- THG-Prämie beantragen: der Ablauf, die Unterlagen und die Frage, ob es auch selbst geht
- THG-Anbieter-Vergleich 2026: seriöse Angebote erkennen, bevor man abtritt
- THG-Quote: Hybrid, E-Roller & Co. — welche Fahrzeuge zählen
- THG-Quote: Leasing und Dienstwagen — wem die Prämie gehört
- THG-Prämie 2027: Prognose, Quotensprung, bester Zeitpunkt
Inhalt dieses Artikels
- THG-Quote für die Wallbox: Wer bekommt die 17 Cent pro kWh?
- Kurzantwort
- Bringt eine private Wallbox automatisch THG-Prämie?
- THG Quote für private Wallbox: drei Wege, die trotzdem offenstehen
- Zählt jedes Auto? Hybride, Gäste und Firmenflotten am Ladepunkt
- Wallbox öffentlich zugänglich machen: Was heißt das konkret?
- THG-Quote Ladepunkt: Welche Voraussetzungen gelten technisch?
- THG Quote Wallbox: Voraussetzungen und Meldung bei der Bundesnetzagentur
- THG-Prämie Ladesäule beantragen: So läuft es über den Anbieter
- THG Quote Ladestrom: Wie viel Geld bringt die Kilowattstunde wirklich?
- THG Quote für Ladesäulenbetreiber: Für wen lohnt sie sich — und für wen nicht?
- Welche Fehler kosten die THG-Prämie für den Ladepunkt?
- Photovoltaik plus Ladepunkt: der Ökostrom-Hebel
- Mit Wallbox Geld verdienen: vom Firmenparkplatz zum vergüteten Ladepunkt
- Wallbox vermieten oder Strom verkaufen: die Wege neben der Quote
- In zehn Minuten geprüft: Ist dein Ladepunkt ein Kandidat?
Beim Stichwort THG-Prämie denken die meisten an das E-Auto: einmal im Jahr Fahrzeugschein hochladen, Geld bekommen. Dass auch Ladestrom vergütet wird — pro Kilowattstunde, Jahr für Jahr —, wissen deutlich weniger. Und wer es weiß, scheitert oft an einem einzigen Wort im Kleingedruckten.
Dieses Wort heißt „öffentlich”. Genau darum geht es in diesem Beitrag: was die Ladestrom-Prämie wirklich voraussetzt, wie die Anmeldung läuft — und eine ehrliche Rechnung, für wen sich das lohnt.
THG-Quote für die Wallbox: Wer bekommt die 17 Cent pro kWh?
Die kurze Fassung vorab: nicht jede Wallbox — aber mehr Betreiber, als viele denken.
Kurzantwort
Bringt eine private Wallbox automatisch THG-Prämie?
Nein — und dieses Nein vorweg erspart Enttäuschungen. Die Rechtsgrundlage der Ladestrom-Vergütung ist die Treibhausgasminderungs-Quote aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit ihrer 38. Verordnung. Dort ist festgelegt: Anrechenbar ist Strom, der an öffentlich zugänglichen Ladepunkten abgegeben wird.
Die Wallbox in der abgeschlossenen Garage, hinter dem Hoftor oder im Carport mit Kette erfüllt das nicht — egal, wie viel dort geladen wird. Werbeversprechen, die pauschal „Geld für deine Wallbox” in Aussicht stellen, lassen diese Bedingung gern im Kleingedruckten verschwinden.
Die gute Nachricht daneben: Für das E-Auto selbst gilt die Einschränkung nicht. Jeder Halter eines reinen Elektroautos kann die Fahrzeug-Prämie jährlich abrufen — wie das geht, steht im Beitrag zum THG-Antrag in zwei Minuten.
THG Quote für private Wallbox: drei Wege, die trotzdem offenstehen
Wer die Garagen-Wallbox nicht öffnen kann oder will, muss das Thema nicht abhaken — drei Wege bleiben auch im rein privaten Umfeld.
Der erste ist der wichtigste und wird oben schon angedeutet: die Fahrzeug-Prämie. Sie hängt am zugelassenen E-Auto, nicht am Ladeort, und bringt aktuell bis zu 390 Euro im Jahr — völlig unabhängig davon, ob zu Hause hinter verschlossenem Tor geladen wird. Für die meisten Privathaushalte ist das der ganze relevante THG-Ertrag, und er ist mit zwei Minuten Aufwand abgeholt.
Der zweite Weg betrifft Miet- und Wohnanlagen: Steht die Wallbox in einer Tiefgarage mit mehreren Parteien, kann die Eigentümergemeinschaft oder der Betreiber der Ladeinfrastruktur prüfen, ob eine Meldung als zugänglicher Ladepunkt infrage kommt — etwa wenn Besucherstellplätze mit Lademöglichkeit existieren. Das ist kein Selbstläufer, aber in größeren Anlagen den Blick wert, weil dort die Kilowattstunden vieler Fahrzeuge zusammenkommen.
Der dritte Weg ist die zeitlich begrenzte Öffnung: Die Regeln erlauben ausdrücklich Ladepunkte, die nur zu bestimmten Zeiten öffentlich sind. Ein Hof, der werktags offen steht und nur nachts verschlossen wird, kann die Bedingung erfüllen — die Prämie gibt es dann anteilig für den gemeldeten Zeitraum. Wer also ohnehin tagsüber offene Zufahrt hat, ist näher an der Vergütung, als die Garagen-Absage vermuten lässt.
Zählt jedes Auto? Hybride, Gäste und Firmenflotten am Ladepunkt
Eine Eigenheit der Ladestrom-Quote wird oft übersehen: Vergütet werden Kilowattstunden, nicht Fahrzeuge. Am gemeldeten Ladepunkt zählt der gemessene Strom — unabhängig davon, wer dort lädt und was für ein Auto es ist.
Das hat zwei praktische Folgen. Erstens: Auch der Ladestrom eines Plug-in-Hybriden fließt am öffentlichen Ladepunkt in die Messung ein. Das steht im Kontrast zur Fahrzeug-Prämie, die es nur für reine Elektroautos gibt — welche Fahrzeuge dort berechtigt sind, klärt der Beitrag zur THG-Quote für Hybride und E-Roller. Zweitens: Firmenflotten mit eigenem, öffentlich gemeldetem Ladepunkt vergüten sich ihren Flottenstrom praktisch selbst — zusätzlich zu den Fahrzeug-Prämien der einzelnen Autos, bei denen die Halterfrage zählt, wie der Beitrag zur THG-Quote bei Leasing und Dienstwagen zeigt.
Für Betreiber heißt das: Je bunter der Mix am Ladepunkt — eigene Autos, Kundschaft, Gäste, Hybride —, desto schneller füllt sich das Kilowattstunden-Konto. Die Quote fragt nicht, wessen Strom es war; sie fragt nur, ob der Punkt gemeldet und der Zähler belastbar ist.
Wallbox öffentlich zugänglich machen: Was heißt das konkret?
„Öffentlich zugänglich” ist keine Gefühlsfrage, sondern definiert: Der Ladepunkt muss für einen unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis erreichbar sein. Übersetzt: Fremde mit E-Auto dürfen dort laden — nicht bloß Familie, Nachbarn oder Kollegen mit Absprache.
Drei Dinge machen die Zugänglichkeit in der Praxis aus. Erstens die Erreichbarkeit: freie Zufahrt ohne verschlossene Schranke, Tor oder Poller. Zweitens die Erkennbarkeit: ein Hinweisschild am Platz oder der Eintrag in der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur. Drittens die Verfügbarkeit: Der Punkt muss nicht rund um die Uhr offen sein — eine zeitweise Öffnung, etwa werktags oder tagsüber, ist zulässig, ein paar Minuten am Tag genügen dagegen nicht.
Wichtig fürs Erwartungsmanagement: Öffentlich zugänglich heißt nicht, dass ständig Fremde auf dem Grundstück stehen müssen. Es heißt, dass sie dürften. Auf einem Betriebsparkplatz oder Hof mit ohnehin offener Zufahrt ändert sich am Alltag oft wenig.
THG-Quote Ladepunkt: Welche Voraussetzungen gelten technisch?
Neben der Zugänglichkeit verlangt die Ladesäulenverordnung ein paar technische Grundlagen. Der Ladepunkt braucht die üblichen Steckertypen, muss punktuelles Laden erlauben — also Laden ohne vorherige Vertragsbindung, ob kostenlos, per Karte oder über eine Web-Bezahlung — und eine standardisierte Schnittstelle mitbringen.
Klingt nach viel, ist es bei aktueller Hardware meist nicht: Gängige Wallboxen namhafter Hersteller erfüllen die technischen Punkte ab Werk oder per Einstellung. Die eigentlichen Hürden sind fast immer Zugänglichkeit und Meldung, nicht die Technik.
Ein Punkt verdient trotzdem Aufmerksamkeit: die Messung. Vergütet werden gemessene Kilowattstunden. Der Zähler im Gerät muss die abgegebene Menge sauber erfassen — bei Geräten mit integriertem Stromzähler gegeben, bei sehr einfachen Boxen ein Prüfpunkt vor der Anmeldung.
THG Quote Wallbox: Voraussetzungen und Meldung bei der Bundesnetzagentur
Der Weg zur Prämie führt zwingend über die Behörde, und er ist kürzer, als er klingt.
Der Ladepunkt wird über das Meldeportal der Bundesnetzagentur registriert — mit Standort, Leistung und Betreiberdaten, spätestens zur Inbetriebnahme als öffentlicher Punkt. Mit der Registrierung bekommt der Ladepunkt seine Betreiberkennung; sie ist der Schlüssel für alles Weitere, denn ohne diese Kennung nimmt kein seriöser THG-Anbieter den Punkt an.
Wer den Behördenteil scheut: Mehrere Anbieter übernehmen die Meldung als Teil ihres Services. Das ist legitim — nur sollte klar sein, dass der Betreiber rechtlich in der Verantwortung bleibt, dass die Angaben stimmen und der Punkt tatsächlich zugänglich ist.
THG-Prämie Ladesäule beantragen: So läuft es über den Anbieter
Die Quote selbst verkauft man nicht im Alleingang an Mineralölkonzerne — das übernehmen spezialisierte Anbieter, genau wie bei der Fahrzeug-Prämie. Der Ablauf in fünf Schritten:
Erstens den Ladepunkt öffentlich zugänglich errichten oder umwidmen. Zweitens bei der Bundesnetzagentur melden. Drittens beim THG-Anbieter anmelden, mit Betreiberkennung und Standort. Viertens läuft die Messung: Die abgegebenen Kilowattstunden werden erfasst und in der Regel jährlich gemeldet. Fünftens macht der Anbieter die Mengen beim Umweltbundesamt geltend, verkauft die Zertifikate und zahlt aus.
Rückwirkend gibt es dabei nichts: Gezählt wird ab Anmeldung. Wer über den Schritt nachdenkt, verliert mit jedem Monat Wartezeit echte Kilowattstunden. Worauf bei der Anbieterwahl generell zu achten ist — Auszahlungswege, Fristen, Seriosität —, behandelt der THG-Anbieter-Vergleich ausführlich.
THG Quote Ladestrom: Wie viel Geld bringt die Kilowattstunde wirklich?
Jetzt die Rechnung ohne Werbebrille. Die Vergütung pro Kilowattstunde legt kein Gesetz fest — sie entsteht am Markt für die Zertifikate und unterscheidet sich stark je Anbieter. Die aktuelle Spanne reicht von rund 3 Cent bei einigen Vergleichsportal-Anbietern bis zu 17 Cent bei Anbietern wie Geld für eAuto; einzelne Marktübersichten nennen zeitweise noch höhere Sätze.
Was das im Jahr bedeutet, zeigt eine einfache Beispielrechnung mit 2.000 abgegebenen Kilowattstunden — das entspricht grob dem Jahresladebedarf eines einzelnen E-Autos: Bei 3 Cent sind es 60 Euro, bei 10 Cent 200 Euro, bei 17 Cent rund 340 Euro. Lädt am Punkt regelmäßig mehr als ein Fahrzeug, skaliert die Summe entsprechend nach oben.
Zwei ehrliche Einordnungen dazu. Erstens: Die Sätze ändern sich mit dem Zertifikatemarkt — was heute 17 Cent bringt, kann nächstes Jahr weniger sein. Zweitens: Der Aufwand ist real, aber einmalig; danach läuft die Abrechnung jährlich nebenher. Als Rendite auf eine ohnehin vorhandene, ohnehin zugängliche Ladesäule ist das gutes Geld. Als alleiniger Grund, die Heimgarage umzubauen, meist nicht.
THG Quote für Ladesäulenbetreiber: Für wen lohnt sie sich — und für wen nicht?
Die Bedingung „öffentlich zugänglich” sortiert die Kandidaten fast von selbst.
Gut geeignet sind Ladepunkte, an denen ohnehin Dritte laden oder laden könnten: der Firmenparkplatz mit offener Zufahrt, der Hof eines Betriebs, der Stellplatz an der Ferienwohnung, die Säule am Vereinsheim oder vor dem Mehrfamilienhaus mit offener Einfahrt. Hier kostet die Öffnung wenig und die Meldung macht aus vorhandener Infrastruktur eine jährliche Einnahme.
Schlecht geeignet ist die klassische Heim-Wallbox im Reihenhaus oder in der Tiefgarage. Wer dort öffnen wollte, müsste Zufahrt, Beschilderung und Verfügbarkeit ernsthaft herstellen — und hätte tatsächlich fremde Autos auf dem eigenen Stellplatz. Für die 60 bis 340 Euro im Jahr ist das den wenigsten die Sache wert; das ist keine Schwäche der Prämie, sondern ehrliche Mathematik.
Dazwischen liegt ein Feld, das oft übersehen wird: Gewerbetreibende mit Kundenparkplatz. Eine Säule, die tagsüber Kunden lädt, erfüllt die Zugänglichkeit häufig ohnehin — hier ist die Prämie schlicht liegengelassenes Geld.
Welche Fehler kosten die THG-Prämie für den Ladepunkt?
In der Praxis scheitert die Ladestrom-Prämie selten am Gesetz — sondern an vermeidbaren Fehlern bei der Umsetzung. Vier davon tauchen immer wieder auf.
Der erste ist die Papier-Zugänglichkeit: Ein Ladepunkt wird als öffentlich gemeldet, ist es aber faktisch nicht — das Tor bleibt zu, das Schild fehlt, Fremde kommen nie zum Laden. Das ist keine Grauzone, sondern eine Falschangabe gegenüber Behörde und Anbieter, und sie kann die komplette Vergütung kosten. Wer meldet, muss die Zugänglichkeit ernst meinen.
Der zweite Fehler ist die Doppelvermarktung. Die Kilowattstunden eines Ladepunkts dürfen nur einmal geltend gemacht werden — wer denselben Punkt bei zwei Anbietern anmeldet, produziert einen Konflikt, der schlimmstenfalls beide Anmeldungen platzen lässt. Bei einem Anbieterwechsel gehört der alte Vertrag sauber beendet, bevor der neue beginnt.
Drittens die Messlücke: Ohne belastbare Zählerstände gibt es nichts zu vergüten. Wer die Wallbox tauscht, den Zähler zurücksetzt oder die Messdaten nicht sichert, verliert im Zweifel die Kilowattstunden des laufenden Jahres. Ein Foto vom Zählerstand zum Jahresstart ist eine simple Versicherung.
Und viertens das Warten selbst. Da rückwirkend nichts angerechnet wird, kostet jeder Monat zwischen „Ladepunkt wäre geeignet” und „Ladepunkt ist gemeldet” bares Geld. Die Anmeldung ist der einzige Schritt mit Behördenkontakt — danach läuft der Prozess praktisch von allein.
Photovoltaik plus Ladepunkt: der Ökostrom-Hebel
Für eine Gruppe von Betreibern lohnt ein zweiter Blick: Wer den Ladestrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage liefert, kann bei mehreren Anbietern eine höhere Vergütung erhalten. Der Hintergrund ist die Logik der Quote selbst — je sauberer der eingespeiste Strom nachweislich ist, desto mehr Emissionsminderung steckt in jeder Kilowattstunde, und desto wertvoller ist sie im Zertifikatehandel.
Der Nachweis läuft über die Anlagendaten: Wer belegen kann, dass der Ladepunkt aus lokal erzeugtem Solarstrom gespeist wird, meldet das bei der Anbieter-Anmeldung mit an. Die Aufschläge unterscheiden sich je Anbieter und Marktlage — pauschale Versprechen wären hier unseriös, aber die Nachfrage nach nachweislich grünem Ladestrom wächst stetig.
Interessant ist die Kombination vor allem dort, wo ohnehin beides zusammenkommt: Betriebsdach mit PV-Anlage, Kundenparkplatz mit Ladesäule. Dann speist die Anlage tagsüber genau dann, wenn geladen wird, und die Prämie vergütet Strom, dessen Erzeugung längst bezahlt ist. Was die eigene Ladeinfrastruktur in der Anschaffung kostet, führt der Beitrag zur Wallbox-Installation auf; wie sich Ladekosten zu Hause und unterwegs vergleichen, zeigt die Rechnung zu den Ladekosten pro 100 Kilometer.
Mit Wallbox Geld verdienen: vom Firmenparkplatz zum vergüteten Ladepunkt
Wie der Weg konkret aussieht, lässt sich am typischsten Kandidaten durchspielen: einem Betrieb mit Kundenparkplatz und vorhandener Wallbox — eine Konstellation, die es in der Autobranche, im Einzelhandel und in der Gastronomie tausendfach gibt.
Schritt eins ist die ehrliche Bestandsaufnahme: Ist die Zufahrt während der Geschäftszeiten frei? Kann ein fremdes E-Auto den Platz erreichen und laden, ohne dass jemand einen Schlüssel holen muss? Wenn ja, ist die Zugänglichkeit im Kern schon gegeben — es fehlt meist nur die Sichtbarkeit. Ein Hinweisschild und die Aufnahme in die Ladesäulenkarte lösen das.
Schritt zwei ist die Meldung bei der Bundesnetzagentur mit den Eckdaten des Ladepunkts. Schritt drei die Anmeldung beim THG-Anbieter mit der erhaltenen Betreiberkennung. Ab dann zählt jede abgegebene Kilowattstunde — die des Kunden, der während der Beratung lädt, genauso wie die des eigenen Firmenwagens an der eigenen Säule.
Die Jahresrechnung für diesen Beispielbetrieb: Laden täglich auch nur zwei, drei Autos für je eine Stunde an einer 11-kW-Wallbox, kommen übers Jahr schnell mehrere tausend Kilowattstunden zusammen. Bei 17 Cent ist das ein mittlerer dreistelliger Betrag — für Infrastruktur, die ohnehin da ist und ohnehin genutzt wird. Genau diese Rechnung ist es, die den Ladepunkt vom Kostenfaktor zur kleinen Einnahmequelle dreht.
Wallbox vermieten oder Strom verkaufen: die Wege neben der Quote
Die THG-Quote ist nicht der einzige Weg, aus einem Ladepunkt Einnahmen zu machen — aber der mit dem geringsten laufenden Aufwand.
Wer zusätzlich Ladestrom verkaufen will, betritt die nächste Stufe: Dann gelten die Vorgaben für Abrechnung und Messung im Verkehr, vom geeichten Zähler bis zur transparenten Preisangabe. Plattformen fürs Wallbox-Teilen vermitteln private Ladepunkte gegen Gebühr; steuerlich werden solche Einnahmen relevant und gehören in die Erklärung. Beides kann sich an gut frequentierten Standorten rechnen, verlangt aber deutlich mehr Pflege als die reine Quoten-Anmeldung.
Die nüchterne Reihenfolge für die meisten Betreiber lautet deshalb: erst die THG-Anmeldung des ohnehin zugänglichen Punkts, dann — bei echter Nachfrage — über Bezahlmodelle nachdenken.
In zehn Minuten geprüft: Ist dein Ladepunkt ein Kandidat?
Zum Abschluss der Praxisteil — eine Selbstprüfung, die sich ohne Unterlagen im Kopf durchgehen lässt.
Beginne bei der Zufahrt: Kommt ein fremdes Auto zu üblichen Zeiten bis an die Wallbox, ohne dass jemand aufschließen muss? Wenn hier schon das Nein steht, ist die Fahrzeug-Prämie dein Weg und der Rest des Themas Theorie. Steht ein Ja oder ein „tagsüber ja”, geht es weiter zur Technik: Hat die Box einen normalen Typ-2-Anschluss und einen integrierten Zähler? Beides beantwortet das Datenblatt in einer Minute.
Dritte Frage: Bist du bereit, die Öffentlichkeit sichtbar zu machen — mit Schild und Eintrag in der Ladesäulenkarte? Das ist der Punkt, an dem aus der stillen Duldung eine echte Zusage wird; wer hier zögert, sollte nicht melden. Vierte Frage: Wer betreibt den Punkt formal — du selbst, die Firma, die Eigentümergemeinschaft? Diese Person oder Gesellschaft übernimmt Meldung und Verantwortung und bekommt die Prämie.
Wer alle vier Fragen sauber beantworten kann, hat die Anmeldung faktisch schon vorbereitet: Bundesnetzagentur, Betreiberkennung, Anbieter — von da an arbeitet der Zähler. Und wer bei Frage eins hängen bleibt, hat trotzdem etwas gewonnen: die Gewissheit, beim Thema Ladestrom nichts zu verpassen, und den kürzeren Weg über das Fahrzeug.
Was gilt für das E-Auto selbst?
Zum Schluss die Einordnung, die in keiner Ladestrom-Werbung fehlen sollte: Die deutlich einfachere Prämie bleibt die fürs Fahrzeug. Jeder, auf den ein reines Elektroauto zugelassen ist, kann sie jährlich abrufen — aktuell bis zu 390 Euro, mit nichts weiter als dem Fahrzeugschein, unabhängig davon, wo das Auto lädt.
Beide Prämien lassen sich kombinieren: das Auto über die Fahrzeug-Quote, der öffentliche Ladepunkt über die Ladestrom-Quote. Wie die Fahrzeug-Prämie funktioniert, welche Fristen gelten und wie die Anbieter auszahlen, bündelt unser Überblick zur THG-Quote 2026; die Prognose für das kommende Jahr steht im Beitrag zur THG-Prämie 2027.
Und wer gerade erst überlegt, ob ein E-Auto ins Haus kommt: Bei Fragen zu Wallbox-Installation, Ladeleistung und allem, was die Elektro-Modelle im Alltag brauchen, ist unsere Werkstatt in Wiesloch die Anlaufstelle in der Region.
Quellen und weiterführende Informationen
Die rechtliche Grundlage der Ladestrom-Vergütung bilden die Treibhausgasminderungs-Quote nach § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz mit der 38. BImSchV sowie die Ladesäulenverordnung mit den Anforderungen an öffentliche Ladepunkte. Die Meldung der Ladepunkte läuft über die Bundesnetzagentur. Die Definition der öffentlichen Zugänglichkeit und die Anbieter-Vergütungen dokumentiert unter anderem Verivox in der Übersicht zur THG-Quote für Wallboxen; die 17-Cent-Vergütung nennt Geld für eAuto auf der eigenen Ladestrom-Seite.
Update-Hinweis
Stand: 01.09.2026. Die genannten Vergütungssätze sind Marktpreise der Anbieter und ändern sich mit dem Zertifikatehandel; die Beispielrechnung mit 2.000 Kilowattstunden ist eine Orientierung, keine Zusage. Verbindlich sind die Bedingungen des jeweiligen Anbieters und die Vorgaben von Ladesäulenverordnung und Bundesnetzagentur.
Häufige Fragen
Bekommt eine private Wallbox die THG-Quote?
Nur, wenn sie öffentlich zugänglich ist und bei der Bundesnetzagentur als Ladepunkt gemeldet wurde. Eine Wallbox in der verschlossenen Garage oder hinter dem Hoftor erfüllt die Bedingung nicht. Das eigene E-Auto bringt aber unabhängig davon die normale Fahrzeug-Prämie.
Was heißt öffentlich zugänglich bei einer Wallbox?
Der Ladepunkt muss für einen unbestimmten Personenkreis erreichbar sein — nicht nur für Nachbarn oder Bekannte. Dazu gehören freie Zufahrt ohne verschlossene Schranken, Erkennbarkeit etwa durch Beschilderung und ausreichende Standzeiten. Eine zeitweise Öffnung, zum Beispiel werktags, ist zulässig.
Wie viel THG-Prämie gibt es pro Kilowattstunde?
Das legt der Markt fest, nicht der Staat. Die Spanne reicht je nach Anbieter derzeit von rund 3 bis 17 Cent pro Kilowattstunde. Bei 2.000 abgegebenen Kilowattstunden im Jahr ergibt das zwischen etwa 60 und 340 Euro — die Anbieterwahl macht hier den größten Unterschied.
Wie melde ich meine Wallbox bei der Bundesnetzagentur an?
Der Ladepunkt wird über das Meldeportal der Bundesnetzagentur registriert, spätestens zur Inbetriebnahme als öffentlicher Punkt. Danach erhält er eine Betreiberkennung, die für die THG-Anmeldung beim Anbieter nötig ist. Einige Anbieter übernehmen diese Meldung als Service.
Welche Technik muss der Ladepunkt erfüllen?
Es gelten die Vorgaben der Ladesäulenverordnung: unter anderem punktuelles Laden ohne Vertragsbindung, eine standardisierte Schnittstelle und die üblichen Steckertypen. Moderne Wallboxen namhafter Hersteller erfüllen die technischen Punkte meist; entscheidend sind Zugänglichkeit und Meldung.
Zählt der eigene Ladestrom fürs eigene Auto mit?
Vergütet wird der am gemeldeten Ladepunkt gemessene Strom. Wo das eigene Fahrzeug an der eigenen öffentlichen Säule lädt, fließen diese Kilowattstunden in die Messung ein. Die Details regelt der jeweilige Anbieter in seinen Bedingungen — vor der Anmeldung lesen.
Lohnt sich die THG-Quote für Ladesäulenbetreiber?
Je mehr Fremdladung, desto eher. Interessant ist die Prämie vor allem für Ladepunkte an Firmenparkplätzen, Höfen oder vor Ferienwohnungen, wo regelmäßig Dritte laden. Für die reine Heim-Wallbox im Reihenhaus ist der Umbau zur öffentlichen Säule selten sinnvoll.
Was ist der Unterschied zur normalen THG-Prämie fürs E-Auto?
Die Fahrzeug-Prämie gibt es einmal jährlich pro zugelassenem E-Auto, ohne weitere Bedingungen — aktuell bis zu 390 Euro. Die Ladestrom-Prämie ist davon unabhängig und vergütet abgegebene Kilowattstunden am öffentlichen Ladepunkt. Beides lässt sich kombinieren.
Muss ich für den Ladestrom Geld verlangen?
Nein. Auch ein kostenlos angebotener öffentlicher Ladepunkt kann die THG-Quote erhalten — die Ladesäulenverordnung verlangt nur, dass punktuelles Laden möglich ist. Wer Geld verlangen will, muss zusätzlich die Vorgaben für Abrechnung und Messung erfüllen.
Gilt die THG-Quote für öffentliche Ladesäulen auch bei kleinen Betreibern?
Ja. Die Regeln unterscheiden nicht nach Größe — eine einzelne öffentlich zugängliche Wallbox auf einem Betriebshof zählt genauso wie ein Ladepark. Entscheidend sind Meldung, Zugänglichkeit und gemessene Kilowattstunden, nicht die Zahl der Ladepunkte.
Bis wann muss ich die Ladestrom-Mengen einreichen?
Die Mengen eines Jahres werden über den Anbieter beim Umweltbundesamt geltend gemacht; die Anbieter setzen dafür eigene Fristen im Jahresverlauf. Wer neu startet, meldet erst den Ladepunkt an und sammelt ab dann Messwerte — rückwirkend gibt es nichts.