E-Auto-Förderung 2026: Warum Deutschland wieder eine Kaufprämie einführt
Deutschland diskutiert seit Monaten intensiv darüber, wie Elektromobilität wieder stärker in den Markt kommt – und zwar so, dass nicht nur gut verdienende Haushalte profitieren, sondern auch Familien und Menschen mit mittlerem Einkommen. Genau daraus ist die neue E-Auto-Förderung 2026 entstanden. Sie ist ausdrücklich als Nachfolger einer früheren Förderung gedacht, denn der alte Umweltbonus wurde im Dezember 2023 beendet, und danach gab es für Privatkunden keine klassische Kaufprämie mehr. Das hat man am Markt deutlich gemerkt, weil viele Käufer abgewartet haben oder wieder stärker in Richtung Verbrenner gegangen sind.
Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung den Umstieg auf E-Autos wieder attraktiver machen, ohne eine pauschale Prämie an alle zu verteilen. Deshalb ist das neue Programm sozial gestaffelt und hängt stark vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie von Kindern im Haushalt ab. Wichtig ist dabei: Es geht nicht nur um den Kauf, sondern ausdrücklich auch um Leasing – also um die Fälle, die im Alltag für viele Privatkunden realistisch sind.
Stand heute: Ab wann gilt die Förderung – und ab wann kann man sie beantragen?
Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Entscheidend ist also nicht das Datum der Bestellung oder des Kaufvertrags, sondern die Erstzulassung. Das ist besonders wichtig, wenn Lieferzeiten lang sind, denn dann kann eine Bestellung aus 2025 trotzdem förderfähig sein, wenn die Zulassung erst 2026 erfolgt.
Die Antragstellung selbst soll voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein. Gleichzeitig ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Förderung rückwirkend beantragt werden kann, wenn das Fahrzeug seit dem Jahreswechsel zugelassen wurde. Du musst also nicht „am ersten Tag“ alles perfekt parat haben, aber du solltest die Zulassung und deine Unterlagen sauber dokumentieren, damit du den Antrag später ohne Stress durchbekommst.
Ganz praxisnah gesagt: Wenn du im Januar, Februar oder März 2026 ein förderfähiges Fahrzeug zulässt, ist das nach aktuellem Stand nicht „zu früh“, sondern genau in dem Zeitraum, für den die rückwirkende Beantragung gedacht ist.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht?
Die E-Auto-Förderung 2026 richtet sich an Privatpersonen, nicht an Unternehmen. Gefördert werden Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden, und zwar aus der EU-Fahrzeugklasse M1. Das sind ganz normal gesprochen die klassischen Pkw (und viele vergleichbare Fahrzeuge).
Eine zentrale Hürde ist die Einkommensgrenze. Die Grenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dabei zählt bei Paaren oder eheähnlichen Gemeinschaften das Einkommen beider Partner zusammen, weil es um das Haushaltseinkommen geht. Für Familien gibt es eine klare Entlastung, denn die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um jeweils 5.000 Euro pro Kind nach oben. Das bedeutet praktisch: Mit zwei Kindern kann die Grenze bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen liegen, ohne dass man aus der Förderung rausfällt.
Wichtig ist auch die „Form“ des Einkommens: Es geht nicht um dein Brutto oder dein Netto, sondern um das zu versteuernde Einkommen, also den Wert aus der Steuerlogik. Falls jemand keine Steuererklärung abgeben muss, sind laut aktuellem Stand Ersatz-Nachweise möglich, zum Beispiel bei Rentnern über Bescheinigungen und Selbsterklärungen. Die Detailregeln dazu sollen in der Förderrichtlinie konkretisiert werden.
Die konkreten Beträge: So viel Geld gibt es 2026 wirklich
Wie viel E-Auto-Förderung ist für dich drin?
Unverbindliche Schätzung nach aktuellem Stand. Maßgeblich ist später die Förderrichtlinie.
Hier wird es jetzt konkret, weil die Förderung nicht nur „bis zu 6.000 Euro“ ist, sondern in klaren Stufen funktioniert. Zuerst gibt es eine Basisförderung, und danach kommen je nach Einkommen und Kindern Zuschläge dazu. Für ein reines Elektroauto (BEV) beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Für einen Plug-in-Hybrid (PHEV) oder ein Elektroauto mit Range Extender beträgt die Basisförderung 1.500 Euro.
Zusätzlich wird Familien pro Kind unterstützt, und zwar mit 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro, weil bis zu zwei Kinder berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es die soziale Staffelung über das Einkommen: Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro, kommt plus 1.000 Euro dazu. Liegt es unter 45.000 Euro, kommt nochmal plus 1.000 Euro obendrauf. Genau so entsteht die Spitze von bis zu 6.000 Euro bei E-Autos.
Damit du die Staffelung wirklich sicher greifen kannst, hier die Beträge in Fließtext, so wie sie aktuell beschrieben sind:
Wenn du ein reines Elektroauto kaufst oder least und dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt zwischen 60.001 und 80.000 Euro, dann bekommst du ohne Kinder 3.000 Euro, mit einem Kind 3.500 Euro und mit zwei oder mehr Kindern 4.000 Euro. Liegt dein Einkommen zwischen 45.001 und 60.000 Euro, dann steigt die Förderung auf 4.000 Euro ohne Kinder, 4.500 Euro mit einem Kind und 5.000 Euro mit zwei oder mehr Kindern. Liegt dein Einkommen bis 45.000 Euro, dann sind es 5.000 Euro ohne Kinder, 5.500 Euro mit einem Kind und 6.000 Euro mit zwei oder mehr Kindern.
Bei Plug-in-Hybriden ist die Basis niedriger, aber die Staffelung funktioniert ähnlich: Liegt dein Einkommen zwischen 60.001 und 80.000 Euro, bekommst du 1.500 Euro ohne Kinder, 2.000 Euro mit einem Kind und 2.500 Euro mit zwei oder mehr Kindern. Liegt es zwischen 45.001 und 60.000 Euro, bekommst du 2.500 Euro ohne Kinder, 3.000 Euro mit einem Kind und 3.500 Euro mit zwei oder mehr Kindern. Liegt es bis 45.000 Euro, bekommst du 3.500 Euro ohne Kinder, 4.000 Euro mit einem Kind und 4.500 Euro mit zwei oder mehr Kindern.
Ganz wichtig ist auch die Förderlogik oberhalb der 80.000-Grenze: In einigen Konstellationen ist man grundsätzlich nicht mehr förderfähig, aber mit zwei oder mehr Kindern kann es in den oberen Stufen trotzdem noch eine Förderung geben, weil sich die Einkommensgrenze entsprechend nach oben verschiebt. Genau deshalb ist es so wichtig, dass man nicht „einfach pauschal“ von 80.000 Euro ausgeht, sondern den Familien-Hebel korrekt mitdenkt.
Plug-in-Hybrid und Range Extender: Welche Fahrzeuge sind wirklich förderfähig?
Der politisch spannendste Punkt ist, dass 2026 nicht nur reine E-Autos gefördert werden, sondern unter bestimmten Bedingungen auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender. Ein Range Extender ist vereinfacht gesagt ein kleiner Verbrenner, der nicht direkt die Räder antreibt, sondern als Generator die Batterie nachladen kann. Genau diese Fahrzeuge waren in Deutschland lange umstritten, weil sie zwar elektrisch fahren können, aber eben nicht so „rein“ sind wie ein BEV.
Damit geförderte Plug-in-Hybride nicht nur auf dem Papier „grün“ sind, gibt es für den Zeitraum 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 klare technische Mindestbedingungen. Ein Plug-in-Hybrid oder ein Range-Extender-Fahrzeug ist in diesem Zeitraum förderfähig, wenn entweder der Typgenehmigungswert bei den CO₂-Emissionen maximal 60 g CO₂ pro Kilometer beträgt oder die elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer erreicht. Damit soll erreicht werden, dass die Fahrzeuge im Alltag einen hohen elektrischen Anteil haben und nicht nur als „Hybrid-Alibi“ genutzt werden.
Für die Zeit ab dem 01. Juli 2027 ist bereits angekündigt, dass die Bundesregierung prüfen will, ob sich die Förderung stärker an den Emissionen im realen Betrieb orientiert. Das ist ein Hinweis darauf, dass die Regeln später strenger werden können, wenn der Markt mehr Daten liefert und wenn man Missbrauch vermeiden will.
Kauf oder Leasing: Gilt die Förderung auch im Privatleasing?
Ja, und das ist für viele Käufer entscheidend. Die Förderung gilt nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Leasing, und zwar ebenfalls sozial gestaffelt nach Einkommen und Kindern. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird und die Regeln zur Haltedauer eingehalten werden.
Mindesthaltedauer: Warum du das Auto nicht sofort wieder verkaufen darfst
Ein sehr wichtiger Bestandteil der neuen Förderung ist die Mindesthaltedauer. Sie soll verhindern, dass Fahrzeuge mit Prämie gekauft und sofort weiterverkauft werden. Die Mindesthaltedauer beträgt nach aktuellem Stand 36 Monate ab Erstzulassung, und sie gilt für Kauf und Leasing. Das bedeutet in der Praxis: Wer die Förderung mitnimmt, sollte realistisch planen, das Fahrzeug mindestens drei Jahre zu fahren beziehungsweise zu halten.
Antragstellung: Was zählt – Bestellung, Kaufvertrag oder Zulassung?
Bei der neuen Förderung zählt vor allem die Zulassung. Die Antragstellung soll nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich sein. Dabei muss der Antrag spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den Antragsteller gestellt werden. Diese Logik ist für viele Käufer angenehmer, weil sie weniger Bürokratie bedeutet als frühere Modelle mit mehreren Stufen.
Auch bei langen Lieferzeiten ist der Kernpunkt: Wenn du heute bestellst, aber erst später bekommst, ist das an sich kein Problem. Förderfähig ist das Fahrzeug dann, wenn die Zulassung im passenden Zeitraum erfolgt, und die Auszahlung kann sich in Einzelfällen zeitlich verschieben, ohne dass die Förderfähigkeit verloren geht.
Finanzierung und Budget: Wie lange reicht das Geld?
Das Förderprogramm wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert, also unter anderem aus Einnahmen der CO₂-Bepreisung. Insgesamt sind drei Milliarden Euro vorgesehen, und zwar für den Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 2029. Je nachdem, wie viele Fahrzeuge als reine E-Autos und wie viele als Plug-in-Hybride gefördert werden, sollen die Mittel voraussichtlich für rund 800.000 Fahrzeuge reichen.
Importfahrzeuge: Wird die Förderung auf EU-Produktion begrenzt?
Ein Punkt, der in Deutschland ebenfalls stark diskutiert wird, ist die Frage, ob die Förderung nur für in Europa produzierte Fahrzeuge gelten soll. Nach aktuellem Stand werden Importfahrzeuge nicht ausgeschlossen, also auch Fahrzeuge, die nicht in Deutschland oder der EU gebaut werden. In der öffentlichen Diskussion ist dabei oft von chinesischen Herstellern die Rede, aber die Regel ist generell: Entscheidend ist die Förderfähigkeit nach Kriterien, nicht das Herkunftsland.
Was bedeutet das für Käufer in der Praxis?
Wenn du 2026 ein neues Auto planst und dich zwischen Verbrenner, Hybrid und Elektro entscheidest, ist die neue E-Auto-Förderung ein echter finanzieller Hebel, vor allem bei Haushalten mit mittlerem Einkommen und bei Familien. Besonders stark ist die Förderung beim reinen Elektroauto, weil die Basis höher ist und weil die Staffelung schnell Richtung 4.000 bis 6.000 Euro gehen kann, wenn Einkommen und Kinder passen.
Bei Plug-in-Hybriden lohnt es sich, ganz genau hinzuschauen, weil nicht jedes Modell automatisch förderfähig sein wird. Die 80-Kilometer-E-Reichweite oder der 60-g-CO₂-Wert sind harte Leitplanken, und spätestens ab Juli 2027 kann es sein, dass die Regeln noch stärker auf echte elektrische Nutzung im Alltag zielen. Wer also bewusst einen Plug-in-Hybrid will, sollte sich früh informieren und sehr sauber prüfen, ob das Wunschmodell die Voraussetzungen erfüllt.
Fazit: 2026 ist für viele der beste Zeitpunkt, E-Mobilität finanziell sinnvoll zu starten
Die neue E-Auto-Förderung 2026 in Deutschland ist nicht nur „eine Prämie“, sondern ein klar strukturiertes Programm, das Kauf und Leasing unterstützt, soziale Staffelung ernst nimmt und gleichzeitig dafür sorgt, dass Plug-in-Hybride nur dann gefördert werden, wenn sie technisch wirklich einen starken elektrischen Anteil liefern. Wer 2026 ein neues Auto plant, sollte deshalb früh prüfen, ob die eigene Einkommensstufe und Familiensituation in eine der Förderstufen passt, und die Zulassung so planen, dass man später den Antrag im BAFA-Portal sauber stellen kann.
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