Inhalt dieses Artikels
- Was kosten Mehrkilometer beim Leasing?
- Kurzantwort
- Wie berechne ich die Mehrkilometer beim Leasing?
- Wie hoch ist die Kilometerkulanz beim Leasing?
- Bekomme ich Geld für Minderkilometer zurück?
- Kann ich die Kilometerleistung nachträglich erhöhen?
- Was passiert, wenn ich zu viele Kilometer gefahren bin?
- Welche Kosten entstehen bei der Leasingrückgabe sonst noch?
- Warum der Zustand die Kilometerrechnung beeinflusst
- Wann lohnt sich eine höhere Kilometerleistung im Vertrag?
- Leasing Kilometer überschritten: Was tun, wenn die Abrechnung nicht stimmt?
- Ein Rechenbeispiel über die ganze Laufzeit
- Die häufigsten Fehler bei der Kilometervereinbarung
- Was ist km Leasing — und welche Alternative gibt es?
- Was gilt bei Elektroautos für die Kilometerabrechnung?
- Beratung in Wiesloch
Was kosten Mehrkilometer beim Leasing?
Kurzantwort
Wer wissen will, was Mehrkilometer beim Leasing kosten, bekommt selten eine klare Zahl zu hören — dabei ist genau dieser Posten der berechenbarste von allen. Kein Gutachter, keine Auslegungsfrage, keine Diskussion über Kratzer: nur zwei Zahlen und eine Multiplikation.
Und trotzdem ist er der Posten, der am häufigsten überrascht. Nicht weil er unfair wäre, sondern weil kaum jemand während der Laufzeit nachrechnet. Wie die Rückgabe insgesamt abläuft und worauf sonst noch zu achten ist, steht im Ratgeber dazu, was bei der Leasingrückgabe zu beachten ist.
Wie berechne ich die Mehrkilometer beim Leasing?
Die Formel besteht aus drei Schritten, und du brauchst dafür nur den Vertrag und den Tacho.
Schritt eins: Die vereinbarte Gesamtlaufleistung heraussuchen. Wichtig ist das Wort gesamt — vereinbart wird für die komplette Vertragsdauer, nicht pro Jahr. Wer im ersten Jahr viel unterwegs war, kann das später ausgleichen.
Schritt zwei: Den tatsächlichen Kilometerstand abziehen und die Kulanz berücksichtigen.
Schritt drei: Die verbleibenden Kilometer mit dem Satz aus dem Vertrag multiplizieren.
Ein durchgerechnetes Beispiel: Vereinbart sind 45.000 Kilometer über drei Jahre. Auf dem Tacho stehen 52.000. Die Differenz beträgt 7.000 Kilometer. Davon geht die Kulanz ab, sagen wir 2.500 — es bleiben 4.500 abzurechnende Kilometer.
Steht im Vertrag ein Satz von zehn Cent, ergibt das 450 Euro. Bei fünfzehn Cent sind es 675 Euro, bei fünfundzwanzig Cent schon 1.125 Euro.
Diese Beispielsätze sind bewusst als Beispiele gewählt. Die tatsächlichen Sätze unterscheiden sich erheblich nach Fahrzeugklasse und Anbieter, und keine seriöse Quelle nennt einen Durchschnitt, der für alle gilt. Der einzige Satz, der für dich zählt, steht in deinem Vertrag.
Wo genau? Meist im Abschnitt zur Abrechnung am Vertragsende, häufig in einer Tabelle mit zwei Zeilen: einem Satz für Mehrkilometer und einem niedrigeren für Minderkilometer. Wer den Vertrag digital hat, findet die Stelle über die Suche nach „Mehrkilometer” oder „Mehrkilometervergütung” in Sekunden.
Ein Hinweis zur Größenordnung: Die Sätze steigen mit der Fahrzeugklasse, weil teurere Autos absolut mehr an Wert verlieren. Bei einem Kleinwagen liegen sie am unteren Ende der Spanne, bei einem großen SUV oder einer Oberklasse-Limousine deutlich darüber. Wer von einem Fahrzeug auf ein anderes schließt, verrechnet sich deshalb schnell.
Und noch etwas, das überrascht: Der Satz für Mehrkilometer ist verhandelbar — allerdings nur vor Vertragsschluss, nicht danach. Wer mehrere Angebote vergleicht, sollte diese Zahl in den Vergleich einbeziehen. Bei hoher Fahrleistung kann sie über die Laufzeit mehr ausmachen als ein halber Prozentpunkt beim Zins.
Wie hoch ist die Kilometerkulanz beim Leasing?
Hier gibt es eine belastbare Größenordnung: Der ADAC nennt eine übliche Toleranz von etwa 1.500 bis 2.500 Kilometern, innerhalb derer nichts zusätzlich anfällt.
Diese Kulanz ist kein Geschenk, sondern eine praktische Notwendigkeit. Niemand kann seine Fahrleistung über drei Jahre auf den Kilometer genau planen, und für den Leasinggeber lohnt der Verwaltungsaufwand bei kleinen Abweichungen nicht.
Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens: Die Kulanz gilt in beide Richtungen — auch bei Minderkilometern greift sie zuerst. Zweitens: Sie steht im Vertrag und ist nicht überall gleich. Manche Anbieter gewähren mehr, manche weniger, und einzelne gar keine.
Wer knapp über der vereinbarten Laufleistung landet, liegt damit oft noch im kostenfreien Bereich. Erst darüber wird gerechnet.
Bekomme ich Geld für Minderkilometer zurück?
Diese Frage stellt sich seltener, ist aber für viele relevant — besonders seit sich das Fahrverhalten vieler Menschen verändert hat.
In vielen Verträgen ist eine Erstattung vorgesehen, allerdings zu einem niedrigeren Satz als die Mehrkilometer kosten. Typisch ist etwa die Hälfte. Wer bei zehn Cent Mehrkilometersatz 5.000 Kilometer unter der Vereinbarung bleibt, bekommt also nicht 500 Euro, sondern eher 250.
Auch hier greift zuerst die Kulanz. Erst wer deutlich unter der vereinbarten Laufleistung bleibt, sieht überhaupt eine Gutschrift.
Und es gibt Verträge, die gar keine Erstattung vorsehen. Das ist zulässig und steht dann so drin — ein weiterer Grund, den Abschnitt zur Abrechnung vor Vertragsschluss zu lesen und nicht erst am Ende.
Kann ich die Kilometerleistung nachträglich erhöhen?
Das ist der praktischste Hebel überhaupt, und er wird selten genutzt.
Bei vielen Leasinggebern lässt sich die vereinbarte Laufleistung während der Vertragszeit gegen Aufpreis erhöhen. Der Aufpreis verteilt sich auf die verbleibenden Monate und liegt in aller Regel unter dem, was dieselben Kilometer am Ende als Mehrkilometer kosten würden.
Der Grund ist einfach: Der Leasinggeber kalkuliert den Restwert neu und kann sich darauf einstellen. Bei der Abrechnung am Ende ist das nicht mehr möglich, weshalb dort ein Risikoaufschlag steckt.
Sinnvoll ist der Schritt, sobald absehbar ist, dass die Laufleistung deutlich überschritten wird — also nach dem ersten Drittel der Laufzeit, nicht im letzten Monat. Ein Anruf beim Leasinggeber kostet nichts und bringt Klarheit.
Was passiert, wenn ich zu viele Kilometer gefahren bin?
Hier ist eine Beruhigung angebracht: Nichts Dramatisches.
Mehrkilometer sind kein Vertragsbruch und haben keine weiteren Folgen. Sie werden nach dem vereinbarten Satz abgerechnet und erscheinen auf der Schlussrechnung. Anders als bei strittigen Schäden gibt es hier keine Auslegungsfrage — die Zahlen stehen fest.
Wer merkt, dass es knapp wird, hat drei Möglichkeiten, und sie schließen sich nicht aus.
Die erste ist weniger fahren. Über ein Jahr verteilt lassen sich mehrere tausend Kilometer einsparen, ohne den Alltag umzustellen — die Bahn für eine regelmäßige Strecke, das Fahrrad für kurze Wege.
Die zweite ist die Vertragsanpassung, wie oben beschrieben.
Die dritte ist bewusst kalkulieren. Wenn absehbar 3.000 Kilometer zu viel anfallen und der Satz bei zehn Cent liegt, sind das 300 Euro. Manchmal ist das schlicht der Preis dafür, das Auto so zu nutzen, wie man es braucht. Wichtig ist nur, dass man es weiß und nicht davon überrascht wird.
Welche Kosten entstehen bei der Leasingrückgabe sonst noch?
Mehrkilometer sind der berechenbarste, aber nicht der einzige Posten. Drei weitere können hinzukommen.
Übermäßige Abnutzung ist der strittigste. Das Fahrzeug muss laut ADAC nicht in Neuzustand sein — ein Gebrauchszustand, der Alter und Laufleistung entspricht, genügt, und normale Gebrauchsspuren sind nach der Rechtsprechung keine übermäßige Abnutzung. Was dabei berechnet wird, ist nicht der Reparaturpreis, sondern der tatsächliche Minderwert des Fahrzeugs. Diese Unterscheidung spart im Streitfall am meisten Geld.
Fehlendes Zubehör ist eindeutig und leicht vermeidbar. Der zweite Schlüssel, das Ladekabel beim Elektroauto, die Gepäckraumabdeckung, der zweite Radsatz — alles, was zum Fahrzeug gehörte, muss zurück. Was fehlt, wird ersetzt und in Rechnung gestellt.
Ein unvollständiges Serviceheft mindert den Fahrzeugwert. Eine fehlende Inspektion lässt sich vor der Rückgabe noch nachholen, danach nicht mehr.
Ein vierter Punkt betrifft nur bestimmte Verträge: Beim Restwertleasing kann eine Forderung auch dann entstehen, wenn Zustand und Kilometerstand stimmen — nämlich wenn der Gebrauchtwagenmarkt sich schlechter entwickelt hat als bei Vertragsschluss angenommen. Warum Kilometerleasing für Privatkunden die berechenbarere Wahl ist, steht im Vergleich von Leasing und Finanzierung.
Warum der Zustand die Kilometerrechnung beeinflusst
Kilometer und Zustand werden getrennt abgerechnet — trotzdem hängen sie zusammen, und zwar auf eine Weise, die selten erklärt wird.
Wer viel fährt, produziert nicht nur Kilometer, sondern auch Verschleiß: abgefahrene Reifen, Steinschläge an der Front, stärkere Gebrauchsspuren im Innenraum. Ein Fahrzeug mit 90.000 Kilometern nach drei Jahren wird anders bewertet als eines mit 30.000 — und zwar nicht, weil der Prüfer strenger wäre, sondern weil der Maßstab die Laufleistung einbezieht.
Das wirkt in beide Richtungen. Bei hoher Laufleistung werden Gebrauchsspuren eher als normal eingestuft, weil sie zum Kilometerstand passen. Dieselben Spuren an einem Fahrzeug mit sehr niedriger Laufleistung fallen dagegen auf.
Was dabei als übermäßige Abnutzung gilt und was nicht, ist ein eigenes Thema mit vielen Details — es steht ausführlich im Beitrag dazu, was bei der Leasingrückgabe zu beachten ist.
Für die Kilometerrechnung genügt dieser Merksatz: Wer absehbar deutlich über der vereinbarten Laufleistung landet, sollte den Zustand mit derselben Aufmerksamkeit im Blick behalten. Beide Posten erscheinen auf derselben Rechnung.
Wann lohnt sich eine höhere Kilometerleistung im Vertrag?
Der häufigste Fehler passiert nicht bei der Rückgabe, sondern bei der Unterschrift — und er lässt sich mit zehn Minuten Vorarbeit vermeiden.
Die meisten Menschen unterschätzen ihre Fahrleistung erheblich. Der Grund ist psychologisch nachvollziehbar: Man denkt an den täglichen Arbeitsweg und vergisst alles andere. Der Wocheneinkauf, die Fahrt zu den Eltern, der Urlaub, die Kinder zum Sport, der Umweg zur Werkstatt. Über ein Jahr summiert sich das auf mehrere tausend Kilometer, die in keiner Überschlagsrechnung auftauchen.
Verlässlicher ist der Blick zurück. Der letzte Hauptuntersuchungsbericht enthält den Kilometerstand, ebenso jede Inspektionsrechnung. Zwei solche Belege mit Datum reichen: Differenz der Kilometerstände geteilt durch die Zeit dazwischen ergibt deine tatsächliche Jahresleistung — nicht die geschätzte.
Wer diese Zahl hat, sollte noch einen Puffer aufschlagen. Zehn Prozent sind ein vernünftiger Wert, denn Lebensumstände ändern sich: ein neuer Job mit längerem Weg, ein Umzug, eine Familienphase mit mehr Fahrten.
Und dann kommt die entscheidende Rechnung: Was kostet der Puffer im Vertrag, und was kosten dieselben Kilometer am Ende? Der Aufpreis für eine höhere Laufleistung liegt fast immer unter dem Mehrkilometersatz. Wer diese beiden Zahlen vergleicht, entscheidet mit Zahlen statt mit Hoffnung.
Eine Ausnahme gibt es: Wer seine Fahrleistung sehr genau kennt und stabil hält, fährt mit einer knappen Vereinbarung günstiger — solange die Kulanz den Rest auffängt. Das gilt aber nur bei belegbarer Erfahrung, nicht bei einem Bauchgefühl.
Leasing Kilometer überschritten: Was tun, wenn die Abrechnung nicht stimmt?
Bei Mehrkilometern ist die Abrechnung selten strittig, weil die Zahlen feststehen. Trotzdem lohnt eine Prüfung, denn Fehler kommen vor.
Der erste Blick gilt dem Kilometerstand im Protokoll. Er sollte mit dem übereinstimmen, was du bei der Übergabe gesehen hast. Ein Zahlendreher ist selten, aber teuer.
Der zweite gilt der Grundlage der Rechnung. Abgerechnet wird gegen die vereinbarte Gesamtlaufleistung, nicht gegen eine Jahresangabe. Wer einen Dreijahresvertrag mit 15.000 Kilometern pro Jahr hat, dem stehen 45.000 zu — auch wenn er im ersten Jahr 20.000 gefahren ist.
Der dritte gilt der Kulanz. Wenn im Vertrag eine Toleranz steht, muss sie in der Rechnung berücksichtigt sein. Fehlt sie, ist das ein Einwand mit klarer Grundlage.
Der vierte gilt dem Satz selbst. Er steht im Vertrag, meist im Abschnitt zur Abrechnung. Weicht die Rechnung davon ab, ist das ein Fehler, kein Verhandlungsspielraum.
Diese vier Punkte lassen sich in zehn Minuten prüfen, und sie beruhen alle auf Dokumenten, die du hast. Anders als bei strittigen Schäden brauchst du hier kein Gutachten — nur den Vertrag und ein Foto vom Tacho. Wie du bei Schäden vorgehst und warum das Rückgabeprotokoll dabei entscheidend ist, steht im Ratgeber zur Vorbereitung der Leasingrückgabe.
Ein Rechenbeispiel über die ganze Laufzeit
Zum Schluss die Rechnung, die vor Vertragsschluss hilft — nicht erst danach.
Angenommen, du fährst tatsächlich 18.000 Kilometer im Jahr, wählst aber im Vertrag 15.000, weil die Rate dann niedriger ist. Über drei Jahre sind das 54.000 statt 45.000 — eine Differenz von 9.000 Kilometern, abzüglich Kulanz bleiben rund 6.500.
Bei zehn Cent kostet das 650 Euro am Ende. Die niedrigere Rate hat dir über 36 Monate vielleicht fünfzehn Euro monatlich gespart, also 540 Euro. Unter dem Strich hast du 110 Euro verloren und drei Jahre lang mit einem unpassenden Vertrag gelebt.
Bei fünfundzwanzig Cent Mehrkilometersatz sähe dieselbe Rechnung deutlich unangenehmer aus: 1.625 Euro Nachzahlung gegen 540 Euro Ersparnis.
Die Lehre daraus ist einfach: Die Laufleistung ehrlich schätzen, nicht optimistisch. Der Aufpreis für mehr Kilometer im Vertrag ist fast immer günstiger als die Abrechnung am Ende — und man weiß von Anfang an, woran man ist.
Die häufigsten Fehler bei der Kilometervereinbarung
Fünf Muster tauchen in der Beratung immer wieder auf — und alle fünf kosten Geld, das niemand ausgeben müsste.
Der erste ist die zu niedrige Vereinbarung, um die monatliche Rate zu drücken. Das funktioniert kurzfristig und rächt sich am Ende doppelt: durch die Nachzahlung und durch drei Jahre, in denen man den Kilometerstand im Blick behalten muss statt einfach zu fahren.
Der zweite ist das Rechnen in Jahren statt in der Gesamtsumme. Vereinbart wird die Laufleistung für die komplette Vertragsdauer. Wer im ersten Jahr über Plan liegt, hat noch zwei Jahre Zeit zum Ausgleichen — und wer das nicht weiß, gerät unnötig in Panik.
Der dritte ist das späte Nachrechnen. Wer erst im letzten Vertragsmonat auf den Tacho schaut, hat keine Handlungsmöglichkeit mehr. Nach der Hälfte der Laufzeit ist der richtige Zeitpunkt: Dann bleibt genug Zeit, um zu reagieren.
Der vierte ist die ungenutzte Vertragsanpassung. Viele wissen gar nicht, dass sich die Laufleistung nachträglich erhöhen lässt. Ein Anruf klärt das in fünf Minuten und ist meist günstiger als die Abrechnung.
Der fünfte betrifft die andere Richtung: Minderkilometer nicht einfordern. Wer deutlich unter der Vereinbarung bleibt, hat in vielen Verträgen Anspruch auf eine Gutschrift — sie wird aber nicht immer automatisch ausgezahlt. Nachfragen kostet nichts.
Aus der Praxis kommt ein sechster Punkt dazu, der nichts mit Rechnen zu tun hat: den Kilometerstand fotografieren, wenn man das Auto abgibt. Ein Bild vom Tacho mit Datum ist der einfachste Beleg, den es gibt — und der einzige, der im Streitfall wirklich zählt.
Dasselbe gilt übrigens für den Tag der Übernahme. Wer schon bei der Auslieferung ein Foto vom Tacho macht, hat drei Jahre später beide Enden der Rechnung belegt. Das dauert fünf Sekunden und wird fast nie gemacht.
Was ist km Leasing — und welche Alternative gibt es?
Der Begriff taucht in Angeboten ständig auf, wird aber selten erklärt. Km-Leasing ist die Kurzform für Kilometerleasing — jene Vertragsart, um die es in diesem ganzen Beitrag geht.
Das Prinzip: Ihr vereinbart eine Laufleistung, und am Ende wird abgerechnet, was tatsächlich gefahren wurde. Was das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt wert ist, spielt für dich keine Rolle. Dieses Risiko trägt der Leasinggeber.
Die Alternative heißt Restwertleasing. Dort wird zu Vertragsbeginn geschätzt, welchen Wert das Auto am Ende haben wird. Erreicht es diesen Wert nicht, zahlst du die Differenz — unabhängig davon, wie viele Kilometer du gefahren bist. Du trägst also das Marktrisiko für eine Prognose, die jemand anderes vor Jahren erstellt hat.
Der Unterschied wird oft erst bei der Abrechnung deutlich. Beim Kilometerleasing weißt du vorher, woran du bist: Zwei Zahlen im Vertrag, eine Multiplikation, fertig. Beim Restwertleasing kann eine Forderung kommen, obwohl du alles richtig gemacht hast — schlicht weil sich der Gebrauchtwagenmarkt anders entwickelt hat.
Für Privatkunden ist das Kilometerleasing deshalb die berechenbarere Wahl, und Verbraucherschützer raten ausdrücklich dazu. Wer ein Angebot bekommt, sollte deshalb zuerst diese eine Frage stellen: Ist das Kilometer- oder Restwertleasing? Steht dort kein klares Kilometerlimit, sondern ein kalkulierter Restwert, ist Vorsicht angebracht.
Es gibt eine dritte Form, das Andienungsrecht: Der Leasinggeber kann verlangen, dass du das Fahrzeug am Ende zum vereinbarten Preis übernimmst. Du selbst hast dieses Recht nicht — es ist einseitig und sollte im Vertrag klar erkennbar sein.
Was gilt bei Elektroautos für die Kilometerabrechnung?
Beim Stromer funktioniert die Kilometerrechnung genauso — es kommt allerdings ein Posten hinzu, der die Rechnung beeinflussen kann.
Die Mehrkilometer selbst werden nach demselben Verfahren abgerechnet: vereinbarte Laufleistung, tatsächlicher Stand, Kulanz, Satz aus dem Vertrag. Die Sätze liegen bei Elektroautos teilweise höher, weil deren Wertentwicklung schwerer vorherzusagen ist und die Leasinggeber diesen Aufschlag einkalkulieren.
Der zusätzliche Punkt betrifft die Batterie. Viele Verträge für Elektroautos nennen eine Mindestkapazität, die das Fahrzeug bei der Rückgabe noch erreichen muss — häufig etwa siebzig Prozent der ursprünglichen Kapazität. Hier gibt es einen Zusammenhang zur Fahrleistung: Wer sehr viele Kilometer fährt und dabei überwiegend schnelllädt, belastet die Zelle stärker als jemand, der langsam zu Hause lädt.
In der Praxis wird diese Grenze bei üblicher Nutzung innerhalb einer normalen Leasingzeit selten unterschritten. Wer allerdings deutlich über der vereinbarten Laufleistung liegt und viel an Schnellladern hängt, sollte den Vertragspunkt kennen, statt ihn erst bei der Abrechnung zu lesen.
Ein praktischer Rat: Den Batteriezustand kann man vor der Rückgabe feststellen lassen. Das lohnt vor allem, wenn eine Diskussion zu erwarten ist — oder wenn du überlegst, das Fahrzeug selbst zu übernehmen. Dann ist die Kapazität eine der wichtigsten Zahlen für die Kaufentscheidung.
Beratung in Wiesloch
Im Autohaus in Wiesloch rechnen wir vor der Rückgabe durch, was tatsächlich zu erwarten ist — Kilometerstand gegen Vertrag, Zustand gegen Maßstab. Das dauert eine halbe Stunde und verhindert die Überraschung.
Dazu gehört die ehrliche Auskunft, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt, weil der zu erwartende Abzug niedriger liegt als die Werkstattrechnung. Diese Rechnung machen wir vorher auf, nicht hinterher.
Wer danach ein anderes Fahrzeug sucht, findet in unserem Gebrauchtwagenbestand regelmäßig junge Fahrzeuge aus früheren Leasingverträgen.
Quellen
Zur Sache: ADAC: Leasing oder Finanzierung — mit Angaben zur Kilometerkulanz · ADAC: Leasing-Rückgabe und typische Kostenfallen · ADAC: Rechte bei einem Mangel am Leasingauto
Rechtsgrundlagen: § 546 BGB zur Rückgabepflicht · § 280 BGB zum Schadenersatz · § 548 BGB zur Verjährung von Ersatzansprüchen
Häufige Fragen
Was kosten Mehrkilometer beim Leasing?
Das steht im Vertrag und unterscheidet sich stark: Die Sätze reichen von wenigen Cent bis deutlich über zwanzig Cent je Kilometer, abhängig von Fahrzeugklasse und Anbieter. Eine pauschale Zahl gibt es nicht — nachsehen ist der einzige verlässliche Weg. Wichtig: Der Satz gilt erst oberhalb der vereinbarten Laufleistung plus einer üblichen Kulanz.
Wie berechne ich die Mehrkilometer beim Leasing?
Ziehe die vereinbarte Gesamtlaufleistung vom tatsächlichen Kilometerstand ab, ziehe die Kulanz ab und multipliziere den Rest mit dem Satz aus dem Vertrag. Beispiel: 52.000 gefahren, 45.000 vereinbart, 2.500 Kulanz ergibt 4.500 abzurechnende Kilometer. Bei zehn Cent sind das 450 Euro.
Wie hoch ist die Kilometerkulanz beim Leasing?
Laut ADAC liegt sie üblicherweise bei etwa 1.500 bis 2.500 Kilometern, innerhalb derer nichts zusätzlich anfällt. Die genaue Grenze steht im Vertrag und ist nicht überall gleich. Sie gilt in beide Richtungen — auch Minderkilometer werden erst darunter vergütet.
Bekomme ich Geld für Minderkilometer zurück?
In vielen Verträgen ja, aber zu einem niedrigeren Satz als die Mehrkilometer kosten. Typisch ist etwa die Hälfte. Auch hier greift zuerst die Kulanz: Erst wer deutlich unter der vereinbarten Laufleistung bleibt, bekommt eine Gutschrift. Ob dein Vertrag das vorsieht, steht im Abschnitt zur Abrechnung.
Kann ich die Kilometerleistung nachträglich erhöhen?
Bei vielen Leasinggebern ja, und es ist meist günstiger als die spätere Abrechnung der Mehrkilometer. Der Aufpreis wird auf die Restlaufzeit verteilt. Sinnvoll ist das, sobald absehbar ist, dass die vereinbarte Laufleistung deutlich überschritten wird — also nicht erst im letzten Vertragsmonat.
Was passiert, wenn ich zu viele Kilometer gefahren bin?
Die Mehrkilometer werden nach dem vereinbarten Satz abgerechnet und mit der Schlussrechnung fällig. Das ist kein Vertragsbruch und hat keine weiteren Folgen — es ist schlicht ein Posten, der vorher feststeht und deshalb planbar ist. Wer früh nachrechnet, kann gegensteuern.
Welche Kosten entstehen bei der Leasingrückgabe sonst noch?
Neben den Mehrkilometern sind es vor allem drei Posten: übermäßige Abnutzung, also Schäden über die normale Nutzung hinaus, fehlendes Zubehör wie der zweite Schlüssel oder das Ladekabel, und ein unvollständiges Serviceheft. Bei vertragsgemäßem Zustand und eingehaltener Laufleistung fällt nichts an.
Wie viel kostet ein Kilometer zu viel beim Leasing?
Nur die Kilometer oberhalb der vereinbarten Laufleistung plus Kulanz werden berechnet — und zwar mit dem Satz aus dem Vertrag. Wer 500 Kilometer über der Vereinbarung liegt, die Kulanz aber 2.000 Kilometer beträgt, zahlt gar nichts. Erst darüber greift der Satz, und dann für jeden weiteren Kilometer.
Zählt der Kilometerstand oder die Vertragslaufzeit?
Beides zusammen. Vereinbart wird eine Gesamtlaufleistung für die gesamte Vertragsdauer, nicht pro Jahr. Wer im ersten Jahr viel fährt, kann das in den Folgejahren ausgleichen — abgerechnet wird erst am Ende gegen die Gesamtsumme.
Wann lohnt sich eine höhere Kilometerleistung im Vertrag?
Wenn du deine Fahrleistung realistisch einschätzt und sie über dem Standardangebot liegt. Der Aufpreis für mehr Kilometer im Vertrag ist fast immer niedriger als der Satz für Mehrkilometer bei der Rückgabe. Zu niedrig anzusetzen, um die Rate zu drücken, rächt sich am Ende.