Inhalt dieses Artikels
- THG-Quote für die Wallbox: Wer bekommt die 17 Cent pro kWh?
- Kurzantwort
- Bringt eine private Wallbox THG-Prämie?
- THG-Quote für die private Wallbox: was dir stattdessen bleibt
- Wallbox öffentlich zugänglich machen: Was heißt das konkret?
- Ist eine 11-kW-Wallbox meldepflichtig? Und dürfen Fremde daran laden?
- THG Quote Wallbox: Voraussetzungen, Eichrecht und Meldung bei der Bundesnetzagentur
- THG-Prämie Ladesäule beantragen: So läuft es über den Anbieter
- THG Quote Ladestrom: Wie viel Geld bringt die Kilowattstunde wirklich?
- Zählt jedes Auto? Hybride, Gäste und Firmenflotten am Ladepunkt
- THG Quote für Ladesäulenbetreiber: Für wen lohnt sie sich?
- Photovoltaik plus Ladepunkt: der Ökostrom-Hebel
- Welche Fehler kosten die THG-Prämie für den Ladepunkt?
- In zehn Minuten geprüft: Ist dein Ladepunkt ein Kandidat?
- Mit Wallbox Geld verdienen: Strom verkaufen oder teilen
- Was gilt für das E-Auto selbst?
THG-Quote für die Wallbox: Wer bekommt die 17 Cent pro kWh?
Bei der THG-Prämie geht es meist um das Elektroauto: einmal im Jahr den Fahrzeugschein hochladen, Geld bekommen. Die THG-Quote vergütet aber auch Ladestrom, und zwar je Kilowattstunde. Ein Anbieter wirbt mit 17 Cent pro Kilowattstunde, auch für Wallboxen zu Hause.
Genau hier lohnt der genaue Blick. Geld gibt es nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte, und 2026 sind neue Regeln dazugekommen, etwa eine eigene Kennung für jeden Ladepunkt. Nötig sind außerdem geeichte Messung und die Meldung bei der Bundesnetzagentur. Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur haben außerdem klargestellt, was sie von privaten Wallboxen halten. Wie die normale Prämie fürs Auto funktioniert, erklärt der Überblick zur THG-Quote 2026.
Kurzantwort
Bringt eine private Wallbox THG-Prämie?
In der Regel nicht. Die Rechtsgrundlage ist die 38. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (38. BImSchV). Sie unterscheidet zwei Fälle. Für das Laden zu Hause bekommt jedes reine Elektroauto pauschal einen Schätzwert von 2.000 Kilowattstunden im Jahr angerechnet, das ist die normale Fahrzeug-Prämie. Gemessene Mengen dürfen dagegen nur aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten gemeldet werden, so steht es in § 8 der Verordnung.
Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur haben dazu eine gemeinsame Klarstellung veröffentlicht, die das Umweltbundesamt bis heute auf seiner Seite zur THG-Quote anbietet. Darin heißt es: Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf anderen Stellplätzen von Privatpersonen sind grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Eine Öffnung der eigenen Wallbox für wenige Minuten am Tag erfüllt den Zweck nicht.
Das Umweltbundesamt geht noch weiter. Private Wallboxen als öffentlich zu melden, um den Strom bescheinigen zu lassen, sei nicht im Sinne der THG-Quote. Es führe zu einer missbräuchlichen Doppelanrechnung, weil der Heimladestrom schon über den Schätzwert des Autos zählt. Werbung, die pauschal „Geld für deine Wallbox“ verspricht, solltest du deshalb genau lesen.
Der Gedanke dahinter ist einfach. Der Gesetzgeber hat zwei Töpfe gebildet: Laden zu Hause wird pauschal über das Auto abgegolten, Laden an öffentlichen Säulen über die gemessene Menge. Wer seinen Heimstrom in den zweiten Topf verschiebt, lässt denselben Strom zweimal zählen. Auch die Bundesnetzagentur nimmt Ladepunkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, laut Klarstellung nicht ins Ladesäulenregister auf.
THG-Quote für die private Wallbox: was dir stattdessen bleibt
Der wichtigste Weg ist die Fahrzeug-Prämie. Sie hängt am zugelassenen Elektroauto, nicht am Ladeort. Laut dem Vergleich von AUTO BILD (Tabelle Stand 12.10.2026) zahlen 35 Anbieter mindestens 300 Euro dafür, die Spitze liegt bei 410 Euro, ganz ohne Wallbox-Bedingungen.
Für 2026 ist damit Eile geboten. AUTO BILD rät, das Auto bis zum 31. Oktober 2026 angemeldet zu haben, weil viele Anbieter dann keine Fahrzeuge mehr annehmen; beim Spitzenangebot geht es bis zum 10. November. Die gesetzliche Frist beim Umweltbundesamt ist der 15. November. Wie der Antrag geht, zeigt der Beitrag zum THG-Prämie beantragen mit Ablauf und Unterlagen.
Der zweite Weg betrifft Betriebe. Hast du ein Geschäft, eine Gaststätte oder einen Betrieb mit Kundenparkplatz, den jeder befahren kann, kann ein Ladepunkt dort wirklich öffentlich zugänglich sein. Dann lohnt es sich, die Voraussetzungen unten durchzugehen.
Für Mehrfamilienhäuser und Tiefgaragen gilt: Stellplätze, die nur Bewohner erreichen, sind nicht der Allgemeinheit zugänglich. Eine Meldung als öffentlicher Ladepunkt kommt dort nur infrage, wenn wirklich jeder hineinfahren und laden kann, etwa an Besucherplätzen vor dem Haus.
Wallbox öffentlich zugänglich machen: Was heißt das konkret?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Ladesäulenverordnung. Sie übernimmt die Begriffsbestimmung aus der EU-Verordnung für Ladeinfrastruktur (AFIR). Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt demnach, wenn er an einem Ort steht, der der Allgemeinheit zugänglich ist. Das kann öffentlicher oder privater Grund sein, und der Zugang darf auch an Bedingungen geknüpft sein, etwa an Öffnungszeiten.
In der Praxis heißt das: Ein fremder Fahrer mit Elektroauto muss den Platz erreichen und dort laden können, ohne dass jemand aufschließt. Ein Kundenparkplatz, der während der Öffnungszeiten frei befahrbar ist, erfüllt das oft. Die Einfahrt deines Hauses erfüllt es in der Regel nicht, auch nicht mit einem Schild.
Wichtig ist auch die Zeit. Die Klarstellung von Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur verweist darauf, dass beim normalen Laden bis 22 Kilowatt ein Auto meist mehrere Stunden steht. Ein Ladepunkt muss deshalb ausreichend lange verfügbar sein. Für öffentliche Ladepunkte, die seit dem 13. April 2024 gebaut wurden, schreibt die AFIR außerdem vor, dass Fremde ohne Vertrag laden können, mit einem in der EU gängigen Zahlungsmittel.
Ist eine 11-kW-Wallbox meldepflichtig? Und dürfen Fremde daran laden?
Hier werden zwei völlig verschiedene Meldungen verwechselt, und das kostet Leute regelmäßig Nerven. Die eine geht an deinen Netzbetreiber, die andere an die Bundesnetzagentur.
Beim Netzbetreiber ist jede Wallbox anzumelden, auch eine mit 11 Kilowatt. Das steht in § 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung: Ladeeinrichtungen sind vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Eine Zustimmung braucht es erst, wenn die Anschlussleistung aller Ladepunkte zusammen 12 Kilovoltampere übersteigt. Eine 11-kW-Box liegt darunter und ist damit nur mitzuteilen, eine 22-kW-Box liegt darüber und braucht grünes Licht. Der Netzbetreiber hat dafür zwei Monate Zeit. Wer eine 22-kW-Box plant, sollte diese Wartezeit also einrechnen. Ins Marktstammdatenregister muss eine Wallbox übrigens nicht, anders als eine Solaranlage oder ein Speicher.
Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur ist etwas ganz anderes. Sie betrifft nur Ladepunkte, die öffentlich zugänglich sind, und sie ist die Eintrittskarte zur THG-Quote für Ladestrom. Deine Wallbox in der Garage betrifft sie nicht.
Dürfen Fremde an deiner Wallbox laden? Ja, verboten ist das nicht. Du darfst Nachbarn, Gästen oder Mietern Strom abgeben. Nur zwei Dinge folgen daraus nicht automatisch: Dein Ladepunkt wird dadurch nicht öffentlich zugänglich im Sinne der Verordnung, und du bekommst dafür keine THG-Quote. Lässt du jemanden umsonst laden, brauchst du an der privaten Wallbox auch keine geeichte Messung. Sobald du dagegen nach Kilowattstunden abrechnest, muss die Menge messrichtig erfasst sein. Für einen öffentlichen Ladepunkt gilt die geeichte Messung ohnehin immer, auch wenn du dort nichts berechnest.
THG Quote Wallbox: Voraussetzungen, Eichrecht und Meldung bei der Bundesnetzagentur
2026 hat sich für Betreiber viel geändert. Seit dem 1. Januar gilt die neue Ladesäulenverordnung. Die 38. BImSchV wurde zuletzt am 1. Juni 2026 geändert und verlangt geeichte Messung sowie eine eindeutige Kennung für jeden Ladepunkt. Seit dem 17. April kostet jede Entscheidung des Umweltbundesamts eine Gebühr, und mit einer Bekanntmachung vom 10. Juni 2026 hat das Amt festgelegt, wer die Kennungen vergibt. Wer seinen Ladepunkt schon früher gemeldet hat, sollte die Anforderungen deshalb neu prüfen.
Nach der aktuellen Fassung von § 6 der 38. BImSchV zählt Strom aus einem öffentlichen Ladepunkt nur, wenn vier Dinge erfüllt sind.
Erstens die Veröffentlichung. Der Betreiber muss den Ladepunkt nach § 4 der Ladesäulenverordnung spätestens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anzeigen, auch wenn ein bestehender Ladepunkt erst später öffentlich wird. Angerechnet wird der Strom dann, wenn die Bundesnetzagentur den Punkt veröffentlicht hat oder dein Anbieter ihr die Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt hat. Die Zustimmung gibt also der Anbieter, der die Mengen meldet, nicht du als Betreiber.
Zweitens die geeichte Messung. Die Strommenge muss mess- und eichrechtskonform ermittelt werden. Ein eingebauter Zähler reicht dafür nicht automatisch, das Gerät muss nach dem Mess- und Eichrecht dafür geeignet sein. Das bestätigt der Betreiber mit einer Erklärung, die das Umweltbundesamt bereitstellt. Ob dein Gerät das erfüllt, steht im Datenblatt des Herstellers.
Drittens der Code des Betreibers. Er heißt EVSE Operator ID und kommt von der sogenannten ID-Registrierungs-Organisation, also der Stelle, die solche Kennungen vergibt. Laut Bekanntmachung des Umweltbundesamts vom 10. Juni 2026 ist das die Energie Codes und Services GmbH, beauftragt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der wiederum vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragt wurde.
Viertens die Nummer jedes Ladepunkts. Zusätzlich zur Betreiber-Kennung ist für jeden Ladepunkt die vollständige EVSE-ID anzugeben. Sie identifiziert deine Ladeinfrastruktur laut derselben Bekanntmachung bis zur einzelnen Steckdose. Der Anbieter, der die Mengen meldet, legt außerdem die Anzeige bei der Bundesnetzagentur bei und führt Aufzeichnungen über Standort, Kennung und gemessene Menge.
THG-Prämie Ladesäule beantragen: So läuft es über den Anbieter
Die Quote verkaufst du nicht selbst an Mineralölkonzerne. Das übernimmt ein Anbieter, wie bei der Fahrzeug-Prämie. Der Ablauf sieht so aus: Ladepunkt öffentlich zugänglich betreiben, bei der Bundesnetzagentur anzeigen, Kennung besorgen, beim Anbieter anmelden und dann die gemessenen Kilowattstunden erfassen.
Der Anbieter meldet die Mengen eines Jahres nach § 8 der Verordnung bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt, die Anbieter setzen dafür eigene, frühere Termine. Je Ladepunkt und Jahr geht das nur einmal. Deshalb kommt das Geld für ein Jahr in der Regel erst nach dessen Ende. Plane das ein, wenn du mit den Einnahmen rechnest. Seit dem 17. April 2026 verlangt das Umweltbundesamt für jede Entscheidung eine Gebühr zwischen 94,60 und 6.500 Euro, abhängig vom Aufwand.
Rückwirkend gibt es nichts für Zeiten, in denen die Voraussetzungen fehlten. Worauf du bei der Anbieterwahl achten solltest, von Garantie bis Laufzeit, zeigt der THG-Anbieter-Vergleich mit acht Prüfpunkten.
THG Quote Ladestrom: Wie viel Geld bringt die Kilowattstunde wirklich?
Die Vergütung legt kein Gesetz fest, sie entsteht am Markt. Der Anbieter Geld für eAuto, mit dem wir zusammenarbeiten, nennt auf seiner Wallbox-Seite 17 Cent pro Kilowattstunde; wir haben den Wert am 13.10.2026 dort nachgesehen. Ältere Übersichten zeigen, wie stark das schwankt: Verivox fand im März 2025 bei vielen Anbietern nur 3 bis 3,5 Cent.
Eine Obergrenze lässt sich ausrechnen. Kraftstofffirmen zahlen höchstens 600 Euro je Tonne CO₂, das ist die gesetzliche Strafe bei verfehlter Quote. Eine Kilowattstunde Netzstrom bringt 2026 nach unserer Rechnung rund 0,38 Kilogramm Einsparung. Mehr als etwa 23 Cent kann ein Anbieter also nicht aus dem Verkauf bezahlen. 2027 sinkt dieser Wert wegen der höheren Quote auf rund 19 Cent, wenn der CO₂-Wert des Stroms gleich bleibt. Warum die Prämien 2027 eher sinken dürften, steht im Beitrag zur THG-Prämie 2027 und ihrer Prognose.
Unser Rechenbeispiel: 2.000 Kilowattstunden bringen bei 17 Cent 340 Euro, bei 3,5 Cent wie 2025 nur 70 Euro. Lädt am Punkt regelmäßig mehr als ein Auto, steigt die Summe entsprechend.
| Je Kilowattstunde (eigene Rechnung) | Einsparung | Obergrenze bei 600 Euro je Tonne |
|---|---|---|
| Netzstrom 2026 | rund 0,38 Kilogramm | rund 23 Cent |
| Netzstrom 2027, bei gleichem Stromwert | rund 0,32 Kilogramm | rund 19 Cent |
| Solarstrom direkt aus eigener Anlage 2026 | rund 0,83 Kilogramm | rund 50 Cent |
Die Tabelle zeigt, wo der Spielraum liegt. Beim Netzstrom liegen 17 Cent schon nah an der Grenze, mehr ist kaum möglich. Deutlich mehr steckt nur im Solarstrom, der direkt von der eigenen Anlage kommt. Was davon ein Anbieter weitergibt, entscheidet er selbst.
Zählt jedes Auto? Hybride, Gäste und Firmenflotten am Ladepunkt
An einem echten öffentlichen Ladepunkt werden Kilowattstunden vergütet, nicht Fahrzeuge. Die Verordnung spricht hier von Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb. Es zählt also auch der Strom, den Gäste, Kunden oder ein Plug-in-Hybrid laden. Die Fahrzeug-Prämie gibt es dagegen nur für reine Elektroautos, wie der Beitrag zu Hybrid, E-Roller und anderen Fahrzeugen bei der THG-Quote zeigt.
Genau hier setzt die Kritik des Umweltbundesamts an privaten Meldungen an. Würden private Wallboxen als öffentlich durchgehen, bekämen auch Ladepunkte Geld, an denen nur Plug-in-Hybride laden. Das soll laut Klarstellung ausgeschlossen sein.
Für Firmen mit Fuhrpark heißt das: Ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt auf dem Kundenparkplatz kann auch den Strom der eigenen Dienstwagen erfassen. Die Fahrzeug-Prämien der Autos laufen getrennt davon. Wem sie bei Leasing und Firmenwagen zusteht, erklärt der Beitrag zur THG-Quote bei Leasing, Dienstwagen und Firmenwagen.
THG Quote für Ladesäulenbetreiber: Für wen lohnt sie sich?
Gut geeignet sind Ladepunkte, an denen ohnehin Fremde laden: der Kundenparkplatz eines Geschäfts, ein Hotelparkplatz, der auch Fremden offensteht, der Platz vor der Gaststätte oder der offene Besucherparkplatz eines Betriebs. Hier ist die Zugänglichkeit oft schon gegeben, und es fehlen nur Meldung, Kennung und die passende Technik.
Unser Rechenbeispiel für einen Betrieb: Laden an 250 Tagen im Jahr Kunden im Schnitt zwei Stunden mit 11 Kilowatt, kommen rund 5.500 Kilowattstunden zusammen. Bei 17 Cent wären das rund 935 Euro im Jahr. Dagegen stehen die Kosten für eine eichrechtskonforme Wallbox, die Kennung und die Gebühren.
Nicht vorgesehen ist die THG-Quote für die Wallbox am eigenen Haus. Wer dort öffnen wollte, müsste Fremden dauerhaft Zufahrt geben und liefe trotzdem Gefahr, dass das Umweltbundesamt die Meldung als Doppelanrechnung wertet.
Photovoltaik plus Ladepunkt: der Ökostrom-Hebel
Für Betreiber mit eigener Solar- oder Windanlage gibt es einen Hebel. Nach § 5 der 38. BImSchV gilt für den Strom ein viel niedrigerer CO₂-Wert, wenn er ausschließlich aus Wind oder Sonne stammt, nicht aus dem Netz kommt und nachweislich direkt von einer Anlage hinter demselben Netzanschluss bezogen wird. Das Umweltbundesamt hat die Werte für 2026 einzeln bekannt gegeben, und sie unterscheiden sich deutlich.
| Stromquelle 2026 | CO₂ je Gigajoule |
|---|---|
| Strommix aus dem Netz | 119 Kilogramm |
| Photovoltaik | 15,7 Kilogramm |
| Windenergie an Land | 4,9 Kilogramm |
| Windenergie auf See | 2,7 Kilogramm |
Je niedriger der Wert, desto größer die anrechenbare Einsparung je Kilowattstunde. Windstrom an Land steht dabei noch besser da als Solarstrom, was für Betriebe mit eigener Windanlage interessant ist. Für die allermeisten privaten und gewerblichen Ladepunkte ist aber die Photovoltaik der realistische Fall.
Nach unserer Rechnung steckt dann in jeder Kilowattstunde gut doppelt so viel Einsparung, rund 0,83 statt 0,38 Kilogramm. Den Nachweis führst du mit Messwerten im Viertelstundentakt, und nur der Anteil, der die Bedingungen erfüllt, zählt. Ob ein Anbieter dafür mehr zahlt, steht in seinen Bedingungen. Was eine Wallbox mit Solarstrom sonst bringt, erklärt der Beitrag zu Wallbox und Photovoltaik mit Überschussladen.
Welche Fehler kosten die THG-Prämie für den Ladepunkt?
Der größte Fehler ist die Zugänglichkeit nur auf dem Papier. Ein Ladepunkt wird als öffentlich gemeldet, ist es aber nicht: Das Tor bleibt zu, Fremde kommen nie hin. Das ist eine Falschangabe gegenüber Behörde und Anbieter und kann die Vergütung kosten.
Der zweite Fehler ist fehlende Technik. Ohne eichrechtskonforme Messung und vollständige EVSE-ID zählt der Strom nach der neuen Verordnung nicht, egal wie viel geladen wurde.
Der dritte Fehler ist die Doppelmeldung. Die Mengen eines Ladepunkts dürfen je Jahr nur einmal gemeldet werden. Meldest du denselben Punkt bei zwei Anbietern an, wird nur eine Meldung anerkannt.
Der vierte Fehler ist die verpasste Frist. Meldet der Anbieter nicht bis zum 28. Februar des Folgejahres, ist das Jahr verloren.
Der fünfte Fehler passiert beim Verkauf oder bei der Übergabe eines Betriebs. Wechselt der Betreiber, müssen laut Ladesäulenverordnung der bisherige und der neue Betreiber das unverzüglich bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Wer das vergisst, riskiert, dass die Unterlagen für die THG-Meldung nicht mehr zusammenpassen.
In zehn Minuten geprüft: Ist dein Ladepunkt ein Kandidat?
Diese fünf Fragen kannst du ohne Unterlagen durchgehen. Beginne beim Ort: Kann ein fremder Fahrer mit Elektroauto den Platz zu üblichen Zeiten erreichen, ohne dass jemand aufschließt? Steht die Wallbox in deinem Carport, deiner Garage oder deiner Einfahrt, lautet die Antwort in der Regel nein. Dann ist die Fahrzeug-Prämie dein Weg, und du kannst hier aufhören.
Zweite Frage: Ist der Platz lange genug verfügbar? Ein paar Minuten am Tag reichen nicht, ein Auto lädt an einer normalen Wallbox meist mehrere Stunden. Dritte Frage: Misst dein Gerät eichrechtskonform? Das steht im Datenblatt. Ein eingebauter Zähler allein ist noch kein Nachweis.
Vierte Frage: Hast du einen Code der ID-Registrierungs-Organisation und eine EVSE-ID für jeden Ladepunkt? Fünfte Frage: Wer betreibt den Punkt formal, du selbst, deine Firma oder eine Eigentümergemeinschaft? Diese Person oder Gesellschaft zeigt den Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur an und bekommt die Prämie. Kannst du alle fünf Fragen sauber beantworten, ist die Anmeldung beim Anbieter nur noch Formsache.
Mit Wallbox Geld verdienen: Strom verkaufen oder teilen
Die THG-Quote ist nicht der einzige Weg, aus einem Ladepunkt Geld zu machen. Wer Ladestrom verkaufen will, braucht ebenfalls eine eichrechtskonforme Messung und eine klare Preisangabe. Plattformen zum Teilen privater Wallboxen vermitteln Ladepunkte gegen Gebühr. Einnahmen daraus können steuerlich relevant sein, frag im Zweifel eine Steuerberatung.
Wie viel dabei herauskommt, hängt an der Auslastung, nicht am Gerät. Unser Rechenbeispiel: Lädt ein fremdes Auto zweimal pro Woche 30 Kilowattstunden und du verlangst 10 Cent über deinem Einkaufspreis, bleiben rund 310 Euro im Jahr vor Steuern. Dagegen stehen Abnutzung, Abrechnungsaufwand und die Frage, wer haftet, wenn etwas passiert. Eine Ladesäule trägt sich also über den Betrieb, nicht über die Prämie: Die THG-Quote wäre bei denselben 3.120 Kilowattstunden rund 530 Euro wert, aber eben nur, wenn der Punkt wirklich öffentlich zugänglich ist und alle vier Voraussetzungen erfüllt.
Das ist auch die ehrliche Antwort auf die Frage, ob man seine private Ladestation anbieten kann: Technisch ja, über eine Sharing-Plattform. Als öffentlicher Ladepunkt im Sinne der Verordnung gilt sie damit trotzdem nicht, solange Fremde nicht ohne Weiteres auf das Grundstück fahren können.
Was eine eigene Wallbox in der Anschaffung kostet und welche Vorschriften gelten, zeigt der Beitrag zur Wallbox-Installation mit Elektriker und Anmeldung. Wie sich Laden zu Hause und unterwegs im Preis unterscheidet, steht im Beitrag zu den Ladekosten pro 100 Kilometer.
Was gilt für das E-Auto selbst?
Die einfachere Prämie bleibt die fürs Fahrzeug. Jeder, auf den ein reines Elektroauto zugelassen ist, kann sie jedes Jahr abrufen, mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und unabhängig davon, wo das Auto lädt. Bis zum 15. November 2026 muss der Anbieter dein Auto für 2026 beim Umweltbundesamt melden. Für 2027 nennen Zwei-Jahres-Angebote schon jetzt nur noch 200 bis 265 Euro.
Beide Wege lassen sich nur kombinieren, wenn es wirklich zwei verschiedene Dinge sind: dein Auto über die Fahrzeug-Prämie und ein echter öffentlicher Ladepunkt, zum Beispiel auf dem Parkplatz deines Betriebs. Wer sein Elektroauto warten lässt, findet in Wiesloch den Service des Automobilsalons Bellemann für ŠKODA, SEAT und CUPRA.
Quellen und weiterführende Informationen
Rechtsgrundlagen sind § 37a und § 37c Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der 38. BImSchV die Regeln für Solarstrom in § 5, für öffentliche Ladepunkte in § 6, für den Schätzwert in § 7 und für die Fristen in § 8. Die Begriffsbestimmung und die Anzeigepflicht stehen in der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025, die EU-Vorgaben zum punktuellen Laden fasst die Kanzlei Becker Büttner Held zusammen.
Die gemeinsame Klarstellung von Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur zur öffentlichen Zugänglichkeit, die Gebühren und die Werte für Strommix und Solarstrom stehen auf der Seite des Umweltbundesamts zur THG-Quote, die Werte für 2026 in der Bekanntmachung vom 5. November 2025 und die zuständige ID-Organisation in der Bekanntmachung vom 10. Juni 2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 30. Juni 2026. Die Anzeige läuft über die Bundesnetzagentur.
Die Pflicht, jede Ladeeinrichtung dem Netzbetreiber mitzuteilen, und die Schwelle von 12 Kilovoltampere stehen in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung.
Die 17 Cent nennt Geld für eAuto, die Werte von 2025 Verivox, die Fahrzeug-Prämien 2026 der Anbietervergleich von AUTO BILD (Tabelle Stand 12.10.2026). Alle Quellen geprüft am 13.10.2026.
Update-Hinweis (Stand: 13.10.2026)
Am 13.10.2026 haben wir den Beitrag erweitert und die Zahlen nachgezogen. Neu ist ein Abschnitt zur Meldepflicht: Jede Wallbox ist dem Netzbetreiber mitzuteilen, zustimmen muss er erst ab 12 Kilovoltampere. Das wird oft mit der Anzeige bei der Bundesnetzagentur verwechselt, die nur öffentliche Ladepunkte betrifft. Dazu kommen die amtlichen CO₂-Werte für Wind- und Solarstrom, eine Rechnung zum Teilen der eigenen Wallbox und der Hinweis, dass die Anmeldung für das Quotenjahr 2026 Ende Oktober ausläuft. Die Marktzahlen für die Fahrzeug-Prämie stammen jetzt vom 12. Oktober: 35 Anbieter ab 300 Euro, Spitze 410 Euro. Letzter Stand der Werte: 13.10.2026.
Häufige Fragen
Bekommt eine private Wallbox die THG-Quote?
In der Regel nein. Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur stellen klar, dass Ladepunkte von Privatleuten in Carports, Garagen, Einfahrten oder auf anderen privaten Stellplätzen grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich sind. Den Strom, den du zu Hause lädst, deckt schon die normale THG-Prämie für dein Elektroauto ab.
Gibt es 2026 eine THG-Prämie für Wallboxen?
Nur für öffentlich zugängliche Ladepunkte, nicht für die Wallbox am eigenen Haus. Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur haben gemeinsam klargestellt, dass Ladepunkte in Carport, Garage, Garageneinfahrt oder auf privaten Stellplätzen grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich sind. Für dein Auto gibt es die Prämie trotzdem, unabhängig davon, wo du lädst.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die THG-Prämie für eine Wallbox zu erhalten?
Vier Dinge nennt § 6 der 38. BImSchV: Die Bundesnetzagentur hat den angezeigten Ladepunkt veröffentlicht oder dein Anbieter hat der Veröffentlichung zugestimmt, die Strommenge wird mess- und eichrechtskonform ermittelt, die ID-Registrierungs-Organisation hat dir als Betreiber eine Kennung vergeben, und für jeden Ladepunkt liegt die vollständige EVSE-ID vor. Fehlt eines davon, zählt der Strom nicht.
Wie hoch ist die THG-Quote für öffentliche Ladesäulen?
Das legt kein Gesetz fest, es ist ein Marktpreis je Kilowattstunde. Ein Anbieter nennt im Oktober 2026 17 Cent pro Kilowattstunde. Nach oben begrenzt die gesetzliche Strafe von 600 Euro je Tonne CO₂ den Preis: Mehr als etwa 23 Cent je Kilowattstunde Netzstrom kann ein Anbieter nach unserer Rechnung nicht aus dem Verkauf bezahlen.
Wie viel verdient man mit einer Ladesäule?
Das hängt an der geladenen Menge. Unser Rechenbeispiel für einen Kundenparkplatz: Laden an 250 Tagen Kunden im Schnitt zwei Stunden mit 11 Kilowatt, kommen rund 5.500 Kilowattstunden zusammen, bei 17 Cent also rund 935 Euro im Jahr. Dagegen stehen eine eichrechtskonforme Ladestation, die Kennung und die Gebühren des Umweltbundesamts.
Kann ich meine private Ladestation anbieten?
Technisch ja. Über Plattformen zum Teilen privater Wallboxen kannst du deinen Ladepunkt Fremden gegen Gebühr zur Verfügung stellen, und verboten ist das nicht. Zur THG-Quote führt es trotzdem nicht: Als öffentlich zugänglicher Ladepunkt gilt deine Station nur, wenn Fremde ohne Weiteres auf das Grundstück fahren können. Sobald du nach Kilowattstunden abrechnest, braucht es außerdem eine eichrechtskonforme Messung.
Was ist der Nachteil der THG-Prämie?
Beim Ladestrom sind es der Aufwand und die Wartezeit: eichrechtskonforme Technik, Anzeige bei der Bundesnetzagentur, Kennungen, und das Geld für ein Jahr kommt meist erst nach dessen Ende. Beim Auto ist der Nachteil kleiner, dort geht es vor allem um Vertragslaufzeiten und Auszahlungsvorbehalte.
Was heißt öffentlich zugänglich bei einer Wallbox?
Seit 2026 gilt die Begriffsbestimmung der Ladesäulenverordnung: Der Ladepunkt steht an einem Ort, der der Allgemeinheit zugänglich ist, auf öffentlichem oder privatem Grund. Typisch sind Kundenparkplätze von Geschäften, Hotels oder Betrieben. Der Punkt muss außerdem lange genug verfügbar sein, eine Öffnung für wenige Minuten am Tag reicht nicht.
Wie viel THG-Prämie gibt es pro Kilowattstunde?
Das legt der Markt fest, nicht der Staat. Der Anbieter Geld für eAuto, mit dem wir zusammenarbeiten, nennt 17 Cent pro Kilowattstunde (von uns geprüft am 13.10.2026). Verivox fand im März 2025 bei vielen Anbietern nur 3 bis 3,5 Cent. Mehr als rund 23 Cent kann 2026 nach unserer Rechnung kein Anbieter aus dem Verkauf bezahlen.
Wie melde ich meine Wallbox bei der Bundesnetzagentur an?
Wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibt, muss ihn laut Ladesäulenverordnung spätestens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme elektronisch bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Das gilt auch, wenn ein bestehender Ladepunkt öffentlich wird. Für die THG-Quote muss die Bundesnetzagentur den Punkt veröffentlichen oder du stimmst der Veröffentlichung zu.
Muss die Wallbox eichrechtskonform sein?
Ja, für die THG-Quote schon. Laut § 6 der 38. BImSchV muss der Strom mess- und eichrechtskonform ermittelt werden. Ein eingebauter Zähler allein reicht dafür nicht automatisch. Ob dein Gerät die Anforderungen erfüllt, steht im Datenblatt des Herstellers.
Was ist die EVSE-ID und brauche ich sie?
Die EVSE-ID ist eine Kennung für jeden öffentlichen Ladepunkt. Nach § 6 der 38. BImSchV braucht der Betreiber für die THG-Quote einen Code der ID-Registrierungs-Organisation, und jeder Ladepunkt braucht seine vollständige EVSE-ID. Die Codes vergibt laut Umweltbundesamt die Energie Codes und Services GmbH, nicht die Bundesnetzagentur.
Zählt der Ladestrom von Plug-in-Hybriden am öffentlichen Ladepunkt?
An einem echten öffentlichen Ladepunkt zählt der gemessene Strom für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, egal wer lädt. Die Fahrzeug-Prämie gibt es dagegen nur für reine Elektroautos. Private Wallboxen als öffentlich zu melden, um so auch Hybridstrom anrechnen zu lassen, lehnt das Umweltbundesamt ausdrücklich ab.
Welche Technik muss der Ladepunkt erfüllen?
Für die THG-Quote braucht der Ladepunkt eine eichrechtskonforme Messung und eine vollständige EVSE-ID, der Betreiber einen Code der ID-Registrierungs-Organisation. Dazu kommen die technischen Anforderungen der Ladesäulenverordnung und für neuere Ladepunkte die EU-Vorgabe, dass Fremde ohne Vertrag laden können.
Zählt der eigene Ladestrom fürs eigene Auto mit?
An einem echten öffentlichen Ladepunkt zählt der gemessene Strom, auch der deines eigenen Autos. An deiner privaten Wallbox zu Hause zählt dagegen nichts gesondert, denn diesen Strom deckt der Schätzwert der normalen Fahrzeug-Prämie ab.
Was ist der Unterschied zur normalen THG-Prämie fürs E-Auto?
Die Fahrzeug-Prämie gibt es einmal im Jahr pro reinem Elektroauto, pauschal für 2.000 Kilowattstunden und ohne Messung. Die Ladestrom-Prämie vergütet gemessene Kilowattstunden an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt. Für private Wallboxen ist nur die Fahrzeug-Prämie vorgesehen.
Gilt die THG-Quote für öffentliche Ladesäulen auch bei kleinen Betreibern?
Ja. Auch eine einzelne öffentlich zugängliche Wallbox auf einem Betriebs- oder Kundenparkplatz kann zählen. Für kleine Betreiber gelten dieselben Voraussetzungen wie für große: Anzeige bei der Bundesnetzagentur, Kennung, EVSE-ID und geeichte Messung.
Lohnt sich die THG-Quote für Ladesäulenbetreiber?
Je mehr fremde Autos laden, desto eher. Interessant ist sie vor allem für Kundenparkplätze von Geschäften, Hotels, Gaststätten und Betrieben. Rechne aber Meldung, Kennung und geeichte Technik mit ein. Für die Wallbox am eigenen Haus ist sie in der Regel nicht vorgesehen.
Kann ich die THG-Prämie für Wallbox und E-Auto gleichzeitig bekommen?
Nur, wenn es wirklich zwei verschiedene Dinge sind: dein Elektroauto über die Fahrzeug-Prämie und ein echter öffentlicher Ladepunkt, an dem gemessene Mengen gemeldet werden. Den Strom deiner privaten Wallbox zusätzlich zur Fahrzeug-Prämie melden zu lassen, sieht das Umweltbundesamt als unzulässige Doppelanrechnung.
Bis wann muss ich die Ladestrom-Mengen einreichen?
Die Mengen eines Jahres meldet der Anbieter bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt, je Ladepunkt und Jahr nur einmal. Die Anbieter setzen dafür eigene, frühere Termine. Gezählt wird ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Bringt Solarstrom am Ladepunkt mehr THG-Prämie?
Das kann sein. Kommt der Strom nachweislich direkt aus einer eigenen Wind- oder Solaranlage hinter demselben Netzanschluss und nicht aus dem Netz, gilt ein viel niedrigerer CO₂-Wert. Dann steckt in jeder Kilowattstunde etwa doppelt so viel Einsparung. Nachweisen musst du das mit Messwerten im Viertelstundentakt.
Muss ich für den Ladestrom Geld verlangen?
Für die THG-Quote nicht, sie hängt an der gemessenen Menge, nicht am Preis. Öffentliche Ladepunkte müssen aber Fremden das Laden ohne Vertrag ermöglichen. Und die Messung muss in jedem Fall eichrechtskonform sein, auch wenn du nichts berechnest.