Inhalt dieses Artikels
- Dashcam-Pflicht 2026? Was die neue EU-Kamera im Skoda, SEAT und CUPRA wirklich bedeutet
- Kurzantwort
- Ist die neue EU-Pflicht-Kamera eine Dashcam?
- Innenraumkamera und Dashcam: der Unterschied einfach erklärt
- Gibt es 2026 eine Dashcam-Pflicht in Deutschland?
- Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?
- Wann sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwertbar?
- Dashcam datenschutzkonform einstellen: Loop, Sensor, Anlass
- Dashcam im Skoda, SEAT oder CUPRA nachrüsten
- Dashcam im Ausland: In diesen Ländern ist sie verboten
- Lohnt sich eine Dashcam überhaupt?
- Quellen und weiterführende Informationen
- Update-Hinweis (Stand: 07.07.2026)
Dashcam-Pflicht 2026? Was die neue EU-Kamera im Skoda, SEAT und CUPRA wirklich bedeutet
Seit dem 7. Juli 2026 sitzt in jedem neu zugelassenen Auto eine Kamera, die den Fahrer im Blick hat. Viele Autofahrer fragen sich seitdem verunsichert, ob nun eine Dashcam-Pflicht 2026 gilt und ob ihr neuer Skoda, SEAT oder CUPRA ab Werk eine Dashcam mitbringt. Die kurze Antwort lautet: nein. Die neue Kamera ist keine Dashcam. Sie hat eine ganz andere Aufgabe, und eine gesetzliche Pflicht zur Dashcam gibt es weiterhin nicht.
Trotzdem lohnt sich der genaue Blick, denn die beiden Kameratypen werden gerade oft verwechselt. Die Pflicht-Kamera schaut nach innen auf den Fahrer und warnt vor Müdigkeit und Ablenkung. Eine Dashcam schaut nach vorn auf die Straße und zeichnet das Verkehrsgeschehen auf. Das eine ist Vorschrift und Teil der Sicherheitsausstattung, das andere eine freiwillige Zusatzkamera, die Sie selbst einbauen können, aber nicht müssen.
Dieser Ratgeber trennt beide Themen sauber. Er erklärt, was die neue Pflicht-Kamera wirklich ist, warum es keine Dashcam-Pflicht gibt, wann eine Dashcam in Deutschland erlaubt ist, wie sie datenschutzkonform eingestellt wird und wie sie sich im Skoda, SEAT oder CUPRA nachrüsten lässt. Am Ende wissen Sie genau, was Pflicht ist, was freiwillig bleibt und worauf es rechtlich ankommt.
Kurzantwort
Ist die neue EU-Pflicht-Kamera eine Dashcam?
Die häufigste Verwechslung dieser Wochen ist schnell aufgeklärt. Was die Europäische Union seit dem 7. Juli 2026 für jeden neuen Wagen vorschreibt, ist eine Innenraumkamera zur Ablenkungswarnung, im Fachjargon eine erweiterte Müdigkeits- und Aufmerksamkeitserkennung. Diese Kamera sitzt meist oberhalb des Innenspiegels oder in der A-Säule und richtet sich auf das Gesicht des Fahrers. Sie prüft, ob die Augen zu lange von der Straße abschweifen oder ob Anzeichen von Müdigkeit auftreten, und gibt dann einen Warnton oder einen Hinweis im Display aus.
Entscheidend ist, was diese Kamera nicht tut. Sie speichert keine Bilder, sie nimmt keine Videos auf und sie überträgt nichts nach außen. Die gesamte Auswertung läuft lokal im Steuergerät des Fahrzeugs, und zwar in Echtzeit. Verarbeitet werden nur abgeleitete Werte wie ein berechneter Aufmerksamkeits-Index. Wer wissen möchte, wie diese Pflicht im Detail geregelt ist und welche Modelle sie betrifft, findet die vollständige Einordnung im Beitrag zur EU-Innenraumkamera-Pflicht 2026 bei Skoda, SEAT und CUPRA.
Eine Dashcam funktioniert genau umgekehrt. Sie ist nach vorn oder nach hinten auf den Verkehr gerichtet und ihr einziger Zweck ist das Aufzeichnen. Sie soll im Streitfall festhalten, was auf der Straße passiert ist. Damit ist klar: Die neue Pflicht-Kamera und eine Dashcam sind zwei grundverschiedene Geräte, die nur eines gemeinsam haben, nämlich das Wort Kamera. Eine Verwechslung führt schnell zu falschen Schlüssen, etwa der Sorge, das eigene Auto würde ab Werk heimlich den Verkehr filmen. Das ist nicht der Fall.
Innenraumkamera und Dashcam: der Unterschied einfach erklärt
Damit der Unterschied im Alltag hängen bleibt, hilft ein kurzer Vergleich der beiden Systeme. Die Innenraumkamera ist Vorschrift, sie schaut nach innen, sie warnt und sie speichert nichts. Die Dashcam ist freiwillig, sie schaut nach außen, sie zeichnet auf und sie dient der Beweissicherung. Die eine soll Unfälle verhindern, indem sie den Fahrer wach hält, die andere soll nach einem Unfall klären, wer schuld war.
Auch der Datenschutz wird bei beiden völlig anders behandelt. Bei der Pflicht-Kamera hat der Gesetzgeber die Datensparsamkeit fest eingebaut, weil sie nur im Fahrzeug rechnet und nichts ablegt. Bei der Dashcam liegt die Verantwortung dagegen bei Ihnen als Nutzer. Sie entscheiden, wie die Kamera aufnimmt, wie lange sie speichert und was mit den Aufnahmen geschieht. Genau daraus ergeben sich die rechtlichen Fragen, die weiter unten geklärt werden.
Wichtig ist noch, dass sich die beiden Kameras nicht in die Quere kommen. Ein neuer Skoda, SEAT oder CUPRA hat die Innenraumkamera serienmäßig an Bord, und Sie können zusätzlich eine Dashcam nachrüsten, ohne dass sich die Systeme stören. Wer sich generell fragt, welche Daten ein modernes Auto überhaupt erfasst, findet die breite Übersicht im Beitrag dazu, welche Daten mein Auto speichert.
Gibt es 2026 eine Dashcam-Pflicht in Deutschland?
Diese Frage lässt sich klar beantworten: Eine Dashcam-Pflicht 2026 gibt es nicht, weder in Deutschland noch in der übrigen Europäischen Union. Kein Gesetz verlangt von Autofahrern, eine nach vorn gerichtete Aufnahmekamera einzubauen. Die einzige neue Kamera-Vorschrift betrifft die Innenraumkamera zur Ablenkungswarnung, und die ist, wie beschrieben, keine Dashcam.
Woher kommt dann die Verunsicherung? Sie entsteht durch die zeitliche Nähe. Weil rund um den 7. Juli 2026 überall über eine neue Pflicht-Kamera im Auto berichtet wurde, haben viele Menschen die Meldung mit dem Begriff Dashcam verknüpft, den sie schon kannten. So ist der Eindruck entstanden, es gäbe jetzt eine Dashcam-Pflicht. Tatsächlich handelt es sich um zwei getrennte Dinge, die nur gleichzeitig in den Schlagzeilen standen.
Für Sie als Autofahrer heißt das: Ob Sie eine Dashcam nutzen, bleibt Ihre freie Entscheidung. Sie dürfen eine einbauen, Sie müssen es aber nicht. Wer sich dafür entscheidet, sollte die Datenschutz-Regeln kennen, die im nächsten Abschnitt erklärt werden. Und wer keine möchte, muss nichts tun, denn sein neuer Skoda, SEAT oder CUPRA erfüllt auch ohne Dashcam alle gesetzlichen Vorgaben.
Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?
Ob eine Dashcam erlaubt ist, war lange umstritten, ist inzwischen aber gut geklärt. In Deutschland ist der Einsatz grundsätzlich zulässig, es kommt jedoch auf die Betriebsweise an. Der Kern des Problems ist der Datenschutz. Eine Kamera, die permanent und ohne konkreten Anlass den öffentlichen Raum und dabei fremde Menschen und Kennzeichen aufzeichnet und diese Aufnahmen dauerhaft speichert, verstößt in der Regel gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Der entscheidende Punkt ist deshalb die Art der Aufzeichnung. Wer seine Dashcam so betreibt, dass sie immer nur die letzten Minuten in einer Schleife behält und ältere Aufnahmen fortlaufend überschreibt, bewegt sich in einem rechtlich deutlich unkritischeren Bereich. Dauerhaft gesichert wird dann nur, was der Erschütterungs-Sensor im Ereignisfall festhält, etwa bei einem Aufprall. Diese anlassbezogene Nutzung durch Privatpersonen wird von den Datenschutzbehörden in der Praxis nicht beanstandet.
Bei einem klaren Verstoß, also einer dauerhaften und anlasslosen Überwachung, können die Datenschutzbehörden theoretisch empfindliche Bußgelder verhängen, denn der gesetzliche Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung reicht sehr weit. In der Praxis sind gegen private Autofahrer bislang nur einzelne Bußgelder im niedrigen dreistelligen Bereich bekannt geworden. Das eigentliche Risiko liegt weniger im Bußgeld als darin, dass unzulässig gewonnene Aufnahmen im Streitfall Ärger machen können. Wer die Kamera anlassbezogen einstellt, umgeht dieses Risiko zuverlässig. Auch die Datenschutzbehörden der Länder bestätigen diese Linie. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen stellt in seinen Hinweisen klar, dass der lediglich anlassbezogene Betrieb einer Dashcam durch Privatpersonen nicht beanstandet wird. Eine gute neutrale Übersicht zur allgemeinen Rechtslage bietet zusätzlich der ADAC.
Wann sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwertbar?
Für viele ist die Dashcam vor allem als Beweismittel interessant, wenn es nach einem Unfall um die Schuldfrage geht. Hier hat der Bundesgerichtshof im Mai 2018 für Klarheit gesorgt. Seither gilt: Dashcam-Aufnahmen können in einem Unfallhaftpflicht-Prozess als Beweismittel verwertet werden, und zwar auch dann, wenn die Aufnahme selbst datenschutzrechtlich nicht sauber war. Das Gericht trennt also die Frage der Verwertbarkeit von der Frage der Zulässigkeit der Aufnahme.
Das bedeutet aber nicht, dass jede Aufnahme automatisch akzeptiert wird. Das Gericht wägt im Einzelfall ab, ob das Interesse an der Aufklärung schwerer wiegt als der Schutz der gefilmten Personen. Am besten stehen die Chancen, wenn die Aufnahme ein konkretes Ereignis dokumentiert, etwa einen Auffahrunfall, eine Nötigung oder ein riskantes Überholmanöver. Eine dauerhafte Überwachung ohne jeden Anlass ist dagegen kein guter Ausgangspunkt und kann zusätzlich datenschutzrechtliche Folgen haben.
Für die Praxis heißt das: Eine Dashcam als Beweismittel ist am wertvollsten, wenn sie anlassbezogen aufnimmt und im entscheidenden Moment automatisch sichert. Genau dafür sind der Erschütterungs-Sensor und die Ereignis-Aufnahme gedacht. Wer seine Kamera so einstellt, hat im Streitfall einen belastbaren Beweis und bleibt gleichzeitig auf der rechtlich sicheren Seite. Die beiden Ziele, Beweiskraft und Datenschutz, schließen sich also nicht aus, sondern lassen sich mit der richtigen Einstellung verbinden.
Dashcam datenschutzkonform einstellen: Loop, Sensor, Anlass
Damit eine Dashcam rechtlich unproblematisch bleibt, kommt es auf einige wenige Einstellungen an, die jede gute Kamera bietet. Die wichtigste ist die Schleifen-Aufnahme, oft als Loop-Funktion bezeichnet. Dabei nimmt die Kamera in kurzen Abschnitten auf und überschreibt die ältesten Abschnitte automatisch, sobald die Speicherkarte voll ist. So entsteht kein dauerhaftes Archiv des öffentlichen Verkehrs, sondern immer nur ein kurzes, rollierendes Fenster der letzten Minuten.
Die zweite wichtige Funktion ist der Erschütterungs-Sensor, technisch ein G-Sensor. Er erkennt einen Aufprall oder eine starke Bremsung und sichert den betroffenen Abschnitt automatisch, sodass er nicht überschrieben wird. Genau dieser Clip ist im Ernstfall der Beweis. Alles andere bleibt in der Schleife und verschwindet von selbst. Damit ist die Kernbedingung erfüllt, dass dauerhaft nur anlassbezogen gespeichert wird. Der Datenschutz beim vernetzten Auto ist ein größeres Feld, das der Beitrag zum Thema Datenschutz im modernen Auto vertieft.
Drei einfache Regeln runden die datenschutzkonforme Nutzung ab. Erstens sollten Sie die Aufnahmen nicht ins Internet stellen, denn das Veröffentlichen fremder Kennzeichen und Gesichter ist der klarste Verstoß. Zweitens genügt es, die Kamera nur dann laufen zu lassen, wenn Sie sie wirklich brauchen, statt sie pausenlos aufzeichnen zu lassen. Drittens sollten Sie gespeicherte Ereignis-Clips nach Klärung der Sache wieder löschen. Wer diese Punkte beachtet, nutzt seine Dashcam rechtssicher und behält den Datenschutz im Griff.
Dashcam im Skoda, SEAT oder CUPRA nachrüsten
Wer sich für eine Dashcam entscheidet, kann sie in nahezu jedem Skoda, SEAT und CUPRA nachrüsten. Der Markt bietet dafür zwei Wege. Der erste ist eine Lösung aus dem Konzern-Zubehör, also ein original abgestimmtes Kamera-System, das der Fachbetrieb einbaut. Der zweite Weg sind fahrzeugspezifische Systeme anderer Anbieter, die sich besonders unauffällig integrieren lassen, oft direkt in die Verkleidung des Innenspiegels. Bei diesen Lösungen sitzt die Kamera fast unsichtbar hinter dem Spiegel und wirkt wie ab Werk verbaut.
Der Strom ist bei einer sauberen Nachrüstung der wichtigste Punkt. Eine gut eingebaute Dashcam wird fest mit der Bordelektronik verbunden, statt über ein Kabel am Zigarettenanzünder zu hängen. Manche Systeme greifen den Strom unauffällig an einer vorhandenen Leitung ab, ohne die übrige Elektronik zu beeinträchtigen. Für einen Parkwächter-Modus, der das Fahrzeug auch im Stand überwacht, ist zusätzlich eine geschützte Dauerstrom-Verbindung nötig, die die Fahrzeugbatterie nicht tiefentlädt. Solche Details entscheiden darüber, ob die Kamera zuverlässig arbeitet und die Elektronik unberührt bleibt.
Bei der Auswahl der Kamera lohnt der Blick auf einige technische Punkte, die Prüforganisationen regelmäßig bewerten. Am wichtigsten ist die Bildqualität bei Nacht, denn ein Kennzeichen nützt als Beweis nur, wenn es auch im Dunkeln lesbar bleibt. Sinnvoll sind außerdem ein GPS-Empfänger, der Ort und Geschwindigkeit zum Video speichert, und eine zuverlässige Schleifen-Aufnahme. Eine schnelle, hochwertige Speicherkarte verhindert Aussetzer und sollte hin und wieder geprüft werden, weil sich solche Karten mit der Zeit abnutzen. Wer diese Punkte beachtet, bekommt eine Kamera, die im entscheidenden Moment ein verwertbares Bild liefert und nicht durch Unschärfe oder eine volle Karte im Stich lässt.
Genau deshalb gehört der Einbau in fachkundige Hände. Ein unsauberer Anschluss kann die Bordelektronik stören, im schlimmsten Fall die Batterie leeren oder die Garantie berühren. Die Werkstatt in Wiesloch berät zur passenden Dashcam-Lösung für Ihr Modell, übernimmt den fachgerechten Einbau und stellt die Kamera gleich datenschutzkonform ein. So verbinden Sie den Wunsch nach Beweissicherung mit einem sauberen Einbau, der Fahrzeug und Garantie schont. Diese Nachrüstung ist unabhängig von der Pflicht-Kamera und jederzeit möglich, auch bei einem gebrauchten Fahrzeug aus dem Gebrauchtwagen-Bestand.
Dashcam im Ausland: In diesen Ländern ist sie verboten
Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt, sollte wissen, dass die Dashcam-Regeln in Europa sehr unterschiedlich sind. Was in Deutschland anlassbezogen erlaubt ist, kann im Nachbarland zu empfindlichen Strafen führen. Besonders streng sind vier Länder, die viele deutsche Urlauber ansteuern. In diesen Ländern ist die Dashcam entweder ganz verboten oder so stark eingeschränkt, dass ein legaler Betrieb praktisch nicht möglich ist.
In Österreich gilt die dauerhafte Aufzeichnung als unzulässige Videoüberwachung, die dem Staat vorbehalten ist. Verstöße können mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden. In der Schweiz ist eine Aufnahme nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller gefilmten Personen erlaubt, was im fließenden Verkehr niemand umsetzen kann. In Luxemburg ist das Filmen im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt, auch aus dem eigenen Fahrzeug heraus. In Portugal kann sogar schon der bloße Besitz einer betriebsbereiten Kamera im Auto bestraft werden, und auch dort drohen hohe Bußgelder.
Die einfachste Regel für die Urlaubsfahrt lautet deshalb: Wer in diese Länder reist, schaltet die Dashcam vor der Grenze aus und nimmt sie am besten aus der Halterung. In vielen anderen europäischen Ländern ist der anlassbezogene Betrieb dagegen erlaubt, oft mit ähnlichen Bedingungen wie in Deutschland. Wer sich unsicher ist, prüft die Lage vor der Reise. Eine verlässliche Länder-Übersicht bietet der österreichische Automobilclub ÖAMTC.
Lohnt sich eine Dashcam überhaupt?
Ob sich eine Dashcam lohnt, hängt vom eigenen Fahrprofil ab. Für den einen ist sie eine sinnvolle Absicherung, für den anderen überflüssig. Der klare Vorteil liegt in der Beweissicherung. Kommt es zu einem Unfall mit strittiger Schuldfrage, kann eine anlassbezogene Aufnahme den Hergang objektiv zeigen und die Klärung erheblich erleichtern. Gerade bei typischen Streitfällen wie einem Auffahrunfall, einem Spurwechsel ohne Blinker oder einer Vorfahrtsverletzung ist ein Video oft aussagekräftiger als die Erinnerung der Beteiligten.
Dem stehen einige Punkte gegenüber, die man ehrlich benennen sollte. Eine Dashcam bringt zusätzlichen Aufwand bei Einbau und Pflege, sie kostet Geld und sie verlangt die Beachtung der Datenschutz-Regeln. Im Ausland kann sie zum Problem werden, und wer sie falsch einstellt, riskiert im schlimmsten Fall selbst Ärger. Ein Ersatz für vorausschauendes Fahren und ausreichenden Abstand ist sie ohnehin nicht. Sie hilft erst, wenn schon etwas passiert ist.
Unterm Strich ist eine Dashcam eine sinnvolle, freiwillige Ergänzung für alle, die viel fahren oder sich für den Streitfall absichern möchten, solange sie datenschutzkonform betrieben wird. Sie ersetzt keine Pflicht und keine der gesetzlichen Sicherheitssysteme, sondern ergänzt sie. Wer den Einbau plant, sollte ihn fachgerecht ausführen lassen und die Kamera von Anfang an richtig einstellen. Dann verbindet die Dashcam ihren Nutzen als Beweismittel mit einem klaren Gewissen beim Datenschutz.
Quellen und weiterführende Informationen
Die rechtliche Einordnung in diesem Beitrag stützt sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2018 zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen sowie auf die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Eine neutrale und verständliche Übersicht zur deutschen Rechtslage bietet der ADAC. Für die Nutzung im Ausland ist die Länder-Übersicht des ÖAMTC eine gute Quelle. Zur Abgrenzung von der neuen Pflicht-Kamera hilft der Beitrag zur EU-Innenraumkamera-Pflicht 2026. Diese Quellen ergänzen unsere praktische Einordnung aus Sicht eines markenautorisierten Autohauses.
Update-Hinweis (Stand: 07.07.2026)
Stand 7. Juli 2026 gibt es keine Dashcam-Pflicht. Vorgeschrieben ist seit diesem Tag allein die Innenraumkamera zur Ablenkungswarnung in jedem neu zugelassenen Skoda, SEAT und CUPRA, und diese Kamera ist keine Dashcam, weil sie den Fahrer im Blick hat und nichts aufzeichnet. Eine Dashcam bleibt freiwillig. In Deutschland ist sie erlaubt, wenn sie anlassbezogen per Schleifen-Aufnahme und Erschütterungs-Sensor arbeitet, wie es der Bundesgerichtshof 2018 und die Datenschutzbehörden vorgeben. Im Ausland gelten teils strenge Verbote, besonders in Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Portugal. Beobachtungspunkte für die nächsten Monate sind mögliche neue Urteile zur Verwertbarkeit sowie Anpassungen der Datenschutz-Vorgaben. Letzter Stand der Werte: 07.07.2026.
Häufige Fragen
Ist die neue EU-Kamera im Auto eine Dashcam?
Nein. Die seit dem 7. Juli 2026 vorgeschriebene Kamera ist eine Innenraumkamera zur Ablenkungswarnung. Sie schaut den Fahrer an und prüft, ob er müde oder abgelenkt ist. Sie zeichnet keine Bilder auf und wertet alles nur lokal im Steuergerät aus. Eine Dashcam dagegen ist nach vorn auf die Straße gerichtet und nimmt das Verkehrsgeschehen auf. Die beiden Kameras haben also eine völlig unterschiedliche Aufgabe.
Gibt es 2026 eine Dashcam-Pflicht in Deutschland?
Nein, eine Dashcam-Pflicht gibt es 2026 nicht. Pflicht ist allein die Innenraumkamera zur Ablenkungswarnung, und die ist keine Dashcam. Ob Sie zusätzlich eine Dashcam nach vorn einbauen, bleibt Ihre freie Entscheidung. Weder das Gesetz noch der Hersteller schreiben eine Dashcam vor. Wer eine möchte, kann sie freiwillig nachrüsten, muss dabei aber die Datenschutz-Regeln einhalten.
Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?
Ja, unter Bedingungen. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel dienen können. Eine dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung des öffentlichen Raums verstößt aber gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Erlaubt ist der Betrieb, wenn die Kamera nur kurz in einer Schleife aufnimmt und ältere Aufnahmen automatisch überschreibt. Nur im Ereignisfall, etwa bei einem Aufprall, wird ein Clip dauerhaft gespeichert.
Sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweis zulässig?
In vielen Fällen ja. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2018 können Dashcam-Aufnahmen im Unfallhaftpflicht-Prozess als Beweismittel verwertet werden, auch wenn die Aufnahme selbst datenschutzrechtlich fragwürdig war. Das Gericht wägt im Einzelfall ab. Am ehesten verwertbar sind Aufnahmen, die ein konkretes Ereignis wie einen Unfall oder eine Nötigung zeigen, nicht eine dauerhafte Überwachung ohne Anlass.
Wie muss eine Dashcam eingestellt sein, damit sie legal ist?
Zwei Funktionen sind entscheidend. Erstens die Schleifen-Aufnahme, bei der die Kamera immer nur die letzten Minuten behält und alles Ältere automatisch überschreibt. Zweitens der Erschütterungs-Sensor, der bei einem Aufprall automatisch den betroffenen Clip sichert. So wird nichts dauerhaft und anlasslos gespeichert. Wer die Kamera zusätzlich nur bei Bedarf einschaltet und Aufnahmen nicht ins Internet stellt, bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.
Kann ich eine Dashcam in meinem Skoda, SEAT oder CUPRA nachrüsten?
Ja. Für Skoda, SEAT und CUPRA gibt es passende Dashcam-Systeme, die sich sauber integrieren lassen, oft direkt in die Verkleidung des Innenspiegels. Es gibt originale Lösungen aus dem Konzern-Zubehör und Systeme anderer Hersteller, die den Strom unauffällig abgreifen. Der Einbau gehört in fachkundige Hände, damit die Bordelektronik und die Garantie unberührt bleiben. Die Werkstatt in Wiesloch berät dazu und übernimmt die Montage.
In welchen Ländern ist eine Dashcam verboten?
Innerhalb Europas gibt es große Unterschiede. In Österreich gilt die dauerhafte Aufnahme als unzulässige Überwachung, hier drohen hohe Strafen. In Luxemburg ist das Filmen im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten, auch aus dem eigenen Auto heraus. In Portugal kann schon der bloße Besitz einer betriebsbereiten Kamera im Fahrzeug bestraft werden. Auch die Schweiz ist sehr streng. Wer im Urlaub sichergehen will, schaltet die Dashcam in diesen Ländern aus.
Was ist der Unterschied zwischen Innenraumkamera und Dashcam?
Die Innenraumkamera ist gesetzlich vorgeschrieben, schaut den Fahrer an, warnt bei Müdigkeit und Ablenkung und speichert keine Bilder. Die Dashcam ist freiwillig, schaut nach vorn auf die Straße und zeichnet das Verkehrsgeschehen auf, um im Streitfall einen Beweis zu haben. Die eine dient der Unfallvermeidung, die andere der Beweissicherung. Beide können im selben Auto sitzen, ohne sich zu stören.