebel. Drei typische Fälle bei einem Kauf 2026 oder später.
Fall 1: Erstzulassung im Mai 2026. Beispiel Skoda Epiq als Bellemann-Bestellung zum Bestellstart am 20. Mai 2026. Auslieferung im dritten Quartal 2026. Erstzulassung im September 2026. Volle zehn Jahre Steuerbefreiung bis September 2036.
Fall 2: Erstzulassung im November 2030. Letzter möglicher Termin für die volle Befreiung. Beispiel ein Skoda-Modell, das im November 2030 als Neuwagen zugelassen wird: Steuerbefreiung bis November 2040 wäre rechnerisch — aber die gesetzliche Frist endet am 31.12.2035. Hier greift die Vorgabe „längstens bis 31.12.2035”. Die Befreiung dauert also nur fünf Jahre und einen Monat statt zehn.
Fall 3: Erstzulassung im März 2031. Beispiel Skoda-Modell mit Erstzulassung nach Ablauf der Verlängerungs-Frist. Hier greift nur noch die Restzeit bis 31.12.2035 — knapp fünf Jahre Befreiung. Ab Januar 2036 dann normale Kfz-Steuer nach Gesamtgewicht.
Aus dieser Logik folgt eine ganz konkrete Empfehlung: Wer in den nächsten Jahren ein reines Elektrofahrzeug kauft, sollte die Erstzulassung möglichst vor dem 31.12.2030 abschließen. Bei den aktuellen Modellen Skoda Epiq, Elroq, Enyaq und CUPRA Born, Raval, Tavascan ist das ohnehin der praktische Stand-Fall, weil alle bereits 2026 oder 2027 ausgeliefert werden.
Wer noch zwischen Neuwagen und jungem Gebrauchten schwankt, findet die ehrliche Kosten-Einordnung im Beitrag E-Auto Restwert 2026 als Käufer-Chance.
Was zahlt ein Skoda Epiq, Elroq oder Enyaq nach Ende der Befreiung?
Nach Ablauf der zehnjährigen Befreiung wird das Elektrofahrzeug in Deutschland nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Die Sätze 2026 sind unverändert:
- Bis 2.000 Kilogramm Gesamtgewicht: 5,625 Euro pro angefangene 200 Kilogramm
- 2.001 bis 3.000 Kilogramm: 6,01 Euro pro angefangene 200 Kilogramm
- 3.001 bis 3.500 Kilogramm: 6,39 Euro pro angefangene 200 Kilogramm
Bei den Skoda-Modellen ergeben sich nach Ende der Befreiung — also frühestens ab Jahr elf nach Erstzulassung — folgende Werte:
Skoda Epiq 55 (2026 zugelassen): zulässiges Gesamtgewicht rund 1.950 Kilogramm. Steuer: 10 × 5,625 Euro = rund 56 Euro pro Jahr ab Jahr elf, also frühestens ab 2036.
Skoda Elroq 85 (2026 zugelassen): zulässiges Gesamtgewicht rund 2.250 Kilogramm. Steuer: 10 × 5,625 Euro + 2 × 6,01 Euro = rund 68 Euro pro Jahr ab 2036.
Skoda Enyaq 60 (2026 zugelassen): zulässiges Gesamtgewicht rund 2.350 Kilogramm. Steuer: 10 × 5,625 Euro + 2 × 6,01 Euro = rund 68 Euro pro Jahr ab 2036.
CUPRA Born VZ (2026 zugelassen): zulässiges Gesamtgewicht rund 2.150 Kilogramm. Steuer: 10 × 5,625 Euro + 1 × 6,01 Euro = rund 62 Euro pro Jahr ab 2036.
CUPRA Raval Endurance (2026 zugelassen): zulässiges Gesamtgewicht rund 1.850 Kilogramm. Steuer: 9 × 5,625 Euro = rund 51 Euro pro Jahr ab 2036.
CUPRA Tavascan Endurance (2026 zugelassen): zulässiges Gesamtgewicht rund 2.430 Kilogramm. Steuer: 10 × 5,625 Euro + 3 × 6,01 Euro = rund 74 Euro pro Jahr ab 2036.
Damit liegt die jährliche Kfz-Steuer eines E-Autos nach Ende der Befreiungs-Phase zwischen rund 50 und 75 Euro — ein im Vergleich zum Verbrenner sehr moderater Wert.
Vergleich zum Verbrenner: was Skoda Octavia und Kodiaq an Kfz-Steuer kosten
Wer einen Skoda Octavia oder Skoda Kodiaq mit Benzin- oder Diesel-Motor fährt, zahlt jährlich deutlich mehr. Die Berechnung folgt zwei Bausteinen.
Erstens der Hubraum-Anteil: 2 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter bei Benzinern, 9,50 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter bei Diesel-Motoren. Für Erstzulassungen ab 1. Juli 2009 gelten diese Sätze pauschal.
Zweitens der CO₂-Zuschlag: 2 Euro pro Gramm CO₂ über 95 Gramm pro Kilometer im WLTP-Wert.
Konkrete Beispiele für aktuelle Skoda-Modelle (Modelljahr 2026):
Skoda Octavia 1.5 TSI (115 PS): 1.498 cm³ Hubraum als Benziner. Hubraum-Anteil 15 × 2 Euro = 30 Euro. CO₂-Wert rund 130 Gramm pro Kilometer. CO₂-Anteil 35 × 2 Euro = 70 Euro. Gesamt: rund 100 Euro pro Jahr.
Skoda Octavia 2.0 TDI (150 PS): 1.968 cm³ Hubraum als Diesel. Hubraum-Anteil 20 × 9,50 Euro = 190 Euro. CO₂-Wert rund 120 Gramm pro Kilometer. CO₂-Anteil 25 × 2 Euro = 50 Euro. Gesamt: rund 240 Euro pro Jahr.
Skoda Kodiaq 1.5 TSI (150 PS): 1.498 cm³ Hubraum als Benziner. Hubraum-Anteil 30 Euro. CO₂-Wert rund 150 Gramm pro Kilometer. CO₂-Anteil 55 × 2 Euro = 110 Euro. Gesamt: rund 140 Euro pro Jahr.
Skoda Kodiaq 2.0 TDI 4x4 (193 PS): 1.968 cm³ Hubraum als Diesel. Hubraum-Anteil 190 Euro. CO₂-Wert rund 165 Gramm pro Kilometer. CO₂-Anteil 70 × 2 Euro = 140 Euro. Wegen verschärftem CO₂-Tarif für hohe Werte ggf. höher. Gesamt: rund 280 Euro pro Jahr.
Über zehn Jahre Halten ergibt sich daraus ein konkreter Steuer-Vorteil pro Elektro-Modell:
- Skoda Epiq gegen Octavia 1.5 TSI: Ersparnis rund 1.000 Euro über zehn Jahre
- Skoda Enyaq gegen Kodiaq 1.5 TSI: Ersparnis rund 1.400 Euro über zehn Jahre
- Skoda Enyaq gegen Kodiaq 2.0 TDI 4x4: Ersparnis rund 2.800 Euro über zehn Jahre
- CUPRA Born VZ gegen Octavia 2.0 TDI: Ersparnis rund 2.400 Euro über zehn Jahre
Die Ersparnis kommt zusätzlich zur E-Auto-Förderung 2026 (bis 6.000 Euro für reine E-Autos), zum Hersteller-Bonus (CUPRA Tribe 3.000 bis 5.000 Euro, Skoda E-XTRA-Bonus) und zur THG-Quote (typisch 250 bis 380 Euro pro Jahr). Die kombinierten Förder-Bausteine ordnet der Beitrag Förderung 2026 stapeln bei Epiq, Raval und Tavascan ein.
Wie viel E-Auto-Förderung ist für dich drin?
Unverbindliche Schätzung. BAFA-Antragsportal ist seit 19.05.2026 geöffnet — Förderhöhen unverändert gegenüber FAQ vom Januar 2026.
Plug-in-Hybride bleiben außen vor — was das für Octavia iV, Kodiaq iV und CUPRA Terramar bedeutet
Die Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Plug-in-Hybride wie der Skoda Octavia iV (mit dem PHEV-Comeback 2027), Skoda Superb iV, Skoda Kodiaq iV oder die CUPRA-Modelle Terramar e-Hybrid, Formentor e-Hybrid und Leon e-Hybrid fallen nicht unter die Befreiung.
Sie werden nach dem normalen Hubraum-plus-CO₂-Modell besteuert. Bei einem PHEV mit besonders niedrigem CO₂-Ausstoß im WLTP (typisch 25 bis 35 Gramm pro Kilometer) fällt die Steuer aber moderat aus. Beispiel Skoda Octavia 1.5 TSI iV PHEV (204 PS) für 2027: 1.498 cm³ Hubraum, voraussichtlich 28 Gramm CO₂ pro Kilometer. Hubraum-Anteil 30 Euro, kein CO₂-Zuschlag wegen Unterschreitung der 95-Gramm-Grenze. Gesamt: rund 30 Euro pro Jahr — also moderat, aber im Gegensatz zum reinen E-Auto nicht null.
Wer einen PHEV als Dienstwagen fährt, profitiert dafür von der 0,5-Prozent-Regel beim geldwerten Vorteil — sofern das Modell mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite nach WLTP hat. Die Details erklärt der Beitrag 0,5-Prozent-Regel 2026 für PHEV-Dienstwagen.
Was Käufer von Skoda, SEAT und CUPRA jetzt entscheiden sollten
Aus der Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung ergeben sich drei konkrete Handlungs-Empfehlungen für 2026.
Erstens: Wer einen Skoda Epiq, Elroq, Enyaq oder einen CUPRA Born, Raval oder Tavascan kauft, sollte die Erstzulassung möglichst 2026 oder 2027 abschließen. Das sichert die vollen zehn Jahre Befreiung. Bei den jetzt verfügbaren Modellen ist das ohnehin der Stand-Fall.
Zweitens: Wer ein Elektrofahrzeug vor 2026 zugelassen hat, bekommt automatisch einen geänderten Steuerbescheid. Beispiel: Ein Skoda Enyaq, im April 2024 erstzugelassen, war nach alter Regel bis April 2030 befreit — nach neuer Regel jetzt bis April 2034. Das Hauptzollamt schickt im Laufe des Jahres 2026 den korrigierten Bescheid ohne Antrag.
Drittens: Für die Gesamt-Wirtschaftlichkeits-Rechnung lohnt der direkte Vergleich. Ein Skoda Octavia 1.5 TSI als Benziner kostet rund 1.000 Euro Kfz-Steuer in zehn Jahren. Ein Skoda Kodiaq 2.0 TDI bringt es auf rund 2.800 Euro in zehn Jahren. Ein vergleichbares Elektroauto spart diese Beträge vollständig — plus rund 3.500 Euro Stromkosten-Ersparnis pro Jahr bei häuslichem Wallbox-Laden gegenüber Benzin-Vollkosten. Die genaue Lade-Kostenrechnung erklärt der Beitrag E-Auto-Ladekosten 2026 pro 100 Kilometer.
Wer den Vergleich konkret durchspielen möchte, kann sich beim Bellemann-Team in Wiesloch ein individuelles Gesamtkosten-Beispiel für sein Wunsch-Modell rechnen lassen. Die Probefahrt-Vermittlung beim Automobilsalon Bellemann kombiniert das mit einer Beratung zur Stapel-Förderung und zur Wallbox-Empfehlung für die häusliche Lade-Lösung.
Quellen und weiterführende Informationen
Den offiziellen Erlass zur Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung für reine Elektrofahrzeuge veröffentlicht der Zoll-Online-Dienst. Eine kompakte redaktionelle Einordnung mit Vergleichswerten zum Verbrenner liefert der ADAC im KFZ-Steuer-Ratgeber für Elektroautos. Die historische Einordnung zur Gesetzes-Änderung und zum Achten Kraftfahrzeugsteuergesetz dokumentiert Steuertipps zur Verlängerung bis 2035. Eine Berechnungs-Logik für Verbrenner mit Hubraum und CO₂-Zuschlag im aktuellen Stand erklärt der ADAC Kfz-Steuer-Rechner und ergänzend Fahrzeugschein.de.
Update-Hinweis (Stand: 26.05.2026)
Stand 26.05.2026 ist die Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 31.12.2035 im Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 4. Dezember 2025 in Kraft. Die Bundeszollverwaltung hat die Umstellung in den Hauptzollämtern programmiert und versendet die geänderten Steuerbescheide im Laufe des Jahres 2026 automatisch — kein Antrag von Halter-Seite nötig.
Wer eine konkrete Steuer-Beispielrechnung für sein Skoda-, SEAT- oder CUPRA-Wunsch-Modell sehen möchte, bekommt sie beim Automobilsalon Bellemann in Wiesloch als Teil der Kaufberatung. Wir verbinden den Vergleich mit der individuellen Stapel-Förderung aus BAFA-Zuschuss, Hersteller-Bonus und THG-Quote — und mit einer ehrlichen Einordnung zur passenden Wallbox-Lösung für das eigene Lade-Setup.
Beobachtungspunkte für künftige Updates: Übergangs-Regelung im Bundeshaushalt 2027 für die Zeit ab 2036, eventuelle Vorgaben aus dem CO₂-Reduktions-Beschluss der EU-Kommission (90-Prozent-Regelung im Trilog 2026), Anpassung der Berechnungs-Logik nach Gesamtgewicht für E-Auto ab 2036 und mögliche Differenzierung zwischen kleinen Stromern (Skoda Epiq, CUPRA Raval) und großen E-SUV (Skoda Enyaq, CUPRA Tavascan). Letzter Stand der Werte: 26.05.2026.
Häufige Fragen
Bis wann ist die Kfz-Steuer-Befreiung für Elektroautos jetzt verlängert?
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 bleiben für zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Der Bundestag hat das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes am 4. Dezember 2025 beschlossen und damit den bisherigen Stichtag um fünf Jahre nach hinten verschoben. Vorher galt die Befreiung nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2025 und endete spätestens am 31. Dezember 2030.
Brauche ich für die verlängerte Steuerbefreiung einen Antrag?
Nein. Wer ein reines Elektrofahrzeug fährt und durch die alte Frist 31. Dezember 2030 betroffen wäre, bekommt im Laufe des Jahres 2026 automatisch einen geänderten Steuerbescheid vom Hauptzollamt. Es ist kein eigener Antrag nötig und keine Aktion auf Halter-Seite erforderlich. Wer ein Fahrzeug ab 1. Januar 2026 neu zulässt, bekommt die Befreiung direkt bei der Erstanmeldung im Bescheid.
Was zahlt ein Skoda Enyaq nach Ende der Steuerbefreiung an Kfz-Steuer?
Ein Skoda Enyaq 60 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von rund 2.350 Kilogramm zahlt nach der zehnjährigen Steuerbefreiung etwa 65 Euro pro Jahr. Die Berechnung erfolgt nach dem Gesamtgewicht: 5,625 Euro pro angefangene 200 Kilogramm bis 2.000 Kilogramm, 6,01 Euro pro 200 Kilogramm bis 3.000 Kilogramm. Das ist deutlich weniger als ein vergleichbarer Verbrenner zahlt.
Was zahlt ein Skoda Octavia oder Kodiaq als Verbrenner an Kfz-Steuer?
Ein Skoda Octavia 1.5 TSI mit 1.498 Kubikzentimetern als Benziner zahlt rund 30 Euro Kfz-Steuer pro Jahr für den Hubraum, plus 2 Euro pro Gramm CO₂ über 95 Gramm pro Kilometer als CO₂-Zuschlag. Bei einem Verbrauch von 6 Litern pro 100 Kilometer ergeben sich etwa 100 Euro Gesamt-Steuer pro Jahr. Ein Skoda Kodiaq 2.0 TDI mit 1.968 Kubikzentimetern als Diesel zahlt rund 190 Euro Hubraum-Anteil plus CO₂-Zuschlag — gesamt zwischen 240 und 280 Euro pro Jahr.
Gilt die Verlängerung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Die zehnjährige Kfz-Steuer-Befreiung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Plug-in-Hybride wie der Skoda Octavia iV, Superb iV, Kodiaq iV oder CUPRA Terramar e-Hybrid und Formentor e-Hybrid sind nicht von der Kfz-Steuer befreit. Sie werden nach dem normalen Hubraum-plus-CO₂-Modell besteuert. Bei einem PHEV mit besonders niedrigem CO₂-Ausstoß fällt die Steuer aber moderat aus.
Was bedeutet die Verlängerung für die Wirtschaftlichkeit eines Skoda Epiq oder CUPRA Raval?
Über zehn Jahre Steuerbefreiung sparen Käufer eines Skoda Epiq oder eines CUPRA Raval rund 400 bis 700 Euro gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner — abhängig vom konkreten Modell und seinen CO₂-Werten. Diese Ersparnis kommt zur E-Auto-Förderung 2026 (bis 6.000 Euro), zum Hersteller-Bonus (CUPRA Tribe 3.000 Euro, Skoda E-XTRA-Bonus) und zur THG-Quote (jährlich 250 bis 380 Euro) hinzu. Über zehn Jahre Halten ergibt das einen Gesamt-Vorteil zwischen 9.000 und 12.000 Euro.
Was passiert mit der Kfz-Steuer für ein E-Auto, das erst 2031 zugelassen wird?
Wer ein reines Elektrofahrzeug erst ab 1. Januar 2031 zulässt, profitiert nur noch von der Restzeit bis zum 31. Dezember 2035 — also nicht mehr von den vollen zehn Jahren. Ein Fahrzeug mit Erstzulassung im Januar 2031 ist demnach für rund fünf Jahre steuerbefreit, ein Fahrzeug mit Erstzulassung im Januar 2033 nur noch für rund drei Jahre. Ab dem Jahr 2036 entfällt die Befreiung komplett.