- E-Auto-Förderung Rechner 2026: Zuschuss nach Einkommen, Kindern & Leasing berechnen
- E-Auto-Förderung 2026: Welche Autos sind förderfähig? BEV, Brennstoffzelle, Plug-in-Hybrid & Range-Extender
- E-Auto-Förderung 2026 beantragen: Antrag, Fristen und alle Unterlagen Schritt für Schritt
- BAFA-Antrag E-Auto 2026 richtig stellen: 7 häufige Fehler und wie du das Förder-Geld sicher bekommst
- E-Auto-Förderung 2026 Auszahlung: Wann kommt das Geld, wie lange dauert es und wie prüfe ich den Status?
- E-Auto-Förderung 2026 beantragen: so läuft der Antrag Schritt für Schritt
- E-Auto-Förderung 2026 stapeln: Epiq, Raval und Tavascan mit BAFA, Hersteller-Bonus und Prämien rechnen
- BAFA E-Auto-Förderung 2026: die Bilanz im August — Anträge, Marken-Rangliste, Auszahlung
- BundID für die E-Auto-Förderung 2026: Konto einrichten, Online-Ausweis oder ELSTER – einfach erklärt
- E-Auto-Förderung 2026: Wann ist der Fördertopf leer und was passiert, wenn die Mittel aufgebraucht sind?
- E-Auto-Förderung 2026 für Gebrauchtwagen: Der Zuschuss gilt nur für Neuwagen – was du stattdessen bekommst
- E-Auto Förderung 2026 beim Leasing: Wie viel Zuschuss wirklich möglich ist
- E-Auto-Förderung 2026 abgelehnt: Was tun bei Widerspruch und Alternativen?
- Plug-in-Hybrid als Firmenwagen: welche Förderung der Betrieb wirklich bekommt
- Aufweichung des Verbrennerverbots 2035: Was der EU-Vorschlag vom Dezember 2025 für Käufer bedeutet
- Verbrennerverbot 2035 & Diesel-Aus: Was gilt wirklich – und was bedeutet das für Autofahrer in Deutschland?
Inhalt dieses Artikels
- Kurzantwort
- Steuerbefreiung Elektroauto: was sich seit dem 1. Januar 2026 geändert hat
- Wie lange ist ein Elektroauto von der Kfz-Steuer befreit?
- Ab wann muss man für ein Elektroauto Kfz-Steuer zahlen?
- Was kostet die Kfz-Steuer für ein Elektroauto nach der Befreiung?
- Kfz-Steuer Elektroauto gegen Verbrenner: der ehrliche Kostenvergleich
- Wie viel spart man durch die Kfz-Steuer-Befreiung?
- Gilt die Steuerbefreiung auch für gebrauchte Elektroautos?
- Gilt die Kfz-Steuer-Befreiung auch für Plug-in-Hybride?
- Wird die Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert?
- Was Käufer von Skoda, SEAT und CUPRA jetzt konkret tun sollten
- Quellen und weiterführende Informationen
- Update-Hinweis (Stand: 24.08.2026)
Wer 2026 ein Elektroauto zulässt, zahlt bis Ende 2035 keine Kfz-Steuer. Das ist die kurze Fassung eines Gesetzes, das der Bundestag am 4. Dezember 2025 beschlossen und der Bundesrat am 19. Dezember 2025 bestätigt hat. Die lange Fassung hat einen Haken, der in vielen Ratgebern untergeht: Volle zehn Jahre steuerfrei fährt nur noch, wer sein Auto bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen hat. Für alle späteren Zulassungen ist am 31. Dezember 2035 Schluss — unabhängig davon, wann das Auto auf die Straße kam.
Dieser Beitrag rechnet vor, wie viele steuerfreie Jahre bei welchem Zulassungsdatum übrig bleiben, was ein Skoda Epiq, Elroq oder Enyaq nach dem Ende der Befreiung zahlt und wie groß der Abstand zu einem vergleichbaren Verbrenner tatsächlich ist.
Kurzantwort
Steuerbefreiung Elektroauto: was sich seit dem 1. Januar 2026 geändert hat
Die Steuerbefreiung für Elektroautos gibt es in Deutschland seit 2016. Sie wurde seitdem mehrfach verlängert. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Vorher lag der Stichtag für die Erstzulassung beim 31. Dezember 2025, und die Befreiung endete spätestens am 31. Dezember 2030. Beide Daten sind um genau fünf Jahre nach hinten gerückt: Wer bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zulässt, ist befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Der zweite Teil dieses Satzes ist der wichtige. Das Wort „längstens” ist keine Formalie, sondern die eigentliche Regel. Der Zoll beschreibt die Folge für Neuzulassungen unmissverständlich: Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder umgerüstet werden, erhalten die Steuerbefreiung für einen verkürzten Zeitraum. Maßgeblich ist die bis zum 31. Dezember 2035 verbleibende Zeitspanne.
Warum der Gesetzgeber das so gebaut hat, steht in der Gesetzesbegründung. Die Deckelung soll ein Anreiz sein, früh zu kaufen, und gleichzeitig die Einnahmen aus der Kfz-Steuer planbar halten. Für Käufer heißt das in der Praxis: Jedes Jahr Warten kostet ein Jahr Steuerfreiheit.
Wie lange ist ein Elektroauto von der Kfz-Steuer befreit?
Die Antwort hängt allein am Datum der Erstzulassung. Diese Übersicht zeigt, was bei welchem Zulassungsjahr übrig bleibt.
- Erstzulassung bis 31.12.2025: volle zehn Jahre ab Erstzulassung.
- Erstzulassung 2026: befreit bis 31.12.2035, also knapp zehn Jahre.
- Erstzulassung 2028: befreit bis 31.12.2035, also knapp acht Jahre.
- Erstzulassung 2030: befreit bis 31.12.2035, also gut fünf Jahre.
- Erstzulassung ab 01.01.2031: keine Befreiung mehr.
Der Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Zeile ist größer, als er wirkt. Ein Auto, das im Dezember 2025 zugelassen wurde, fährt bis Dezember 2035 steuerfrei. Ein baugleiches Auto, das vier Wochen später auf die Straße kam, verliert diese vier Wochen nicht — es verliert sie doppelt, weil seine Frist ebenfalls Ende 2035 endet, aber einen Monat später beginnt. Wer eine Zulassung ohnehin über den Jahreswechsel schieben könnte, sollte das ab jetzt nicht mehr tun.
Drei Beispiele aus der Praxis machen das greifbar.
Ein Skoda Epiq, der im September 2026 auf die Straße kommt, ist bis zum 31. Dezember 2035 steuerfrei. Das sind neun Jahre und vier Monate — nicht zehn Jahre bis September 2036. Wer sich auf die verbreitete Faustregel „zehn Jahre ab Zulassung” verlässt, rechnet hier um mehrere Monate falsch.
Ein Skoda Enyaq mit Erstzulassung April 2024 dagegen bekommt die vollen zehn Jahre, weil er vor dem Stichtag liegt. Nach der alten Regel wäre bei ihm schon Ende 2030 Schluss gewesen, jetzt läuft die Befreiung bis April 2034. Genau diese Fahrzeuge sind der Grund für die automatischen neuen Steuerbescheide.
Ein Fahrzeug, das im März 2031 zugelassen wird, geht dagegen leer aus. Die Befreiung gilt nur für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2030. Es gibt für diese Fälle auch keine anteilige Restzeit bis 2035.
Ab wann muss man für ein Elektroauto Kfz-Steuer zahlen?
Die Steuerpflicht beginnt am Tag nach dem Ende der Befreiung. Für alle ab 2026 zugelassenen Elektroautos ist das einheitlich der 1. Januar 2036. Für ältere Fahrzeuge ist es der jeweilige Jahrestag der Erstzulassung plus zehn Jahre.
Halter müssen dafür nichts tun. Das zuständige Hauptzollamt stellt automatisch um und verschickt einen neuen Bescheid. Auch für die Verlängerung selbst ist kein Antrag nötig — der Zoll stellt ausdrücklich klar, dass die betroffenen Halterinnen und Halter im Laufe des Jahres 2026 automatisch einen geänderten Steuerbescheid erhalten.
Ein praktischer Hinweis für Bestandshalter: Prüfen Sie den neuen Bescheid trotzdem, wenn er ankommt. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, nicht das Kaufdatum und nicht der Tag der Ummeldung auf Sie.
Was kostet die Kfz-Steuer für ein Elektroauto nach der Befreiung?
Nach dem Ende der Befreiung wird ein reines Elektroauto nicht nach Hubraum besteuert — den hat es nicht — sondern nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Das ist das Gewicht, das das Fahrzeug voll beladen erreichen darf, und es steht in der Zulassungsbescheinigung unter F.2. Für Elektroautos gilt dabei nur der halbe Steuersatz. Daraus ergeben sich diese Sätze je angefangene 200 Kilogramm:
- bis 2.000 Kilogramm: 5,625 Euro.
- 2.001 bis 3.000 Kilogramm: 6,01 Euro.
- 3.001 bis 3.500 Kilogramm: 6,39 Euro.
Die Stufen bauen aufeinander auf. Ein Fahrzeug mit 2.350 Kilogramm zahlt also für die ersten 2.000 Kilogramm den niedrigen Satz und nur für die restlichen 350 Kilogramm den höheren. Angerechnet wird immer die angefangene Stufe, aus 350 Kilogramm werden also zwei Einheiten.
Für die Modelle, die bei uns in Wiesloch am häufigsten gefragt werden, sieht das Ergebnis so aus. Ein Skoda Epiq mit rund 1.950 Kilogramm und ein CUPRA Raval mit rund 1.850 Kilogramm bleiben beide unter der 2.000-Kilogramm-Grenze und kommen auf jeweils rund 56 Euro im Jahr. Der CUPRA Born VZ liegt mit rund 2.150 Kilogramm knapp darüber und zahlt rund 62 Euro.
Bei den größeren Modellen ändert sich wenig. Ein Skoda Elroq 85 mit rund 2.250 Kilogramm und ein Skoda Enyaq 60 mit rund 2.350 Kilogramm landen beide bei rund 68 Euro, weil sie in dieselbe angefangene Gewichtsstufe fallen. Der CUPRA Tavascan ist mit rund 2.430 Kilogramm das schwerste Fahrzeug in dieser Auswahl und zahlt rund 74 Euro.
Unterm Strich landet praktisch jedes Elektroauto dieser Größenordnung zwischen 50 und 80 Euro im Jahr. Selbst nach dem Ende der Befreiung bleibt die Kfz-Steuer damit ein kleiner Posten. Wer die laufenden Kosten insgesamt einordnen will, findet die Beitragsrechnung im Beitrag zur E-Auto-Versicherung 2026 mit Typklassen und Akku-Schutz.
Kfz-Steuer Elektroauto gegen Verbrenner: der ehrliche Kostenvergleich
Beim Verbrenner setzt sich die Steuer aus zwei Teilen zusammen. Der Hubraum-Anteil beträgt 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter beim Benziner und 9,50 Euro beim Diesel. Dazu kommt der CO₂-Anteil.
Dieser CO₂-Anteil ist seit 2021 kein fester Betrag mehr, sondern gestaffelt. Die ersten 95 Gramm je Kilometer bleiben frei, danach steigt der Satz mit jeder Stufe:
- über 95 bis 115 Gramm: 2,00 Euro je Gramm.
- über 115 bis 135 Gramm: 2,20 Euro je Gramm.
- über 135 bis 155 Gramm: 2,50 Euro je Gramm.
- über 155 bis 175 Gramm: 2,90 Euro je Gramm.
- über 175 bis 195 Gramm: 3,40 Euro je Gramm.
- über 195 Gramm: 4,00 Euro je Gramm.
Diese Staffelung wird oft übersehen, und dann fallen die Rechnungen für sparsame Autos zu hoch und für durstige zu niedrig aus. Vier durchgerechnete Beispiele aus dem aktuellen Skoda-Programm zeigen die tatsächliche Spanne:
Ein Skoda Octavia 1.5 TSI mit 1.498 Kubikzentimetern und rund 130 Gramm CO₂ zahlt 30 Euro für den Hubraum. Der CO₂-Anteil setzt sich aus 20 Gramm zu je 2,00 Euro und 15 Gramm zu je 2,20 Euro zusammen, macht 73 Euro. Zusammen rund 103 Euro im Jahr.
Ein Skoda Octavia 2.0 TDI mit 1.968 Kubikzentimetern und rund 120 Gramm CO₂ zahlt als Diesel schon 190 Euro allein für den Hubraum. Der CO₂-Anteil bleibt mit 51 Euro moderat. Zusammen rund 241 Euro im Jahr.
Ein Skoda Kodiaq 1.5 TSI mit rund 150 Gramm CO₂ kommt auf 30 Euro Hubraum-Anteil und 121,50 Euro CO₂-Anteil. Zusammen rund 152 Euro im Jahr.
Ein Skoda Kodiaq 2.0 TDI mit Allradantrieb und rund 165 Gramm CO₂ liegt bei 190 Euro Hubraum-Anteil und 163 Euro CO₂-Anteil. Zusammen rund 353 Euro im Jahr. Das ist mehr als das Fünffache dessen, was ein Enyaq nach dem Ende seiner Befreiung zahlen wird.
Wie viel spart man durch die Kfz-Steuer-Befreiung?
Für eine ehrliche Rechnung zählt die tatsächliche Dauer der Befreiung, nicht die gerundeten zehn Jahre. Wer im Sommer 2026 zulässt, kommt auf rund neuneinhalb steuerfreie Jahre bis Ende 2035. Daraus ergibt sich:
- Skoda Epiq statt Skoda Octavia 1.5 TSI: rund 980 Euro.
- Skoda Enyaq statt Skoda Kodiaq 1.5 TSI: rund 1.450 Euro.
- CUPRA Born VZ statt Skoda Octavia 2.0 TDI: rund 2.290 Euro.
- Skoda Enyaq statt Skoda Kodiaq 2.0 TDI 4x4: rund 3.350 Euro.
Diese Beträge sind real, aber sie entscheiden keinen Autokauf allein. Wer die Kfz-Steuer als Hauptargument für ein Elektroauto hört, sollte skeptisch werden — sie ist der kleinste der laufenden Vorteile.
Deutlich schwerer wiegt der Unterschied bei den Energiekosten. Wer zu Hause lädt, spart bei 15.000 Kilometern im Jahr zwischen rund 500 Euro in der Grundversorgung und rund 1.040 Euro mit einem dynamischen Stromtarif gegenüber einem vergleichbaren Benziner. Entscheidend ist dabei nicht das Fahrzeug, sondern der Stromtarif. Die vollständige Rechnung mit Haushaltsstrom, Wallbox und Schnellladesäule steht im Beitrag zu den E-Auto-Ladekosten 2026 pro 100 Kilometer.
Dazu kommt die Kaufförderung. Reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge werden 2026 mit 3.000 bis 6.000 Euro gefördert, gestaffelt nach dem zu versteuernden Einkommen. Die Bedingungen und Einkommensgrenzen erklärt der Beitrag zur E-Auto-Förderung 2026 mit bis zu 6.000 Euro.
Und schließlich die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Prämie: Wer sein Elektroauto einmal im Jahr anmeldet, bekommt je nach Anbieter rund 200 bis 390 Euro ausgezahlt. Der Aufwand dafür liegt bei wenigen Minuten und einem Foto der Zulassungsbescheinigung. Wie das genau läuft und worauf es bei der Anbieterwahl ankommt, steht im Beitrag zur THG-Quote 2026 mit Antrag, Auszahlung und Frist.
Zeitlich befristete Herstelleraktionen kommen phasenweise dazu, verschwinden aber auch wieder. Der CUPRA Tribe-Bonus etwa lief zum 30. Juni 2026 aus. Wie sich die dauerhaften Bausteine kombinieren lassen, ordnet der Beitrag zum Stapeln der Förderung bei Epiq, Raval und Tavascan ein.
Wie viel E-Auto-Förderung ist für dich drin?
Unverbindliche Schätzung. Das BAFA-Antragsportal ist seit dem 19. Mai 2026 geöffnet. Die Förderbeträge haben wir am 16.06.2026 mit den offiziellen Angaben abgeglichen. Eine Obergrenze beim Kaufpreis gibt es für die Prämie nicht.
Gilt die Steuerbefreiung auch für gebrauchte Elektroautos?
Ja — mit einer wichtigen Einschränkung. Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Sie beginnt bei einem Halterwechsel nicht neu, sondern läuft einfach weiter.
Wer einen gebrauchten Enyaq mit Erstzulassung März 2023 übernimmt, fährt ihn bis März 2033 steuerfrei. Das sind vom Kaufzeitpunkt aus gerechnet noch gut sechseinhalb Jahre. Bei einem Fahrzeug von 2021 wären es nur noch knapp fünf.
Für die Kaufentscheidung heißt das: Das Erstzulassungsdatum ist beim gebrauchten Elektroauto ein echter Preisfaktor. Zwei sonst gleichwertige Fahrzeuge unterscheiden sich bei zwei Jahren Altersunterschied um rund 140 Euro Steuer über die Restlaufzeit — wenig im Vergleich zum Kaufpreis, aber ein Argument bei der Verhandlung. Deutlich wichtiger ist ohnehin der Wertverlust, den der Beitrag zum E-Auto-Restwert 2026 als Käufer-Chance einordnet.
Ein Blick lohnt auch auf die Förderung: Für junge gebrauchte Elektroautos gelten eigene Regeln, die der Beitrag zur E-Auto-Förderung 2026 für Gebrauchtwagen erklärt. Wer sich umsehen möchte, findet die geprüften Gebrauchtwagen in Wiesloch mit dem Erstzulassungsdatum bei jedem einzelnen Fahrzeug.
Gilt die Kfz-Steuer-Befreiung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Befreit sind ausschließlich reine Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Ein Skoda Superb iV, ein Skoda Kodiaq iV oder ein CUPRA Terramar e-Hybrid fällt nicht darunter, auch wenn er die meisten Alltagsstrecken elektrisch zurücklegt.
Diese Fahrzeuge werden nach dem üblichen Modell aus Hubraum und CO₂ besteuert. In der Praxis fällt das Ergebnis trotzdem niedrig aus. Ein Plug-in-Hybrid mit 1.498 Kubikzentimetern und einem gemessenen Wert von 28 Gramm CO₂ je Kilometer bleibt unter der Freigrenze von 95 Gramm. Es bleibt also nur der Hubraum-Anteil von 30 Euro im Jahr.
Der eigentliche Vorteil eines Plug-in-Hybrids liegt woanders, nämlich beim Dienstwagen. Modelle mit mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite werden mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert statt mit einem Prozent. Die Details stehen im Beitrag zur 0,5-Prozent-Regel 2026 für Plug-in-Hybride. Reine Elektroautos kommen sogar auf 0,25 Prozent, was der Beitrag zur 0,25-Prozent-Regel für E-Dienstwagen durchrechnet.
Wird die Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert?
Beschlossen ist derzeit nichts über 2035 hinaus. Nach heutigem Stand endet die Befreiung am 31. Dezember 2035, und ab 2036 zahlen alle reinen Elektroautos die gewichtsabhängige Steuer.
Die Erfahrung spricht allerdings dafür, das Thema im Auge zu behalten. Seit 2016 hat der Gesetzgeber die Frist bereits dreimal verschoben, zuletzt Ende 2025 um fünf Jahre. Ob es ein viertes Mal gibt, hängt an der Marktentwicklung und an den Steuereinnahmen — beides lässt sich heute nicht seriös vorhersagen.
Für die eigene Planung heißt das: Rechnen Sie mit dem, was im Gesetz steht, und behandeln Sie eine mögliche weitere Verlängerung als Bonus. Wer heute kauft, sollte seine Kalkulation nicht auf ein Gesetz stützen, das es noch nicht gibt.
Was Käufer von Skoda, SEAT und CUPRA jetzt konkret tun sollten
Aus der neuen Rechtslage lassen sich drei Schlüsse ziehen.
Erstens: Je früher die Erstzulassung, desto mehr steuerfreie Jahre. Da alle aktuell bestellbaren Modelle ohnehin 2026 oder 2027 ausgeliefert werden, ist das kein Grund zur Eile — aber ein Argument gegen längeres Abwarten. Zwischen einer Zulassung 2026 und einer Zulassung 2029 liegen bei einem Enyaq rund 200 Euro Steuerunterschied.
Zweitens: Bestandshalter sollten den neuen Bescheid abwarten und prüfen, statt aktiv zu werden. Ein Antrag ist nicht nötig und beschleunigt nichts.
Drittens: Die Kfz-Steuer gehört in die Gesamtrechnung, aber ans Ende. Ladekosten, Förderung, Versicherung und Wertverlust bewegen deutlich größere Beträge. Wer wissen will, was sein Wunschmodell tatsächlich im Jahr kostet, sollte alle vier Posten zusammenrechnen — nicht nur den auffälligsten.
Wer das für ein konkretes Fahrzeug durchgehen möchte, kann sich beim Automobilsalon Bellemann in Wiesloch eine Gesamtkostenrechnung erstellen lassen. Für die Wartung der vorhandenen Fahrzeuge ist unser Werkstatt-Service für Skoda, SEAT und CUPRA der richtige Ansprechpartner.
Quellen und weiterführende Informationen
Die verbindliche Auskunft zur Verlängerung veröffentlicht die Bundeszollverwaltung in ihrer Fachmeldung zur Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Den Gesetzgebungsweg dokumentiert der Deutsche Bundestag zur Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung, die Zustimmung des Bundesrats vom 19. Dezember 2025 ist bei VISION mobility nachzulesen. Die Begründung der Bundesregierung steht in der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Eine praxisnahe Einordnung mit Rechenbeispielen liefert der ADAC zur Kfz-Steuer bei Elektroautos, die Staffelung des CO₂-Anteils erklärt der ADAC Kfz-Steuer-Rechner. Die steuerrechtliche Einordnung der Gesetzesänderung findet sich bei Haufe zum Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Update-Hinweis (Stand: 24.08.2026)
Am 24.08.2026 haben wir alle Angaben erneut gegen den Gesetzestext und die Fachmeldung des Zolls geprüft. An der Steuerbefreiung selbst hat sich nichts geändert: Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis Ende 2030 bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Aktualisiert haben wir den Wert der THG-Prämie, die als zweiter Baustein neben der Steuerbefreiung steht — sie liegt im August 2026 bei rund 200 bis 390 Euro im Jahr.
Aus der Fassung vom 21. Juli 2026 bleibt eine wichtige Korrektur bestehen: Anders als früher hier zu lesen war, fahren auch ab 2026 zugelassene Elektroautos nicht in jedem Fall volle zehn Jahre steuerfrei — für sie endet die Befreiung spätestens am 31. Dezember 2035. Alle Rechenbeispiele sind darauf ausgelegt. Ebenfalls seit Juli gilt: Der CO₂-Anteil der Verbrenner-Steuer folgt der seit 2021 geltenden Staffelung statt einer Pauschale von 2 Euro je Gramm. Letzter Stand der Werte: 24.08.2026.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Elektroauto von der Kfz-Steuer befreit?
Das hängt am Datum der Erstzulassung. Reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen wurden, sind volle zehn Jahre ab Erstzulassung steuerfrei. Für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden, gilt die Befreiung nur noch bis zum 31. Dezember 2035. Wer im Sommer 2026 zulässt, kommt damit auf gut neuneinhalb Jahre, wer 2030 zulässt, auf gut fünf Jahre.
Ab wann muss man für ein Elektroauto Kfz-Steuer zahlen?
Ab dem Tag nach dem Ende der Befreiung. Bei einem Fahrzeug, das ab 2026 zugelassen wurde, ist das der 1. Januar 2036. Bei einem Fahrzeug mit Erstzulassung bis Ende 2025 ist es der Tag zehn Jahre nach der Erstzulassung. Ein im April 2024 zugelassener Enyaq zahlt also ab April 2034 wieder Kfz-Steuer.
Was kostet die Kfz-Steuer für ein Elektroauto nach der Befreiung?
Nach dem Ende der Befreiung wird ein Elektroauto nach seinem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Für jede angefangenen 200 Kilogramm fallen 5,625 Euro an, solange das Fahrzeug unter 2.000 Kilogramm bleibt. Zwischen 2.001 und 3.000 Kilogramm sind es 6,01 Euro je angefangene 200 Kilogramm. Ein Skoda Enyaq landet damit bei rund 68 Euro im Jahr, ein CUPRA Tavascan bei rund 74 Euro.
Gibt es die Steuerbefreiung auch für ein Elektroauto, das erst 2031 zugelassen wird?
Nein. Die Befreiung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 zum ersten Mal zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Wer ab dem 1. Januar 2031 zulässt, zahlt von Anfang an Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Ob der Gesetzgeber bis dahin nachbessert, ist offen.
Gilt die Steuerbefreiung auch für gebrauchte Elektroautos?
Ja, aber sie beginnt nicht neu. Die Befreiung hängt am Fahrzeug und an dessen Erstzulassung, nicht am Halter. Wer einen gebrauchten Enyaq mit Erstzulassung März 2023 kauft, übernimmt die Restlaufzeit bis März 2033. Beim Gebrauchtkauf lohnt deshalb ein Blick in die Zulassungsbescheinigung: Je jünger das Fahrzeug, desto mehr steuerfreie Jahre bleiben übrig.
Muss ich für die verlängerte Steuerbefreiung einen Antrag stellen?
Nein. Der Zoll formuliert das eindeutig: Halterinnen und Halter, deren Befreiung durch die alte Frist bis Ende 2030 gekappt war, bekommen im Laufe des Jahres 2026 automatisch einen geänderten Steuerbescheid. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Wer ab 2026 neu zulässt, bekommt die Befreiung direkt mit dem ersten Bescheid.
Gilt die Kfz-Steuer-Befreiung auch für Plug-in-Hybride?
Nein. Befreit sind ausschließlich reine Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Ein Skoda Superb iV, ein Kodiaq iV oder ein CUPRA Terramar e-Hybrid wird nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert. Weil der gemessene CO₂-Wert bei diesen Fahrzeugen oft unter 95 Gramm je Kilometer liegt, entfällt der CO₂-Anteil häufig ganz. Übrig bleibt dann nur der Hubraum-Anteil von rund 30 Euro im Jahr.
Wie viel spart man durch die Kfz-Steuer-Befreiung?
Bei einer Zulassung im Jahr 2026 sind es knapp zehn steuerfreie Jahre. Gegenüber einem Skoda Octavia 1.5 TSI mit rund 103 Euro Steuer im Jahr summiert sich das auf etwa 980 Euro. Gegenüber einem Kodiaq 2.0 TDI mit Allradantrieb und rund 353 Euro im Jahr sind es rund 3.350 Euro. Die Kfz-Steuer ist damit ein echter, aber nicht der größte Posten in der Gesamtrechnung.
Was passiert nach 2035 mit der Kfz-Steuer für E-Autos?
Nach heutigem Stand endet die Befreiung am 31. Dezember 2035 ersatzlos. Ab 2036 zahlen alle reinen Elektroautos die gewichtsabhängige Steuer, die für sie ohnehin nur halb so hoch ausfällt wie für andere Fahrzeuge derselben Gewichtsklasse. Der Gesetzgeber hat die Frist seit 2016 allerdings schon dreimal verschoben. Eine erneute Verlängerung ist möglich, aber nicht beschlossen.