- Geldwerter Vorteil Dienstwagen 2026 richtig berechnen
- Bester Firmenwagen 2026: 10 E-Modelle im Steuervergleich
- Dienstwagen oder Gehaltserhöhung 2026: die ehrliche Rechnung
- Sonderabschreibung E-Auto 2026: 75 Prozent im ersten Jahr
- Welche Plug-in-Hybride schaffen die 0,5-Prozent-Regel 2026?
- 0,25-Prozent-Regelung Elektroauto 2026: so wird richtig gerechnet
Inhalt dieses Artikels
- Dienstwagen zuhause laden: die Abrechnung 2026 im Überblick
- Wie hoch ist die Strompauschale 2026 je Kilowattstunde?
- Wie weise ich die geladenen Kilowattstunden nach?
- Brauche ich eine geeichte Wallbox für die Abrechnung?
- Firmenwagen zuhause laden: Abrechnung 2026 im Rechenbeispiel
- Was gilt bei Solarstrom oder dynamischem Stromtarif?
- Dienstwagen zuhause laden: die Abrechnung in fünf Schritten
- Heimladestrom Dienstwagen: Abrechnung mit echten Kosten
- Wallbox vom Arbeitgeber für das Laden zuhause
- Strompauschale 2026 und danach: was sich jährlich ändert
- Dienstwagen zuhause laden oder unterwegs: was wann gilt
- Firmenwagen zuhause laden: Fehler bei der Abrechnung 2026
- Ist das Laden beim Arbeitgeber steuerfrei?
- Was Arbeitgeber jetzt umstellen müssen
- Heimladen, Arbeitgeber oder unterwegs: welche Regel wann gilt
- Was das für die Fahrzeugwahl bedeutet
Wer seinen Dienstwagen zuhause laden möchte, zahlt den Strom zunächst selbst. Wie dieses Geld zurückkommt, hat sich zum Jahreswechsel grundlegend geändert — und ein Detail wird dabei fast überall falsch wiedergegeben.
Dienstwagen zuhause laden: die Abrechnung 2026 im Überblick
Bis Ende 2025 war die Sache bequem. Der Arbeitgeber durfte einen festen Monatsbetrag steuerfrei erstatten, ohne dass jemand eine einzige Kilowattstunde belegen musste. Die Höhe hing davon ab, ob im Betrieb eine Lademöglichkeit bestand und ob es sich um ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid handelte.
| bis 31.12.2025 | seit 01.01.2026 | |
|---|---|---|
| Grundlage | fester Monatsbetrag | geladene Kilowattstunden |
| Höhe | 15 bis 70 € je nach Fall | Menge × 34 Cent |
| Nachweis | keiner nötig | Zähler, auch fahrzeugintern |
| Aufwand | sehr gering | gering, aber regelmäßig |
| Genauigkeit | pauschal | bildet den echten Verbrauch ab |
Grundlage ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11. November 2025, das die Regelung aus dem Jahr 2020 ersetzt. Die alten Monatspauschalen sind letztmals auf Gehaltsabrechnungen anwendbar, die vor dem 1. Januar 2026 endeten.
Der Wechsel klingt nach mehr Aufwand und ist es auf dem Papier auch. In der Praxis wird er dadurch entschärft, dass als Nachweis die Ladedaten aus dem Fahrzeug genügen — dazu weiter unten mehr.
Wie hoch ist die Strompauschale 2026 je Kilowattstunde?
Hier liegt der Punkt, den viele Darstellungen falsch wiedergeben — auch größere Fachportale.
Maßgeblich sind 34 Cent je Kilowattstunde. Amtlich heißt der Wert Strompreispauschale, verbreitet ist auch die Kurzform Strompauschale — gemeint ist dasselbe. Der Weg dorthin: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht halbjährlich den Gesamtstrompreis für private Haushalte mit einem Jahresverbrauch zwischen 5.000 und 15.000 Kilowattstunden. Für das erste Halbjahr 2025 lag dieser Wert bei 34,36 Cent.
Entscheidend ist die Rundungsregel: Dieser Preis wird auf volle Cent abgerundet. Gerechnet wird deshalb mit 34 Cent, nicht mit 34,36 Cent. Wer den Rohwert ansetzt, rechnet bei 3.000 Kilowattstunden im Jahr rund elf Euro zu hoch — und weicht von der Vorgabe ab.
Zwei weitere Punkte, die selten erwähnt werden:
Maßgeblich ist immer das erste Halbjahr des Vorjahres. Für 2026 zählt also der Strompreis aus dem ersten Halbjahr 2025. Der Wert steht damit schon fest, bevor das Jahr beginnt — planen lässt sich von Anfang an mit einer festen Zahl.
Die Pauschale gilt bis Ende 2030 und wird jährlich nach demselben Verfahren neu bestimmt. Der Mechanismus bleibt gleich, nur der Cent-Betrag ändert sich.
Wie weise ich die geladenen Kilowattstunden nach?
Das ist die eigentliche Erleichterung der Reform, und sie wird oft übersehen.
Nachzuweisen ist die Strommenge über einen gesonderten stationären oder mobilen Zähler. Ausdrücklich genannt werden dabei auch fahrzeuginterne Zähler. Das Auto zählt also selbst mit, und dieser Wert genügt.
Praktisch heißt das: Die Lade-Übersicht aus der Fahrzeug-App reicht aus. Nahezu jedes aktuelle Elektroauto protokolliert jede Ladung mit Menge und Ort. Diese Übersicht wird exportiert und mit der Abrechnung beim Arbeitgeber eingereicht.
Wichtig ist die Abgrenzung: Nachgewiesen werden muss der Strom aus der häuslichen Ladevorrichtung. Ladevorgänge an öffentlichen Säulen laufen getrennt und werden gegen Beleg abgerechnet. Wer beides mischt, bekommt Probleme bei der Prüfung.
Eine saubere Dokumentation von Anfang an spart später Diskussionen. Sinnvoll ist eine einfache monatliche Aufstellung: geladene Kilowattstunden zu Hause, multipliziert mit 34 Cent, dazu die Belege für öffentliches Laden.
Brauche ich eine geeichte Wallbox für die Abrechnung?
Nein — und das ist die Antwort, die am meisten Geld spart.
Weil fahrzeuginterne Zähler zugelassen sind, entfällt die frühere Notwendigkeit einer eichrechtskonformen Messeinrichtung. Eine solche Wallbox kostet mehrere Hundert Euro mehr als ein Standardgerät, dazu kommen bei manchen Anbietern laufende Gebühren für Mess- und Abrechnungsdienste.
Eine ordentliche Wallbox bleibt trotzdem sinnvoll, nur eben aus anderen Gründen: Sie lädt schneller und sicherer als die Haushaltssteckdose und schont die Hausinstallation. Für die steuerliche Abrechnung braucht es sie in der teuren geeichten Variante aber nicht.
Wer bereits eine geeichte Messung nutzt, kann selbstverständlich dabei bleiben. Zulässig sind beide Wege.
Firmenwagen zuhause laden: Abrechnung 2026 im Rechenbeispiel
Ein Beispiel macht die Größenordnung greifbar.
Eine Mitarbeiterin fährt ihren elektrischen Dienstwagen rund 1.500 Kilometer im Monat. Bei einem Verbrauch von etwa 18 Kilowattstunden je 100 Kilometer sind das rund 270 Kilowattstunden. Davon lädt sie 200 zu Hause, den Rest beim Arbeitgeber und unterwegs.
Die Rechnung: 200 Kilowattstunden × 0,34 Euro = 68 Euro, die der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf. Über das Jahr sind das rund 816 Euro.
Zum Vergleich die alte Regelung: Mit Lademöglichkeit im Betrieb hätte sie 30 Euro monatlich bekommen, ohne 70 Euro. Bei überdurchschnittlicher Fahrleistung ist die neue Abrechnung also spürbar günstiger, bei geringer Fahrleistung ungünstiger.
Wer viel fährt, gewinnt. Bei 400 Kilowattstunden im Monat sind es 136 Euro statt der früheren 70 Euro Höchstpauschale. Wer dagegen nur 50 Kilowattstunden zu Hause lädt, kommt auf 17 Euro und stand mit der alten Pauschale besser da.
Ein häufiges Missverständnis am Rande: In mehreren Ratgebern kursiert ein Höchstbetrag von 1.020 Euro im Jahr. Diese Zahl stammt aus einem Rechenbeispiel des Ministeriums mit 3.000 nachgewiesenen Kilowattstunden — sie ist das Ergebnis dieser Rechnung, keine Obergrenze.
Was gilt bei Solarstrom oder dynamischem Stromtarif?
Diese Frage stellt sich häufiger, seit viele Haushalte eine eigene Anlage auf dem Dach haben.
Die Pauschale von 34 Cent darf auch dann angewendet werden. Sie gilt ausdrücklich in allen Anwendungsfällen, einschließlich der Nutzung einer privaten Photovoltaik-Anlage und dynamischer Stromtarife.
Das ist wirtschaftlich interessant. Wer den eigenen Solarstrom nutzt, hat je Kilowattstunde tatsächliche Kosten weit unter 34 Cent — bekommt aber trotzdem die volle Pauschale erstattet. Dasselbe gilt für günstige dynamische Tarife, bei denen nachts oft deutlich weniger als 34 Cent anfallen.
Umgekehrt gilt: Wer einen teuren Haustarif über 34 Cent zahlt, fährt mit dem Nachweis der tatsächlichen Kosten besser. Dazu gehört neben dem Arbeitspreis auch ein anteiliger Grundpreis.
Die Entscheidung zwischen beiden Wegen muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich fallen. Ein Wechsel mitten im Jahr ist nicht vorgesehen, ein Wechsel zum Jahreswechsel dagegen problemlos.
Dienstwagen zuhause laden: die Abrechnung in fünf Schritten
So läuft es in der Praxis, vom ersten Ladevorgang bis zur Erstattung.
Schritt 1 — Zählweg festlegen. Vor der ersten Abrechnung klären, woher die Zahlen kommen: aus der Fahrzeug-App, aus einem Zähler an der Wallbox oder aus einem mobilen Zähler. Der einmal gewählte Weg sollte beibehalten werden, weil sonst Lücken in der Reihe entstehen.
Schritt 2 — Zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten entscheiden. Faustregel: Liegt der eigene Strompreis inklusive anteiligem Grundpreis über 34 Cent, lohnt der Nachweis der echten Kosten. Darunter — etwa bei Solarstrom oder günstigem Tarif — ist die Pauschale besser. Die Entscheidung bindet für das ganze Jahr.
Schritt 3 — Monatlich die geladene Menge festhalten. Die App-Übersicht exportieren und nur die Ladungen am Wohnort übernehmen. Öffentliches Laden bleibt außen vor und läuft getrennt über Belege.
Schritt 4 — Rechnen und einreichen. Menge mal 0,34 Euro ergibt den Betrag. Beispiel: 180 Kilowattstunden ergeben 61,20 Euro. Diese Aufstellung geht zusammen mit dem Nachweis an die Lohnbuchhaltung.
Schritt 5 — Erstattung prüfen. Der Betrag erscheint auf der Abrechnung als steuerfreier Auslagenersatz, nicht als Bruttolohn. Steht er unter den steuerpflichtigen Bezügen, stimmt etwas nicht — dann wurde er wie Gehalt behandelt und ist zu viel versteuert.
Für den Arbeitgeber empfiehlt sich ein fester Rhythmus, etwa quartalsweise. Das reduziert den Aufwand gegenüber einer monatlichen Abrechnung erheblich, ohne dass Ansprüche verfallen.
Heimladestrom Dienstwagen: Abrechnung mit echten Kosten
Wer nicht mit der Pauschale rechnet, setzt die echten Kosten an — und die bestehen aus mehr als dem Arbeitspreis.
Maßgeblich ist in der Regel der individuelle, feste Strompreis aus dem Vertrag mit dem Stromanbieter. Neben dem Einkaufspreis je Kilowattstunde ist dabei ausdrücklich auch ein anteiliger Grundpreis zu berücksichtigen. Genau dieser Punkt wird häufig vergessen und verschenkt Geld.
Ein Beispiel: Bei einem Arbeitspreis von 36 Cent und einem Grundpreis von 12 Euro im Monat bei 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch kommen rechnerisch gut vier Cent je Kilowattstunde hinzu. Der wahre Preis liegt damit bei rund 40 Cent — deutlich über der Pauschale von 34 Cent.
Als Nachweis des individuellen Strompreises genügt ein Eigenbeleg des Mitarbeiters. Eine amtliche Bestätigung ist nicht nötig, die Jahresabrechnung des Versorgers reicht als Grundlage.
Bei einem dynamischen Tarif, bei dem der Preis stündlich schwankt, wird es aufwendiger. Hier ist entweder der durchschnittliche monatliche Tarif einschließlich anteiligem Grundpreis anzusetzen oder eben die Pauschale für das gesamte Kalenderjahr. Für die meisten Haushalte mit dynamischem Tarif ist die Pauschale der praktikablere Weg.
Wallbox vom Arbeitgeber für das Laden zuhause
Ob der Betrieb bei der Ladeeinrichtung hilft, ist eine eigene Frage — mit drei unterschiedlichen Antworten.
Überlassen. Stellt der Arbeitgeber eine betriebliche Wallbox zur zeitweisen privaten Nutzung zur Verfügung, ohne sie zu übereignen, ist das steuerfrei. Das Gerät bleibt Eigentum des Betriebs und geht bei einem Wechsel zurück.
Übereignen. Schenkt der Betrieb die Wallbox, entsteht ein geldwerter Vorteil. Er kann aber pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer abgegolten werden. Für den Mitarbeiter bleibt das Gerät dann dauerhaft — auch nach einem Jobwechsel.
Bezuschussen. Zahlt der Betrieb einen Zuschuss zu einer privat angeschafften Ladeeinrichtung, gilt dasselbe: Pauschalierung mit 25 Prozent ist möglich. Das ist oft der unkomplizierteste Weg, weil der Mitarbeiter Auswahl und Installation selbst steuert.
In allen drei Fällen gilt die Zusätzlichkeitsvoraussetzung: Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Eine Gehaltsumwandlung schließt die Begünstigung aus.
Strompauschale 2026 und danach: was sich jährlich ändert
Die Pauschale ist keine feste Zahl für die Ewigkeit, sondern wird jährlich neu bestimmt — nach einem Verfahren, das sich nicht ändert.
Für jedes Jahr gilt der Gesamtdurchschnittsstrompreis, den das Statistische Bundesamt für das erste Halbjahr des Vorjahres veröffentlicht, abgerundet auf volle Cent. Für 2027 wird also der Wert aus dem ersten Halbjahr 2026 maßgeblich sein. Er steht damit schon fest, bevor das Jahr beginnt.
Steigt der Strompreis, steigt die Pauschale. Fällt er, sinkt sie. Wer heute mit tatsächlichen Kosten rechnet, weil sein Tarif über 34 Cent liegt, sollte die Entscheidung deshalb jedes Jahr neu prüfen — der Wechsel zum Jahreswechsel ist problemlos möglich.
Das Verfahren gilt bis zum 31. Dezember 2030. Was danach kommt, ist offen. Auch die Steuerfreiheit für das Laden im Betrieb endet zu diesem Datum, wurde aber bereits einmal verlängert.
Für die Planung heißt das: Wer heute in eine Wallbox investiert, kann mit vier weiteren Jahren gesicherter Rahmenbedingungen rechnen. Das deckt die übliche Leasingdauer eines Dienstwagens ab und macht die Investition kalkulierbar.
Ein Punkt bleibt zu beobachten: Ob die Finanzverwaltung die Anforderungen an den Nachweis im Laufe der Zeit präzisiert, etwa mit Blick auf die Datenqualität einzelner Fahrzeug-Apps. Bisher gibt es dazu keine Einschränkung.
Dienstwagen zuhause laden oder unterwegs: was wann gilt
Ein Sonderfall, der bei Außendienstlern regelmäßig auftritt.
Lädt der Mitarbeiter das Fahrzeug während einer Dienstreise, sind das Reisekosten. Sie werden in tatsächlicher Höhe gegen Beleg erstattet und laufen getrennt von der Heimlade-Abrechnung. Eine Verrechnung mit der Pauschale findet nicht statt.
Wichtig ist die saubere Trennung in der Dokumentation. Wer den Ladevorgang an der Autobahnraststätte versehentlich in die Heimlade-Aufstellung nimmt, produziert einen Fehler, der bei der Prüfung auffällt — und im Zweifel die gesamte Abrechnung in Frage stellt.
Praktisch bewährt sich eine einfache Zweiteilung: Alles, was über die Fahrzeug-App als Ladung am Wohnort protokolliert ist, geht in die kilowattstundengenaue Abrechnung. Alles mit Beleg von einem Ladepunktbetreiber läuft über die Reisekostenabrechnung.
Firmenwagen zuhause laden: Fehler bei der Abrechnung 2026
Mit 34,36 Cent gerechnet. Der veröffentlichte Wert ist nicht der Abrechnungswert. Abgerundet wird auf 34 Cent.
Mitten im Jahr gewechselt. Die Entscheidung zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten bindet für das gesamte Kalenderjahr.
Öffentliches Laden mit Heimladen vermischt. Beides läuft getrennt und wird unterschiedlich nachgewiesen.
Der Grundpreis vergessen. Wer mit tatsächlichen Kosten rechnet, darf ihn anteilig ansetzen — sonst rechnet er sich ärmer.
Weiter Monatspauschalen gezahlt. Das ist seit Januar steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn und wird bei der Prüfung nachversteuert.
Keine Aufzeichnung im Lohnkonto. Die Nachweise gehören dorthin, nicht in den Mailordner des Mitarbeiters.
Ist das Laden beim Arbeitgeber steuerfrei?
Ja, und hier ändert sich nichts.
Das unentgeltliche oder verbilligte Laden im Betrieb des Arbeitgebers ist nach Paragraf 3 Nummer 46 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Die Regelung gilt bis Ende 2030 und erfasst Elektroautos ebenso wie Plug-in-Hybride.
Für den Mitarbeiter heißt das: einstecken, laden, fertig. Keine Abrechnung, kein Nachweis, keine Steuer. Auch das private Fahrzeug darf am Arbeitsplatz steuerfrei geladen werden.
Ebenfalls begünstigt ist die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Stellt der Betrieb also eine Wallbox für zu Hause zur Verfügung, ohne sie zu übereignen, bleibt das steuerfrei.
Übereignet der Arbeitgeber die Wallbox dagegen, ist das ein geldwerter Vorteil — er kann aber pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Dasselbe gilt für Zuschüsse zu einer privat angeschafften Ladeeinrichtung.
Was Arbeitgeber jetzt umstellen müssen
Für Betriebe ist die Umstellung mehr als eine Zahlenänderung, weil die alte Automatik entfällt.
Die Lohnabrechnung anpassen. Wer noch feste Monatsbeträge erstattet, zahlt seit Januar steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn. Das fällt spätestens bei der nächsten Prüfung auf und wird dann rückwirkend nachversteuert.
Ein Verfahren festlegen. Sinnvoll ist eine schriftliche Regelung: Wer reicht wann welche Nachweise ein, in welcher Form, und bis wann wird erstattet. Ohne klaren Ablauf entsteht Aufwand auf beiden Seiten.
Die Wahl dokumentieren. Ob mit Pauschale oder tatsächlichen Kosten gerechnet wird, muss je Mitarbeiter und Kalenderjahr einheitlich sein. Diese Entscheidung gehört ins Lohnkonto.
Aufzeichnungen aufbewahren. Die Nachweise über die geladene Menge sind zum Lohnkonto zu nehmen. Eine exportierte App-Übersicht als PDF genügt dafür.
Wer eine Lademöglichkeit im Betrieb anbietet, macht sich das Leben deutlich leichter: Dieser Strom bleibt steuerfrei und muss überhaupt nicht abgerechnet werden.
Heimladen, Arbeitgeber oder unterwegs: welche Regel wann gilt
Drei Orte, drei unterschiedliche Wege — das sorgt in der Praxis für die meiste Verwirrung.
Zu Hause trägst du die Kosten zuerst selbst. Die geladene Menge wird nachgewiesen und mit 34 Cent multipliziert, alternativ werden die tatsächlichen Kosten belegt. Der so ermittelte Betrag ist steuerfreier Auslagenersatz.
Beim Arbeitgeber ist der Strom von vornherein steuerfrei. Keine Abrechnung nötig.
Unterwegs an öffentlichen Säulen rechnest du in tatsächlicher Höhe gegen Beleg ab. Diese Erstattung kommt zusätzlich zur Heimlade-Abrechnung und wird nicht mit ihr verrechnet.
Für die meisten Dienstwagenfahrer ist die Kombination aus Betriebsladen und Laden daheim der bequemste Weg. Von der Versteuerung des Arbeitswegs bleibt das übrigens unberührt: Der Zuschlag von 0,03 Prozent je Entfernungskilometer richtet sich allein nach dem Listenpreis, nicht danach, wo das Fahrzeug seinen Strom bekommt. Wie sich der Dienstwagen insgesamt rechnet, steht im Beitrag Dienstwagen oder Gehaltserhöhung.
Was das für die Fahrzeugwahl bedeutet
Die Abrechnung ändert nichts an der Versteuerung des Fahrzeugs selbst — beides läuft getrennt.
Für reine Elektroautos unter 100.000 Euro Bruttolistenpreis gilt weiterhin die 0,25-Prozent-Regel, nachzulesen im Beitrag zur 0,25-Prozent-Regelung für Elektroautos. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 Prozent angesetzt, wenn sie eines der beiden gesetzlichen Kriterien erfüllen — die Einzelheiten stehen im Beitrag zur 0,5-Prozent-Regel.
Beim Plug-in-Hybrid hat die Ladefrage allerdings mehr Gewicht. Sein Vorteil steht und fällt damit, dass er auch tatsächlich geladen wird. Wer ihn selten ansteckt, verbraucht wegen des Mehrgewichts mehr als mit einem vergleichbaren Verbrenner.
Welche Modelle rechnerisch am günstigsten sind, zeigt die Übersicht Bester Firmenwagen 2026. Den Überblick über alle Versteuerungsstufen gibt der Beitrag Dienstwagen versteuern 2026.
Wie viel E-Auto-Förderung ist für dich drin?
Unverbindliche Schätzung. Die Beträge entsprechen der Fördertabelle der Förderrichtlinie vom 19. Mai 2026 (Bundesanzeiger, BAnz AT 19.06.2026 B3), geprüft am 18.09.2026. Das BAFA-Antragsportal ist seit dem 19. Mai 2026 geöffnet. Eine Obergrenze beim Kaufpreis gibt es nicht.
Wallbox und Service für Geschäftskunden in Wiesloch
Für Betriebe und Selbstständige in Wiesloch, Walldorf, Heidelberg, Mannheim und Sinsheim beantworten wir die praktischen Fragen rund um das Laden — von der passenden Wallbox über die Anmeldung beim Netzbetreiber bis zur Frage, welche Ladedaten das jeweilige Fahrzeug liefert.
Beim Automobilsalon Bellemann betreuen wir Elektrofahrzeuge von ŠKODA, SEAT und CUPRA in Werkstatt und Service einschließlich der Hochvolt-Technik, also der Batterie und aller Bauteile mit hoher Spannung. Die lohnsteuerliche Umsetzung im Einzelfall bleibt Sache des Steuerberaters.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Regeln zur Erstattung stehen im BMF-Schreiben vom 11. November 2025, die Steuerbefreiung für das Laden im Betrieb in Paragraf 3 Nummer 46 des Einkommensteuergesetzes und die Pauschalierung in Paragraf 40 EStG. Den zugrunde liegenden Strompreis veröffentlicht das Statistische Bundesamt. Praxisnahe Erläuterungen zur Lohnabrechnung liefert die Haufe-Redaktion, eine unabhängige Einordnung der Dienstwagenbesteuerung der ADAC.
Update-Hinweis (Stand: 18.08.2026)
Der Beitrag wurde vollständig gegen den Wortlaut des BMF-Schreibens geprüft und in zwei Punkten korrigiert. Gerechnet wird mit 34 Cent je Kilowattstunde: Der vom Statistischen Bundesamt für das erste Halbjahr 2025 veröffentlichte Wert von 34,36 Cent wird auf volle Cent abgerundet. Zuvor stand der Rohwert als Abrechnungsgröße im Text. Ergänzt wurde außerdem, dass für ein Jahr immer der Wert aus dem ersten Halbjahr des Vorjahres maßgeblich ist, nicht der des laufenden Jahres. Neu aufgenommen sind der Umgang mit Solarstrom und dynamischen Tarifen, die Bindung der Wahl an das Kalenderjahr, die Pflichten für Arbeitgeber sowie die Klarstellung, dass der vielfach genannte Betrag von 1.020 Euro aus einem Rechenbeispiel stammt und keine Obergrenze ist. Letzter Stand der Angaben: 18.08.2026.
Häufige Fragen
Wie wird der Heimladestrom für Dienstwagen 2026 abgerechnet?
Kilowattstundengenau. Der Mitarbeiter weist die zu Hause geladene Menge nach, multipliziert sie mit 34 Cent, und diesen Betrag darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Die früheren festen Monatsbeträge zwischen 15 und 70 Euro sind zum 1. Januar 2026 entfallen und gelten letztmals für Gehaltsabrechnungen, die noch 2025 endeten.
Wie hoch ist die Strompauschale 2026 je Kilowattstunde?
34 Cent. Das Statistische Bundesamt hat für das erste Halbjahr 2025 einen Haushaltsstrompreis von 34,36 Cent veröffentlicht, und dieser Wert wird laut Vorgabe auf volle Cent abgerundet. Viele Ratgeber nennen deshalb fälschlich 34,36 Cent. Abgerechnet wird mit 34 Cent.
Brauche ich eine geeichte Wallbox für die Abrechnung?
Nein. Nachzuweisen ist die Strommenge über einen gesonderten stationären oder mobilen Zähler, und ausdrücklich zugelassen sind auch fahrzeuginterne Zähler. Die Ladedaten, die das Auto ohnehin protokolliert, genügen damit. Eine eichrechtskonforme Wallbox spart mehrere Hundert Euro Anschaffungskosten und ist für die Abrechnung nicht nötig.
Ist das Laden des Dienstwagens beim Arbeitgeber steuerfrei?
Ja, und zwar vollständig. Das unentgeltliche oder verbilligte Laden im Betrieb ist nach Paragraf 3 Nummer 46 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Lohn gewährt wird. Die Regelung gilt bis Ende 2030 und erfasst Elektroautos ebenso wie Plug-in-Hybride. Eine Abrechnung ist dafür nicht nötig.
Was passiert mit den alten Ladestrom-Pauschalen?
Sie sind entfallen. Je nach Fahrzeugtyp und Lademöglichkeit am Arbeitsplatz lagen sie zwischen 15 und 70 Euro im Monat und durften ohne jeden Verbrauchsnachweis erstattet werden. Anwendbar sind sie letztmals auf Gehaltsabrechnungen, die vor dem 1. Januar 2026 endeten, sowie auf sonstige Bezüge, die noch 2025 zugeflossen sind.
Gilt die Erstattung auch für Plug-in-Hybride?
Ja. Die Regeln gelten für Elektrofahrzeuge und für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gleichermaßen. Auch beim Plug-in-Hybrid werden die zu Hause geladenen Kilowattstunden nachgewiesen und über die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten erstattet.
Was gilt bei Solarstrom oder einem dynamischen Stromtarif?
Die Pauschale von 34 Cent ist auch dann anwendbar, ausdrücklich einschließlich der Nutzung einer privaten Photovoltaik-Anlage und dynamischer Tarife. Gerade bei eigenem Solarstrom ist das oft der bessere Weg, weil die tatsächlichen Kosten je Kilowattstunde deutlich niedriger liegen als 34 Cent.
Kann ich zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten wechseln?
Nicht innerhalb eines Jahres. Die Wahl zwischen den tatsächlichen Stromkosten und der Pauschale muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich getroffen werden. Wer einen teuren Haustarif hat, rechnet meist mit echten Kosten besser, wer günstig einkauft oder Solarstrom nutzt, mit der Pauschale.
Was ist mit dem Laden an öffentlichen Ladesäulen?
Diese Kosten werden zusätzlich erstattet, und zwar in tatsächlicher Höhe gegen Beleg. Die Pauschale betrifft nur den nicht so leicht zuzuordnenden Strom aus der eigenen Steckdose. Wer unterwegs lädt, sammelt also weiterhin Quittungen.
Was passiert ohne Nachweis der geladenen Menge?
Dann ist keine steuerfreie Erstattung des Heimladestroms mehr möglich, weil die pauschale Alternative weggefallen ist. Zahlt der Arbeitgeber trotzdem etwas, ist das steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Deshalb lohnt es sich, die Aufzeichnung von Anfang an sauber aufzusetzen.